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Ziegelfarbe entspricht nicht dem Bebauungsplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Ziegelfarbe entspricht nicht dem Bebauungsplan

Ein herzliches Hallo an alle gestressten Bauherren ... in dem von unserer Gemeinde beschlossenen Bebauungsplan wurde eine rote Ziegelfarbe vorgeschrieben. Da diese Ziegelfarbe absolut nicht zu meinem moderenen Grundriss passen würde, habe ich mir überlegt das Dach einfach hellgrau zu decken ... Frage: Was kann mir schlimmstenfalls passieren? Mit einer nachträglichen Änderung des Bebauungsplanes zu meinen Kosten würde ich klarkommen  -  mit einem Austausch der Ziegel (nachträglich) allerdings weniger ... Vielen Dank
  1. Schlimmstenfalls

    Hallo, Bauherr, schlimmstenfalls gibt es dann günstige graue Ziegel aus erster Hand, nur kurz benutzt, in Deiner Gemeinde zu kaufen - weil Du die Dinger wieder runterholen musst und Bußgeld zahlst. Wenn es keinen stört, klappt es vielleicht ... aber das Bauamt kommt evtl. trotzdem in Zugzwang. Besser vorher fragen / genehmigen lassen (Abweichung vom B. -Plan). Weiter frohes Bauen!
  2. Häuslebauer

    Habt ihr von der Zeitschrift "das Haus" Ausgabe 5/99 schon mal gelesen? Text lautet " In das Dach integrierte Solarzellen (Sunlive) passen farblich zu blauen Dachpfanne (BMI BRAAS), fallen optisch kaum auf. Oft machen Bebauungspläne Farbvorgaben fürs Dach. Es gibt urteile, die die Entscheidungsfreiheit des Bauherrn höher werten als diese Vorgaben" wer kann mir solche Urteile zukommen lassen oder kann mir Tipps geben, wie ich an solche rankomme.
  3. Rechtsprechung pro Bauherr

    Hallo Bauherren, es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die allesamt besagen, dass eine Farbangabe im Bebauungsplan nicht zulässig ist. Diese Urteile werden freundlicherweise von der Firma "BMI BRAAS" kostenlos zur Verfügung gestellt. Ich bin Architekt und musste jedoch leider Feststellen, dass die Gemeinden und oberen Baurechtsbehörden das allen nicht großartig kümmert. Deshalb mein Rat als Architekt: Einfach die gewünschte Farbe aufs Dach. Keine Befreiung beantragen und niemand vom Bauamt informieren. Den möglichen Bußgeldbescheid mit einer Kopie der Gerichtsurteile zurück an Absender und dann abwarten und Tee trinken ...
  4. Dachfarbe

    Im B  -  Plan muss eine RAL Farb Nr. angegeben werden desweiteren ist es eh nicht zulässig die Farbe vorzuschreiben da der Bauherr in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird! Definition Rot bis brau lächerlich wo kommt denn dann schwarz? Habe mein Dach auch schwarz eingedeckt sofort wurde ein Bau Stopp verhangen  -  der nächste Weg war zum Rechtsanwalt warte jetzt mal ab - Die Ergebnisse teile ich gerne mit  -  Übrigens mein Nachbar macht die gleiche Aktion
  5. Dachfarbe

    Im B  -  Plan muss eine RAL Farb Nr. angegeben werden desweiteren ist es eh nicht zulässig die Farbe vorzuschreiben da der Bauherr in seiner Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt wird! Definition Rot bis brau lächerlich wo kommt denn dann schwarz? Habe mein Dach auch schwarz eingedeckt sofort wurde ein Bau Stopp verhangen  -  der nächste Weg war zum Rechtsanwalt warte jetzt mal ab - Die Ergebnisse teile ich gerne mit  -  Übrigens mein Nachbar macht die gleiche Aktion
  6. Kam wie es kommen musste ...

    Hallo erstmal, ich tat wie mir geraten und setzte mich erstmal mit der Fa. BMI BRAAS in Verbindung. Von einem sehr netten Herrn wurde mit mir das Procedere abgesprochen  -  mit folgendem Ergebnis. Ich Decke mein Dach also wie bereits erwähnt mit BMI BRAAS Tegalit Seidenglanz hellgrau. Nach 2 Wochen haben die Bewohner meines Ortes  -  sowie das örtliche Bauamt samt Mitarbeiter noch immer nicht begriffen, dass es sich hier um das bereits fertig gedeckte Dach und um keine graue Isolierung handelt. (Fragen wie etwa: "Wann deckt ihr eigentlich Euer Dach? " beantwortete ich mit einem Schmunzeln ...) Nach weiteren 2 Wochen wird die gesamte Gemeinde stutzig und fragt sich mit vorgehaltener Hand: "Da stimmt doch was nicht" ... Es ergeben sich erste Gespräche mit dem Bürgermeister der Gemeinde, die jedoch kein Ergebnis bringen (Ein Anraten seitens des Bauamtes, das Dach rot zu spritzen wird von mir vehement verneint ...) Das zuständige LRA schickt mit einen Anhörungsbogen wegen der von mir begangenen Ordnungswidrigkeit zu und besteht auf Beantwortung ... Ich schicke den Bogen ohne Kommentar an meinen Anwalt (der mir übrigens von der Fa. BMI BRAAS vermittelt wurde) ... Dieser verfasst ein 10-seitiges Pamphlet und schickt dies, mit Kopien der einschlägigen Gerichtsurteile die eine Farbvorgabe im Bebauungsplan für rechtswidrig erklären, an die Gemeinde. Die Gemeinde fühlt sich durch das Vorgehen meinerseits auf den Schlips getreten und startet die Operation "Jetzt erst recht" ... Der Gemeinderat veranstaltet eine kleine Party vor meinem Haus und beschließt 1 Woche später, dass diese Ziegel nicht in das einheitliche Bild des Neubaugebietes passen ...  -  (anzumerken wäre noch, dass die Gemeinde ein topmodernes Rathaus inmitten von Fachwerkhäusern gestellt hat  -  übrigens mit grauem Blechdach)  -  eine von mir unbedachte Bemerkung "Eure Häuser gefallen mir auch nicht" ruft allgemeine Verärgerung hervor ... Ein Zeitungsartikel erscheint in der örtlichen Presse, der das Ansinnen der Gemeinde sowie meines Rechtsanwaltes beschreibt. Folge:

