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Wände der Tiefgaragenrampe mit vielen kleinen Rissen
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Wände der Tiefgaragenrampe mit vielen kleinen Rissen

Hallo, vielleicht kann uns jemand helfen.
Die seitlichen Wände der Tiefgaragenauffahrt unseres Mehrfamilienhauses hat viele kleine Risse. Die Rampe scheint seitlich nicht gegen Feuchtigkeit abgedichtet zu sein, da bei nassem Wetter unterhalb des Grundstückes die Wände (Beton) von der Rampenseite auch nass sind (besonders im Bereich der Lampen läuft die Suppe runter). Das Objekt ist 3 Jahre alt. Der öffentlich bestellte und vereidigter Gutachter schreibt dazu das die Risse Haarrisse in der Verspachtelung sind und nach DINAbk. 18550 T1 kein Mangel darstellt weil die Rissbreite unter 0,05 mm aber 0,2 mm sein darf und und keine Gefahr für den Bestand des Bauteils darstellt.
Den Gutachter hat die Baugesellschaft bestellt.
1. Kann man davon ausgehen, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter der Handwerkskammer, in diesem Fall unparteiisch ist und das Richtige sagt (auch für die Eigentümergemeinschaft oder nur zu Gunsten des Bestellers also der Baufirma spricht)?
2. Ist der Bestand wirklich nicht gefährdet durch Frost (späteres Abplatzen) oder durchrosten der Bewehrung (spätres umkippen der Wand)?
3. Ist es egal wieviel Risse vorhanden sind? weil hier nur von einer Breite und nicht von der Masse die Rede ist. In diesem Fall ist die kommplette Wand mit feinen Rissen durchzogen.
Für viele Hinweise bin ich dankbar
Gruß Bernard
  • Name:
  • Herr BerKno
  1. Rissbreite überprüfen!

    Bei einer Rissbreite von maximal 0,2 mm sollte kein Wasser in flüssiger Form durch die Wand hindurchsickern, die Beschreibung deutet auf größere Rissbreiten hin.
    Um eine Rissbreite von 0,2 mm einzuhalten, bedarf es einer rissebeschränkenden Bewehrung mit entsprechendem Stahlquerschnitt.
    Vor Erstellung eines Gegengutachtens, das vorerst von Ihnen bezahlt werden muss oder der Beantragung eines selbständigen Beweisverfahrens bei Gericht, können Sie durch einen Tragwerksplaner die Statische Berechnung überprüfen lassen, ob diese Bewehrung überhaupt vorgesehen war.
    Freundliche Grüße
  2. Wie misst man 0,2 mm?

    Das ging aber zügig danke,
    aber wie kann ich die Breite messen?
    Ist der Gutachter also doch nicht unabhängig?
    Gruß Bernard
    • Name:
    • Herr BerKno
  3. Messlupe

    Ein Gutachter sollte eine Messlupe mit Maßeinteilung besitzen, damit kann man diese Größen gut ablesen.
    Wenn der Gutachter öffentlich bestellt ist, muss er eigentlich unabhängig begutachten  -  bei Gefäligkeitsgutachten kann er seine Bestellung verlieren.
    Freundliche Grüße
  4. der Gutachter

    hat zwar auf dem Stempel stehen: "öbvS", aber wurde von der Baugesellschaft bestellt. Das heißt, er ist der Baugesellschaft verpflichtet. Natürlich nicht in dem Maß, dass er falsche Behauptungen aufstellen darf, aber er sollte schon die entlastenden Argumente für seinen AG suchen (und die anderen nicht verschweigen). Er ist natürlich nicht unabhängig, das muss er nur dann sein, wenn er gerichtlich angefordert wird.
    Die Benutzung des Stempels bei außergerichtlichen Gutachten ist eine leider verbreitete Unsitte. Teilweise wird das sogar dann gemacht, wenn der betreffende Gutachter nur unterschreibt und das Gutachten nicht erstellt hat.
  5. da fehlt was ..

    z.B. eine Aussage, zur optisch wahrnehmbaren Beschaffenheit der rissflanken
    ("flaum"?)  -  das würde auf wasserdurchtritt schließen lassen.
    genauso gut kann es sich aber um Kondensat handeln  -  im Bereich der
    warmen (Einbau?) lampen (?) eben mehr.
  6. nein Herr ackermann!

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    nein, das stimmt nun wirklich nicht hinten und nicht vorn!
    Ich bin auch im privatrechtlichen Gutachten NIEMANDEM! aber auch NIEMANDEM verpflichtet!
    Es gilt eindeutig nicht: wessen Brot ich ess, dessen Meinung ich schreib.
    Und es ist auch keine Unsitte bei privatrechtlichen Gutachten in dem bestellten Bereich den Rundstempel einzusetzen.
    Der öbuvAbk. SV ist IMMER zur neutralen Gutachtenerstellung verpflichtet. Wie kommen Sie denn auch die I (h) (r) rige Theorie?
    Fragende Grüße
    Stefan Ibold
  7. noch was

    Foto von Stefan Ibold

    Und wer als öbuvAbk. SV seinen Rundstempel unter ein Gutachten setzt, dass er nicht verfasst hat, der sollte seine Bestallung schnellstens zurückgeben.
    man oh man
    Stefan Ibold
  8. @si, was meinen Sie

    was ich schon alles gelesen habe?
    Sie wissen sicher so gut wie ich, dass "neutral" ein weiter Begriff ist. Natürlich gibt der AG vor, was begutachtet wird und was für Untersuchungen ausgeführt werden. Dass man das im Gutachten dann entsprechend kenntlcih macht ist klar, aber für einen unbedarften Leser nicht unbedingt ersichtlich. Dass die Meinung des AG vom Gutachter übernommen wird ist sicher die unrühmliche Ausnahme. Ich hatte ja auch geschrieben ... und die anderen nicht verschweigen.
    Bzgl. Rückgabe der Bestallung sind wir ja einer Meinung, aber das kommt zumindest im Altlastenbereich häufig vor. Ich meine, dass ein Büroleiter mit Stempel die Gutachten der Angestellten abstemmpelt. Oder dass der Stempel unter Gutachten gesetzt wird, die mit dem eigentlichen Gegenstand der Bestallung nichts zu tun haben. Wenn z.B. ein öbvS für "Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen" bei einer Grundwassermodellierung stempelt o.ä.
  9. Gutachter oder Sachverständiger

    Soviel und so schnelle Antworten ist ja super. Schon mal danke.
    Also, es handelt sich hier um ein Begehungsprotokoll zu einem Gemeinschaftseigentum mit ö.b.u.v. Sachverständiger BDB BVS und zwei Stempeln öffentlich bestellter u. vereidigter Sachverständiger der Handelskammer ... einmal für das Mauer- und Beton- und Stahlbetonbauhandwerk und einmal für das Bauwesen.
    Sind das nur tröstende Worte des Sachverständigen im Bericht oder können wir uns darauf verlassen (oder sind wir dann verlassen?) das alles OK ist?
    Ist der Sachverständige für seine Aussagen ggf. hafbar zu machen
    oder kann man sich in fünf Jahren wenn die Gewährleistung abgelaufen ist da nicht mehr drauf beziehen?
    Ich frage deswegen weil da noch einige Ungereimtheiten sind.
    Danke Danke Danke für die viele Hilfe.
    Gruß Bernard
    • Name:
    • Herr BerKno
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