Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Halbinger

Fensterfläche inklusive oder exklusive
BAU-Forum: Außenwände und Fassaden

Fensterfläche inklusive oder exklusive

Unsere Außenfassade wurde isoliert und ein m² Preis vereinbart.
Nun ergeben sich Meinungsverschiedenheiten ob die Fenster/Tür Fläche eingerechnet werden darf oder nicht, da diese Fläche bei mir nicht unerheblich ist. Die Firma meint nach VOBAbk. ist dies so üblich. Muss die Firma mich darauf hinweisen, dass die Vereinbarung nach VOB gilt, und wenn nicht, gelten dann die 2,5 m² Übermaß trotzdem? SMuss eine Firma den Kunden (Laien) nicht darauf hinweisen wenn die Fensterflächen erheblich sind?
Gelten die 2,5 m² pro Fenster oder für die Gesamtfensterfläche?
Ich weiß, dass ich besser alles vorher geregelt hätte sollen, aber nachher ist man immer schlauer.
Vielen Dank.
  • Name:
  • F. Wagenhofer
  1. VOB

    kenne ich jetzt in diesem Fall so nicht. Wenn sie einen m² Preis vereinbart haben für Außendämmumg so beinhaltet das nicht die Fensterflächen, da diese ja auch nicht gedämmt werden.
    Wenn dann eh noch nach Aufmaß abgerechnet wird, sowieso nicht.
  2. Auch bei Putzarbeiten

    werden Öffnungen oberhalb 2,5 m² übermessen. Das ist VOBAbk.-konform und rechtens  -  fragt sich nur, ob bei Ihnen die VOB angewendet werden kann/darf.
  3. faute fatale

    meinte natürlich unterhalb 2,5 m²  -  ich schussel ich ... :-)
  4. Abrechnung nach VOB

    Foto von Lieselotte Tussing

    s. Link
    Leider nicht mehr online verfügbar: ...fachbeitraege/kempf-putz.htm#VOBAbk.
    Die Berechnung nach VOB ist  -  egal, ob Privatmann oder Baulöwe  -  zulässig, weil der Teil C DINAbk.-Vorschriften enthält, die Allgemeingültigkeit haben.
    • Name:
  5. Joo ...

    Joo so ist das.
    Am Tage der Abnahme ist eine Bauleistung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik geschuldet. Die DINAbk.-Regeln aus VOBAbk./C entsprechen meist diesen Regeln, weshalb es auf die Vereinbarung der VOB nicht ankommt. Und auch auf große Fenster kommt es gerade nicht an, übermessen werden nur die kleineren Fenster entsprechend obiger Flächenangabe.
  6. Arbeitsaufwand

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Bis 2,5 m² soll etwa kostenneutral sein. Wenn nicht übermessen würde, müsste der Arbeitsaufwand zu Herstellen einer sauberen Öffnung gesondert berechnet werden  -  und das wird vielleicht teurer als das übermessen.
  7. VOB konform, aber

    hätte die Firma mich nicht in irgendeiner Form darauf hinweisen müssen (sollen)? Die Fensterflächen betragen bei mir ca. 20 % der Gesamtfläche, dadurch erhöht sich meine Kalkulation nicht unerheblich. soweit ich weiß besteht auch die Möglichkeit nach einer anderen Norm zu berechnen.
    Vielen Dank
    • Name:
    • F. Wagenhofer
  8. nein,

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    die Firma muss nicht darauf hinweisen.
    Wie Herr Ebel aber richtig bemerkt, werden  -  wenn die Fensterflächen abzuziehen sind  -  dann halt die Herstellung der Fenster und die Leibungsausbildung berechnet. Ausgleich gibt es in jedem Falle, Frau/Herr Wagenhofer.
    Reden Sie doch nochmal mit dem Unternehmer, ob er Ihnen kulanter Weise in irgendeiner Form entgegen kommen kann. Und wenn's Skonto auf den Materialanteil ist.
    • Name:
  9. VOB wirksam vereinbart?

    Foto von Helmuth Plecker

    Wurde Ihnen von Unternehmer die VOBAbk. vor oder bei Vertragsabschluss ausgehändigt? Ob nun die VOB wirksam verinbart wurde, leitet sich aus dieser Frage, jedoch würde die nähere Erklärung hier im Forum der unerlaubten Rechtsberatung gleich stehen.
    Wie Herr Dr. Siegel schon schrieb, werden zum Zeitpunkt der Abnahme die anerkanten Regeln der Technik geschuldet. Ob diese nun in der VOB oder in einer anderen einschlägigen Quelle zu finden sind, ist hierbei irrelevant.
  10. ups, vergessen!

