Malerarbeiten VOB: Sind 5% Spachtelarbeiten inklusive? Kosten & Pflichten
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Malerarbeiten VOB: Sind 5% Spachtelarbeiten inklusive? Kosten & Pflichten

Unser Verputzer behauptet, dass wir bei Vergabe der Malerarbeiten an eine Fachfirma gem. VOBAbk. Spachtelarbeiten von 5 % der Gesamtfläche ohne gesonderte Bezahlung als Vorarbeiten inkusive hätten. Stimmt das?
Gruß P. Schumacher
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  • Schumacher
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    Ob 5% Spachtelarbeiten bei Malerarbeiten nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) automatisch inklusive sind, ist nicht pauschal zu beantworten. Die VOB selbst legt keine festen Prozentsätze fest.

    Entscheidend ist der konkrete Wortlaut des Angebots und des Vertrags. Wenn im Angebot oder Vertrag explizit Spachtelarbeiten bis zu einem bestimmten Umfang (z.B. 5% der Fläche) als inklusive Leistung aufgeführt sind, dann sind diese im Preis enthalten. Fehlt eine solche Vereinbarung, können Spachtelarbeiten als zusätzliche Leistung abgerechnet werden.

    Ich empfehle, das Angebot und den Vertrag genau zu prüfen. Achten Sie auf Formulierungen wie "Malerarbeiten inklusive Vorarbeiten" oder "Spachtelarbeiten nach Bedarf". Im Zweifelsfall sollten Sie vor Auftragsvergabe eine detaillierte Leistungsbeschreibung einfordern, die den Umfang der Spachtelarbeiten klar definiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie den Umfang der Spachtelarbeiten vorab schriftlich mit dem Malerbetrieb, um Missverständnisse und zusätzliche Kosten zu vermeiden. Lassen Sie sich die Vereinbarung im Vertrag bestätigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk, das die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen in Deutschland standardisiert. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertrag) und VOB/C (Technische Baubestimmungen). Die VOB dient als Grundlage für Bauverträge und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Abnahme.
    Spachtelarbeiten
    Spachtelarbeiten sind vorbereitende Arbeiten, die vor dem eigentlichen Anstrich durchgeführt werden, um Unebenheiten und Beschädigungen auf Oberflächen auszugleichen. Sie dienen dazu, eine glatte und gleichmäßige Oberfläche zu schaffen, die für den Anstrich optimal ist.
    Verwandte Begriffe: Vorarbeiten, Untergrundvorbereitung, Glättspachtel.
    Leistungsbeschreibung
    Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung aller Arbeiten, die im Rahmen eines Bauauftrags ausgeführt werden sollen. Sie beschreibt den Umfang der Leistungen, die verwendeten Materialien und die technischen Anforderungen. Eine klare Leistungsbeschreibung ist wichtig, um Missverständnisse und Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Angebot, VOB.
    Vorarbeiten
    Vorarbeiten sind alle vorbereitenden Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Ausführung einer Bauleistung erforderlich sind. Bei Malerarbeiten können Vorarbeiten beispielsweise das Reinigen, Schleifen, Grundieren und Spachteln von Oberflächen umfassen.
    Verwandte Begriffe: Untergrundvorbereitung, Spachtelarbeiten, Grundierung.
    Abnahme
    Die Abnahme ist ein formeller Akt, bei dem der Auftraggeber die erbrachte Bauleistung prüft und bestätigt, dass sie vertragsgemäß ausgeführt wurde. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Mängelrüge, Gewährleistung.
    Malerarbeiten
