Solare Gewinne im Niedrigenergiehaus: Berechnung nach WSVO95 korrekt?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 12.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung solarer Gewinne im Niedrigenergiehaus gemäß WSVO95. Ein wichtiger Punkt ist, ob die 60%-Regel für Fensterflächen relevant ist. Die Teilnehmer verweisen auf verschiedene Informationsquellen, darunter die EnEV und die WSchV, um die Frage zu klären. Es wird deutlich, dass die korrekte Anwendung der WSVO95 entscheidend für die Wärmebedarfsberechnung ist.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung

Solare Gewinne im Niedrigenergiehaus: Berechnung nach WSVO95 korrekt?

Unser Neubau wird als Niedrigenergiehaus nach der alten WSVO95 gebaut. Nun habe ich die dazugehörige Wärmebedarfsberechnung erhalten. Dort wurden die solaren Gewinne mit eingerechnet. Gilt dies nicht erst bei einem Flächenanteil von 60 % der Fenster.
Wo kann man so etwas nachlesen bzw. prüfen lassen
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  • Uwe Glass
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    KI-Analyse (GoogleAI): Solare Gewinne nach WSVO95: Berechnung korrekt?

    Ich verstehe, dass Sie sich fragen, ob die Berücksichtigung solarer Gewinne in Ihrer Wärmebedarfsberechnung korrekt ist, da Ihr Neubau als Niedrigenergiehaus nach der WSVO95 gebaut wird. Die WSVO95 (Wärmeschutzverordnung von 1995) enthielt bereits Regelungen zur Anrechnung solarer Gewinne, allerdings gab es keine explizite Anforderung eines Mindestflächenanteils von 60 % der Fenster für deren Berücksichtigung.

    Die genauen Bedingungen und Berechnungsmethoden für solare Gewinne sind in den entsprechenden Normen und Richtlinien zur WSVO95 festgelegt, beispielsweise in der DINAbk. 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden). Ich empfehle Ihnen, die spezifischen Berechnungsdetails in der Wärmebedarfsberechnung mit den Vorgaben der DIN 4108 abzugleichen.

    Es ist möglich, dass die Berechnung solarer Gewinne auch bei geringeren Fensterflächenanteilen zulässig ist, solange die entsprechenden Randbedingungen (z.B. Ausrichtung der Fenster, Verglasungsart) die solaren Einträge ausreichend gewährleisten.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Wärmebedarfsberechnung von einem unabhängigen Energieberater oder einem Sachverständigen für Bauphysik überprüfen, um sicherzustellen, dass die solaren Gewinne korrekt und nachvollziehbar berücksichtigt wurden.

    KI-Analyse (DeepSeek): Solare Gewinne nach WSVO95: Berechnung korrekt?

    Der vorliegende Sachverhalt betrifft die korrekte Anwendung der Wärmeschutzverordnung 1995 (WSVO95) bei der Berechnung solare Gewinne für ein Niedrigenergiehaus. Der Nutzer fragt, ob solare Gewinne erst ab einem Fensterflächenanteil von 60% berücksichtigt werden dürfen. Diese Annahme ist nicht korrekt. Die WSVO95 sieht keine pauschale 60%-Schwelle vor, sondern definiert detaillierte Berechnungsverfahren, bei denen solare Gewinne grundsätzlich in Abhängigkeit von Fensterflächen, Verglasungsart und Orientierung angerechnet werden.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme einer 60%-Schwelle für die Berücksichtigung solarer Gewinne ist falsch. Die WSVO95 regelt dies nicht über einen pauschalen Flächenanteil, sondern über den rechnerischen Nachweis des Jahres-Heizwärmebedarfs nach DIN 4108-6 oder dem vereinfachten Verfahren. Solare Gewinne werden bei jedem Fensterflächenanteil berücksichtigt, sofern die Verglasung einen ausreichenden Gesamtenergiedurchlassgrad (g-Wert) aufweist.

    ➕ Ergänzung: Die korrekte Berechnung solarer Gewinne erfolgt nach Anhang C der DIN 4108-6 oder nach dem in der WSVO95 referenzierten Verfahren. Dabei werden die solaren Einträge über die wirksame Kollektorfläche der Fenster (Fensterfläche x g-Wert x Abminderungsfaktoren für Verschattung und Rahmenanteil) ermittelt. Eine pauschale 60%-Regel existiert nicht. Möglicherweise verwechselt der Nutzer dies mit der Anforderung an den sommerlichen Wärmeschutz nach DIN 4108-2, wo bei großen Fensterflächen ein Nachweis erforderlich wird.

