1. Wie kann eine solche Lösung aussehen?
2. Muss ich Hilfskonstruktionen und Befestigungen auf meinem Dach hinnehmen?
3. Hätte dies nicht bereits bei der Planung des Nachbargebäudes geklärt werden müssen?
Die Gebäude stehen in Rheinland-Pfalz.
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1. Wie kann eine solche Lösung aussehen?
2. Muss ich Hilfskonstruktionen und Befestigungen auf meinem Dach hinnehmen?
3. Hätte dies nicht bereits bei der Planung des Nachbargebäudes geklärt werden müssen?
Die Gebäude stehen in Rheinland-Pfalz.
BauKI Hinweis:
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).
🔴 Gefahr: Feuchtigkeitseintritt kann zu Schimmelbildung im Garagengebäude führen.
🔴 Gefahr: Bei unsachgemäßer Ausführung der Abdichtung kann es zu statischen Problemen durch eindringendes Wasser kommen.
Ich sehe hier ein Problem bei der fachgerechten Ausführung des Wandanschlusses zwischen dem höheren Wohnhausneubau und dem tieferliegenden Garagendach. Der geringe Abstand von 4 cm erschwert die Abdichtung erheblich.
🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung kann zu Feuchtigkeitseintritt und langfristigen Bauschäden führen, insbesondere da das Garagendach keine Dämmung aufweist.
Ich empfehle folgende Vorgehensweise:
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Fachbetrieb für Dachabdichtungen hinzu, um eine sichere und dauerhafte Lösung zu gewährleisten. Klären Sie die Verantwortlichkeiten mit dem Nachbarn bezüglich der Kosten für die Abdichtung.
Hat er Ihnen denn schon Konstrktionsvorschläge gemacht?
Zu Ihren Fragen:
1. Wie kann eine solche Lösung aussehen? SIMPEL: Wakaflex mit Kappleiste an der nachbarlichen Wand
2. Muss ich Hilfskonstruktionen und Befestigungen auf meinem Dach hinnehmen? Dusch mich - aber mach mich nicht nass! Natürlich müssen sie irgendwas hinnehmen. Wie soll er die Fuge schlagregendicht bekommen ohne an ihre Verblechung in irgendeiner Form anzuschließen?
3. Hätte dies nicht bereits bei der Planung des Nachbargebäudes geklärt werden müssen? Hätte-hätte-Fahrradkette. Ihnen ist schon klar, dass sie sich als Nachbar mit solch einem Bagatellplanung ganz hinten anstellen dürfen bei der Planung eines ganzen Hauses samt Garage? Sowas kann man bauausführungsbegleitens ohne großartige Planung lösen - siehe oben.
Wenn Sie vom Nachbarn die Herstellung eines fachgerechten Anschlusses nach Flachdach-RiLi erwarten und gleichzeitig das Betreten Ihrer Dachfläche zur Herstellung eines solchen Anschlusses verweigern, weil sie sauer sind, dass bisher mit Ihnen nichts abgestimmt wurde, dann ist das ihrerseits kein konstruktiver Beitrag zur Lösung des Problems.
Haben Sie denn mal den Nachbarn darauf angesprochen, dass er auf seine Kosten den Anschluss herstellen muss? Vielleicht ist ihm das gar nicht klar und auch sein Architekt hat diese Bagatelle übersehen - kommt durchaus mal vor?!
Wenn der Nachbar den Anschluss zahlt, darf er auch die Art der Ausführung bestimmen, solange sie innerhalb der anerkannten Regeln der Technik liegt. Ob Sie tatsächlich die hochwertige Klempner-Ausführung nach Fachregeln des DDH bekommen oder doch eine einfache Sanierungslösung (Wakaflex + Klemmliste) die durchaus auch funktioniert sollten Sie mit ihm vorher konstruktiv und freundlich abstimmen, damit sie nicht hinterher wegen solcher Lächerlichkeiten vor Gericht landen.
Wenn Sie sich nicht einig werden, dann lässt er den Anschluss offen und Sie müssen es einklagen und dann ist auch nicht sicher welche Ausführung dann von einem Gerichtssachverständigen als ausreichend erachtet wird.
Herr Kirschners Hinweis, dass an ihrer Attika keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen ist hier wenig konstruktiv, denn man fragt sich ja doch, wie ohne diesen eingriff eine Anschlussausbildung nach den Fachregeln des DDH möglich sein soll.
Stellen Sie von der aktuellen Situation mal ein Übersichtsbild von der Straße aus und ein Bild auf die Dachflächen hier online.
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💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die fachgerechte Abdichtung eines Dachanschlusses zwischen einer bestehenden Garage und einem Neubau. Ein wichtiger Punkt ist die Notwendigkeit einer beweglichen Trennfuge gemäß Flachdachrichtlinien. Die Beteiligten diskutieren verschiedene Lösungsansätze, die Einhaltung von Grenzabständen und die Kommunikation mit dem Nachbarn.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Flachdachrichtlinie: Beweglicher Dachanschluss – Metallattika Problem ist ein fester Anschluss aufgrund der getrennten Gebäude nicht zulässig. Die vorhandene Metallattika kann problematisch sein und eine Hilfskonstruktion erfordern.
✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Gebäudetrennfuge: Nachbar Leistungspflicht – Wakaflex-Lösung schlägt Wakaflex mit Kappleiste als einfache Lösung für die Gebäudetrennfuge vor. Der Nachbar ist für die Herstellung einer funktionellen Abdeckung der Gebäudetrennfuge leistungspflichtig.
🔴 Risiko: Ohne frühzeitige Absprache im Planungsstadium kann es zu Problemen beim Wandanschluss kommen, wie im Beitrag Garagendach: Wandanschluss – Absprache im Planungsstadium! betont wird. Eine fehlende Absprache kann zu unnötigen Komplikationen und höheren Kosten führen.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, frühzeitig das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen und die Planung des Dachanschlusses gemeinsam mit einem Fachmann zu besprechen. Der Beitrag Dachanschluss: Fachgerechte Ausführung vs. Verweigerung – Lösung! rät zu einer konstruktiven Herangehensweise und zur Klärung der Verantwortlichkeiten für die fachgerechte Ausführung des Anschlusses nach den Flachdach-Richtlinien (Flachdach RiLi).
📊 Fakten/Zahlen: Der Neubau des Nachbarn ist ca. 1 m höher als die bestehende Garage und weist einen Abstand von ca. 4 cm auf. Die Hilfskonstruktion für den beweglichen Anschluss sollte mindestens 15 cm höher als die Metallattika sein.
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