    Malerarbeiten umfassen das Anstreichen, Lackieren und Beschichten von Innen- und Außenflächen. Sie dienen sowohl der optischen Gestaltung als auch dem Schutz von Bausubstanz.
    Verwandte Begriffe: Anstrich, Lackierung, Beschichtung.
    Angebot
    Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung eines Auftragnehmers, eine bestimmte Leistung zu einem bestimmten Preis zu erbringen. Es sollte eine detaillierte Leistungsbeschreibung und alle relevanten Kosten enthalten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Kostenvoranschlag.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was bedeutet VOB im Zusammenhang mit Malerarbeiten?
      VOB steht für Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggebern und Auftragnehmern bei Bauleistungen, einschließlich Malerarbeiten. Die VOB wird oft als Grundlage für Bauverträge verwendet.
    2. Sind Vorarbeiten bei Malerarbeiten immer im Preis enthalten?
      Nein, Vorarbeiten sind nicht automatisch im Preis für Malerarbeiten enthalten. Es hängt von der Vereinbarung im Angebot und Vertrag ab. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
    3. Was ist eine Leistungsbeschreibung bei Malerarbeiten?
      Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Auflistung aller Arbeiten, die im Rahmen des Auftrags ausgeführt werden sollen. Sie sollte den Umfang der Malerarbeiten, die Art der Vorarbeiten (z.B. Spachtelarbeiten) und die verwendeten Materialien genau definieren.
    4. Wie kann ich mich vor unerwarteten Kosten bei Malerarbeiten schützen?
      Um unerwartete Kosten zu vermeiden, sollten Sie vor Auftragsvergabe mehrere Angebote einholen, die Leistungsbeschreibungen vergleichen und den Vertrag sorgfältig prüfen. Klären Sie alle Unklarheiten schriftlich mit dem Malerbetrieb.
    5. Was tun, wenn der Malerbetrieb nachträglich zusätzliche Kosten für Spachtelarbeiten verlangt?
      Wenn der Malerbetrieb nachträglich zusätzliche Kosten für Spachtelarbeiten verlangt, obwohl diese laut Vertrag inklusive sein sollten, sollten Sie zunächst das Gespräch suchen und die Vereinbarung im Vertrag klären. Im Zweifelsfall können Sie sich rechtlich beraten lassen.
    6. Welche Rolle spielt die Abnahme bei Malerarbeiten?
      Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt, bei dem Sie als Auftraggeber die ausgeführten Malerarbeiten prüfen und bestätigen, dass sie vertragsgemäß erbracht wurden. Bei der Abnahme sollten Sie auf Mängel achten und diese protokollieren lassen.
    7. Was ist der Unterschied zwischen VOB/A, VOB/B und VOB/C?
      VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen, VOB/B die Vertragsbedingungen und VOB/C die technischen Ausführungsbestimmungen. Für Malerarbeiten ist insbesondere die VOB/C (DINAbk. 18363 – Maler- und Lackierarbeiten) relevant.
    8. Kann ich als Auftraggeber eigene Materialien für Malerarbeiten stellen?
      Ob Sie eigene Materialien stellen können, hängt von der Vereinbarung mit dem Malerbetrieb ab. Es ist wichtig, dies vorab zu klären und im Vertrag festzuhalten. Beachten Sie, dass der Malerbetrieb möglicherweise keine Gewährleistung für die Verarbeitung fremder Materialien übernimmt.

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  2. Malerarbeiten VOB: Aussagekraft von Pauschalaussagen

    Mehr Details
    Die Aussage taugt ungefähr genau so viel wie: NACHTS IST ES kälter als DREAUSSEN.
    Ich vermute mal, dass der Verputzer etwas nicht richtig geglättet hat ...
  3. Sprachbarriere: Deutsche VOB-Diskussion auf Schwedisch?

    Jag trur, vi har Problem med tyska? ...
    Jag trur, vi har Problem med tyska? eller so? .. 🙂😉
  4. men tysk er ikke den storste Problem

    synes jeg (paa dansk).
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  5. Irrelevante Werbung: Wärmepumpen-Text im Maler-Forum

    bakel makt med und tüt so oppers kann ...
    Vara värmepumpar ger stora besparingsmöjligheter. Upvärmningskostnaden kann sänkas med upp till 70 % om man utnyttjar energin som finns lagrad i marken. Läs mer om vara markvärmepumpar (bergvärmepumpar / jordvärmepumpar).
  6. Off-Topic: Kritik an irrelevanten Beiträgen im Forum

    Dänen haben keinen Zutritt, und andere Südeuropäer müssen noch viel lernen, 🙂
    Außerdem: Bakel, ist das ein Text aus der Website von Thermia? Macht ruhig weiter so!
  7. VOB/B DIN 18363: Malerarbeiten – Putzschäden und Nebenleistungen

    VOB/B DINAbk. 18363 ...
    (Malerarbeiten)
    Nebenleistungen  -  also im Preis enthalten
    Punkt 4.1.5
    Ausbessern einzelner kleiner Putzschäden ...
    Dies sind in keinem Fall 5 %, sondern bestenfalls 0,05 % der Fläche.
    Beliebte Ausrede aler Pfuscher. Mein Rat. Verputzer und Maler in einen Käfig. Und dann Ohrenschützer aufsetzen 😉.
    Herr Kurz:
    Ihr Ratschlag taugt so viel wie: NACHTS IST ES kälter als DR (E) außen.
    VOB aufschlagen und lesen und schreiben
    OT Mein Dänisch ist noch schlechter als das von JDB, daher schreib ich weiter auf Deutsch 😉😉
  8. Putzschäden: Abgrenzung zu Malerarbeiten nach VOB

    Wo steht das
    es nicht 5 % sind? 0,05 Prozent ist ja an den Haaren herbeigezogen. Putzschäden haben ja mit dem putze nichts zu tun, er kann nicht für später beschädigte Flächen. Architekten fordern in LVs gerne "Putzunterhaltung während der gesamten Bauzeit" damit wäre der putze dann für diese verantwortlich. Das ist völliger Schwachsinn und nicht kalkulierbar. Worum geht es überhaupt? Wir wissen doch gar nicht was dem putze vorgeworfen wird. Der Maler muss seinen Untergrund vorbereiten, muss ich das Mauerwerk ja auch. Nägel raus, Mörtelbatzen abschlagen, Betondecken abknabbeln, abfegen etc. etc. gehört alles dazu und bekomme ich auch nicht bezahlt. Maler haben das nicht nötig? Was war denn vom putze gefordert? Tapete? Anstrich? Wusste er das? Welche Qualitätsstufe? Ich Wette die einzige Anforderung war: nicht so teuer. 5 % sind die absolut übliche Grenze für Nachbesserungen. Dabei wird das aber keiner nachrechnen: Maler die Nachspachteln und mit schlechten Putzarbeiten begründen, zocken! Damit werden Aufträge gestreckt und schlechte Einheitspreise aufgebessert. Sie können auch die DINAbk. für Maßtoleranzen heranziehen (Ebenheitstoleranzen). Ist aber aussichtslos, so kommen sie dem nie bei! Der Maler soll sich nicht so anstellen und machen wofür man ihn bezahlt! Rolle dranhalten kann es ja wohl nicht sein! Schließlich hätte er den Untergrund ja Prüfen können bevor er ihn annimmt. Aber Wetten das hat er sich nicht getraut? Erst mal billig anbieten und dann Bedenken äußern, das habe ich gerne. Dieses Problem tritt häufig auf, jedoch immer von den selben Malern. Viele machen das ohne zu murren. Wenn sie die Malerarbeiten selber machen, gewöhnen sie sich dran das Malerarbeiten aus etwas mehr Handwerk bestehen als "streichen".
    Es sei denn der putze ist mit "Fehlerhaften Putzstellen" über 5 %, dann nehme ich alles zurück.
  9. Putzunterhaltung: Architekten-LV vs. Handwerkerpflichten