    🔴 Gefahr: Eine fehlerhafte Berechnung der solaren Gewinne kann zu einer Unterschätzung des tatsächlichen Heizwärmebedarfs führen. Dies hätte zur Folge, dass die Heizungsanlage und die Gebäudedämmung nicht ausreichend dimensioniert werden, was zu erhöhten Heizkosten und Behaglichkeitsproblemen im Winter führen kann. Zudem könnte die Energiebilanz des Gebäudes nicht den Anforderungen der WSVO95 entsprechen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Wärmebedarfsberechnung von einem unabhängigen Energieberater oder einem Bauphysiker überprüfen. Dieser kann die korrekte Anwendung der WSVO95 und der zugrunde liegenden Normen (DIN 4108-6) prüfen. Fordern Sie vom Ersteller der Berechnung eine detaillierte Aufstellung der solaren Gewinne mit Angabe der verwendeten g-Werte, Abminderungsfaktoren und Fensterflächen. Bei Unstimmigkeiten sollte eine Korrektur der Berechnung verlangt werden, bevor die Heizungsanlage installiert wird.

    KI-Analyse (Qwen): Solare Gewinne nach WSVO95: Berechnung korrekt?

    Die Anfrage betrifft die korrekte Berücksichtigung solarer Gewinne in der Heizwärmebedarfsberechnung für ein Niedrigenergiehaus nach der veralteten WSVO 1995 — einer Rechtsverordnung, die seit 2002 durch die Energieeinsparverordnung (EnEVAbk.) abgelöst wurde und heute keinerlei rechtsverbindliche Gültigkeit mehr besitzt.

    🔴 Gefahr: Die Verwendung der WSVO 95 für einen aktuellen Neubau ist rechtlich unzulässig und führt zwangsläufig zu einer nicht konformen Energiebilanz — insbesondere weil die darin festgelegten Berechnungsmethoden, Grenzwerte und Anforderungen an Wärmedämmung, Fenster, Lüftung und solare Gewinne technisch überholt und deutlich weniger streng sind als aktuelle Standards (EnEV 2016 bzw. GEG 2020).

    ⚠️ Korrektur: Die Behauptung, solare Gewinne erst ab einem Fensterflächenanteil von 60 % berücksichtigt werden dürften, ist falsch: Die WSVO 95 sah grundsätzlich eine pauschale Berücksichtigung solarer Gewinne vor (z. B. mit festen Pauschalwerten je m² Fensterfläche), unabhängig vom Flächenanteil — allerdings ohne differenzierte Orientierungs- oder Verschattungsanalyse.

    ➕ Ergänzung: Aktuell gilt für Neubauten ausschließlich das Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020), das eine detaillierte, dynamische Berechnung nach DIN V 18599 verlangt — darin werden solare Gewinne nicht pauschal, sondern nach Fensterorientierung, Verglasung, Verschattung und Raumnutzung exakt ermittelt.

    ❌ Widerspruch: Ein Neubau, der sich auf die WSVO 95 beruft, erfüllt weder die baurechtlichen Anforderungen der Landesbauordnungen noch die Vorgaben der Energieeinsparverordnung — eine Baugenehmigung wäre unter diesen Voraussetzungen nicht erteilbar.

