Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss mit Gauben
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Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss mit Gauben

Moin an Alle,
ich habe eine Frage zur Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss (2/3 vom Erdgeschoss mit einer lichten Höhe von Mindestens 2,2 m, Bauordnung Hamburg) mit Gauben. Nehmen wir folgendes an: Die Wohnfläche im Dachgeschoss mit einem Dach ohne Gauben entspricht genau der 2/3 Regel (Grundfläche mit einer lichten Höhe von mehr als 2,2 m ). Jetzt kommt eine oder zwei Gauben hinzu. Und das im Bereich wo die lichte Höhe kleiner gleich 2,2 m ist. Im Bereich der Gauben entsteht dann Wohnraum mit einer lichten Höhe von mehr als 2,2 m. Somit wäre das Dachgeschoss dann ein Vollgeschoss (mehr als 2/3 der Grundfläche mit einer lichten Höhe von mehr als 2,2 m). Nun zur Frage. Wie wird die Fläche unter der Gaube im Bezug auf die lichte Höhe behandelt. Macht es einen Unterschied, ob man die Gaube einbaut, oder sie gleich beim Bau des Hauses einbaut.
Freundliche Grüße aus Hamburg
  • Name:
  • Mark
  1. Ich nehme an es ist gemeint ...

    Ich nehme an es ist gemeint "wenn man die Gaube nachträglich einbaut oder ob man sie gleich beim Bau des Hauses einbaut.
    So wie Sie das schreiben wird das Dachgeschoss durch den Einbau einer Gaube zum Vollgeschoss. Ist nur 1-geschossige Bauweise zulssig, ist der Gaubeneinbau auf jeden Fall unzulässig, gleicgültig ob sofort oder später eingebaut.
  2. Länge Gaube Bauordnung Hamburg

    Moin Herr Peters,
    das war mal eine schnelle Antwort. Vielen Dank dafür. Sie haben mir weitergeholfen. Es war ein Versuch mehr Wohnfläche über 2,2 m im Dachgeschoss zu bekommen. Geht dann wohl aber nicht. Eines verstehe ich dann aber nicht. Warum dürfen dann Gauben nicht länger als 2/3 der Dachlänge sein. Haben Sie hierfür auch eine Antwort? Kennen Sie eine Möglichkeit die 2/3Regel zu umgehen.
    Freundliche Grüße aus Hamburg
    • Name:
    • Mark
  3. Noch eine Frage zur Wohnflächenberechnung

    Eine Frage habe ich noch: Für die Wohnflächenberechnung im Dachgeschoss ist ja die lichte Höhe entscheidend. So wie im ersten Beitrag schon beschrieben. Das heißt vom fertigen Boden im Dachgeschoss bis zur fertigen Innendecke im Dachgeschoss, oder? Kann man jetzt die Innendecke im DGAbk. so absetzen das man die 2/3Regel einhält. Die Außenseite des Daches hätte also unterschiedliche Abstände zu Innenseite ist dann auch nicht immer parallel.
    Freundliche Grüße aus Hamburg
  4. Moin Mark,

    mit den meiner Meinung nach gültigen 2,30 m lichte Höhe gibt es noch eine kleine Chance.
    Grüße aus der Neustadt!
  5. Hatte unterstellt, dass die 2,20 m richtig ...

    Hatte unterstellt, dass die 2,20 m richtig sind. Korrekt ist aber, dass die Höhe 2,30 m betragen darf, also noch mal neu rechnen. Außerdem ist die Bezugsfläche nicht die Wohnfläche des Dachgeschosses, sondern die Grundfläche des darunterliegenden Geschosses. Diese Grundfläche also mal ermittelt (Grundfläche ist Fläche inkl. der Außen- und Innenwände (Außenwände, Innenwände)) und das Ganz neu ermitteln.
  6. Danke an euch Beide!

    Stimmt 2,3 m und nicht 2,2! Aufenthaltsräume müssen nach Bauordnung Hamburg eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m über 50 % der Nettofläche des Raumes haben. Für mich folgt daraus: Das man ein Dachgeschoss mit einer lichten Höhe von 2,3 m über die ganze Fläche bauen kann. Es wäre noch kein Vollgeschoss, ist aber komplett als Aufenthaltsräume zugelassen. 2.3 m reicht meiner Meinung im DGAbk. aus. Das hört sich ja alles sehr gut an. Wenn ich es denn richtig verstanden habe. Kurze Begründung, warum ich so auf die optimale Ausnutzung im DG aus bin. Wir überlegen unser altes Haus abzureisen und ein neues zu Bauen. Wir dürfen maximal 104 m*m bebauen (da fällt mir ein: Gehört eine Garage zur bebauten Fläche? Verbunden oder freistehend). Da wir wahrscheinlich auf einen Keller verzichten werden (aus Kosten und wir gerne recht nahe ein Passivhaus kommen möchten) möchten wir möglichst viel Fläche im DG haben. Wir mögen den modernen schlichten Bau. Ich bastel (3D-Entwurf) gerade an einem kubischen Haus. Grundfläche 11820 mm * 8945 mm mit einem Flachdach (ca. 5 % Neigung). Diese Hausform hat in Verhältnis recht Wenig Außenfläche zur Wohnfläche. Der zurzeit geplante Wandaufbau von innen nach außen: 10 mm Putz, 175 mm Kalksandstein im Großformat 500x500x175 mm Dünnbett, 200 Dämmung und 10 mm Außenputz.
    Ich Bedanke mich noch mal bei euch Beiden. Ihr habt mir sehr weitergeholfen.
    Freundliche Grüße aus Hamburg
    Mark
  7. Falsch! Wenn das Dachgeschoss auf mehr ...

    Falsch! Wenn das Dachgeschoss auf mehr Falsch!
    Wenn das Dachgeschoss auf mehr als 2/3 der Fläche des darunterliegenden Geschosses eine Höhe von 2,30 m hat, gilt es als Vollgeschoss!
  8. wenn das Dachgeschoss auf mehr als ...

    Foto von wiki

    wenn das Dachgeschoss auf mehr als 2/3 seiner Grundfläche eine Höhe von 2,30 m hat, dann ist es ein Vollgeschoss nicht die Grundfläche des darunter liegenden Geschosses  -  obwohl das meist die selben maßen haben wird wie die Grundfläche des darüber liegenden DGAbk."s

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