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Einbehalt, wenn Arbeiten noch nicht abgeschlossen
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Einbehalt, wenn Arbeiten noch nicht abgeschlossen

hätte wieder mal eine Frage  -  diesmal zum Thema Einbehalt eines Teilnetrages der Rechnung, wenn die Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind:
Unser Treppenbauer ist soweit fertig; bei der Abnehme haben wir noch verschiedene Sachen mit ihm besprochen, die noch erledigt werden müssen, wie z.B. nachschleifen und nochmaliges Lackieren des Geländers, da es an manchen Stellen noch rau ist, Verschließen der Stellen, wo Nägel eingeschlagen wurden, Anbringen von Edelstahlkugeln auf Pfosten, Ausbesserung eines etwas tieferen Kratzers.
Der Treppenbauer hat mir aber schon gesagt dass es jetzt durchaus etwas dauern kann, bis das gemacht wird (Urlaub, ..).
Die Rechnung ist jetzt aber fällig  -  ist es dabei unverschämt, wenn ich nun  -  sagen wir mal  -  400 € einbehalte (ca. 5 % des Rechnungsbetrages) und diesen Betrag erst nach Abschluss der Arbeiten überweise? Haltet ihr den Einbehaltungsbetrag für angemessen oder zu hoch oder zu niedrig?
Vielen Dank für Eure Hilfe schon mal wieder im voaraus
  1. Aus Unternehmersicht ...

    halte ich den Betrag für nicht zu hoch. Wenn die nacharbeiten vielleicht einen Tag in Anspruch nehmen und dazu Material, dann ist der Einbehalt fair.
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