    1. Ich bin berühmt  -  2. Am Sonntag ist vor meinem Haus die Hölle los, weil alle Neugierigen des Landkreises dieses Haus sehen wollen. Hatte kurzzeitig den Gedanken eine Würstchenbude zu errichten (wäre wohl vom Gemeinderat abgelehnt worden ...) 1 Woche später erscheint ein Leserbrief eines Unbekannten in der örtlichen Presse, der das Vorgehen des Gemeinderates auf's schärfste verurteilt und diesen in der Öffentlichkeit lächerlich macht ... Mein Anwalt stellt schriftlich den Antrag auf Befreiung des Bebauungsplans  -  was allerdings abgelehnt wird. Das LRA schickt mir eine Woche später einen Brief, in dem mir eröffnet wird, ich bräuchte das Dach bis zur Entscheidung mehrerer im Landkreis anhängiger Verfahren in der gleichen Sache, nicht umzudecken. Ich strafe also zukünftig alle Mitglieder des Gemeinderates mit bösen Blicken und polemischen Kommentaren. Fazit: Mein Haus sieht (momentan) noch so aus wie ich mir das vorgestellt habe. Eine Entscheidung der noch anhängigen Gerichtsurteile bleibt abzuwarten. Falls diese nachteilig beschieden würden bliebe mir nichts anderes übrig, als ebenfalls vor das VG zu ziehen  -  wenn nötig durch alle Instanzen. Da dies bei vorsichtiger Schätzung mind. 10 Jahre dauern dürfte, wünsche ich der zuständigen Gemeinde schon jetzt viel Geld und Durchhaltevermögen. Das ich in der letzten Instanz gewinnen werde steht jedenfalls außer Zweifel. MfG

  7. Hallo Piefke

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    das war spontan, dass was mir zu dem Anonymen Beamten (vielleicht Lehrer?) einfällt. Was ist denn typisch in Deutschland? Das sich Bürokraten, die von Bürgern bezahlt werden einen Dreck darum scheren wie es unseren Kindern geht, Streitfälle anfangen wegen einer Farbe. Wenn diese Betonköpfe die Prozesse aus eigener Tasche zahlen müssten, wie die betroffenen Bürger, dann gäbe es weniger Prozesse, die den Steuerzahler Unsummen kosten. Allein der Umstand, dass eine Dachfarbe festgelegt wird ist in meinen Augen schon typisch Piefke. Warum muss bei uns immer alle uniform sein? . Der Vergleich mit der Geschwindigkeit hinkt etwas, da ich ja mein Umfeld gefährde, mit einer anderen Dachfarbe gefährde ich niemand. Ordnungswidrigkeit ist nicht gleichzusetzen mit Gefährdung. Wen wundert es, wenn Steuerbetrug zum Volkssport wird? Beamte, die sich hinter selbst erdachten Vorschriften verstecken, Politiker und Parteien, die sich fast straffrei bereichern, stellen harmlosen Bürgern, die nur eine andere Farbe haben wollen Steine in den Weg. Hier möchte ich gerne "Werner " zitieren: "Wir trampeln durchs Getreide, wir trampeln durch die Saat. Hurra wir verblöden, für uns bezahlt der Staat" Ich wünsche Herrn Schneider alle Gute zu seinem Widerstand und drücke Ihnen die Daumen, dass sie den uniformen Gehabe trotzen können.
  8. kann's auch nicht nachvollziehen ...

    kann's auch nicht nachvollziehen warum Dachziegelfarben vorgeschrieben werden, auch bei uns im Baugebiet ist das reglementiert. In einem anderen Wohngebiet hier in der Nähe führte das übrigens dazu, dass alle Dächer einheitlich knallrot aussehen. Grässlich! Alles einheitlich rot, nur keine andere Farbe, um Gottes Willen! Sieht echt schauderhaft aus. Auch viele andere, die hier mal zu Besuch sind, fragen mich, wer sich denn sowas bloß ausdenkt! Naja, über den Sinn kann man wirklich nur rätseln.
    Darüber hinaus sind bei uns hier keine Überdachantennen erlaubt (es lebe die Informationsfreiheit!). Kabelanschluss ist zwar vorhanden, aber ich möchte selber auswählen, welche Programme ich in mein Haus einspeise, und das kann ich nun mal beim Kabel mir nicht aussuchen, dessen Kapazität ist nun mal beschränkt. Sinn des Ganzen soll wohl irgendein ästhetischer Anspruch sein, dass man keine Antennen auf den Dächern sehen möchte. Folge: Ich plane, meine SAT-Schüssel an der Außenwand unter die Dachrinne zu montieren, dann ist es keine Überdachantenne mehr, sondern eine "Hauswandantenne, die unterhalb der Dachkante angebracht ist" (würd ich jedenfalls mal so ins Beamtendeutsch übersetzen). Ergebnis: Optisch noch störender als auf dem Dach, aber der örtlichen Bauordnung wird damit entsprochen, ätsch!
  9. Fluchtburg wird gestellt

    falls Senf und Mayo mitsamt Gesinnungsgenossen auf dem Amtsschimmel weiterhin ihre hirnlose Attacken reiten. Armes Deutschland, und so was muss man bei Euch als Nachbarn erleiden. Wer gibt dann endlich die Order, deren DACHSCHADEN zu beheben, von Amts wegen.
  10. Dachschaden? Das ist ja was für uns :-)

    Einfach eine der angegebenen Seiten besuchen und Auftragsunterlagen einfordern :-)
    • Name:
    • Martin Beisse
  11. Die Vorschriften von Amts wegen zeigen uns, ...

