Terrassenüberdachung als Grenzbebauung
BAU-Forum: Balkon und Terrasse
Terrassenüberdachung als Grenzbebauung
Wir möchten in Kürze unsere bestehende Terrasse hinter unserm Haus im Garten mit einer Überdachung versehen. Da diese leider an das Nachbargrundstück grenzt (also direkt Grenzbebauung auf einer Länge von 4 Meter), und wir es nicht so besonders mit ihm können wollte ich einmal nachhöhren ob es einen anderen Weg gibt. Brauche ich für eine Terrassenüberdachung in Garten direkt an der Grenze überhaupt eine Genehmigung oder gibt es Ausnahmen da ja schon vom Vorbesitzer eine alte nicht so stabile Überdachung da war. Später möchte ich die Seiten evtl., noch mit Glas verschließen, wiegesagt später. Auf der Grenze befinden sich jetzt vom Nachbarn Irgendwelche Tannen mit einer max Höhe von 5 Metern die untenrum aber fast alle Trocken sind ohne richtiges Grün mangels Sonne. Ist ja auch nicht Rechtens oder? Will aber keinen Streit mit Ihm und er sagte das ich sie zurechtschneiden kann was rüberwächst und stört. Kann ich beim Bauamt drauf bestehen weil man mir damals sagte "bestehendes darf im gleichen Rahmen erneuert werden"aber die alte Überdachung war zwar da aber nicht genehmigt. Reicht es wenn ich ein Schreiben aufsetze in dem steht das mein Nachbar nichts gegen eine direkte Bebauung der Grenze hat, zumal er vorhat hinter seinem Haus an unserer Grenze auch mal anzubauen. Aber wann? Kostensache. Er will bestimmt auch keine Baulast eingetragen Haben. Ich auch nicht. Bin um jeden Tipp, Rat und evtl., Schleichwegen dankbar. MfG Fam Müller. Ach ja, Standort ist 53773 Hennef NRW.
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Handeln vorbereiten
Bevor Sie zum Bauamt gehen sollten Sie das NRW-Landesbaurecht und das Nachbarbaurecht kennen.
Nach diesen beiden Werken können Sie beurteilen, ob das Vorhaben Aussicht auf Erfolg hat.
Zuerst die Fragen: ist die bestehende Terrasse legal oder genehmigungsfähig?
Ist die Überdachung genehmigt?
Ist das Vorhaben eine Sanierung oder ein Umbau?
Das bloße Vorhandensein sagt nichts über die Legalität und das Recht der Erneuerung aus.
Eventuelle Ungesetzlichkeiten des Nachbarn können nicht gegen Ungesetzlichkeiten bei Ihnen aufgewogen werden.
(also führen Sie die Bäume gar nicht erst an)
Umnutzung und Umbau beenden den Bestandsschutz.
Ich lese aus Ihrem Text, dass Sie eine Grenz-Terrasse letztlich in einen Wintergarten umbauen wollen.
Ohne Nachbargenehmigung wird das nicht gehen.
Falls die Terrasse jetzt schon illegal ist, könnten Sie durch das Nachfragen auf dem Amt eine Rückbauverfügung bekommen, eine Ablehnung des Vorhabens sowieso.
Man nennt das "schlafende Hunde wecken"
Sie haben die Ortskenntnis und müssen sich die Sachkenntnis zulegen.
Dann kann genauer geraten werden.
Gruß
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