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Haftung des Bauleiters oder Putzers bei mangelhafter Auftragsausführung
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Haftung des Bauleiters oder Putzers bei mangelhafter Auftragsausführung

Guten Morgen Hr. Ullrich, guten Morgen Forum. Vor einigen Wochen hatte ich den Beitrag 1876 ins Forum gestellt. Mittlerweile sind der putze und ich uns einig, dass er die eine Haushälfte überarbeitet. Problematisch ist die Einigung auf der dunkleren Haushälfte. Hier wurde ein WDVSAbk. von Weber Broutin und eine Farbe mit HBW 11 von der Firma Keim kombiniert.
Weder zulässig, noch besonders belastbar, da bei mäßiger " Belastung" der Fassade die recht dunkle Farbe abgeht und darunter der weiße Putz zum Vorschein kommt.
Die Ausschreibung lautete:
Putz in Ral Farben ... (Nummern habe ich gerade nicht zur Hand).
Der putze hatte zwar seine Bedenken angemeldet, der Putz sei nicht durchzufärben. Als Alternative schlug er dem Bauleiter vor, einen "Egalisierungsanstrich" in der gewünschten Farbe aufzutragen. er meinte wohl Fassadenanstrich. Aber egal, das Ergebnis ist in dreierlei Hinsicht unbefriedigend:
erstens platzt bei der geringsten Belastung die Farbe ab
zweitens impliziert die Verwendung einer Farbe mit HBW 11 auf einem WDVS, dass das Auftreten von weiteren Schäden wohl nur eine Frage der Zeit ist.
drittens treten im gesamten Baubereich in den Tür und Fensterecken Kerbrisse auf, die Feuchtigkeit ziehen. er sagt, er habe die Arbeit lege artis durchgeführt, und sei damit nicht für den schaden Haftbar zu machen.
IST DAS SO?
1. Kann er dafür haftbar gemacht werden, wenn er nach Anmelden seiner Bedenken (welcher Art diese waren, hat er nicht) einen Vorschlag macht, formuliert) der nicht zu einem befriedigendem Ergebnis führt. (Ich habe mittlerweile eine Lösung vorgeschlagen, die mit Putz und Farbe von Keim umzusetzen gewesen wäre. Hätte er als Fachmann diese Beratungsleistung nicht erbringen können).
2. Ist er in der Haftung, wenn er wider besseren Wissens einen Auftrag dergestalt ausführt, dass er Materialien kombiniert, die bereits in den im Internet verfügbaren Merkblättern für einen Laien erkennbar nicht kobiniert werden dürfen.
3. Sind Kerbrisse, die Feuchtigkeit ziehen (sieht man wenn nach Regen die Übrige Wand bereits ganz trocken ist und um den Riss herum immer noch eine DINAbk. A4 Blatt große Feuchte /dunklere Stelle ist) hinzunehmen  -  auch wenn er hinsichtlich der Ausführungen die "gängigen Standards" (Zitat) eingehalten hat.
4. In wieweit haftet der Bauleiter, diesem mangelhaften Vorschlag zugestimmt zu haben  -  wo kann ich mich über Haftpflichtversicherungsinhalte von Bauleitern erkundigen.
Vielen Dank
Susan Engelbrecht
/Bundesland NRW/
  1. wie ich der konkreten Fragestellung :-) entnehmen kann, haben Sie sich seit dem letzten Beitrag intensiv mit Baufragen beschäftigt :-)

    ... wie ich der konkreten Fragestellung :-) entnehmen kann, haben Sie sich seit dem letzten Beitrag intensiv mit Baufragen beschäftigt :-)
    zu 1.) der Verarbeiter muss seine Bedenken konkret (schriftlich) formulieren und natürlich muss daraus auch hervorgehen, wogegen er Bedenken hat. Er kann also nicht schreiben, "gegen diesen Putz habe ich Bedenken", er muss auch Gründe nennen, warum und gegen was konkret an dem Putz.
    Wenn er Bedenken anmeldet, dass der Putz nicht durchfärbbar ist, schließt das natürlich nicht den zu niedrigen Hellbezugswert (HBW) ein. Zumal er selbst anbietet, diesen mit einem Anstrich herzustellen. Ich denke, Sie haben einen Rat von mir noch nicht berücksichtigt und die Industrie mit ins Boot genommen. Lassen Sie sich also schriftlich von W&B geben, bis zu welchem HBW ein Putz auf dem WDVSAbk. dieses Systemanbieters ausgeführt werden darf.
    zu 2.) Leider kennen wir hier nicht die Vertragsgrundlagen bzw. den Wortlaut seiner Bedenken. Ich sage nur Industrie :-)
    zu 3.) Kerbrisse können die verschiedensten Ursachen haben. Das kann anfangen im Untergrund, kann aber auch an der fehlenden Diagonalarmierung, dem unterlassenen Ausklinken der Dämmplatten und/oder der zu dünnen Ausführung der Armierungsschicht liegen.
    Wie sieht es aus mit Fotos der Dämmplatten oder Beobachtungen ...
    Wie breit sind die Risse denn?
    4.) "Haftpflichtversicherungsinhalte" ist ein tolles Wort :-)
    Ein Bauleiter ist natürlich verpflichtet die Arbeiten am Bau zu überwachen und zu prüfen. Er bekommt da ja auch Geld für. Andererseits müssen die armen Kerle wirklich jeden Mist überwachen und haben daher ein sehr breites, aber in der Regel weniger intensives Wissen. Das geht ja rund ums Haus und da sind Putzarbeiten ein sehr geringer Teil. Es ist immer Auslegungssache des Gutachters, welches bauliche Wissen er einem Bauleiter zutrauen darf.
    Das Wissen um einen zu dunklen Hellbezugswert finde ich da schon sehr speziell. (Da wird es verschiedene Meinungen geben :-)
    Da ist die Fachfirma schon eher der richtige Ansprechpartner ...
  2. alle schon da gewesen!