    wie weit sich die Politik vom Bürger entfernt hat. Nicht der Staat, sondern die Mehrheit der Bürger sollte hier doch das Sagen haben. Der Staat ist eigentlich nur eine Interessenvertretung und inzwischen eine Lobby für sich.
    Eine Dachfarbe festzulegen, ist eine Willkür von satten, steuergeldverzehrenden, -verschwendenden und zumeist unkündbaren Beamten, die des Glaubens sind, vom Bürger dafür bezahlt zu werden, ihnen das Leben möglichst schwer zu machen.
    In Istanbul stehen inmitten der Altstadt uralte Holzhäuser, die überhaupt nicht ins Straßenbild passen, aber keiner reißt es dewegen ab und jeder Tourist, wohl auch ein verbeamteter, deutscher Stadtplaner, bleibt bewundernd davor stehen. Ganz ohne Ekel des Straßenbildes wegen.
    Gesellschaftliche Regelungen müssen sein, aber was ist das für eine Demokratie, in der sogar eine Dachfarbe vorgeschrieben werden muss. Inmitten unserer Großstädte werden Moscheen errichtet, die ins deutsche Straßenbild überhaupt nicht passen, auch wenn es echt schicke Bauwerke sind. Wer hat denn dafür eine Baugenehmigung erteilt?
    Vorschriften sind dazu da, dass man sie einhält. Das ist auch mein Grundsatz. Aber solange diese unkündbare, von Steuergeldern lebenden Sorglosen diese Vorschriften verfassen, werden diese immer am zahlenden Bürger vorbeigehen.
    Leute, es ist doch nur eine harmlose Dachfarbe, keine gefährdende Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern sogar eher eine Auflockerung des Straßenbildes. Ansonsten haben wir bald das Outlook einer ostdeutschen Russenkaserne in ganz Deutschland. Das "vorschriftsmäßig" einheitliche Straßenbild von Berlin-Marzahn sollte doch ein Fingerzeig sein.
    Ich wünsche allen Klagenden viel Erfolg, auch wenn es mein/unser Steuergeld kostet. Die Ursache für diese Steuergeldverschwendung sind in diesem Falle nicht die Klagenden.
  12. Bravo

    richtig erkannt. Ein Geheimnis der Beamten ist, dass sie sich grundsätzlich nur um Dinge kümmern, die für uns Bürger total nebensächlich und/oder total unwichtig sind. Uns wichtige Dinge bleiben dagegen völlig außen vor, das ist an langen Listen von Beispielen zu beweisen und das ist auch so gewollt. Der Grund: wenn der Beamte sich für den Bürger einsetzen würde, müsste er mit dem Bürger direkt in dessen Alltag Arbeiten, man müsste völlig neue Aufgabenfelder kreieren, er wäre in seiner Arbeit sofort vergleichbar, aber dann würde zwangsläufig jeder Bürger auch sofort einsehen, dass es nichts auf sich hat mit der Beamten Nutzen und Sinn für sein eigenes Leben und jene am gleichen Tag und stehenden Fußes abschaffen. So war es bisher immer nutzlos, so wird es aber nicht mehr lange bleiben. Schon heute ist nachweisbar, dass schon allein seit 1945 das Volk ohne Ende um sein Vermögen und seine Rechte betrogen worden ist. Es wird sich ändern, weil wir uns nicht mehr endlos verdummen lassen, dass wir so langsam den Braten gerochen haben, auch Dank Internet und den Medien.
  13. Ich sehe das mit einem lachenden und einem weinenden Auge!

    Foto von Helmuth Plecker

    Auf der einen Seite ist es schon richtig, dass jedem Bauherren ermöglicht wird, sein Eigenheim so individuell zu gestalten wie er will. Hier wird die Forderung laut, die Auflagen in den B-Plänen zu lockern. Auf der anderen Seite ist es auch OK, wenn man versucht, diese Individualität nicht ausarten zu lassen und im Bebauungsplan gewisse Grenzen setzt. Auflagen in einem Bebauungsplan zerstören ja nicht die Individualität, sondern Sie schränken Sie ein. Was ist so schlecht daran? Die Dachfarbe ist doch nicht auf ein bestimmtes Rot oder Braun festgelegt. Moich würde wirklich interessieren, was sich die Stadtplaner dabei denken, wenn Sie die Dachfarbe festlegen. Sie unterstellen immer nur Willkür, ist es denn so? Wenn ein Bauherr zu einem Architekten geht, um sich sein Eigenheim entwerfen zu lassen, dann möchte er zwar seine Wünsche realisiert haben, aber jeder vernünftige Architekt ist doch in der Pflicht zu bremsen, wenn die Proportionen nicht stimmen. Unterstellt man ihm natürlich auch Willkür oder die fehlende Fähigkeit, die Wünsche des Kunden umzusetzen. Schauen wir uns doch mal die alten Stadtkerne an. In vielen Fällen sind es Orte mit Charakter und Charme  -  alte Baumeister haben ihre Ideen verwirklicht (im Auftrag der Bauherren). Die Umländer mit Ihren Neubaugebieten, wie sieht's denn da aus. Eine Fläche mit zusammengeworfenden Ideen die sich nicht miteinander harmoniesieren lassen, oder  -  auf der anderen Seite  -  die Kasernenartigen Klötze gewinnorientierter Bauträger. Und irgendwo dazwischen sollte man sich doch wiederfinden, zwischen Charme und Individualität. Und ich denke, die Festlegung einer Dachfarbe ist doch wirklich nicht zu viel verlangt. Ich würde es gerne wissen, ob es Willkür ist. Ich habe nichts dagegen, wenn sich ein Bauherr selbstverwirklicht, aber bitte die Spielregeln beachten!
  14. Naja ...

    Naja, grundsätzlich stimme ich meinen "Vorschreibern" ja zu. Ein buntes Umfeld, in dem lediglich die Größe der Baukörper zum Schutz der Nachbarn beschränkt werden gibt sicher mehr her als Einheitsbrei.
    Wir sollten aber nicht so auf den armen Beamten herumhacken. Die müssen nämlich nur die Suppe auslöffeln, die die von uns gewählten Politiker ihnen einbrocken. Bei uns ist das z.B. bei aller Verschiedenheit von Fassaden und Dächern ein begrünter Carport und der überaus teure Anschluss an ein BHKW.
    Also: Seien wir etwas netter zu den Beamten (bin übrigens keiner). Auch in der Zunft gibt es viele hart und bürgerfreundlich arbeitende Mitmenschen. Die Hauptschuld an solch unsinnigen Regelungen haben letztlich unsere Politiker.
  15. Denn also doch wieder die Lehrer

    x
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Stimmt ...

