diverse Praxisfragen
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

diverse Praxisfragen

1. Kann ich die Musteranlagen aus der DINAbk. V 4701-10 verwenden, wenn ich ein wesentlich größeres Gebäude habe? (Diagramme gehen nur bis An = 500 m² habe aber 20000 m²
2. Wie führe ich einen "Blower door" Test bei einem solchen Gebäude durch, eine Messanlage reicht doch da nicht?
3. Ist die Wärmeabgabe infolge langwelliger Emission in den Transmissionswärmeverlusten enthalten?
4. Wer steigt durch die Berechnung der Heizunterbrechung durch?
5. Ist bei der Berechnung der Luftwechselzahl (Lüftungsanlage mit WRG) die rückgewonnene Energie in der abgeminderten Luftwechselrate berücksichtigt, oder muss ich die Energie als zusätzlichen Gewinn verbuchen?
6. Habe ein großes Bürogebäude in Dresden nachgewiesen. Dort liegt der KWK Anteil der Fernwärme bei 86 %, d.h. Primärenergienachweis entfiel. Nun hatte ich im Transmissionsnachwei unendlich Luft, sprich der Mindestwärmeschutz hat gegriffen. Wo ist die Verschärfung zur WSVO?
Wer hat ähnliche Erfahrungen /Fragen
MfG
Ingolf Sucker
ingolf.sucker@gmx.de
  1. Verschärfung?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    zu 6. Die leichtere Erfüllung der EnEVAbk. gegenüber der WSVO haben schon viele gemacht u.a. Ich.
    zu 2. Evtl. abschnittsweise.
    zu 3. kann nach DINAbk. 4108-6 berücksichtigt werden (solare Gewinne opaker Bauteile). Dabei wird auch die Abstrahlung berücksichtigt.
  2. endlich mal ein kompetenter Ansprechpartner

    Hallo
    Das Abschnittsweises Prüfen mit "Blower-Door-Test" ist wirklich praktisch durchführbar? (Das Gebäude besteht aus ca. 6 Etagen mit u.a. 5 Fahrstuhlschächten 5 Treppenhäusern und unzähligen anderen Schächten.) Wird wohl ein ziemliches gefummel werden?
    Wie groß sollte so ein Abschnitt maximal sein?
    zu langwelliger Emission:
    Die Frage zielt auf den physikalischen Hintergrund ab. Habe nämlich bei der Implementierung festgestellt, dass die Berücksichtigung der opaken solaren Gewinne unter bestimmten Voraussetzungen mir mehr Verluste als Gewinne bringt.
    Deshalb die physikalische Frage:
    Sind die Emissionen nicht schon mit dem hr (Anhang zu DINAbk. EN ISO 9646) bei der Ermittlung des äußeren Wärmeübergangswiderstandes abgegolten?
    Vielen Dank für Ihre Beantwortung!
    • Name:
    • Ingolf Sucker
  3. Verluste

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Tabelle F. 13 der DINAbk. V 4108-6 zeigt tatsächlich im Winter meistens Verluste. Die Sonnenstrahlung ist kurz und in klaren Nächten kommt nur die Gegenstrahlung (ca. -40 °C) und die Strahlung der Umgebung. Aber gegenüber den anderen Wärmemengen ist das klein, sodass die Vernachlässigung keinen großen Fehler bringt.
    Bei 6. fehlt bei mir das Wort "Erfahrung" gemacht.

    Welche Abschnitte usw. : vor Ort ansehen.

  4. Punkt 6 ist aber falsch gelöst.

    Nicht der Mindestwärmeschutz ist maßgebend, sondern die Nebenanforderung der EnEVAbk. HT'.
    Unrterlief Ihnen hier ein grober Fehler?
    Gruß
    Johannes
  5. Natürlich waren bei Einhaltung des Mindestwärmeschutzes die Anforderungen ...

    Natürlich waren bei Einhaltung des Mindestwärmeschutzes die Anforderungen H'T eingehalten! Deshalb wundere ich mich ja über die laschen Anforderungen.
    Kann denn wirklich keiner einen qualifizierten Beitrag leisten?
    MfG
    Ingolf Sucker
    • Name:
    • Ingolf Sucker
  6. bd

    zu 1. wenn die 4701-10 keine Aussage über die Anlage macht, dann ist diese nicht genormt, insofern gut das kwk, sonst denke ich würde die Anforderung zul HT'*0,76 greifen
    zu 2. bd bis ca. 50000 m³ möglich mit mehrerern bd.
    besser brandabschnittsweise/etagenweise messen
    zu 5. wrg in ep enthalten nicht im luftwechsel
  7. Ihre Aussage: Kann denn wirklich keiner einen qualifizierten Beitrag leisten?

