Neubau, Kratzputz neu anputzen auf Teilfläche
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden
Neubau, Kratzputz neu anputzen auf Teilfläche
Hallo,
wir haben in unserem 1,5 Jahre alten Neubau einen größeren Schaden im Kratzputz, der durch ein herausgeführtes Rohr einer Abluftwärmepumpe entstanden ist (kondensierte Feuchtigkeit hinter Putz gezogen, beim Frost Putz abgesprengt).
Wärmepumpe inkl. aller Anschlüsse war im Bauvertrag integriert, Fassade haben wir selber vergeben.
Unser Maler meint nun, dass man einen neuwertigen Zustand nur wieder herstellen kann, wenn man die ganze Fassadenseite neu glatt spachtelt und neu verputzt und streicht.
Der Bauunternehmer möchte nur den fehlerhaften Bereich flicken, also Putz abkratzern, neu anputzen und streichen (von "seinem" Maler).
Ein Nachbar hat mir nun ein Bspw. gezeigt, wie schäbig ein anputzen und streichen aussehen kann.
Was kann man im Zuge der Gewährleistung vom Bauunternehmer verlangen?
Sollte nun ein zweiter Maler am Wärmedämmverbundsystem tätig werden, wie sieht es dann mal mit irgendwelchen Gewährleistungen aus? Da streiten sich dann ja wieder 2 Maler, wer Schuld ist.
Kann man verlangen, dass unser Maler die Ausbesserung nach Vorgabe eines Gutachters ausführen darf?
Mittwoch ist der Termin mit dem Bauunternehmer, vll könnt ihr bis dahin ja ein paar Hilfen geben.
Vielen Dank und viele Grüße
Heiko Niesen
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Grundsätzlich folgere ich aus den Schilderungen, ...
Grundsätzlich folgere ich aus den Schilderungen, dass es sich hier nicht um einen echten Kratzputz handelt. Hier ist wohl ein Dünnschichtputz (K 2-3 mm) mit Kratzputzstruktur gemeint. Das ist ein fugenloser Wandbelag und kann nicht ohne Ansätze angeflickt oder ausgebessert, nachgeputzt werden. Um eine homogene Fläche wieder herzustellen muss die gesamte Wand plan überspachtel und neu, vollflächig überzogen und strukturiert werden. -
Recht auf Wiederherstellung durch den Maler ...
Recht auf Wiederherstellung durch den Maler der diese Fassade ursprünglich erstellt hat? Ansonsten ist, selbst wenn komplett neu gespachtel, neu geputzt und gestrichen wird, diese Fassadenseite durch 2 verschiedene Hände erstellt worden. Meiner Meinung nach müssten wir doch das Recht haben, diese Seite der Fassade durch den Maler bearbeiten zu lassen, der das WVS als Unterbau erstellt hat, auch um die Gewährleistung durch unseren Maler in Kraft zu halten.Vielen Dank für die schnelle Antwort, Hr. Schwarzmeier
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Wenn ich Sie jetzt richtig interpretiere, ...
Wenn ich Sie jetzt richtig interpretiere, handelt es nicht um einen 2-3-lagigen Fassadenputz mit einem Oberputz aus dünnschichtigem organisch oder mineralisch gebundenem, fugenlosen Wandbelag, sondern um ein "WDVS", Wärmedämmverbundsystem. Somit ist es daamit auch nicht getan, den abgefrorenen Putz abzukratzen, die Putzflächen abzuporen und neu zu verputzen mit Dünnschichtputz in Kratzputzstruktur nebsst Anstrich. Ich kenne ja das Prodikt nicht, allerdings hat bei den meisten Markenprodukten (siehe AbZ) das Gewebe im armierten Unterputz in der oberen Hälfte/Drittel zu sitzen. Bei einer erneuten Überarbeitung mit Armierungs- und Oberputz (Armierungsputz, Oberputz) würde das Gewebe aber in der unteren Hälfte/drittel sich befinden und seinen Zweck nicht mehr voll erfüllen. Folgedessen muss hier eine komplette bewehrte Aarmierungsputz-Schicht nebst Oberputz+Anstrich appliziert werden um die Aufgabe des bewehrten Unterputzes erfüllen zu können. Ich bin der Ansicht, dass Sie das Recht auf Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung haben, die ausführende Firma aber ein Nachbesserungsrecht hat, was dem Verarbeiter schon in beiderseitigem Interesse einzuräumen ist. Allein schon wegen eventueller Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung. Es wäre in so einem Fall problematisch, wenn 2 Firmen hier beteiligt wären.
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