    Stimmt, daran hatte ich natürlich nicht gedacht. Wer hat schon Zeit für Kommunalpolitik, wenn nicht die Volksvertreter.
  17. Naja ...? nein, eben drum ...

    denn die Politiker im Parlament (jetzt "Reichstag") sind zu rund zwei Dritteln eben selber Beamte (dies ist eindeutig verboten von jeder sauberen demokratischen Verfassung! und außerdem ist es das Ergebnis einer bösen, bösen gemeinsamen Manipulation der Politiker/Beamten um ua die Art 33,137 und 146 sowie dem niederträchtigen Verwirrspiel um die Worte "Ineligibilität" und "Inkompatibilität", es ist eine lange, lange Geschichte, von der das Volk keine blasse Ahnung hat!) Es ist außerdem falsch, wenn Sie sagen: "Die Hauptschuld an solch unsinnigen Regelungen haben letztlich unsere Politiker", denn erst einmal sind es, wie eben schon gesagt, auch dort Beamte und zweitens beruht jede, jede, jede Gesetzgebung in der Planung und auch in jeder Basis zu gut 97 % auf Vorarbeiter der Beamten, es ist also ihre eigene Arbeit, die sie jetzt und immer der Politik in die Schuhe schieben wollen! Wenn also Beamte die von Ihnen zitierte Behauptung in Anspruch nehmen, lügen sie gottserbärmlich, jedoch zumindest zu 97 %! Seien Sie aber ruhig weiterhin nett zu Beamten, insbesondere der beiden oberen der vier Kasten! einfacher Dienst, mittlerer Dienst, gehobener Dienst, höherer Dienst, es ist dort immer noch tiefes Mittelalter, so hält man sich aber garantiert leistungsvirenfrei! . Es kostet Sie und jeden anderen normalen Arbeitnehmerhaushalt im Laufe eines Berufslebens aber einige Millionen DM an Bargeld, mindest! (nur ua RV, KV, ALV etc. etc. etc.). Aus Ihrer privaten Tasche, wohlgemerkt und selbstverständlich, denn der Staat selber hat keinen Pfennig Geld, er hat nur Ihres, nur das aus Ihrer Tasche. Also, seien Sie weiterhin nett, es ist ein zwar extrem betrügerischer, extrem großmäuliger, aber nur ein bettelarmer Mann, er überlebt nur, wenn er Sie ausplündert.
  18. Hallo Herr Nagel, nun entspannen Sie sich mal!

    Was soll den diese Polemik zu so früher Stunde? Ich werde doch wohl noch eine Meinung zu den meiner Meinung nach zumindest zum Teil sehr hart und gut arbeitenden Bediensteten unserer Stadtverwaltung haben. Es gibt zwar auch dort schwarze Schafe, aber die finde ich auch bei vielen privatwirtschaftlichen Unternehmen (lesen Sie einfach die Forumsbeiträge, dort finden Sie viele Beispiele für schlechtes Arbeiten und Ignoranz).
    Des weiteren wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie mich mit Ihrer Weltanschauung nicht so überfahren würden. Auch ich finde die Überrepräsentanz von Beamten in unseren Parlamenten nicht gerade erfreulich, andererseits werden Sie mir wohl zustimmen wenn ich behaupte, dass es sich hier so schlecht nicht lebt. Es kann also nicht alles falsch sein, was gemacht wurde.
    Was die Besoldung von Beamten angeht, so gibt es da durchaus auch ernstzunehmende Studien, die ausweisen das Beamte den Staat über die Dauer ihrer Tätigkeit weniger kosten als Angestellte. Aber das  -  wie eigentlich wie eigentlich ein guter Teil dieser Diskussion  -  gehört eigentlich nicht in dieses Forum.
  19. 08/15 Beamter?

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Was bedeutet 08/15 Beamter? Ganz einfach 0 Ahnung, 8 Stunden den Leuten auf die Nerven fallen und nach A15 bezahlt werden.
  20. Wetten dass ...

    Wetten dass sie es nicht schaffen, 3 Stadplaner ins Forum zu bringen, die die Begründung für die Festlegung der Farbe der Dacheindeckung im Bebauungsplan mit plausiblen Argumenten erklären und hier im Forum einstellen. Topp, die Wette gilt!
  21. Gewonnen!

    ich halte voll mit Ihnen, wie immer ganz entspannt. Diese Wette kann niemand verlieren. Siehe weiter oben: Na Ja, nein, eben drum ...
  22. Wenn Sie das entspannt finden ...

    Wenn Sie das entspannt finden dann möchte ich Sie nicht angespannt erleben, Herr Nagel. Ansonsten würde ich bei der Wette auch nicht gegenhalten wollen. Stadtplaner auf Selbstverwirklichungstrip sind nach eigener Erfahrung wirklich eine Seuche.
  23. Habe gestern ein Gespräch mit einem "Opfer" geführt

