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Verfugen zwischen Rigipsplatten und Wänden  -  Zu welchem Gewerk?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Verfugen zwischen Rigipsplatten und Wänden  -  Zu welchem Gewerk?

Hallo!
Unser Bauträger und der Trockenbauer stellen sich quer:
Übernahme soll tapezierfertig erfolgen. Zwischen diversen Rigipsplatten und Wänden sowie zwischen schräg aufeinander stoßenden Rigipsplatten klaffen Fugen von 0,5  -  1,0 cm Stärke. Der Trockenbauer sagt, es wäre nicht sein Gewerk. Das soll der Bauträger regeln. Der Bauträger sagt, dass Ausspritzen dieser Fugen gehört zum Gewerk Maler. Und dieses erledigen wir in Eigenleistung.
Kann es tatsächlich sein, dass keiner von beiden diese Fugen zu "erledigen" hat?
Brauche dringend Rat!
Danke im Voraus
  • Name:
  • Frank Schmid
  1. Da werden beide wohl Recht haben

    Das die Deckenplatten nicht direkt an die Wand stoßen ist normal. Das dies dann ausgespachtelt wird auch. Normalerweise allerdings werden die Platten so angebracht, dass nur auf 2 Seiten gespachtelt werden muss, auf den anderen Seiten werden die Platten direkt an die Wand geschraubt (ich meine jetzt auf Stoß und nicht mit der Schraube in die Wand). Zumindest bei verputzten Wänden braucht dort nicht mehr verfugt werden (höchstens aus Gründen der Luftdichtheit, wobei der Spachtel eigentlich nicht Luftdicht abschließen kann).
    1 cm ist allerdings schon reichlich viel wenn die Kannte dann noch nicht mal gerade ist, würde ich dem Trockenbauer in den Hintern treten (Sinnbildlich gesprochen) da dies nicht wirklich eine saubere Arbeit darstellen würde und ein erhöhter Aufwand beim spachteln entsteht. Vielleicht lässt er sich dann doch erweichen.
    Wenn nicht, heißt das: selber ran.
    Ich würde allerdings nochmal in den Vertrag schauen. Steht dort Maler- und Tapezierarbeiten (Malerarbeiten, Tapezierarbeiten) in Eigenleistung oder wirklich Tapezierfertig. Das ist ja ein riesen Unterschied. Ein Maler wird direkt auf dem Hacken wieder kehrt machen (und neues Material holen müssen) wenn er gesagt bekommt Tapezierfertig und auf der Baustelle stellt sich heraus, dass er noch vorher alles verspachteln muss.
    Gruß
    Thomas,
    der auch alles selber Spachtel, schleifen, tapezieren und z.T. auch verputzen will (man ist das wieder lang geworden)
  2. Es steht ...

    Es steht wirklich tapezierfertig drin!
    Und dafür gibt es scheinbar keine feste Definition!
    Für "Malerfertig" gibt es diese. Da müssten alle Fugen, Kanten, Flächen geglättet bzw. dicht sein, sodass der Maler sofort loslegen kann.
    Sehr eigenartig.
    • Name:
    • Frank Schmid
  3. Definitionshilfe

    • Name:
  4. Falsch!

    setzen sechs! Die Fugen zwischen Wand (geputzt) und Gipskarton, dürfen nicht gespachtelt werden, sie! müssen! dauerelastisch ausgeführt werden (Acryl) alles andere bricht wieder auf, in den Schrägen zumindest Gleitfugen spachteln. 1 cm ist da sehr vernünftig, und nicht etwa zu groß. Mit Luftdicht hat diese Versiegelung nichts zu tun, sie stellt eine Dehnungsfuge dar.
    Diese dauerelastische Fuge ist eine gesondert zu vergütende Leistung. Bezahlen sie die nicht extra, wird er selbstverständlich einen Teufel tun. Malerfertig heißt gar nichts, oder wo soll das stehen? Malerfertig, Tapezierfertig, Streichfähig, das sind alles sehr dehnbare Begriffe.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Da hat der Herr Iking den Nagel voll ...

    Da hat der Herr Iking den Nagel voll auf den Kopf getroffen. Mehr gibt's dazu nicht zu sagen. Einzig zu reklamieren wäre der stumpf gestoßene Anschluss an den Wandputz.
    MfG:
    • Name:
    • S.K.
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