Luftdichtheit? Wieviel ist denn nun erlaubt?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Luftdichtheit? Wieviel ist denn nun erlaubt?

Also, angenommen die Luftwechselrate bei einem Haus ohne Lüftungsanlage beträgt n=2,9 gemessen durch einem Dichtheitstest.
Diese " erlaubte Undichtheit" muss ja irgendwo herkommen.
Ist es jetzt egal eo Sie herkommt, also wo die Leckagen sind, oder gibt es hier Regeln die besagen wo Leckagen sein dürfen und wo nicht?
Bei mir ist es so, das mein Haus nach dem Blower-Door-Test (BDT) einen
Wert von 2,4 erreichte. Laut der unabhängigen Blower-Door-Firma ist damit der Anspruch der EnEVAbk. erfüllt. Bei der Prüfung wurden jedoch auch Leckagestellen erkannt, z.B. Kabeldurchlässe für Lampen im DGAbk. durch die Gipskartonplatten.
Was ist jetzt richtig, n-Wert erreicht und in Ordnung
oder Leckage (n) gefunden und nicht in Ordnung?
Gibt es für diese Problematik klare rechtliche Vorschriften oder nur Meinungen?
Vielen Dank bereits im Voraus
Markus
  • Name:
  • Markus
  1. Vorschriften

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Für viele Sachen am Bau gibt es keine rechtlichen Vorschriften, sondern nur allgemein anerkannte Regeln der Technik. Die kann man allerdings auch einklagen. Ein anderer Weg ist auch kaum gangbar, da jeder Einzelfall anders ist und im bestimmten Rahmen auch Vertragsfreiheit herrscht. Aber ob ein Verstoß vorliegt, hängt dann mit von den Kenntnissen des Gutachters ab.
    Aber das Abkleben von Durchdringungen dürfte fast für jeden Gutachter zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören. In dem Komplex EnEVAbk.  -  also nicht immer die EnEV selbst  -  wird durch Heranziehen von Verweisen eine dauerhaft luftdichte Gebäudehülle gefordert. Da eine absolut luftdichte Gebäudehülle (wie auf einer Raumstation) kaum finanzierbar ist  -  und auch nicht notwendig ist  -  wurden tolerierbare Obergrenzen vorgeschrieben. Unterschwellig sind dabei die Fugendurchlässe an Fenstern und Türen usw. gemeint  -  aber nicht eine unsaubere Ausführung der Luftdichtheitsschicht.
  2. kommt drauf an

    Grundsätzlich ist, sofern Sie über Fenster lüften mit dem n50-Wert von 2,4 [1/h] die Anforderung erfüllt.
    Dabei ist allerdings zu beachten, dass großflächige Leckagen zu vermeiden sind.
    Allg. sind Leckagen, die eine höhere Windgeschwindigkeit als 2 m/s aufweisen kritisch  -  dieses ist nur ein Anhaltswert!
    Man kann die Größe der Leckagefläche aus dem geförderten Volumenstrom und der Windgeschwindigkeit an der Leckagestelle errechnen und daraus auf die Größe der Leckage schließen.
    Weiter hängt es davon ab, wie genau das beheizte Innenraumluftvolumen errechnet wurde.
    undsoweiterundsofort
  3. Wenn

    Ihr Aufragnehmer gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt, dann kann er nicht argumentieren "Was wollen Sie denn, der BDT ist doch erfüllt? "
    wenn er z.B. die Folie je 10 cm kreuzweise aufschlitzt, nur um ein Kabel hindurchzuführen und klebt danach nicht wieder ab, dann ist es sicherlich ein Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
    Klebt er es mit einem nicht geeigneten Klebeband (z.B. Kreppband) ab, ist auch noch ziemlich eindeutig.
    Klebt er mit einem geeigneten Klebeband nicht dicht genug ab  -  dann wird's schwierig ...
    Aber alles nur meine bescheidene Sichtweise ...
  4. und das andere Extrem heißt Bestandsschutz ...