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich habe im vorigen Jahr für einem ehemaligen Bauherren ein Haus geplant, auf einem Grundstück, das im Geltungsbereich eines rechtkräftigen B-Planes liegt. Zu dem Bebauungsplan gab es noch eine sog. Gestaltungsfibel, die genauestens vorgibt, wie das Haus zu planen ist. Wir haben seinerzeit mit als erstes die Genehmigungsunterlagen eingereicht. Vorgegeben war auszugsweise eine Dachneigung von 30 Grad, Traufhöhe (ich erinnere mich nicht mehr ganz genau) 5,50 m, Baugrenzen, Außenwandflächen ausschließlich in weißem Putz oder weiß geschlämmten Verblendmauerwerk, zweigeschossige, offene Bauweise. *** Ich habe mich an die Auflagen bei de Planung gehalten und der Bauherr hatte damit auch kein Problem. Er war sehr zufrieden, da die Propartionen des Hauses gelungen waren. Bei der Bauphase stellte sich jedoch ein Problem heraus, dass der Sockelbereich bei weißem Putz verschmutzungsanfällig ist. Hier wurde über dem kurzen Dienstweg beim Planungsamt darauf hingewiesen und man teilte mir mit, diesen Aspekt leider bei der Gestaltungsfibel übersehen zu haben. Man legt dann fest, dass der Sockel mit gleichem Material aber in anderer Farbe ausgebildet werden darf. Schade, denn meine Idee war es, einen Verbelndeten Sockel zu machen. Alternativ wurde dem Kunden ein Sockelmaterial aus Buntsteinputz vorgestellt, wovon er auch begeistert war. Die Dachüberstände sind weit ausladend, sowohl am Ortgang als auch an der Traufe und in grau lackiert. Rote Betondachsteine, dunkelblaue Kunststofffenster, hellgraue Dachüberstände, Umwehrungen an den Bodentiefen Fenstern im OGAbk. aus feuerverzinktem Stahl und zwischen den Fenstern im EGAbk. und OG eine hellgraue Stülpschalung aus Holz. Diese wurde nachträglich beantragt und auch wegen der Geringfügigkeit (1 m²) genehmigt. Mittlerweile habe ich mich mit diesem Bauherren angefreundet. Gestern Abend war er bei mir zu Hause zu Besuch und es wurde natürlich auch über alte "Kamelle" gesprochen. Mittlerweile sind viele Häuser im gleichen Baugebiet fertiggestellt. Ich habe ihm auch von dieser Diskussion in diesem Forum erzählt, worauf er nur meinte, dass er findet, wenn man nun auf den Ort von weitem zufährt es sehr gut aussieht, wenn alle Dächer in Rot eingedeckt sind. Fährt man in dieses Gebiet hinein, kann man feststellen, dass jedes Haus ein Individuum ist, nur in geordneten Verhältnissen. Den Anschein einer Wohnkaserne hat dieses Gebiet nicht. Was ich damit sagen will, wenn man sich in einem solchen Gebiet ein Grundstück kauft, sollte man sich im Klaren sein, das es dort Vorgaben gibt, die einzuhalten sind. Gefallen die Vorgaben nicht, zwingt einem doch keiner, dort ansässig zu werden. Mein Bauherr hatte eigentlich auch ganz andere Vorstellungen von seinem Eigenheim, ist aber jetzt zu 200 % zufieden und stolz auf sein Haus.
  24. So nicht ganz richtig ...

    Hallo Herr Plecker, es freut mich natürlich sehr, dass Ihr Bauherr einen gewissen Stolz bezüglich des gebauten Hauses empfindet. Ihre Aussage, man solle sich solange nach einem Grundstück umsehen bis einem der Bebauungsplan gefallen würde, ist zwar im Prinzip richtig  -  aber leider nicht immer realisierbar. In meinem Fall müsste ich in Regionen bauen, deren Entfernung zum Arbeitsplatz in keiner Relation zu den Kosten stehen würde. Erschwerend kommt noch hinzu, dass ich in meinem Baugebiet bereits ein Grundstück besaß und deswegen nur die Erschließungskosten zahlen musste. Es wäre unmöglich gewesen, die Kosten für ein Grundstück in anderen Regionen aufzubringen  -  dies wären Mehrkosten von ca. 150.000 DM gewesen. Die Kosten für die GAU (Größte anzunehmende Umdeckungsaktion) kämen im Gegensatz "nur" auf ca. 15.000,- DM. Ich denke spätestens jetzt ist meine "Risikobereitschaft" nachvollziehbar. Sicherlich könnte ich mir "mein" Haus auch mit roten Dachziegeln vorstellen ... es wäre dann allerdings nicht mehr mein Traumhaus, sondern vielmehr eine von Amts wegen befohlene Notlösung ... Ihren Bauherren weiterhin viel Spaß am Haus! MfG Stefan Schneider
  25. Kann Sie ja verstehen!

    Es ist mir durchaus bewusst, dass es nicht immer einfach ist, bei dem heutigen Grundstücksmarkt, sich so leicht umzusehen. Aber, und das betone ich nochmal, es kann nicht jeder auf Ihren persönlichen Interessen Rücksicht nehmen. Es wird immer von Willkür der Ämter gesprochen. Sind Sie doch mal ehrlich, ist es denn so? Wieso maßen Sie sich an, sowas zu behaupten? Es geht doch nur darum, Argumente zu finden, um Ihre persönlichen Interessen durchzuboxen. Das subjektive Empfinden, wie ein Baugebiet wirkt, wird doch immer von den eigenen Bedürfnissen beeinflusst. Sie wollen blaue Ziegel, bekommen Sie die nicht, wohnen Sie gleich in einer Kaserne. Ist es denn so. Mensch, es gibt Spielregeln, an die man sich zu halten hat, auch wenn Sie meinen, dass diese willkürlich sind. Ist doch egal.
  26. HP, Sie haben die Frage nicht verstanden

    die kurz und bündig Dachdecky präzisiert hat: was da vorgeschrieben wird, wie auch weiter oben dargelegt, unsinnige Regeln, die keinerlei Wert oder Nutzen haben, außer dem Amtsschimmel Hafer zu geben.
  27. Unverschämt

    Wieso unterstellen Sie mir, ich hätte die Frage nicht verstanden? Ich habe lediglich eine andere Meinung zu dem Grundsatz der Frage und bringe hier meine Argumente vor. Warum soll ich Ihrer Meinung die Frage nicht verstanden haben? Wenn Dachdecky da eine andere Meinung hat und die auch noch deckungsgleich ist, mit Ihrer Meinung ist das doch schön für Sie, aber Sie konnten jetzt keine Antwort auf meine Argumente bringen, außer die Feststellung, ich hätte da was nicht verstanden. Ein bisschen unverschämt, oder?
  28. Immer langsam ...

