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Anschlagsteine gesondert berechnen?
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Anschlagsteine gesondert berechnen?

Bei der Abrechnung mit meinem Rohbauer stellt sich folgende Frage:
bei Fenster unter 2,5 m² wird die Wandfläche ja durchgemessen, um seinen erhöhten Aufwand geltend zu machen. Soweit OK.
Doch kann er dann für diese Fenster noch zusätzlich Mehrkosten für Anschlagsteine berechnen (Ziegelmauerwerk)?
  • Name:
  • Ralf S.
  1. Wenn man die VOB/C 18330,

    ganz böse liest, könnte der Eindruck entstehen, dass der Rohbauer dieses darf.
    4.2.12 Herstellen von Leibungen bei Sicht- und Verblendmauerwerk (Sichtmauerwerk, Verblendmauerwerk) sowie von Sohlbänken, Gesimsen und Bändern einschließlich etwaiger Auskragungen.
    Ich selber Interpretiere diese Aussage allerdings dahingehend, dass dieses nur zum tragen kommt, wenn die Leibungsdicke, dicker ist als die Verblenderdicke. Hier also in die Öffnung hineinverblendet wird.
    Anders ist es Allerdings wenn die Öffnung < 2,5 m² ist und daher zum Abzug kommt.
  2. sorry aber die Antwort verwirrt mich ein bisschen ...

    sorry, aber die Antwort verwirrt mich ein bisschen.
    Wie ist es jetzt?
    darf er oder darf er nicht oder ist die Sache nicht ganz klar geregelt?
    • Name:
    • Ralf S.
  3. Abrechnung

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Der Abschnitt 4.2.12 der DINAbk. 18330 sagt nur aus, dass diese Leistungen nur zu erbringen sind, wenn Sie beauftragt sind  -  zur Abrechnung gehört der Absatz nicht. Diese Leistungen müssen extra erwähnt werden (im Gegensatz z.B. zum Heranbringen des Materials, was nicht extra erwähnt werden muss), das hat aber nicht unbedingt was mit der Abrechnung zu tun.

    Für die Abrechnung ist nur Abschnitt 5 zutreffend und da heißt es in Abschnitt 5.1.1: "Der Ermittlung der Leistung ... sind zugrunde zu legen:

    • für Bauteile aus Mauerwerk, Sicht- und Veblendmauerwerk deren Maße. "

    und in Abschnitt 5.1.12: "Leibungen von Öffnungen über 2,5 m² Einzelgröße und von Nischen, soweit ..., werden bei Sicht und Verblendmauerwerk gesondert berechnet. "

    Ich verstehe das so, dass Ihnen eine zu hohe Rechnung gestellt wurde.

  4. Nach klassischer Weise

    werden alle Sondern- und Formziegel gesondernt ausgeschrieben (und demnach abgerechnet). Anfangsziegel werden i.d.R. dem Mauerwerk (m2 oder m³) ohne Mehrpreis zugeschlagen.
    Rückfrage: Was sagt Ihr Vertrag aus? Fensteranschläge kann man auch durch Mauern mit "Normalsteinen" oder auf der Sägebank herstellen  -  ohne gesonderte Berechnung.
    Als Bauherr betrachte ich das eher nüchtern: Wenn nichts anderes vereinbart war und Ihre Planungsunterlagen einen Anschlag zeigten, dann bleibt es dem AN überlassen, wie er den Anschlag ausbildet. Nimmt er Formziegel, dann spart er Zeit. Sägt er wie ein Weltmeister, dauert es länger, dafür spart er die (hohen) Kosten für die Sonderziegel. Eine nachträgliche Berechnung würde ich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, zurückweisen. Kommt aber immer auf Ihren Vertrag an.
  5. In der Leistungsbeschreibung gibt es zwei Positionen auf ...

    In der Leistungsbeschreibung gibt es zwei Positionen, auf denen die Leistungen abgerechnet werden könnten:

    1) Außenmauerwerk 36,5 cm (hier wurden alle Öffnungen <2.5 m² mitgezählt).

    2) Zuschlag Anschlagsteine Außenmauerwerk (hier wurden sämtliche Anschlagsteine aller Öffnungen berechnet)
    Dürfen die Anschlagsteine von Öffnungen <2,5 m² in Pos. 2) gezählt werden?

  6. Als Laie

    (= Bauherr) sage ich: "Ja"
  7. Der Abschnitt 4.2.12 der DIN 18330

    Sagt aus, dass diese Leistungen "Besondere Leistungen" sind, entgegengesetzt zu den "Nebenleistungen" sind diese extra zu Vergüten.
    Das hat schon etwas mit der Abrechnung zu tun.
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