    ✅ Zustimmung: Die grundsätzliche Frage nach der Prüfbarkeit ist berechtigt: Die korrekte Durchführung der Energiebedarfsberechnung ist zwingend durch einen anerkannten Energieberater (z. B. mit Zertifizierung nach DIN EN 16247 oder Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des BAFA) zu validieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen zertifizierten Energieberater oder einen unabhängigen Sachverständigen für Energieeffizienz, um die vorliegende Berechnung auf Konformität mit dem GEG 2020 und DIN V 18599 zu überprüfen — eine Nachbesserung der Planung ist vor Baubeginn zwingend erforderlich, um rechtssichere Genehmigung und spätere Nutzungsabnahme sicherzustellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Solare Gewinne
    Solare Gewinne sind die Wärmemengen, die durch Sonneneinstrahlung über Fenster und andere transparente Bauteile in ein Gebäude gelangen und zur Beheizung beitragen. Sie werden bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs berücksichtigt, um den Energiebedarf des Gebäudes zu senken.
    Verwandte Begriffe: Wärmebedarfsberechnung, solare Einstrahlung, Fensterfläche.
    WSVO95
    WSVO95 steht für Wärmeschutzverordnung 1995. Diese Verordnung war eine frühere Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) und legte die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest.
    Verwandte Begriffe: EnEV, Wärmeschutz, Energieeinsparung.
    DIN 4108
    Die DIN 4108 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung in Gebäuden festlegt. Sie enthält detaillierte Berechnungsverfahren für den Wärmebedarf, die Berücksichtigung solarer Gewinne und andere Aspekte der Energieeffizienz.
    Verwandte Begriffe: Wärmeschutz, Energieeffizienz, Norm.
    Niedrigenergiehaus
    Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das einen sehr geringen Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung aufweist. Es zeichnet sich durch eine gute Wärmedämmung, effiziente Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien aus.
    Verwandte Begriffe: Passivhaus, Energieeffizienzhaus, KfW-Effizienzhaus.
    Wärmebedarfsberechnung
    Die Wärmebedarfsberechnung ist ein Verfahren zur Ermittlung des Heizwärmebedarfs eines Gebäudes. Dabei werden Faktoren wie die Gebäudehülle, die Fensterflächen, die Lüftung und die solaren Gewinne berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Heizwärmebedarf, Energiebedarf, DIN 4108.
    Energieberater
    Ein Energieberater ist ein Fachmann, der Hauseigentümer und Bauherren in Fragen der Energieeffizienz berät. Er kann Energieausweise erstellen, Sanierungskonzepte entwickeln und Fördermittel beantragen.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, Energieausweis, Sanierung.
    Fensterfläche
    Die Fensterfläche ist die gesamte Fläche aller Fenster eines Gebäudes. Sie beeinflusst den Wärmeverlust und die solaren Gewinne des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Verglasung, solare Einstrahlung, Wärmedämmung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind solare Gewinne?
      Solare Gewinne sind die Wärmemengen, die durch Sonneneinstrahlung über Fenster und andere transparente Bauteile in ein Gebäude gelangen und zur Beheizung beitragen. Sie werden bei der Berechnung des Heizwärmebedarfs berücksichtigt, um den Energiebedarf des Gebäudes zu senken.
    2. Wie werden solare Gewinne berechnet?
      Die Berechnung solarer Gewinne erfolgt nach standardisierten Verfahren, die in der DIN 4108 festgelegt sind. Dabei werden Faktoren wie die Fensterfläche, die Ausrichtung der Fenster, der solare Transmissionsgrad der Verglasung und die Sonnenscheindauer berücksichtigt.
    3. Spielt die Ausrichtung der Fenster eine Rolle bei solaren Gewinnen?
      Ja, die Ausrichtung der Fenster hat einen wesentlichen Einfluss auf die solaren Gewinne. Fenster mit südlicher Ausrichtung erzielen in der Regel die höchsten solaren Gewinne, da sie über den Tag die meiste Sonneneinstrahlung erhalten.
    4. Was ist die DIN 4108?
      Die DIN 4108 ist eine deutsche Norm, die Anforderungen an den Wärmeschutz und die Energieeinsparung in Gebäuden festlegt. Sie enthält detaillierte Berechnungsverfahren für den Wärmebedarf, die Berücksichtigung solarer Gewinne und andere Aspekte der Energieeffizienz.
    5. Was bedeutet WSVO95?
      WSVO95 steht für Wärmeschutzverordnung 1995. Diese Verordnung war eine frühere Version der Energieeinsparverordnung (EnEV) und legte die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest.
    6. Warum ist die korrekte Berechnung solarer Gewinne wichtig?
      Die korrekte Berechnung solarer Gewinne ist wichtig, um den tatsächlichen Heizwärmebedarf eines Gebäudes realistisch zu ermitteln. Eine zu hohe Anrechnung solarer Gewinne kann zu einer Unterschätzung des Heizbedarfs und somit zu einer fehlerhaften Auslegung der Heizungsanlage führen.
    7. Was ist ein Niedrigenergiehaus?
      Ein Niedrigenergiehaus ist ein Gebäude, das einen sehr geringen Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung aufweist. Es zeichnet sich durch eine gute Wärmedämmung, effiziente Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien aus.
    8. Wie finde ich einen qualifizierten Energieberater?
      Qualifizierte Energieberater finden Sie über die Energieberaterliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) oder über die Architekten- und Ingenieurkammern der Bundesländer. Achten Sie auf eine anerkannte Qualifikation und Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz von Gebäuden.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zum Energieausweis und dessen Bedeutung für den Hausverkauf oder die Vermietung.
    • Fördermittel für energieeffizientes Bauen
      Überblick über aktuelle Förderprogramme für Neubau und Sanierung.
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    • Fenster austauschen
      Informationen zu modernen Fenstern mit guter Wärmedämmung.
    • Heizungsanlage optimieren
      Informationen zur Optimierung der Heizungsanlage für mehr Energieeffizienz.
  2. EnEV-Update: Solare Gewinne ab 01.02.02 berücksichtigen

    Foto von Jürgen Weber, Dipl.-Ing.