    Hallo Herr Plecker, Hallo Herr Rothlach, was ich vermeiden wollte ist eingetreten. Aufgrund meiner Bausituation werden Personen des Forums persönlich. Dies war nicht meine Absicht. Aber nochmal auf den Beitrag des Herrn Plecker zurückzukommen. Es muss erwiesenermaßen nicht jeder auf meine persönlichen Interessen Rücksicht nehmen. Bevor ich mein Dach grau deckte, startete ich eine Umfrage im Baugebiet. Kein einziger!  -  übrigens auch keiner in der Ortsmitte, störte sich am grauen Dach. Vielmehr waren fast alle verwundert, dass ich vorher überhaupt jemanden fragte. Es kam sogar noch wilder. Viele hätten anders gedeckt  -  trauten sich aber nicht. (Nicht trauen = Angst!). Sicherlich, und da gebe ich Ihnen vollkommen recht, ist mein Empfinden subjektiv. Aber ist dadurch das Empfinden von 16! Gemeinderäten objektiver? Ich denke nicht. Hätte man eine Umfrage (eine Art Bürgerbegehren) angestrengt  -  ich hätte mit Pauken und Trompeten gewonnen. Ich frage mich dahingehend auch, warum 99 % aller in meinem Ort ansässigen Personen über den Gemeinderat bzw. die Gemeinde den Kopf schütteln. Die Frage können Sie sich selbst beantworten. Bezüglich der von Ihnen erwähnten Spielregeln (nochmal) folgendes Beispiel. Warum darf sich die Gemeinde ein Rathaus hinstellen, dass jeder Beschreibung spottet  -  mitten im Ortskern  -  inmitten von Fachwerkhäusern und der Dorfkirche  -  mit grauem Blechdach? Es scheint zweierlei Spielregeln zu geben. Auf Ihre zweite Anmerkung "Willkür wäre egal" ... Wenn Sie von einem Polizeibeamten zur Verkehrskontrolle gebeten würden und dieser Beamte würde Sie willkürlich behandeln  -  ich denke Sie würden sich bei geeigneter Stelle beschweren. Oder  -  es würde Ihnen vorgeschrieben Sie müssten sich zukünftig nur noch rote Autos kaufen ... auch hier würden Sie (hoffentlich) Einspruch einlegen ... Als Abschluss möchte ich noch auf einige Gerichtsurteile hinweisen, die die Rechtswidrigkeit im Bebauungsplan hinsichtlich der Vorgabe der Ziegelfarbe im Bebauungsplan bestätigen. Wenn die Gemeinden angeblich im Recht sind frage ich mich, welcher Richter dies wohl entschieden hat? Ich denke so falsch kann ich im Allgemeinen nicht liegen. Also Herr Plecker  -  vielleicht versuchen Sie diejenigen Bauherren zu verstehen die nicht alles akzeptieren was ihnen von (zweifelhaften) Personen der Kommunalpolitik vorgeschrieben wird. Den restlichen Personen im Forum darf ich recht herzlich für die "moralische" Unterstützung danken.
  29. Ihre Umfrage in Ehren..

    ... finde ich wirklich super, aber es geht doch nicht darum Ihren Nachbarn einen Gefallen zu tun, es geht darum, sich den Städtebaulichen Gedankengut zu unterwerfen. Wenn mich ein Polizist anhält und er belang mich wegen eines Vergehens sehe ich das ein, habe ich dieses Vergehen nicht gemacht wehre ich mich. Ist doch klar. Ob ich es sinnvoll finde, dass es eine Vorschrift gibt, gegen die ich verstoße, steht doch dann gar nicht zur Diskussion. Städtebauliches Gedankengut kann doch so komplex sein, dass ein einzelner Bauherr  -  auch nicht seine Nachbarn  -  darüber entscheiden können, lediglich nur urteilen und das tun sei nun mal, wie sie es am liebsten hätten. Die Bebauungspläne werden vor ihrer Rechtskraft offen ausgelegt. Möchte mal gerne wissen, wer zu diesem Zeitpunkt über diese Festlegung rummeckert. Ich glaube, dass es nur ganz, ganz wenige sind. Gehen Sie der Frage in Ihrer Gemeinde doch mal nach, wie viele gegen diese Festlegung im Bebauungsplan gestimmt haben. Mich stört letztlich immer das Nachkaten und immer nachher rumkritisieren. Da werden dann Gerichtsurteile herausgekramt und und und. Wissen Sie, ich bin für alles offen. Ich setze mich persönlich ganz stark in unserer Stadt für die Gestaltung von Lebensräumen ein und ich selber habe auch ein Haus gebaut, dass so bunt ist, dass es auch nicht jedem gefällt. Aber ich durfte es auch an dieser Stelle. Da habe ich Glück gehabt, dass ich dieses Grundstück bekommen habe. An anderer Stelle hätte ich das nicht gedurft. Gut, ich hätte ja klagen können, Gerichtsurteile herauskramen können etc. Ist das denn im Sinne des Erfinders. Das Beispiel mit den Autos hinkt, den Autos mobil, genau wie die Kleider, die ich trage, sie malen die lebensräume mit bunten Farben und Bewegung aus. Immobilien stellen aber das Gerüst da, in dem das leben stattfindet. Und da haben die Stadtplaner nun mal die Fäden in der Hand, ob sie es wollen oder nicht. An machen Stellen werden die Vorschriften so eng geschnürt an anderen stellen wiederum nicht.
  30. übrigens ...

    Ich wüsste nicht, in meinen Beiträgen von "Willkür" gesprochen zu haben ... schon gar nicht von Beamtenwillkür. Im Gegenteil  -  die Beamten in meinem Fall (LRA) waren sehr entgegenkommend. Für sie war die Entscheidung der Gemeinde ebenso unverständlich. Als Verfolgungsbehörde waren sie zur Ahnung der OWi jedoch verpflichtet. Dies zur Ehrenrettung der Beamten ... Die Entscheidung gegen mein graues Dach trafen 16 Gemeinderäte, also ganz "normale" Bürger. MfG Stefan Schneider
  31. alles klar ...

    Hallo Herr Plecker, es freut mich außerordentlich einen Menschen zu finden, der mit mir zumindest über meine Entscheidung zu diskutieren bereit ist. Mit der Gemeinde konnte ich dies nicht! Sicherlich war der Bebauungsplan ausgelegt. Meine Anfrage bezüglich der Ziegelfarbe wurde nicht ernst genommen und somit nicht zu meiner Zufriedenheit beantwortet. Ich handelte anschließend nach der fränkischen Lebensweise "Wer lang fragt  -  geht lang irr" und deckte mein Dach, wie bereits ausführlich beschrieben, grau. Zum Abschluss noch eine Frage an Sie, auf die Sie in Ihrem vorhergehenden Beitrag leider nicht eingegangen sind. Warum darf die Gemeinde mehr als der Normalbürger. Dass für öffentliche Gebäude andere Regeln gelten ist mir klar  -  diese sollten dann aber auch hinsichtlich der Gestaltungsfreiheit ausgelegt werden. MfG Stefan Schneider
  32. Zu Ihrer Frage ...

