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Balkon-Betonplatte als Wärmebrücke bei Energiesanierung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Balkon-Betonplatte als Wärmebrücke bei Energiesanierung

guten Tag,
wir sind die Besitzer einer ETW im 1. OGAbk. eines 1978 fertiggestellten Mehrfamilienhauses, mit insgesamt 4 Parteien.
Wohnungsgröße EGAbk. und 1. OG je 120 m². Das DGAbk. enthält je 2 2-Zimmerwohnungen mit Dachschräge.
In allen Wohnungen wurden in den letzten beiden Jahren die Fenster ersetzt (Uf 1,0  -  1,1).
Nun ist geplant die Außenfassade mit einem 14 cm WDVSAbk. (WLG032) zu isolieren (inkl. Perimeterdämmung), die Kellerdecke mit 12 cm Platten zu dämmen und eine Solarthermieunterstützte Pellet-Heizung zu installieren.
Der baubegleitende Architekt bescheinigte uns, dass wir mit diesen Maßnahmen den KfW 115 Standard erreichen würden, auch wenn der Balkon, der eine Wärmebrücke darstellt nicht in die Dämmmaßnahmen miteinbezogen wird.
Der 45 m² große Balkon (!) ist um drei Hausseiten herumgeführt.
Südseite 15 m² (ohne Überdachung), Ostseite 25 m² und Nordseite 7,5 m², jeweils komplett überdacht.
Nun habe ich hier im Forum teilweise widersprüchliche Aussagen über Schimmelbildung in den angrenzenden Räumen bei Balkonen ohne thermische Trennung gelesen.
Wenn ich die Beiträge richtig gelesen habe, würde v.a. den Bewohnern des EG's an der Kante von Außenwand zu Decke ein Schimmelproblem drohen.
Ist es sinnvoll (nur im Hinblick auf Schimmelvermeidung, nicht wegen Wärmeverlustverringerung) die Balkonunterseite zu isolieren?
Droht im Schlafzimmer, welches an der Ostseite liegt und schon jetzt ausgesprochen wenig beheizt wird auch im 1. OG im Fußbodenbereich ein Schimmelproblem?
Vielen Dank für aussagekräftige Antworten
Hannes
  • Name:
  • Roesch
  1. Glatteis

    Die Wärmebrücke wird ggf. mit dem ungünstigen Wärmebrückenfaktor von 0,1 W/ (m²*k) in die EnEVAbk.-, bzw. kfw-Berechnung, eingegangen sein, sodass die Wärmebrücke in der Tat im rechnerischen Ergebnis bereits berücksichtigt.
    Was aber noch fehlt, ist die Wärmebrückenberechnung, um zu prüfen, ob die konstruierte Wärmebrücke gem. Norm zulässig ist. Dazu kann mit einem 2-D Wärmebrückenprogramm der Temperaturfaktor f und die zu erwartende Oberflächentemperatur unter den festgelegten Randbedingungen erechnet werden. Dies ist eine technische Leistung, die Ihr Architekt noch erbringen sollte (kost natürlich noch etwas Honorar). Dann wissen Sie Bescheid. Hier im Forum wird sich vermutlich keiner die Mühe machen, die Wärmebrücke für Sie zu berechnen.
    Sollte der Architekt errechnen, dass die Wärmebrücke zu zu niedrigen Oberflächentemperaturen führen kann, dann muss er umplanen.
  2. pragmatisch

    Gibt es derzeit Schimmelpilzbildung im raumseitigen Decken-Wand-Ixel unter dem Balkon? Nicht? Dann brauchen Sie heute auch keine Dämmung der Balkonunterseite.
    Was sollte allein eine unterseitige Dämmung auch nützen, wenn die Balkonplatte oberseitig weiterhin ungedämmt bliebe? Fast nix!
    Tatsächlich kann man mit 2D-Wärmebrückenprogrammen nachrechnen, ob eine solche Wärmebrücke schimmelpilzkritisch ist (wird sie rein rechnerisch sicherlich auch sein)  -  aber was beweist das, wenn ich eine schimmelpilzkritische Wärmebrücke rechnerisch feststelle und trotzdem kein Schimmel vorhanden ist?
    Es zeigt, dass durch überdurchschnittlich sorgsamen Umgang (gutes Heizen/Lüften) auch schimmelpilzkritische Wärmebrücken schimmelfrei gehalten werden können.
    Sollte sich tatsächlich irgendwann Schimmel zeigen, so empfiehlt sich eher innen im Decken-Wand-Ixel eine Streifen der Decke und ein Streifen der Wand nachträglich mit einer Innendämmung zu versehen (z.B. 50-70 mm Kalziumsilikatplatte).
    Die Kosten für eine solche nachträgliche lokale Innendämmung können sie ja alle zusammen schon heute mit in das Gemeinschaftskonto einzahlen (weil es ja als Teilleistung zur Gesamtsanierung der thermischen Gebäudehülle gehört und somit von allen WEGAbk.-Mitgliedern zu zahlen wäre) und die Arbeit wird dann später je nach Bedarf in den Wohnungen ausgeführt, wenn dort ohnehin Malerarbeiten dran sind.
    Tauglicher Vorschlag?
  3. Unvorsichtig

    Der Architekt scheint hier etwas unvorsichtig zu sein.
    Wenn ich für ein Gebäude eine Dämmung auf aktuelles Niveau plane, dann muss ich auch prüfen, ob die verbleibenden Wärmebrücken nach aktueller Norm zulässig sind.
    Wenn die Wärmebrücken nicht zulässig ist, bekommt der Bauherr schriftlich einen Sanierungsvorschlag, was zur Verminderung der Wärmebrücke getan werden muss. Notfalls lautet der Vorschlag dann auch Balkon abschneiden, neuen Balkon vorsetzen.
    Wenn dann der Bauherr sich gegen die Wärmebrückensanierung entscheidet, ist es nicht mehr das Problem des Architekten. Andernfalls könnte die nicht überprüfte Wärmebrücke den Architekt später wieder einholen.
  4. Tauglicher Vorschlag

    Hallo Herr Tilgner,
    vielen Dank für Ihren pragmatischen Lösungsansatz. Damit können wir  -  denke ich  -  leben.
    Schimmel hat bisher im gesamten Haus noch keine Rolle gespielt und wir sind auch alle genug sensibilisiert um das Gebäude vernünfig zu belüften.
    Zwei Fragen hätte ich allerdings noch:
    1. haben Sie einen Link oder Literaturverweis, wo man so eine Kalziumsilikatplatte als Innendämmung abgebildet sieht.
    2. hat die komplette Überdachung des Balkons auf der Ostseite (2 m Tiefe) einen (vermutlich geringen) positiven Effekt auf die Temperaturkurve im Mauerwerk am Ansatzpunkt des Balkons?
    Hallo Herr Lott,
    auch Ihnen herzlichen Dank für Ihre Antworten.
    Nur Ihr Vorschlag, den Balkon komplett zu entfernen und anschließend regelkonform neu zu errichten, ist nicht realisierbar, bei einer umlaufenden Länge von ca. 31 m!
    Diese Mehrkosten würden unseren Finanzrahmen komplett sprengen.
    • Name:
    • Roesch
  5. Darum geht es ja auch gar nicht

    Ich betrachte halt oft die Haftungsfrage der Planung.
    Der Architekt sollte nicht einfach so über die Wärmebrücke hinwegegehen, sondern die Obernflächentemperatur nachrechnen. Falls diese zu gering wird, dann muss er einen Sanierungsvorschlag machen, den Sie als Bauherr natürlich verwerfen dürfen.
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