Begriffsauslegung im Wortlaut der EnEV für bestehende Gebäude
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Begriffsauslegung im Wortlaut der EnEV für bestehende Gebäude

Es soll ein bestehendes Gebäude mit normaler Temperatur saniert werden. Die EnEVAbk. formuliert im Anhang 3 "SOWEIT [ ... ] Außenwände ersetzt [ ... ] oder [ ... ] erneuert werden, das ... ". Diese "SOWEIT"- Formulierung ist in allen Abschnitten (Wände, Fenster, Dächer, ...) zu finden.
Bedeutet dieses "SOWEIT", dass "nur wenn" die Außenwand verändert (z.B. neu verputzt) werden soll, Tabelle 1 einzuhalten ist?
Heißt dass also im Umkehrschluss, dass die Anforderungen der Tabelle 1 NICHT erfüllt werden müssen, wenn das Bauteil (hier: Außenwand) nicht verändert werden soll?
Also: "SOWEIT" = "nur wenn"?
  • Name:
  • Hausmann
  1. genau so ...

    ist das gemeint.
    andersrum. wenn sie was an e. Bauteil verändern, entfällt für dieses Bauteil der
    "Bestandsschutz".
    wenn sie e. bauköper erweitern, wird es vollends lustig.. ;-) siehe
  2. Nur so interessehalber ...

    Nur so interessehalber mein Vermieter hat sein Haus (Fertigstellung 02/2000) noch nicht verputzt. Wenn er das jetzt macht, muss er da eine Dämmung anbringen?
    • Name:
    • Herr DGS
  3. Bestandsschutz?

    Wo wird im EnEVAbk.-Text etwas über Bestandsschutz geschrieben? Wo steht in der EnEV der Begriff "Bestandsschutz" für bestehende Gebäudebauteile? Oder muss man den "Bestandsschutz" aus der Formulierung "Soweit ... " interpretieren?
  4. genau so ...

    ist das gemeint.
    diesmal bezieht sich das auf ihr " ... Formulierung "Soweit ... " interpretieren? " :-)
    vermutlich wurde diese Lücke aber beim verfassen der EnEVAbk. übersehen .. ;-)
  5. Welche Lücke?

    Wo ist hier eine Lücke in der EnEVAbk.? Ich kann sie nicht sehen.
  6. danke ...

    für die nachfrage ... immer diese gedankensprünge tzz, tzz ;-)
    nahezu jeder *bauliche* eingriff in den bestand führt zum ENEVierungszwang  -  nicht
    nur bei Bauteilen, sondern sogar bei der Anlagentechnik.
    die "Lücke" besteht (noch) darin, dass eben dieser "soweit ... " Passus besteht ... ;-)
    ist ja vielleicht etwas hintergründig ...
  7. Dann habe ich es ja doch

    richtig interpretiert  -  böse buben ;-))
  8. wenn's denn so leicht wär :-)

    weil da muss man schon ein paar Beiträge durch die schleuder jagen, um das zu checken :-)
    für den Rest (die Erklärung zu böse buben): s.
  9. Zwei DENA-Links

    Viel Spaß.
    EnEVAbk. mit ein paar erklärenden Worten ...
    (Leider auch keine kritischen, aber man kann ja nicht alles haben)

    Insbesondere der unterzubringende Wirtschaftlichkeitsaspekt sorgt doch für etwas Durcheinander in der EnEV, das wird hier ganz gut erklärt. (z.B. : 2. Link: Bedingte Anforderung)

    Was nicht klar wird ist die Definition
    für "Gebäude mit wesentlichen Änderungen" (1. Link)
    Dafür muss man wieder in die EnEV § 13 sehen ...


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