    Zu Ihrer Frage warum darf die Gemeinde mehr als der Normalbürger. Darf Sie das? Schwer zu beantworten  -  zumindest allgemein. Im Fall "Rathausneubau" ist das mit Vorsicht zu genießen. Es ist nichts verwerfliches, historisches mit modernem zu verbinden, wenn es städtebaulich vertretbar ist. Auch hier gelten die Städtebaulichen Grundgedanken. Das heißt nicht, dass in historischen Stadtkernen keine modernen Gebäude gebaut werden dürfen. In unserr Gemeinde gibt es ein altes Gebäude, dass mal eine Lagerhalle war. Ein Schuhkarton eben, mit einer ganz netten Klinkerfassade und filiegranen Sprossenfenstern und einem Flachdach. Die Kiste rottete vor sich hin. Jetzt hat ein Gewerbetreibender dieses Teil gekauft und sein Verkaufs- und Lagerraumprogramm da untergebracht. Die Fassade wurde saniert, teilweise aufgerissen und anschließend ein Glaskäfig davorgesetzt. Daneben ein Treppenhaus mit Außenwänden aus Sichtbeton und viel Glas. Das Teil hat nun vom BDB eine Auszeichnung bekommen. Hier wurde bewiesen, dass historische Substanz gepaart mit modernen Bauteilen schön sein kann. Und das war ein Privater. Also, wenn ein privater das darf, darf ihre Gemeinde das auch, oder? Auch wenn es Ihnen nicht gefällt, was da entstanden ist. Das Gesamterscheinugnsbild stimmt hier einfach. Das ist meine Meinung aber auch die Meinung vieler Fachleute vom BDB. Viel schlimmer finde ich wenn Steuergelder aus parteipolitischer Rechthaberei falsch eingesetzt wird. Es obliegt einem Laien nun mal nicht, Architektur zu machen. Das machen Architekten und Stadtplaner. Der Laie kann nur entscheiden, ob er sie schön findet oder nicht.
  33. Unverschaemt?

    Also, warum soll es unverschämt sein, wenn Sie die Frage effektiv nicht verstanden haben? Sie Antworten ja gar nicht auf die Frage vom Dachdecky, Sie kommen doch von einer völlig anderen Seite und drehen die Dinge um. Sich dem "Städtebaulichen Gedankengut zu unterwerfen", also, so einen Bärenmist habe ich doch schon lange nicht mehr gehört, abgesehen davon, dass eine Vorortgemeinde im Gruenen eh nicht zum Städtebau gehört. Die voll berechtige Frage von Dachdecky war, eine plausible Erklärung zu liefern, warum die Anwohner angeblich nur mit roten Dächern ein glückliches Leben führen können. Diese Amtsantwort wird niemals bei eieinem solchem Befragen herauskommen, im Gegenteil, viele Leute werden viele Meinungen haben und es wird auch anerkannterweise viele schöne Lösungen darunter geben. Interessiert dies den Amtsschimmel? nein, denn dann würde er sich dieser Frage als Amtsaufgabe gar nicht erst annehmen und die Beantwortung grundsdaetzlich den örtlichen Architekten und Bauherren und Bauunternehmern und Handwerkwern überlassen. Bei Einspruch geht die Sache vor eine Arbitragekammer und die Sache ist ausgestanden und schon wäre das Thema zu aller Zufriedenheit gelöst, nur, der Amtsschimmel hätte kein Hafer mehr! Aber, auch Architekten/Bauleiter/Bauherren müssten nicht von Amtszimmer zu Amtszimmer laufen und Zeit und damit das Geld des Bauherren verplempern, rein für das Nichts. Denn merjke: es gibt immer nicht nur eine schöne Lösung, es gibt immer mehrere, und was schön ist, muss schon jeder für sich selbst beAntworten können, natürlich im Rahmen des guten Geschmacks. Es muss aber keine Vergewaltigung sttfinden, dass alles rot sein muss. Wie albern, wie rechthaberisch, wie diktatorisch, wie unterdrückerisch. Fragt doch auch die Damen dieser Welt, sie haben es ja noch immer fertiggebracht, diesen guten Geschmack zu finden. Die laufen ja auch nicht alle mit einem roten Käppi rum. Lasst sie also doch auch mit ran, das läuft schon gut aus, nicht wahr, meine Damen?
  34. Herr Rothlach!

    Sie können sich zwar gut verkaufen, indem Sie anderer Argumente mit fäkalen "Schlagworten" wie Bärenmist austauschen, trotzdem lässt mich der Gedanke nicht los, dass sie zu stur an die Sache ran gehen. Die Frage von Dachdecky war doch die mit der Wette, oder? Übrigens war das keine Frage, sondern eine Aufforderung zu einer Wette im Sinne einer Samstag Abend Unterhaltungsshow mit einem blond-gelocktem Showmaster. Was gibt es den falsch zu verstehen oder zu verdrehen. Ich bin darauf doch überhaupt nicht eingegangen. Ich habe lediglich meine idealistische Meinung geäußert. Wenn Ihnen meine Meinung nicht passt, dann schreiben Sie das ruhig hierein, aber beurteilen Sie meine Meinung nicht mit Bärenmist. Sie sind sicherlich nicht in der Lage, sich soweit über meine Meinung zu stellen und so zu Antworten. Also Antworten Sie in Zukunft mit sachlichen Argumenten oder gar nicht. Ich will in diesem Forum niemandem was schlechtes, sondern triebe mich hier herum um a.) zu Erfahrungen kennenzulernen und b.) Erfahrungen und Meinungen kundzutun. Nichts weiter. Und jetzt kommen Sie von Ihrem hohen Ross herunter und bleiben Sie sachlich. Man, man, man. *** So, nun zu ihrer Antwort: Selbstverständlich gibt es Baugebiete mit verschiedenfarbenen Dachflächen. Da ist das ja auch so gewollt. Was gibt es denn da zu Laufen. Ich besorge mir den Bebauungsplan und alle einschlägigen Satzungen auf einem Schwung und beginne dann gemeinsam mit der Planungsarbeit. Der Bauherr ist doch bei dem Behördengängen außen vor. Und der Amtsschimmel, ist doch froh, wenn er ausgearbeitete Unterlagen vorgelegt bekommt, die er nicht weiter auseinandernehmen muss. Gegen guten Geschmach habe ich auch nichts. Es geht nun mal so. Einer stellt das Produkt her, und der andere konsumiert es und entscheidet, ob es ihm gefällt. Das Angebot machen die einen, die Nachfrage die anderen. Das Angebot machen die Architekten und die Nachfrage die Bauherren. Das ist doch so einfach!
  35. Lachnummer