    Danach hat man eigentlich keine Lust mehr, zu Antworten, aber da kenne ich ja nichts ...
    @JD: 0.76 HT' kommt nicht in Frage, da die Anlage (Welche Anlage überhaupt?) natürlich bewertbar ist.
    Grundsätzlich ist die Fernwärme mit dem Primäenergiefaktor 1.3 zu berücksichtigen. (Faktor 0.7 gilt nur bei 100 % KWK  -  wer hat das schon?)
    Ist der Primärenergiefaktor nach DINAbk. V 4701-10 Nr. 5.4.1 auf der Grundlage von 'buchhalterischen Abschlussbilanzen und kaufmännisch nachweisbarer Abschlussbilanzen' ermittelt worden, dann kann mit diesem Wert rechnen. (Die Ermittlung dieses Wertes ist NICHT Aufgabe des Planers, sondern ist durch das Versorgungsunternehmen zu ermitteln, bzw. ermitteln zu lassen)
    Der genannte Wert von 86 % aus KWK muss also auf diesem Wege ermittelt worden sein, eine mündliche Aussage am Telefon reicht keinesfalls. Die wenigsten Versoreger haben bis heute solche Werte zur Verfügung gestellt.
    Zur Entscheidung, ob nach EnEVAbk. § 3, Abs. 3 der Nachweis der PE entfallen kann ist neben der Frage ob mindestens 70 % aus KWK entstehen noch die Frage ob denn auch 100 % der Nutzenergie (Hier Heizung + Lüftung) der Fernwärme zugeordnet sind.
    (Falls nicht muss ich die jeweiligen Anteile kombinieren)
    Da hier ein Bürogebäude vorliegt, ist das Warmwasser nicht mit dabei, sonst wäre auch diese Nutzenergie zu vergleichen.
    Wenn dann ein paar elektrische Durchlauferhitzer dabei wären, müsste man als erst einmal nach EnEV rechnen, nur um zu überprüfen, ob ich die 70 %-Grenze einhalte und somit auf den Nachweis verzichten kann. Scheint paradox, aber so ist es.
    Natürlich kann ich dann auch die Ausnahme weglassen und rechne halt PE aus, bringt wahrscheinlich kein anderes Ergebnis.
    (HT' maßgebend)
    Wofür ist HT'? (scheint der Fragesteller ja nicht zu wissen, trotz der 'großen Töne')
    Die Nebenanforderung HT' soll verhindern, dass mit superguten Anlagen, die Gebäudehülle schlechter als nach WSV erstellt wird.
    Sie entspricht also ca. der WSV.
    Die Frage, wo also die große Verbesserung der EnEV sei, ist also bei einem Nachweis, bei dem HT' maßgebend ist, Zeugnis einer nicht ausreichenden Beschäftigung mit der EnEV.
    Gruß, JDB
  8. eine kleine Provokation wirkt Wunder :-)

    Hallo
    Herr D. Bakel nehmen Sie meine kleine Provokation wie bereits geschehen als Ansporn.
    @ KWK-Anteil: schriftliche Aussage der Stadtwerke liegt selbstverständlich vor.
    @ 3. Abschnitt von D. Bakel
    Worauf begründen Sie Ihre Aussage mit den Durchlauferhitzern?
    Die EnEVAbk.-Begründung sagt aus: " ... von einer Berücksichtigung (des Warmwasserbed.) bei der Bedarfsermittlung wird deshalb abgesehen". (Begründung S. 74) Fällt also komplett unter den Tisch oder?
    @HT'
    Die Frage nach dem Sinn der Nebenforderung wurde zu keinem Zeitpunkt gestellt!
    Die WSVO-Anforderungen und die HT' Forderung nach EnEV ist nicht direkt vergleichbar (Andere Fx Werte, Wärmebrücken, bei EnEV: in HT Rechnung keine solaren Gewinne)
    Die Behauptung der HT' Nachweis entspricht dem Niveau der WSVO bedarf meiner Meinung nach einer Begründung.
    @ Wärmerückgewinnung
    Was halten Sie von der Zeile 8.2 DINAbk. V 4108-6 S. 63?
    n = na (1-Nutzungsfaktor WRG) +nx
    bzw. Qp= (Qh+Qw+Qwr) *ep
    Hier fließt doch bereits in die Lüftungsverluste die WRG ein oder?
    MfG
    Ingolf Sucker
  9. nur kurz

    Mein Beispiel mit den Durchlauferhitzern bezog sich auf Wohngebäude. (dann also berücksichtigen)
    Sie haben kein PE-Nachweis geführt. HT' war maßbegend.
    Sie haben sich gewundert, wo denn die Verschärfung sei.
    Kann ich nur noch einmal wiederholen: Sie landen ca. auf dem Dämmniveau der WSV, natürlich mit den neuen Randbedingungen und Berechnungen. Sie haben es selbst festgesteltt, dass keine Verschärfung vorliegt. Warum also noch diese Diskussion?
    Wer schlau ist, ignoriert die Möglichkeit, die WRG in der 4108-6 zu berücksichtigen. Der Heizwärmebedarf als Eingangsgröße für die 4701-10 -Berechnung darf keinen WRG-Einfluss beinhalten, müssste also wieder korrigiert werden, nur um die Wirkung noch einmal zu berücksichtigen  -  aber diesmal richtig.
    (mit allen Hilfsenergien) (Pflicht!)
    Gruß, jdb
  10. eine Blower-Door könnte reichen

    Zu Punkt 2 der Ausgangsfrage:
    Eine Blower-Door schafft knapp 10.000 m³/h. Wenn Sie n50=0,5 [1/h] erreichen geht der Test mit einer Tür.

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