Malerarbeiten im Angebot bepreisen
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Malerarbeiten im Angebot bepreisen

Hallo,
wir haben gerade zwei Angebote von Baufirmen vorliegen, die wir preislich vergleichen müssen.
Bei einem davon sind Malerarbeiten inbegriffen, in der Baubeschreibung steht, dass in allen Räumen Raufaser bis 10,50 € pro Rolle tapeziert und einmal weiß gestrichen wird, beim zweiten Angebot sind ausdrücklich Maler- und Spachtelarbeiten, z.B. auch das Spachteln von Betondecken und Rigipsplatten-Fugen ausgenommen.
Wir haben im Erd- und Dachgeschoss (Erdgeschoss, Dachgeschoss) insgesamt 160 m² Wohnfläche, in beiden Geschossen gibt es je 5 Räume. Deckenhöhe EGAbk. ist ca. 2,60, Drempel 90 cm im DGAbk..
Kann mir jemand eine ganz ungefähre Hausnummer nennen, mit welchen Zusatzkosten ich rechnen muss, wenn ich mich für Angebot 2 entscheide und die im ersten Angebot aufgeführten Leistungen separat ausführen lasse?
Danke und Gruß
  • Name:
  • Michael
  1. Drehen Sie die Frage mal um

    wieviel günstiger wird das Angebot 1 wenn Sie die Malerarbeiten weglassen.
    Meistens ist der "Nachlass" bei Wegfall von Leistungen geringer als das was es "extern" vergeben kostet.
    Sprich, Sie lassen eine Leistung weg, bekommen aber oft gar nicht das Geld als wenn Sie es selber machen (lassen).
    Vom Problem "Schnittstellenkordination resp. Gewährleistung" wollen wir mal hier nicht sprechen.
    Soll bedeuten, im Pauschalpreis ist es meist günstiger zu haben als wenn Sie es weglassen.
    Wobei Sie als Käufer VOR dem Vertragsabschluss durchhaus Verhandlungsspielraum haben. Nach Vertragsabschluss nicht mehr.
    Sie müssen sich halt entscheiden ob Ihnen das Standardpacket vom Anbieter mit Malerarbeiten gefällt oder ob Sie ggf. einen Mehrpreis bezahlen wollen. Denn meist kenne der Generalunternehmer "günstige" Firmen, an die Sie evtl. so nicht rankommen.
    Die Nennung einer Hausnummer wird Ihnen hier vrmtl. wenig weiterhlefen. Was Sie brauchen ist ein konkretes Angebot auf IHR Objekt, mit dem Sie vergleichen können (so Sie denn können, denn 2 Angebot heißt noch lange nicht, dass diese auch "vergleichbar" sind.).
    Keine Rechtsberatung.

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