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Langsam entwickelt sich dieser Beitrag zu einer Lachnummer. Persönliche Angriffe und Polemik bringen keinen weiter. Deshalb mal eine Zwischenfrage: Wie kann man einen B  -  Plan kippen formal kippen lassen oder umgehen. Herr Beisse erzählte ja bereits, dass ein Bekannter von mir eine Hebeltaktik angewandt hatte. Er wollte ein blaues Dach und der Bürgermeister mit seinem Plan ein rotes. Also hat er kurzerhand auf einem Zwischenlagerplatz aus reiner Nickligkeit (Bürgermeister war sein Ex  -  Schwager) alle Ziegel mit Plaka (genau weiß ich die Marke aber nicht mehr) Farbe rot angemalt, wieder auf die Palette gepackt und aufs Dach packen lassen (Er erzählte mir, dass sein Dachdecker sich schlappgelacht hatte) Es kam, wie geplant, nach ein paar Monaten wurde das rote Dach blau. Alles zeterte das Dach müsse rundter. Er aber legte offen, dass er Klage gegen den Dachdecker (war natürlich abgesprochen) eingereicht habe (Beleg Schriftsatz). Nach 5 Jährigem Hin  -  und Her kräht kein Hahn mehr nach dem roten Dach, da der Dachdecker mittlerweile Pleite ist (war Zufall) und es Ihm nicht zuzumuten war, das Dach neu zu decken, da er ja ein rotes bestellt hatte. Das ist z.B. eine Möglichkeit ein System ausztuhebeln. Aber wie läuft so etwas legal? MfG PS der Vergewaltigung  -  Link ist interessant
  36. Da kann man sich dusselig lachen, wahrhaft und tatsächlich!

    Einige werden es nie lernen, obwohl die Frage schlicht und einfach war, aber nun immer komplizierter wird. Also, letzter Versuch, wenn schon die Anwohner (wie oben von Herrn Schneider beschrieben zu 99 %!) den Rotedachpfannenterror nicht verstehen, warum toben dann immer noch einige verkalkte Amts-Knackis rum und verdonnern jeden und alles auf rot, ohne jedoch einem Anwohner jemals dessen Vorteil nachweisen zu können? Und warum, HP, treten Sie noch in diese Fußstapfen ein, der Sie doch angeblich auf Seiten der Bauherren stehen? Und das, obwohl Herr Schreiber oben nach Ortsinterviews um 12.13.30 GMT schrieb: "Ich frage mich dahingehend auch, warum 99 % aller in meinem Ort ansässigen Personen über den Gemeinderat bzw. die Gemeinde den Kopf schütteln. Die Frage können Sie sich selbst beantworten". Beantworten Sie doch nun endlich, warum der Amtsschimmel Terrormeinungen vertritt, die 99 % der Anwohner nicht nachvollziehen können. Wenn Sie dies können, dann haben Sie recht. Gegen 99 % der Anwohner und gegen die Demokratie und gegen Dachdecky, denn dann wären Sie der Geschmackvollere. Und nur hierum dreht es sich. Die alten Lateiner sagten dann immer sehr richtig und sehr unwiderlegbar: "de gustibo non est disputandum". Diesem Motto werde ich dann auch hier folgen und verwiese nochmals auf alle vorherigen Beiträge und "Naja? nein, eben drum" und der Schlussfolgerung, dass der Amtsschimmel auch seine Leutee findet, die ihm den Hafer reichlich swervieren und auf die ihn zustehdenden Millionen verzichten. Für heute Abend, Guts Naechle, Leute.
  37. Autos sind mobile Farbenträger?

    Das waren sie mal. Ich wohne an der A2, an der Steigung vor Bad Eilsen Richtung Dortmund und sehe, besonders in den Wintermonaten, die Autos da eigentlich nur stehend. Die riesigen Werbeflächen der Lkw-Auflieger gehören zu meinem "Stadtbild". Kunterbunt und dennoch stören sie mich nicht. Mal ein CocaCola-Weihnachtsmann, mal eine entblößte Dame zur Bettwäschewerbung  -  das wäre ja echt langweilig, wenn die Lkw-Auflieger alle einfach nur rot wären. :-)
    Gesellschaftliche Regelungen bzw. Vorschriften sind sinnvoll und notwendig, aber muss denn alles "vorgeschrieben" werden? Ich glaube, darum geht es hier inzwischen, auch wenn die eigentliche Fragestellung anders lautete.
    Noch ein Beispiel für unverständliche Vorschriften:
    In meinem bevorzugten Angelgewässer (Badesee mit Bootsverleih und Campingplatz) ist plötzlich das Angeln nach Sonnenuntergang verboten. Vorher kann man aber Aufgrund der Badenden und Paddler nicht angeln. Die tümmeln sich überall, bis es fast dunkel ist. Aber für einen Angeltag zahlt man 20 DM. Ich weiß jetzt um diese "Abzocke" und bin raus, aber leider werden Campingplätze auch von uneingeweihten Anglern besucht. Bevor die mitkriegen, was gespielt wird, ist der Urlaub vorbei und das Geld weg.
    Aber bleiben wir bei Bausachen. ;-)
  38. Aktuelles OVG Urteil

    Es gibt laut Rechtsabteilung BMI BRAAS ein neues, aktuelles OVG Urteil zum Thema (Anm. : leider). Danach ist die Festlegung der Dachfarbe im Bebauungsplan zulässig. BMI BRAAS empfiehlt Aufgrund dieses neuen Urteils, sich unbedingt an den Bebauungsplan zu halten.

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