Kellerwandstärke, Kellerdämmung, Kellertüren ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Kellerwandstärke, Kellerdämmung, Kellertüren ...

Hallo zusammen!
Ich möchte in kürze ein Einfamilienhaus schlüsselfertig bauen lassen. Nun habe ich mit dem Bauunternehmer ein folgende Meinungsverschiedenheiten:

1) Bauunternehmer will den z.T. beheizten Keller (Hobbyraum, Arbeitsraum) als kalten Keller berechnen, um die Kosten für die Wärmedämmung nicht übernehmen zu müssen. Ist das erlaubt?

2) Bauunternehmer sagt, Kellertüren müssen bei Ausführung als "Kalter Keller" nicht wärmegedämmt sein. Nun habe ich gestern in einer Haus-Zeitschrift gelesen, dass die Kellertüren wärmegedämmt sein müssen. Was ist nun richtig?

3) Ich benötige eine wasserdichten Keller gegen drückendes Grundwasser. Bauunternehmer hat einen Keller als wasserdichte Wanne (also keine "Weiße Wanne") mit zusätzlicher Stahleinlage, WU-Beton sowie außenseitiger Bitumenbeschichtung (ca. 5 mm) angeboten.
a) ist dies ausreichend?
b) Die Perimeterdämmung von 60 mm wird in die Schalung eingelegt, d.h. die Bitumenbeschichtung wird auf die Dämmung aufgebracht. Ist dies DINAbk.-gerecht bzw. sinnvoll?
b) die Kelleraußenwand hat im Bereich der Dämmung nur 24 cm.
Ist dies i.O.?
Im Treppenhausbereich würde die Kelleraußenwand nur 22 cm erreichen, da hier laut Aussage des Bauunternehmer 80 mm Wärmedämmung erforderlich sei (s.h. Pkt. 1). Ist dies i.O.?

4) Bei den nicht beheizten Räumen (Heiz- / Waschraum und Vorratsraum) möchte ich auf die komplette Dämmung der Außenwände und des Bodens aus Kostengründen verzichten. Hier würden nur die Außenwände bis zur Frostgrenze gedämmt werden. Können bei dieser Variante vermehrt Schimmelbildung, Feuchteproblemen etc. auftreten? Die thermische Trennung der warmen von der kalten Hülle würde über Wärmedämmziegel (30 cm) geschehen. Was ist davon zu halten?
Ich möchte mich im Vorfeld schon einmal ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Hilfe bedanken!
Manfred H.

  • Name:
  • Manfred H.
  1. Planungssorgfalt

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Im Beiträgen wurde schon wiederholt gesagt, wenn man das Geld für einen Entwurfsverfasser (Bauingenieur. /Architekt mit Bauvorlageberechtigung) spart, zahlt man oft drauf. Das ist jetzt erst der Anfang.
    Die Bitumendickbeschichtung auf der Dämmung könnte evtl. nicht dauerhaft sein. Reißen der Dickbeschichtung bei Formänderungen der Dämmung (z.B. durch Druck). In der DINAbk. 18195 Teil 1 bis 6 (Bauwerksabdichtung) ist jedenfalls keine Dickbeschichtung auf Dämmung beschrieben.
    Siehe auch: Moosbauer, H. : Schwarz, weiß, braun: Deutsches Ingenieurblatt 8 (2001), H. 3, S. 23  -  29.
    Was zur beheizten Hülle gehört ist erst mal Planungssache. Wenn im Keller Heizung und Heizflächen eingebaut werden, dann dürfte es sich um Räume in der beheizten Hülle handeln und die sind entsprechend der EnEVAbk. zu planen.
    Wenn der Keller nicht beheizt wird, wird die Oberfläche nicht gedämmter Kellertüren kalt und es kann zu Kondenswasserniederschlag mit anschließender Schimmelbildung kommen.
    Zu Wandstärken ist nicht einfach was zu sagen. Dafür ist ein Statiker notwendig, denn es kommt auf die Lasten an und wenn es nur die zu berücksichtigende Schneelast auf dem Dach ist.
    Ab Oberflächenfeuchten von 80 % kann es zur Schimmelbildung kommen. Wenn die Wandtemperatur genügend gering, Feuchteerzeugung (Waschraum!) hoch und Lüftung gering, ist der Schimmel vorprogrammiert. Aber das gehört wieder zur kompletten Planung.
    Fragen können Sie nur bei Sachen, die Ihnen auffallen. Was ist aber mit Fehlern, die Sie gar nicht kennen?
    Mit freundlichen Grüßen
  2. BU sagt? ... Bauunternehmer will? ... Bauunternehmer hat?