    Foto von Helmuth Plecker

    ... wenngleich sich die Regeln der Technik wohl eher auf die "Ausführung" und nicht auf die "Abrechnung" bezieht, oder Herr Dr. Siegel?
  11. @Helmuth Plecker

    Foto von Helmuth Plecker

    tsts, das müssten Sie aber wissen ;-)
    Der Teil C der VOBAbk. muss nicht durch Aushändigen wirksam vereinbart werden! Das sind DINAbk.-Vorschriften und anerkannte Regeln der Technik. Und die beziehen sich nun mal nicht nur auf die Ausführung, sondern auch auf die Abrechnung.
    Und mal frech nachgefragt: woher wissen Sie, dass Dr. Siegel sich mit Bau beschäftigt? Weil er männlich ist und einen Doktortitel hat?
    Sorry an Dr. Siegel ;-)
    • Name:
  12. @TU

    Foto von Helmuth Plecker

    Ich weiß schon, dass die anerkannten regeln der Technik nicht der wirksamen Vereinbarung i.S. des AGB-Gesetzes bedürfen. Die VOBAbk. Teile B und C jedoch wohl  -  nämlich durch aushändigen.
    So viel ich weiß, ist Herrn Dr. Siegel ein RA und deshalb eher im tieferen vertraut mit der vertragsrechtlichen Grundlage zum Problem des Fragestellers. Das hat bei mir nichts mit Männlein oder Weiblein zu tun.
    Vielleicht gesellt sich ja auch mal eine gut aussehende RA'in zu uns ins Forum, dann würden sich diese Fragen auch erübrigen *grins*
  13. Teil B / Teil C

    Foto von Martin G. Halbinger

    Die Regelungen in der VOBAbk. Teil B sind Vertragsbedingungen, die gemäß AGB-Gesetz dem Vertragspartner zur Kenntnis zu geben sind (z.B. durch Aushändigen):
    Teil C sind Technische Vertragsbestimmungen, die von Gerichten als allgemein anwendbar eingestuft wurden und somit nicht separat vereinbart werden müssen (außer es wird in Teilen davon abgewichen).
  14. ein gut

    Foto von Martin G. Halbinger

    aussehender Martin Halbinger reicht mir schon
    ;-)) )
    Genau! Streichen Sie einfach den Teil C aus den zur Aushändigung an den Bauherrn aufgelisteten Schriftstücken, Helmuth.
    Soviel ich mich erinnere, steht es auch im o.g. Link von Martin Kempf drin
    Leider nicht mehr online verfügbar: ...fachbeitraege/kempf-putz.htm#VOB
    • Name:
  15. Na gut, TU!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Da bin ich mal wieder zu genau gewesen! Jetzt kann die Zeit des Geldsparens weitergehen *freuundgrinszugleich*
  16. @Tu

    Foto von Martin G. Halbinger

    Danke für das Kompliment ...
  17. @TU

    @TU
    das ist hier wieder ein Geschleime am Montagmorgen :-)
  18. Wie bei den Teletubbies ...

    Foto von Veikko Ulrich

    Wie bei den Teletubbies Winke, winke, TUUUUU! *gröööhl*
  19. na!

    Foto von Veikko Ulrich

    irgendwie muss man doch über die Woche kommen, hm?
    Außerdem hat Helmuth angefangen und gutaussehende Anwältinnen gefordert. Die sind aber leider momentan aus ;-)
    Teletubbies kenne ich  -  mangels Nachwuchs in dem Alter und überhaupt  -  gar nicht so gut. Ich könnte aber bei Käptn Blaubär mithalten *g*
    • Name:
  20. @TU

    Foto von Veikko Ulrich

    Was spricht denn gegen gutaussehende Anwältinnen?
  21. die Erfahrung

    Foto von Stefan Ibold

    si
    • Name:
  22. @Helmuth

    Foto von Stefan Ibold

    si (anscheinend latent vorhandene Aggressionen gegen gut aussehende Anwältinnen ;-))
    • Name:
  23. nein

    Foto von Stefan Ibold

    Tu,
    mir ist noch keine sehr gut aussehende Ra 'in über den Weg gehoppelt. Die, die ich kennenlernen musste, durfte, wollte, waren erst auf den dritten Blick einigermaßen akzeptabel :)
    PS. ich bin kein Macho :)
    si
    • Name:
  24. ob

    Foto von Stefan Ibold

    Macho oder nicht, demnächst werden 5,- für die Chauvi-Kasse fällig ;-)
    Und ich muss mich jetzt mal beim Fragesteller entschuldigen, dass wir seinen Thread so schamlos missbrauchen. Die Frage war beantwortet, gell?
    • Name:
  25. Stefan und bei wieviel ...

    Stefan und bei wieviel Promille ... *pling*?
  26. Attentione

    Foto von Rüdiger und Monika Berg

    soso, klaglos die Preiserhöhung hin- und dann auch noch den Mund so voll nehmen, RüBe! Ich stell doch demnächst die Kassennummer online ;-)
    • Name:
  27. So TU, jetzt kriste den Weihnachtskalender ...

    So TU, jetzt kriste den Weihnachtskalender ist zwar von 2000, aber das ist eigentlich egal. Schaut unter sonstiges nach ... *Geldmaschineratter*..
Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Fensterfläche, VOB". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Ausbauarbeiten - Massenberechnung nach VOB; DIN 18363
  2. BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Wundersamen Flächenvermehrung?
  3. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Rechnung übersteigt Angebotssumme um 20 %
  4. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Leistung einer Pelletheizung mit Pufferspeicher
  5. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Kollektorertrag
  6. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Pelletspreise im Raum Stuttgart
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Frostschutz für 1000 l Speicher
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erfahrungen mit direktkondensierender Wärmepumpe und Betonkernaktivierung im Passivhaus?
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Optimale Vorlauftemperatur bei Sole/Wasser Wärmepumpe mit Fußbodenheizung
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Lüftung mit WRG und WP von nibe

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Fensterfläche, VOB" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Fensterfläche, VOB" oder verwandten Themen zu finden.

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN