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Dachfarbe im Bebauungsplan
BAU-Forum: Dach

Dachfarbe im Bebauungsplan

Hallo Forums-Teilnehmer!
Wir werden in diesem Sommer unser Haus bauen. Allerdings gibt es eine zickige Gemeinde, die im Bebauungsplan nur rote oder braune Ziegeln zugelassen haben.
Diese würden jedoch gar nicht zu unserem modernen Hausstil passen.
Vor dem Grundstückskauf wurde uns vom Bürgermeister mehrmals versichert, dass eine Eindeckung in Anthrazit möglich wäre und es diesbezüglich im Gemeinderat keinerlei Probleme gäbe, dieses genehmigt zu bekommen.
Leider war dem nicht so. Nach Abstimmung der Gemeideräte (nach einreichen eines Dispens-Antrages), werden nur diese im Bebauungsplan geplanten Farben zugelassen (wg. einheitlicher Farbgebung).
Gibt es eine Möglichkeit, doch noch mit Anthrazit einzudecken? So wie es z.Z. aussieht, gibt es wohl keine gütliche Einigung mit dem Gemeinderat.
Nach langer Suche im Netz und in diversen Foren, habe ich leider keine passenden Gerichtsurteile oder ähnliches gefunden.
Kennt jemand von Euch Urteile  -  oder sogar die Aktenzeichnummer?
Vielen Dank für Eure Mühe.
Viele Grüße und vorab ein schönes WEAbk.
Michael
  • Name:
  • Michael
  1. Bei uns in der Nachbargemeinde..

    ... hat ein Bauherr sein Dach einfach in seiner Wunschfarbe gedeckt. Gab zwar riesigen Ärger beim Kreis und in dem Städchen aber die Pfannen sind drauf geblieben.
    Mein Dachdecker sagte mir damals das diese Vorgaben überhaupt sind rechtens seien und es irgendwo ein Gerichtsurteil geben würde  -  ein Antrag bei der Gemeinde müsste also genehmigt werden.
    Gruß
    Jörg
    • Name:
    • Jörg Schlüter
  2. Genau zu dieser Frage gab es hier im Forum schon einmal einen ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Genau zu dieser Frage gab es hier im Forum schon einmal einen gaaaaaaaanz langen Beitrag. Muss ihm mal suchen!
  3. Hmmm ...

    genau dieses  -  oder gleichwertige Urteile suche ich ja.
    Entgegen der Ablehnung unseres Dispens-Antrags zu Verfahren, wäre mehr als fahrlässig. Letztendlich müsste das Dach wieder abgedeckt werden.
    Kannst Du bei deinem Dachdecker noch mal nachfragen, ob er eventuell das Aktenzeichen kennt?
    Im Voraus besten Dank für Deine Bemühungen.
    Grüße
    Michael
    • Name:
    • Michael
  4. Da ist er

    Foto von Helmuth Plecker

    ... der Link
  5. @H. Plecker

    Wenn Sie diesen Beitrag meinen:

    Dieser besagt leider genau das Gegenteil. In beiden genannten Urteilen, hat der Kläger gegen die Gemeinde verloren. Somit für uns leider nicht hilfreich.
    Trotzdem Danke für Ihre Antwort.
    Grüße
    Michael

  6. Festsetzung rechtlich nicht zu beanstanden

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Nach Urteilen werden Sie vergeblich suchen, die herrschende Rechtsmeinung ist gegen Sie. Selbst wenn Sie noch ein Urteil eines Verwaltungsgerichts vom anderen Ende der Republik ausgraben sollten, muss das Ihren Gemeinderat nicht interessieren. Zur Desillusionierung ein Link:

    Ansetzen können Sie höchstens außerhalb der juristischen Ebene.


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