    Gibt es eigentlich KEINE Verträge samt Baubeschreibung mehr? ... Auch hier machen sich Zweifel bei mir breit?
  3. Danke, aber ein paar Fragen habe ich noch ;-)

    Vielen Dank für die schnellen Antworten!
    Baubeschreibung gibt's, aber die genaue Ausführung solcher Dinge stehen eben nicht drin und um die geht's jetzt kurz vor Vertragsabschluss.
    Ich werde aber nun den kompletten Keller mit Außen- und Bodendämmung ausführen lassen, um das angesprochene Problem mit Schimmelbildung zu minimieren.
    Kellertüren: Müssen nun die Kellertüren, die in unbeheizte Räume führen, nach EnEVAbk. wärmegedämmt (und evtl. luftdicht) ausgeführt werden oder nicht? Gibt's da eine Vorschrift?
    Zu b) Die Perimeterdämmung von 60 mm wird in die Schalung eingelegt ... Ist dies DINAbk.-gerecht bzw. sinnvoll?
    Ganz herzlichen Dank schon mal im Voraus für Eure Antworten!
    Manfred H.
  4. Sie dämmen den ganzen Keller,

    ALSO wird auch der Nachweis so geführt. (Auf keine Diskossion einlassen!)
    ALSO haben Sie KEINE wärmetechnischen Anforderungen an Innenwände/Innentüren.
    ALSO müssen Sie alle Außentüren und Fenster im KG entsprechend ausführen und natürlich auch im Nachweis berücksichtigen.
    Den ganzen Keller zu dämmen, ist in Ihrem Fall sicherlich die vernünftigste Lösung.
  5. Heißt das, dass man falls man vom "kalten ...

    Heißt das, dass man-X1234Xfalls man vom "kalten Kaller" ausgehen würde, wärmegedämmte Innentüren im Keller verwenden muss?
    Mein Bauunternehmer geht in seiner Baubeschreibung immer davon aus, dass der Keller generell unbeheizt ist. D.h. er übernimmt in seinem Angebot generell nur die Kosten für das wärmegedämmte Treppenhaus (obwohl ich in meinem Grundriss Hobby- und Arbeitsraum (Hobbyraum, Arbeitsraum) im Keller aufgeführt habe!). Um nun bzgl. der Mehrkosten einig zu werden, müsste ich eben wissen, ob er die Innentüren ansonsten wärmegedämmt hätte ausführen müssen oder nicht ... Mit welchen Kosten ist denn in etwa für eine wärmegedämmte Innentür 2 x 0,9 m zu rechnen?
    nochmal zu b) Die Perimeterdämmung von 60 mm wird in die Schalung eingelegt ... Ist dies DINAbk.-gerecht bzw. sinnvoll?
    Schöne Grüße
    Manfred H.
  6. mooooment

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    Arbeitszimmer im Keller? Sehr schön, dann muss das automatisch entsprechend gedämmt werden.
    Hobbyraum eben leider nicht automatisch.
    Klar müssen die restlichen Wände entsprechend ausgeführt werden. Die Türen müssen auch noch luftdicht sein.
    So wie JDB es schreibt, Dämmen SIE DEN GANZEN Keller. Die Bodenplatte nicht vergessen.
    MfG
    Stefan Ibold
  7. o k heißt das nun dass lt EnEV ...

    OK , heißt das nun, dass laut EnEVAbk. die Kellertüren bei einem "kalten Keller" wärmegedämmt und luftdicht ausgeführt werden müssen?
    Schöne Grüße
    Manfred H.
  8. nicht nur das

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    die Wände müssen in den Berechnungen ebenso berücksichtigt werden, wie die gesamte Kellerdecke. Bilanzmäßig kann man da zwar ein bisschen hin und her tricksen, aber es heißt, die temperierte Gebäudehülle gilt es zu dämmen. So und wenn nun feucht warme Luft durch die Türen in den kühleren Keller gelangt, fällt Tauwasser aus, thats all.
    MfG
    Stefan Ibold
  9. Sie haben doch selbst festgestellt,

    dass die Kellerflurwände gedämmt würden.
    Folglich haben auch die Innentüren in dieser Wand Ansprüche.
    Ob hier trotzdem relativ normale Türen (u = ca. 2.5 W/m²K) oder wesentlich besser gedämmte Türen zum Einsatz gekommen wären, kann man so nicht sagen, da im Nachweis bilanziert wird.
    Eine umlaufende Lippendichtung o. glw. hätten diese wegen des gleichzeitigen Abschlusses der LUFTDICHTEN Gebäudehülle allerdings vorweisen müssen.
    Fest steht, dass jetzt jedes Fenster im KG Ansprüche hat.
    Fest steht, dass die Problematik der Wärmebrückenminimierung jetzt um einiges vereinfacht wurde. ('Saubere' Grenzen)
    Fest steht, dass sie jetzt oben theoretisch wieder mit weniger Dämmung auskämen.
  10. Vielen Dank  -  heißt das, dass es dem Bauunternehmer ...

    Vielen Dank!
    Heißt das, dass es dem Bauunternehmer eh lieber sein müsste, das gesamte Haus rundum zu dämmen (von den Kosten mal abgesehen?), da er bei der Ausführung weniger Klimmzüge machen muss?
    Die Kellerfenster sind haben Thermozargen und einen K-Wert von 1,1.
    Auf der Kellerdecke sind 12 cm Dämmung vorgesehen. Soll ich die wirklich reduzieren? Wenn ja, auf wieviel? Der Keller ist die meiste Zeit unbeheizt.
    Zwecks Dämmung der Bodenplatte: Dass die Dämmung von unten besser ist, habe bereits gelesen. Ist sie auch günstiger? Wie sieht die Sache aus bei Fußbodenheizung im Keller?
    Schöne Grüße
    Manfred H.
  11. Fußbodenheizung?

    Hallo!
    Ich bin auch nur angehender Bauherr (Frau), aber meinen sie nicht, dass eine Fußbodenheizung viel zu träge ist für den Keller? Da müssen sie ja schon zwei Tage vorher anfangen mit heizen, bis der Raum warm ist ...

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