    Herr Iking!
    Vom Maler war in der Frage gar nicht die Rede!
    > Der Maler soll sich nicht so anstellen und machen wofür man ihn bezahlt! <
    Sagen Sie dass den Malern auf den Baustellen, wo Sie geputzt haben, auch?
    > Architekten fordern in LVs gerne "Putzunterhaltung während der gesamten Bauzeit" damit wäre der putze dann für diese verantwortlich. Das ist völliger Schwachsinn und nicht kalkulierbar. <
    Wenn es so im LVAbk. steht und Sie einen Preis widerspruchslos abgeben, geschiehts Ihnen recht.
    Ich könnt'ja auch sagen: putze bekommen oft keine Wand gerade hin. Wäre ungefähr genauso platt!
    Fünf Prozent wären bei einem Raum von 3,5*5,5*2,5 (h) m 2,25 auszubessernder Flächen.
    Was glauben Sie wohl, was der Maler sagt  -  völlig  -  zu Recht  -  wenn er dieses machen soll!
    > Erst mal billig anbieten und dann Bedenken äußern, das habe ich gerne. Dieses Problem tritt häufig auf, jedoch immer von den selben Malern<
    Wissen Sie mehr als wir anderen oder was sollen solche Sprüche?
  10. @dühlmeyer

    Decke vergessen 😉
  11. Baustellen-Stress: Ursache für hitzige Diskussionen?

    Foto von Martin Kempf

    ich würd mal sagen: schlechten Tag gehabt
    wahrscheinlich Stress auf der Baustelle. Erst mal eine Nacht drüber schlafen lassen, dann wird das schon wieder.
  12. Maler vs. Putzer: Streit um ungerechtfertigte Bemängelungen

    Herr Dühlmeyer!
    An anderer Stelle habe ich auch die Möglichkeit erwähnt das die Malerarbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden.
    Das das eine beliebte Ausrede aller Pfuscher sei fand ich schon sehr dreist. Das ist einfach üblich. Wenn ich auf der Baustelle auf einen Maler treffe der mit ungerechtfertigten Bemängelungen meiner Arbeit versucht dem Kunden das Geld aus der Tasche zu ziehen werde ich allergisch. Und dann sag ich ihm das tatsächlich so. Allerdings Arbeiten wir sehr oft für Maler (auch Ausstellungen und Privathäuser) und die sind immer sehr zufrieden.
    Ensprechende LVs von entsprechenden Architekten erhalten von mir auch entsprechende Preise. Abzocke bleibt es trotzdem. Und zum letzten Herr Dühlmeyer, berichten immer wieder Kollegen von Malern die genau das so machen! Übliche Leistungen oder schlimmer noch Leistungen die gar nicht nötig wären in Rechnung zu stellen und Putzes Arbeit ungerechtfertigt bemängeln. Kurzlich haben mich erst zwei Vertreter unabhängig voneinander vor einem Maler gewarnt der diese Methode wohl Standardmäßig anwenden soll. Komisch oder? Wenn man will kann man da eine schwarze Liste erstellen. Wenn Maler meinen eine Wand ohne Vorarbeiten womit auch immer beschichten zu können bleibt das unseriös. Zumal dem putze meist noch vorenthalten wird wie die Wand später beschichtet werden soll.
    Unten stehenden Link empfehle ich für alle die solche Streitigkeiten vermeiden wollen. Ich weiß sehr wohl was technisch (handwerklich) machbar ist und was einfach nur schlechte Arbeit ist, und gerade Herr Kempf kennt doch das Problem genau, siehe seine Homepage. Ich hatte keinen schlechten Tag und werde da auch nicht drüber schlafen. Das bleibt so stehen und ist völlig korrekt. Hier weiß niemand worum es überhaupt geht, aber der putze ist erst mal ein Pfuscher und zulässig sind höchstens 0,05 %. Vielleicht sollten sie da mal drüber schlafen Herr Dühlmeyer.
    Selbst wenn der Fragesteller hier Malerarbeiten in Eigenleistung ausführt ändert das nichts an der Tatsache das er gewisse Vorarbeiten erbringen muss, ob er den putze auf die spätere Beschichtung hingewiesen hat oder der vorhandene Aufwand zu hoch ist oder er der späteren Beschichtungsart bei der Vereinbarung der Preise Rechnung getragen hat, steht doch alles völlig offen. Selbst ich hatte schon Kunden die kleine, von Nachfolgenden Gewerken verursachte Macken im Putz reklamiert haben und auf Ausbesserung bestanden. Auch wenn ich es gemacht habe ist das trotzdem ungerechtfertigt. Das ist Malerarbeit! Welcher Aufwand nun Nebenleistung ist geht aber nicht aus der DINAbk., sondern aus der aktuellen Rechtsprechung hervor. Ob das 5 % sind, wie von Verbänden, Herstellern, und Verarbeitern immer wieder angeführt, kann ich nicht sagen. 0,05 % sind auf jeden Fall Unsinn. Also so eine Frage nicht einfach aus dem Handgelenk beantworten, das ist ein ganz heikles Thema das vielen Leuten Nerven und Geld kostet. Ihre Antwort Herr Dühlmeyer war etwas einseitig.
  13. Entschuldigung: Ironie in VOB-Diskussion fehlinterpretiert

