Schimmelpilzthemen sind ja in der Regel emotional aufgeladen, weil immer mit einer Schuldzuweisung verbunden. Die will ein Mieter natürlich nie haben.
Vom Bundesdumweltamt gibt es einen dort kommunizierten Leitfaden zur Vorbeugung, Untersuchung und Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzwachstum in Innenräumen.
Zu finden unter:
Darin wird die gesundheitliche Gefährdung in den Vordergrund gestellt; immerhin haben 40 Mediziner und Hygieniker daran mitgearbeitet aber leider kein Baumensch.
Ich rate allen Kollegen, diesen Leitfaden mal zu studieren. Mich interessiert, wie sich diese Vorschläge auf meine Arbeit als Bausachverständiger rechtlich auswirken.
Muss ich jetzt ab bestimmter Befallsgröße den Ortstermin abbrechen, den Raum für unbewohnbar erklären und Fachlabors und Entsorgungsfirmen einschalten?
Da immerhin von einem Ministerium kommuniziert, kann ich wohl nicht daran vorbei.
Praxishinweise sind kaum darin enthalten, so ergibt sich für mich das Bild einer stark überzogenen, praxisfremden Aufbauschung des Themas.
Prof. Oswald hat sich dazu ebenfalls geäußert.
Ihre Meinung dazu interessiert mich.
von, baulich habe ich meine Erfahrungen mikeine