    Da diskutieren wir über "höher schneller weiter", stürzen uns in immer größere Regelwerke, versuchen alles zu normieren und sind mit der Erfüllung der Norm (wie oben beschreiben  -  Eingehaltener BDT) noch immer nicht zufrieden. Dann fangen wir an an Details rumzunörgeln, obwohl doch laut BDT keine unzulässig hohe Luftwechselrate auftritt.
    Da frag ich mich was das soll.
    Wir erlauben (ohne Kritik am entsprechenden Gewerk) dem Fensterbauer seine Fenster undicht einzubauen. Dem Trockenbauer wollen wir aber überall 100 %ige Abklebung und Dichtigkeit aus dem Kreuz leiern?!?!
    Warum muss der Trockenbauer dichter sein als der Fensterbauer?
    Warum steht nur dem Fenstereinbauer zu, dass seine Fugen undicht sind. Warum darf nur der Fenstereinbauer die Grenzwerte des BDT ausrteizen und allen anderen kommt man mit den Regeln der Technik?
    Genauso gut könnte der Bauherr mit der RiLi nr. 20 des Glaserhandwerks ankommen und alle Fensterleibungen aufstemmen. Was er da oft finden würde ist trauerig. Nur macht das am fertigen Haus keiner keiner weil es Dreck und Arbeit macht.
    Aber die Folie im Dachbereich kann jeder Laie begucken und schon ist der Trockenbauer schuld, weil seine Verletzung der RdT leichter sichtbar ist.
    Dis ist nur mal so ein Gedanke. Ich bin weder Fenstereinbauer noch Trockenbauer. Ich möchte mit vorstehendem Beitrag niemandem auf die Hühneraugen treten. habe nur mal meinen Gedanken die Zügel schießen lassen.
    Das andere Extrem, was man dann erlebt sind sanierte Kastendoppelfenster in einem Mietshaus von 1908. Hier gilt (falls ich mich nicht irre) sog. Bestandsschutz, d.h. die Fenster müssen nicht winddicht sein (keine Norm mit BDT), sondern allenfalls schlagregendicht. Richtig? Das ist für mich eine ganz schöne Diskrepanz, welche die obige Diskussion etwas relativiert.
    Mein abschließender Satz:
    Seien Sie zufrieden, wenn Ihr Haus alle Tests besteht. Wenn ich einen Twingo kaufe, dann kann ich auch nicht erwarten, dass er ABS, Vollautomatik und Klima hat, bloß weil es vielleicht in anderen Autos möglich ist.
  5. Leckageort

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Vom Leckageort hängen die Auswirkungen der Leckagen ab. Eine Leckage, die in die Dämmung führt, führt zum Durchfeuchten der Dämmung. Auch die Bemerkung zu den Fenstern muss relativiert werden: ist der Rahmeneinbau undicht, ist das auch nicht nach den aaRT. Gemeint sind die Fugen der bestimmungsgemäß zu öffnenden Fenster und Türen im geschlossenen Zustand. Zwar ist auch dort eine Feuchtewirkung nicht auszuschließen. Die Schadensbeseitigung ist aber ein vernachlässigbarer Aufwand im Vergleich zur sowieso notwendigen Pflege der Fenster usw.. Eine zu große Dichtheitsforderung an dieser Stelle würde auch zu schwer bedienbaren Konstruktionen führen. Wie soll aber die Pflege einer durchnässten Dämmung aussehen?
  6. es ist ein großer Unterschied

    ob die Undichtigkeiten z.B. durch der DINAbk. entsprechend 'undichte' Fensterfälze (die normalen sind um eine Zehnerpotenz dichter) herrühren, oder ob warme feuchte Luft in die gedämmte Konstruktion zieht, dort kondensiert und zu schweren Schäden führt, da gibt es dokumentierte Bauschäden bei bestandenem Blower-Door-Test, der nach einem Jahr eh noch mal anders ausfällt. Im Link wurde die Frage schon mal diskutiert.
  7. Link

  8. die EnEV legt zur Luftdichtigkeit folgendes fest:

    2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
    Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach ISO 9972 2 ) bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom  -  bezogen auf das beheizte Luftvolumen  -  bei Gebäuden
    ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
    mit raumlufttechnischen Anlagen 2 h-1
    nicht überschreiten.

    2) Als Ersatz für ISO 9972 wurde eine Europäische Norm erarbeitet, die kurzfristig vorliegen wird.

  9. die EnEV legt nicht fest

    ob unterhalb einer 'festgelgten' Luftwechselzahl kein Mangel vorhanden ist, in dem Link gab es bereits beim Blower Door 1,7 einen Mangel ...
  10. Der oben zitierte Text der EnEV stammt aus einem Vorentwurf.

    Bei der am 1.2.02 in Kraft getretenen EnEVAbk. heißt es im Anhang 4:
    2. Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
    Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach § 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DINAbk. EN 13 829:2001-02 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom  -  bezogen auf das beheizte Luftvolumen  -  bei Gebäuden
    • ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und
    • mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1

    nicht überschreiten.
    Unterschied: Die europäische und deutsche Norm DIN 13829 hat die ISO 9972 ersetzt und der ursprünglich enthaltene Grenzwert (2 1/h) wurde ersetzt durch 1,5 1/h.

  11. Selbst die DIN 4108 T7:2001-08 "Luftdichtheit von Gebäuden ... "

    weist darauf hin, dass mit der Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit noch nicht alles gegessen ist:
    Unter 4.4 gibt die Norm den Hinweis:
    "Die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit schließt lokale Fehlstellen, die zu Feuchteschäden infolge Konvektion führen können, nicht aus. "

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