    Hallo Herr Schuhmacher!
    Es tut mir leid, dass ich in meinem ersten Beitrag zu Ihrer Frage die Ironie nicht lassen konnte, es war mir nicht bewusst, was ich damit auslöse!
  14. Malerarbeiten: Spachtelarbeiten – Angebot oder VOB-Pflicht?

    Was habe ich da losgetreten ...
    spannender Disput! Nur zur Info, der Putz ist grds.i.O.. Wenn, dann handelt es sich tatsächlich um kleinere "Macken" in Putz bzw. Trockenbau. Aber: Was denn nun  -  Muss der Maler in seinem Angebot Spachtelarbeiten genau bezeichnet haben oder sind diese Vorarbeiten (in welchem Umfang sei jetzt mal dahingestellt) drin. Muss auf die VOBAbk. seinerseits verwiesen werden?
    P. Schumacher
    • Name:
    • schumacher
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

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    Malerarbeiten VOBAbk.: Spachtelarbeiten – Inklusive oder Zusatzkosten?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich darum, ob Spachtelarbeiten bei Malerarbeiten nach VOB bis zu einem gewissen Grad inklusive sind. Es wird argumentiert, dass 5% der Fläche unrealistisch sind und eher geringere Anteile (0,05%) zutreffen. Architekten fordern oft eine 'Putzunterhaltung während der gesamten Bauzeit', was jedoch als nicht kalkulierbar angesehen wird. Die Abgrenzung zwischen Putzschäden und Malerarbeiten ist entscheidend für die Kostenverteilung.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Aussagekraft von Pauschalaussagen zur Inklusivleistung von Spachtelarbeiten begrenzt ist, wie in Malerarbeiten VOB: Aussagekraft von Pauschalaussagen betont wird.

    ✅ Zusatzinfo: Laut VOB/B DIN 18363: Malerarbeiten – Putzschäden und Nebenleistungen sind 'Ausbessern einzelner kleiner Putzschäden' als Nebenleistungen im Preis enthalten, jedoch in deutlich geringerem Umfang als 5% der Fläche.

    💰 Kosten: Die Frage, ob Spachtelarbeiten im Angebot des Malers genau bezeichnet sein müssen oder als Vorarbeiten gelten, beeinflusst die Gesamtkosten. Eine klare Abgrenzung der Leistungen ist entscheidend, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit dem Handwerker, welche Spachtelarbeiten im Angebot enthalten sind und welche als Zusatzleistungen abgerechnet werden. Beachten Sie die VOB/B DIN 18363 und lassen Sie sich im Zweifelsfall rechtlich beraten. Weitere Informationen zur Abgrenzung von Putzschäden und Malerarbeiten finden Sie in Putzschäden: Abgrenzung zu Malerarbeiten nach VOB.

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