Wärmebrücken bei einschaligem Mauierwerk
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Wärmebrücken bei einschaligem Mauierwerk

Kann man bei einem einschaligen Mauerwerk (also ohne weiter Dämmung), auch wenn es ein T-14 oder besser ist, die Steine noch vermörteln? Ist das nicht eine klasse Wärmebrücke?
Mit der Suche bin ich darauf gestoßen, dass sogar die erste Steinreihe als Wärmebrücke angesehen wird und schon durch Perimeterdämmung gedämmt werden sollte.
Leider wurde der u.a. Beitrag gestoppt, das Thema interessiert mich aber.
  1. Schauen Sie dazu mal in die folgenden Dateien

    insbesondere in die Abschnitte 3.3 und 4. Das beantwortet evtl. bereits Ihre Frage.
    Für das Mauerwerk, d.h. die Steine inkl. der dort vorgeschriebenen Vermörtelung sind vom DIB die Rechenwerte der Wärmeleitfähigkeiten vorgegeben. Die Wärmebrückenwirkung der Vermörtelung ist dort also bereits berücksichtigt.
  2. kurz gesagt: ja

    allerdings sollte eine dünne (hochfeste) fuge ausgeführt werden.
    alternativ Leichtmörtel (mit schlechter Druckfestigkeit)
    Mauerfußdämmung deshalb, weil das Problem rein geometrisch in e. beachtlicheren
    Dimension auftritt (dadurch u.U. kondensatausfall)
  3. Vor allem die Beschreibung

    in der bauaufsichtlichen Zulassung 4, letzter Satz ("knirsch" nach DINAbk. ...) finde ich klasse.
    Kann man denn mit LM21 alles bauen? Oder muss man da besondere Hinweise an den Statiker zwecks Berechnung geben?
  4. Ich hatte mal vor langer Zeit einen Schaden

    mittels 1 te. Schicht in Leichtmörtel weil ich damals dachte das müsste besser gedämmt sein ... je stärker die 1 te. Schicht ist (i.d.R. ca. 2 cm) desto höher ist die Anordnung an die Druckfestigkeit des Mörtel und da sind einfach keine Dämmmörtel geeignet!
    Thema Wärmebrücke ... nach wie vor bin ich der Meinung das vermörtelte Fugen bzw. die Anschlussfuge als Wärmebrücken zu bewerten sind ... Gefordert sind spezielle Detaillösungen im Bereich der 1 ten. Schicht bzw. das kleinhalten von Stoßfugen ... AUCH wenn die schon bereits in diversen Berechnungen reingerechnet wurden!?!

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN