so steht's in den fachmedien ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV
so steht's in den fachmedien ...
- http://www.EnergieundBAU.DE
- Newsletter Nr. 15,27. Februar 2002
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EnEVAbk. schreibt Nachrüstpflichten im Altbau vor
Das Niedrigenergiehaus ist jetzt Standard: Bei Altbauten stehen
Heizung, Fenster, Fassade und Dach auf dem Prüfstand, für Neubauten
gilt der Niedrigenergiehaus-Standard. Seitdem die
Energie-Einsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten ist, gelten
verschärfte Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden.
"Jetzt müssen viele Eigentümer von Altbauten ihre alten Heizanlagen
erneuern und den Wärmedämmstandard erhöhen", sagt Dipl. -Ing.
Günther Volz, Vorstandsvorsitzender der Bundesinitiative
Zukunftsorientierte Gebäudemodernisierung. Die EnEV setzt hierfür
Fristen, je nach Alter oder Zustand bestimmter Technik oder
Gebäudeteile laufen diese zwischen 2005 und 2008 aus.
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) löst die bislang gültigen
Normen Wärmeschutz- und Heizanlagen-Verordnung ab. Neubauten
müssen künftig den Niedrigenergiehaus-Standard erfüllen, und auch
für Altbauten schreibt die EnEV zum Teil zwingend bauliche Maßnahmen
vor. Beispielsweise sind Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb
gingen, bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte ein Brenneraustausch
nach Oktober 1996, verlängert sich diese Frist um zwei Jahre.
Spätestens beim Verkauf einer Immobilie muss das Althaus weitere
EnEV-Standards erfüllen: Nicht begehbare, aber zugängliche
Dach-Geschossdecken sind bis Ende 2005 nachträglich zu dämmen.
Bei schlecht isolierenden Wänden fordert die Norm eine
zusätzliche Dämmschicht, wenn der Außenputz ohnehin zu
erneuern ist. Außerdem müssen Heizungs- und Warmwasserrohre (Heizungsrohre, Warmwasserrohre) in
nicht beheizten Räumen vor Wärmeverlusten geschützt werden.
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ach, wie neu
s. link2 und entsprechend ältere Beiträge