Maximale Personenzahl: Gaststätte, Diskothek & Versammlungsraum – Wer legt die Obergrenze fest?
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Maximale Personenzahl: Gaststätte, Diskothek & Versammlungsraum – Wer legt die Obergrenze fest?

Gibt es Bestimmungen über die erlaubte Publikum Anzahl bei einer Gaststätte, Diskothek, Spielhalle, Tanzschule, Versammlungsraum, ... usw.?

Weshalb?

Wer bestimmt darüber, wenn ich so einen Raum miete, : der Vermieter, das Bauamt, Ordnungsamt, keiner ...?

Wonach: Raumgröße, Veranstaltungsart, Mieitpreis, ...?

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Gefahr: Eine Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl kann zu einer Gefährdung der Sicherheit der Besucher führen, insbesondere im Brandfall oder bei Panik.

    🔴 Gefahr: Unzureichende Fluchtwege und Notausgänge können im Notfall zu Verletzungen oder Todesfällen führen.

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    Die zulässige Personenzahl in Gaststätten, Diskotheken, Versammlungsräumen usw. ist durch verschiedene Faktoren und Vorschriften bestimmt. Ich empfehle, folgende Aspekte zu berücksichtigen:

    • Versammlungsstättenverordnung (VStättV): Diese Verordnung regelt die Anforderungen an Versammlungsstätten, einschließlich der maximal zulässigen Personenzahl. Die VStättV ist länderspezifisch, daher sind die genauen Bestimmungen je nach Bundesland unterschiedlich.
    • Bauordnung: Die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes enthält ebenfalls Bestimmungen zur Sicherheit von Gebäuden, einschließlich der maximal zulässigen Personenzahl.
    • Brandschutz: Brandschutzbestimmungen spielen eine wesentliche Rolle bei der Festlegung der Personenzahl. Fluchtwege, Notausgänge und Brandschutzeinrichtungen müssen ausreichend dimensioniert sein, um im Notfall eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
    • Raumgröße: Die Raumgröße ist ein entscheidender Faktor. Pro Person muss eine bestimmte Mindestfläche vorhanden sein, die je nach Nutzungsart variiert.

    Wer bestimmt die zulässige Personenzahl?

    • Bauamt: Das Bauamt ist in der Regel die zuständige Behörde für die Genehmigung von Versammlungsstätten und legt die maximal zulässige Personenzahl fest.
    • Ordnungsamt: Das Ordnungsamt kann im Rahmen von Kontrollen die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und bei Verstößen Maßnahmen ergreifen.
    • Vermieter: Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die zulässige Nutzung des Raumes mitzuteilen. Der Mietpreis spielt keine Rolle bei der Festlegung der maximalen Personenzahl.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Anmietung eines Raumes die zulässige Personenzahl mit dem Bauamt oder einem Sachverständigen für Versammlungsstätten ab. Lassen Sie sich die entsprechenden Genehmigungen und Gutachten zeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
    Die VStättV ist eine länderspezifische Verordnung, die die Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Sicherheit, zum Brandschutz, zur Barrierefreiheit und zur maximal zulässigen Personenzahl. Die VStättV dient dem Schutz der Besucher und der Gewährleistung eines sicheren Veranstaltungsbetriebs.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Brandschutzbestimmungen, Fluchtwege
    Bauordnung
    Die Bauordnung ist ein Landesgesetz, das die baurechtlichen Anforderungen an Gebäude und Anlagen regelt. Sie enthält Bestimmungen zur Standsicherheit, zum Brandschutz, zur Energieeffizienz und zur Barrierefreiheit. Die Bauordnung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Umwelt.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Baugenehmigung, Bebauungsplan
    Brandschutz
    Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Dazu gehören bauliche Maßnahmen wie Brandmauern und feuerbeständige Baustoffe, technische Maßnahmen wie Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher sowie organisatorische Maßnahmen wie Brandschutzordnungen und Evakuierungspläne.
    Verwandte Begriffe: Brandmeldeanlage, Feuerlöscher, Fluchtwege
    Fluchtwege
    Fluchtwege sind Verkehrswege, die im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung aus einem Gebäude ermöglichen. Sie müssen ausreichend breit, gut beleuchtet und frei von Hindernissen sein. Fluchtwege sind in der Regel durch grüne Schilder mit einem weißen Piktogramm gekennzeichnet.
    Verwandte Begriffe: Notausgang, Rettungswege, Evakuierung
    Ordnungsamt
    Das Ordnungsamt ist eine kommunale Behörde, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig ist. Es überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Verordnungen, erteilt Genehmigungen und ahndet Verstöße. Das Ordnungsamt kann auch Kontrollen in Versammlungsstätten durchführen, um die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen zu überprüfen.
    Verwandte Begriffe: Polizei, Bußgeld, Gefahrenabwehr
    Raumgröße
    Die Raumgröße ist ein Maß für die Fläche eines Raumes, in der Regel angegeben in Quadratmetern (m²). Sie ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung der maximal zulässigen Personenzahl in Versammlungsstätten. Pro Person muss eine bestimmte Mindestfläche vorhanden sein, die je nach Nutzungsart variiert.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Volumen, Nutzfläche
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dem Nachweis, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Die Baugenehmigung wird in der Regel vom Bauamt erteilt.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bebauungsplan

