Bauträger das erforderliche Mindestmaß laut DINAbk. (?), damit kein Wasser eindringt. Der Bauträgers meint, dass es so die beste Lösung hinsichtlich Stabilität und Schutz vor Wasser sei. Außerdem würde der Balkon mit einer Breite von 1 m (Grenzbebauung) und einer Länge von 3 m ohnehin nur selten genutzt werden.
Dazu meine Fragen:
1) Gibt es Erfahrungswerte, wie hoch ein Aufbau aus Sturz (eventuell eisenbewehrt) + Fensterbank sein kann?
2) Darf der Bauträger ohne Rücksprache die von mir akzeptierte ursprüngliche Zeichnung durch eine vermeintlich "bessere" Lösung
ändern?
3) Kann der Balkon überhaupt noch als Balkon bezeichnet werden, da er beispielsweise für ältere Personen schwer erreichbar ist?