    schön von ihnen zu hören : o) ) ) ) Herr Ulrich;
    wie könnte ich es versäumen, ihren Rat nicht 1:1 umzusetzen! Alle waren sie schon da. Der Regionalvertreter von Weber B. als auch von Keim. Keim will jetzt Proben entnehmen wegen der abplatzenden Farbe. Zudem haben Sie mir bestätigt, was ich ja schon aus dem Netz und vom Ulrich wusste, dass diese Kombination Problembehaftet ist., Ich werde mich jetzt mal zurücklehnen und den Bauleiter und den putze in den Ring schicken. Warum der putze trotz Kenntnis der Hellbezugswerte den Auftrag so umgesetzt hat ist mir schleierhaft. Ich hatte ihm gesagt, dass ich ja auch nicht jemanden beide Nieren rausnehmen würde, nur weil er das so will, wenn ich doch weiß, dass das nichts gescheites gibt. Aber er meint, der Bauherr hätte das ja partout so haben wollen. Was so nicht stimmt. Meiner Meinung nach hätte er von Keim den Brillant Putz nehmen sollen, der lässt sich bis auf eine farbnuance in dem gewünschten Ton einfärben und mit dem HBW wäre es auch gegangen.
    Naja und zum Bauleiter ... wenn ich schon Geld dafür bekomme so einen Job zu machen ... sollte ich vielleicht neben gesundem Menschenverstand auch noch ein "bisschen Biss" an den Tag legen. Hätte sich ja auch informieren können. (z.B. bei Veikko Ulrich : o)
    Die Kerbrisse sind <0,3 mm. Aber ich habe ihm gesagt, wir können denen auch ruhig noch etwas Zeit geben, den Sprung >0,3 sind sie dabei zu schaffen. Und da sie Feuchtigkeit ziehen, sind es keine optischen Mängel, oder.
    Zur mangelnden Belastbarkeit der Wand sagte der putze, sie sei ja kein Gebrauchsgegenstand und über den hellen Untergrund meiner Autolackierung würde ich mich ja auch nicht aufregen ... Tja, so geht es hoch "professionell" her. Aber wir sind noch erstaunlich nett miteinander und ich betrachte es mittlerweile als fachliche Herausforderung  -  (sonst schreib ich nur sozialgerichtsgutachten). Für jeden weiteren Tipp bin ich dankbar
    Liebe Grüße Susan Engelbrecht
  3. ich komme ja langsam aus dem Staunen nicht mehr raus. Irgendwann werde ich arbeitslos, wenn man die Leute zu schlau macht :-) Sie sind ja sogar bis in die Tiefen der "<> 0,3 mm-Problematik" vorgestoßen.

    ... ich komme ja langsam aus dem Staunen nicht mehr raus. Irgendwann werde ich arbeitslos, wenn man die Leute zu schlau macht :-) Sie sind ja sogar bis in die Tiefen der "<> 0,3 mm-Problematik" vorgestoßen.
    Respekt!
    Also, eine Farbe darf natürlich auch nicht bei jedem Kontakt sofort abblättern. Was will er denn geanu verarbeitet haben (oder hatten Sie das schon mal geschrieben?) und, in wie vielen Arbeitsgängen hat er denn die Farbe aufgebracht?
  4. Ich habe noch was vergessen. Besorgen Sie sich zur Not OLG Celle, AZ 14 U 73/95

    Ich habe noch was vergessen. Besorgen Sie sich zur Not OLG Celle, AZ 14 U 73/95
    Ein Flachdach wurde saniert. Die aufgebrachte spezielle Kunststoffdachbahn löste sich jedoch alsbald großflächig ab. Die Ursache für den Mangel lag in der Art und Weise der Sanierung, die der Auftraggeber vorgegeben hatte. Der AG machte nun vor Gericht die Kosten für die Fremdnachbesserung geltend. Der Handwerker unterlag in allen Instanzen. Das OLG Celle bestätigte, dass ein AN sich vom AG nicht vorschreiben lassen darf, wie er eine so schwere Sanierung durchzuführen habe, weil er das Risiko des Erfolges seiner Arbeit selbst zu tragen habe. Dem AN sei es daher grundsätzlich verwehrt, sich darauf zu berufen, er habe lediglich genau die Vorgaben des AG ausgeführt.

    Hätte er mal schriftlich Bedenken angemeldet :-)

  5. ach ja ...

    ach ja das kommt mir alles so bekannt vor, dabei hat es damit ja überhaupt nichts zu tun ... dunkle Farbe auf dem falschen Untergrund, das hält das stärkste WDVSAbk. nicht aus, ;-)
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