    Neue EnEVAbk.
    dort kann man dies ab 01.02.02 machen. Aber ansonsten viel Glück im neuen Haus.
  3. Diskussion: Solare Gewinne – Erläuterung benötigt!

    solare Gewinne müssen nicht versteuert werden ...
    Mal im Ernst, ich habe das mit den solaren Gewinnen auch nicht auf Anhieb verstanden, vielleicht klärt jemand auf ...
    • Name:
    • ANDRE
  4. Link: Luftdicht.de – Informationen zur EnEV

    Habt Ihr denn euren Trauernicht gelesen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  5. Klarstellung: Was gilt ab 01.02.02 für Solare Gewinne?

    ich bitte um Klarstellung
    was kann man ab dem 01.02.02. machen? kann man eine etwas detailliertere Antwort bekommen, die auch ein Baulaie versteht?
    Besten Dank
    • Name:
    • Uwe Glass
  6. WSchV95: 60%-Regel für solare Gewinne irrelevant?

    Vergessen Sie die bisherigen Beiträge (EnEVAbk. hat mit Ihrer Frage nichts zu tun!)
    Reiten Sie nicht auf dieser blöden 60 %-Regel herum.
    Wenn das ihr einziges Problem ist, haben Sie einen guten WSNW.
    Hatten wir das nicht schon einmal?
  7. WSchV-Link: Solare Gewinne – Regelung im Anhang 1.6.4

    Armes Deutschland!
    Warum bekommt ein Fragesteller nicht eine richtige Antwort? So schwer ist die doch gar nicht.
    Die komplette WSchV finden Sie z.B. unter dem nachfolgendem Link (bei Herrn Trauernicht findet man nur die EnEVAbk., oder ich habe's auch übersehen). Die 60 %-Regel steht im Anhang 1 unter 1.6.4.
    MfG
  8. WSchV 95: Randdokument mit Infos zu solaren Gewinnen

    WSchV 95 ist auch drin als "Randdokument",
    aber nicht so schön verlinkt. Das lohnt sich nicht mehr.
  9. Bestätigung: WSchV-Informationen gefunden!

    Da habe ich's
    wohl doch übersehen. Macht ja aber nichts.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 12.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Solare Gewinne im Niedrigenergiehaus nach WSVO95: Korrekte Berechnung?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die korrekte Berechnung solarer Gewinne im Niedrigenergiehaus gemäß WSVO95. Ein wichtiger Punkt ist, ob die 60%-Regel für Fensterflächen relevant ist. Die Teilnehmer verweisen auf verschiedene Informationsquellen, darunter die EnEVAbk. und die WSchV, um die Frage zu klären. Es wird deutlich, dass die korrekte Anwendung der WSVO95 entscheidend für die Wärmebedarfsberechnung ist.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die EnEV (Energieeinsparverordnung) nicht direkt auf die WSVO95 (Wärmeschutzverordnung von 1995) anwendbar ist, wie im Beitrag WSchV95: 60%-Regel für solare Gewinne irrelevant? hervorgehoben wird. Die WSVO95 hat eigene Regelungen bezüglich solarer Gewinne.

    ✅ Zusatzinfo: Die 60%-Regel bezüglich des Fensterflächenanteils ist im Anhang 1 unter 1.6.4 der WSchV zu finden, wie im Beitrag WSchV-Link: Solare Gewinne – Regelung im Anhang 1.6.4 erwähnt wird. Es ist wichtig, diesen Abschnitt genau zu prüfen, um die Anforderungen zu verstehen.

    📊 Fakten/Zahlen: Die korrekte Berechnung solarer Gewinne beeinflusst maßgeblich die Wärmebedarfsberechnung und somit die Energieeffizienz des Niedrigenergiehauses. Eine falsche Berechnung kann zu einer fehlerhaften Auslegung der Heizungsanlage führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Wärmebedarfsberechnung Ihres Niedrigenergiehauses sorgfältig und stellen Sie sicher, dass die solaren Gewinne gemäß WSVO95 korrekt berücksichtigt wurden. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Experten für Bauphysik oder Energieeffizienz. Lesen Sie auch den Beitrag EnEV-Update: Solare Gewinne ab 01.02.02 berücksichtigen für weitere Informationen.

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