wie erhalte ich Wärmebedarfsausweis?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

wie erhalte ich Wärmebedarfsausweis?

Hallo,
leider ist unser Bauträger gerade pleite gegangen u. das Haus ist noch nicht komplett fertiggestellt. Nun ergab sich bei uns die Frage, wer uns nun den Wärmebedarfsausweis ausstellt, da der Ingenieur des Hauses der Besitzer der Baufirma war. Unser Bau ist noch nach der alten Wärmeschutzverordnung zu betrachten, da der Bau bereits vor dem 01.02.02 genehmigt wurde. Wen kann ich um die Ausstellung des Ausweises bitten? Welche Unterlagen werden dafür benötigt? Wir würden nur ungern auf den Förderbetrag verzichten. Ich danke im Voraus für Ihre Hilfe!
Gruß, S. Märtens
  • Name:
  • S. Märtens
  1. Wenn der Wärmeschutznachweis korrekt erstellt wurde

    und zur Verfügung gestellt wird, sowie ein Satz Zeichnungen zur Kontrolle, dann ist der Ausweis eine Sache von max 1 Std.
    Sollte als für max. 70 € machbar sein.
  2. ganz einfach ...

    das wird von jedem Energieberater, fast jedem Tragwerksplaner und einigen
    Architekten gemacht.
    falls es also in ihrer nähe keinen Energieberater geben sollte, hin zum nächsten
    Ingenieurbüro, bestandspläne mitnehmen, Honorar vereinbaren und Förderung kassieren ...
  3. Antwort 1 weckt falsche Hoffnungen

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Die eine Arbeitsstunde wird vielleicht reichen um 20 Zahlen aus dem Wärmeschutznachweis in eine entsprechende Software zu übernehmen und den Ausdruck zu starten. Soll der Ausstellende aber die Verantwortung für die Richtigkeit übernehmen wird es ohne Prüfung der Unterlagen auf Übereinstimmung mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht abgehen. Rechnen Sie deshalb lieber mit dem Mehrfachen des Betrags. Auch wenn keine Unterlagen zur Verfügung stehen, müssen Sie die Hoffnung nicht aufgeben. Alle Daten können auch vor Ort gewonnen werden. Lassen Sie sich ein Angebot machen.
  4. Der Wärmebedarfsausweis ...

    Der Wärmebedarfsausweis ist doch keine Sache des Bauträgers. Vielmehr ist die Berechnung Bestandteil der Baugenehmigung/Anzeige zumindest hier in SH. Im Bauantrag/Anzeige ist die Versicherung des Architekten/Statikers anzugeben. Nett anschreiben, mit der Bitte um Haftung. Dafür ist eine Versicherung da.
  5. Frage?

    Foto von Dipl.-Physiker Jochen Ebel

    Ich verstehe den ganzen Thread nicht. Der Wärmeschutznachweis ist Bestandteil der Bauantragsunterlagen. Wenn der Bauträger so geschlampt hat, das die Bauantragsunterlagen bei ihm nicht mehr vorhanden sind, ist zumindest noch eine Ausfertigung beim Bauamt  -  und die kopieren den Wärmeschutznachweis daraus sicher gegen einen Obolus. Ein anderes ist oft, das die Nachweise nicht in Form der verlangten allgemeinen Verwaltungsvorschrift aufgestellt sind und das Finanzamt hat dann Schwierigkeiten. Dann muss ein Fachmann das in die richtige Form bringen und bezüglich der Verantwortung reicht die Erklärung das nur die Form richtig gemacht wurde, im Übrigen der Erstaufsteller die Verantwortung trägt. Wenn denn aber bestätigt werden soll, dass Planung und Ausführung übereinstimmen, dann ist doch jemand dabei, der sowieso die Erklärung über die Übereinstimmung zwischen Plan und Ausführung bestätigt.

    Mit freundlichen Grüßen

  6. Nein nein ...

    Nein nein die Statik / der Wärmeschutznachweis wird hier nicht mehr geprüft, er muss auch nicht vorgelegt werden. Der Bauherr muss lediglich im Besitz derselben sein. Damit haftet der Architekt / Ingenieur und Statiker laut Bauantrag.
  7. Dafür braucht man keine Software ...

    Der Ausweis ist die Quintessenz des Nachweises.
    Is wirklich nur abschreiben.
    Ich gebe Herrn Stubenrauch aber recht, dass meine genannte Preisregion nur gilt, wenn der Aufsteller des Nachweises auch der Aufsteller des Ausweises ist.
    Ein einfaches Abschreiben ohne Kontrolle ist dann wohl fahrlässig.
    Und der Aufwand für die Kontrolle ist abhängig von der Qualität der Unterlagen ...
  8. Gibt es denn nun einen Nachweis oder nicht?

    Gibt es denn nun einen Nachweis oder nicht?

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