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Rolle spielt die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) bei der Festlegung der maximalen Personenzahl?
      Die VStättV legt detaillierte Anforderungen an Versammlungsstätten fest, einschließlich der maximal zulässigen Personenzahl. Sie berücksichtigt Faktoren wie Raumgröße, Fluchtwege, Brandschutz und Belüftung, um die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten. Die genauen Bestimmungen variieren je nach Bundesland.
    2. Wie wird die maximale Personenzahl konkret berechnet?
      Die Berechnung der maximalen Personenzahl basiert auf der Raumgröße und der Nutzungsart. Es gibt spezifische Formeln und Richtlinien, die von den zuständigen Behörden angewendet werden. Dabei werden Faktoren wie die freie Bewegungsfläche pro Person und die Breite der Fluchtwege berücksichtigt.
    3. Was passiert, wenn die maximale Personenzahl überschritten wird?
      Eine Überschreitung der maximalen Personenzahl kann zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen, insbesondere im Notfall. Die zuständigen Behörden können bei Verstößen Bußgelder verhängen oder die Veranstaltung sogar auflösen. Im Schadensfall können Betreiber und Verantwortliche haftbar gemacht werden.
    4. Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei der Festlegung der Personenzahl relevant?
      Brandschutzmaßnahmen spielen eine entscheidende Rolle bei der Festlegung der Personenzahl. Dazu gehören die Verfügbarkeit von Feuerlöschern, Brandmeldeanlagen, Notausgängen und ausreichend breiten Fluchtwegen. Die Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden, um im Brandfall eine schnelle Evakuierung zu gewährleisten.
    5. Muss ich als Mieter einer Gaststätte oder Diskothek die Personenzahl selbst überprüfen?
      Als Mieter sind Sie verpflichtet, sich über die zulässige Personenzahl zu informieren und sicherzustellen, dass diese nicht überschritten wird. Der Vermieter muss Ihnen die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an das Bauamt oder einen Sachverständigen wenden.
    6. Welche Rolle spielt die Raumgröße bei der Bestimmung der maximalen Personenzahl?
      Die Raumgröße ist ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung der maximalen Personenzahl. Pro Person muss eine bestimmte Mindestfläche vorhanden sein, die je nach Nutzungsart variiert. Diese Mindestfläche dient dazu, eine freie Bewegung der Besucher zu gewährleisten und im Notfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen der Versammlungsstättenverordnung und der Bauordnung?
      Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) ist eine spezielle Verordnung, die sich auf Versammlungsstätten konzentriert und detaillierte Anforderungen an deren Betrieb und Sicherheit festlegt. Die Bauordnung hingegen ist ein allgemeineres Regelwerk, das sich auf alle Arten von Gebäuden bezieht und grundlegende Anforderungen an deren Konstruktion und Nutzung enthält.
    8. Wie oft wird die Einhaltung der Personenzahl in Versammlungsstätten kontrolliert?
      Die Häufigkeit der Kontrollen variiert je nach Bundesland und Art der Versammlungsstätte. In der Regel werden Versammlungsstätten regelmäßig von den zuständigen Behörden (z.B. Ordnungsamt, Bauamt) überprüft, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Bei besonderen Anlässen oder Beschwerden können auch außerordentliche Kontrollen durchgeführt werden.

    🔗 Verwandte Themen

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      Informationen zu Brandschutzbestimmungen und -maßnahmen in Gastronomiebetrieben.
    • Versammlungsstättenverordnung (VStättV) im Detail
      Eine detaillierte Erläuterung der VStättV und ihrer Anforderungen.
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      Informationen zu den rechtlichen Konsequenzen bei Überschreitung der maximal zulässigen Personenzahl.
    • Fluchtwege und Notausgänge
      Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Versammlungsstätten.
    • Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen
      Erstellung und Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen.
  2. Nutzung

    Die Nutzung wird durch Bauantrag und Baugenehmigung festgelegt. Grenzen für Personenzahl ist die Einstufung als Versammlungsstätte. Daraus folgen die Fluchtwege und die Sicherheitseinrichtungen sowie Alamierungs- und Löschanlagen. Die Planer wissen das und lassen sich das Konzept meist durch einen Brandschutzgutachter bestätigen. Hat ein Raum mehrere Nutzungsmöglichkeiten, so wird für den Bauantrag die für die Nutzung ungünstigste Möglichkeit angenommen. Der Mieter hat dabei keine Entscheidungsbefugnis. Erfordernisse des Mieters können einen (neuen) Umnutzungsantrag auslösen.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
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