Hallo,
wir bauen ein Einfamilienhaus in Hessen mit einem Architekten (Leistungsphasen 1-9) Der Baugrund ist Sandstein (Bodengutachten, Vermessung lag vor) Auf dem zu bebauenden Platz stand ein normales Haus mit Bodenplatte ohne Fundament. Folgendes ist passiert: Der Aushub brachte riesige Felsen zum Vorschein, die wir auf dem Grundstück verteilt haben. Dadurch hatten wir schon nicht geplante Kosten. Die Architektin bekam von uns diverse Fotos und reagierte unbeeindruckt. Kurz vor Baubeginn kam der Bauleiter und hat nachdem wir ihn fragten, ob es nicht Probleme mit dem Geländeverlauf, der Tiefe der Baugrube gibt, festgestellt dass die Baugrube zu groß ausgehoben wurde und die Grundstücksgrenze im Hang/Fels verläuft und dadurch diverse Veränderungen in der Planung (Fenster rausgeplant, Kiesgarten gibt es nicht mehr) nötig wurden. Der Vermesser kam ein drittes Mal und hat die Markierungen angebracht. Aufgrund der veränderten Baugrube entschlossen wir uns ein Zimmer im Untergeschoss zu vergrößern. Nachdem ich (Vertrauen ist gut Kontrolle besser) die Baugrube nochmal vermessen habe, gab es wieder andere Messdaten. Bedeutet, der Bauleiter hatte immer noch nicht bemerkt, dass auch die neuen Daten nicht stimmen. Neue Planung, Erhöhung der Baukosten, Zeit ... Einige Fenster weniger, jedoch wieder Erweiterung des Raumes im UGAbk.. Die Architektin hat sich bis heute nicht auf der Baustelle sehen lassen, kann also nicht beurteilen, was noch alles an Gestein dort liegt und abgefahren bzw. verteilt werden muss, um die Planung einhalten zu können. Wir sehen schon unser Budget davon laufen und glauben nicht mehr an die termingerechte Fertigstellung obwohl uns dass versprochen wurde (auch schriftlich). Der Bauunternehmer der den Aushub gemacht hat, kann sich an nichts erinnern, der Vermesser hat natürlich auch alles richtig gemacht! Wie kann man auf diese Situation reagieren, kann man das Honorar einbehalten bis das Haus fertiggestellt ist? Wir fürchten uns vor weiteren Katastrophen, da die Bauleitung nicht täglich vor Ort sein kann.
Thema Prüfstatik
Zu der normalen Statik wurde vom Bauamt Hessen eine Prüfstatik gefordert. Jetzt sollen wir, obwohl das Haus auf Fels gebaut wird, Streifenfundamente mit 45 cm Tiefe setzen, eine Bodenplatte reicht nicht aus. Die bedeutet jedoch ein Presslufthammerarbeit, denn ohne den kommt man nie so tief in den Stein. Ist das anzufechten?
Danke für jeden Hinweis!
Architekten Fehler?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekten Fehler?
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Ich würde sagen ...
Sie sollten ganz schnell einen RA (nicht für Scheidungsrecht) aufsuchen, der dieses Kuddelmuddel der Verantwortlichkeiten auflöst und alle zur Rechenschaft zieht.
Dem/der Architekt (in) erstens einen Tritt ins verlängerte Rückgrat geben, damit die Arbeit vernünftig gemacht wird und zweitesn eine fachgerechte Planung einfordern.
Auf einem Hanggrundstück wird nun mal erst nach einer Höhenaufnahme geplant.Den Fels dürfen Sie auf Ihr Konto buchen wg fehlender Baugrundsondierung
Die Nummer mit dem Prüfstatiker ist (wohl) Schwachsinn. Hier Ihren Statiker und ggf den RA mit ins Boot holen.
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Entschuldigung ...
Habe nicht richtig gelesen. Bodengutachten lag vor. War der Fels drin?
Wenn ja, was treibt der Architekt da? -
ja .. was? <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">
irgendwas von Bodengruppe 5 oder 6 wird wohl im gutachten stehen,
entsprechende Preise werden abgegeben worden sein - und für die
Massen (an teuer zu lösenden Fels) kann die Architektin nix.
oder?
was den Prüfingenieur betrifft: da soll sich der Tragwerksplaner des
Bauherren mit auseinandersetzen, sprich: für Klarheit sorgen.
wieder das kuddelmuddel -
Ja nun,
mal ganz vom normalen Menschenverstand aus gesehen: Architektin hat keinen Röntgenblick, aber den Sch.. ansehen, wenn sie davon erfährt, könnte sie schon. Woher weiß der Bauherr, ob Prüfstatik in dieser Form Quatsch ist=> Architekt, der den Bau koordiniert. Bauherr misst Grube nach und weist Rohbauer auf Abweichungen hin?! Wo war die verantwortliche Planerin+Bauleiterin?
Ich als Laie glaube, der erste Rat mit dem RA kann nicht schaden. Der BH ist auf das Urteil seiner Expertin absolut angewiesen (Wurde auch hier schon oft gesagt, dass mit noch soviel Lesen ein Laie bestenfalls belesener Laie wird), schlechte Beratung/Überwachung sollte früh genug rechtsverbindlich dokumentiert werden (besser natürlich, wenn stattdessen perfekt gearbeitet wird). Dass der Tragwerksplaner das Statikproblem lösen muss, sollte der BH auch besser vom Koordinator seines Baus als aus einem Forum erfahren.
Gruß + nehmt's nicht persönlich, wir sind da etwas 'radikalisiert'
P+V -
irgendwie
raff ich's nicht so richtig.
Da passt doch was nicht. Einmal hat die Architektin Phase 1-9 im Auftrag, zum Anderen gibt es einen anderen (?) Bauleiter? Wie das?
Und noch mal eine Zwischenfrage, wieso kann die Bauleitung (wer das auch immer sein mag) nicht jeden Tag da sein?
Wenn man laut Bodengutachten Stein hat, warum ist man dann erstaunt, dass Steine zu Tage kommen? Mit Kieselchen gerechnet?
Wer plant da? Wer leitet den Bau obwohl ein anderer den Auftrag dazu hat? Warum ist der der den Auftrag hat nicht da?
Alles etwas sehr selzam -
Architekten Fehler 2
wegen Abwesenheit Bauleiter: Architektenbüro und Bauleitung sowie Statikbüro gehören zusammen. Das Haus wird in Holzkonstruktion-Fertigbauweise in Stuttgart in der gleichen Firma hergestellt, dazu gibt es einen Bauwerkvertrag. Andere Gewerke kommen per Ausschreibung vor Ort. Im Baugrundgutachten ist die Rede von gebanktem Sandstein mit Kubaturen von 1,5 m³, das Haus wird nicht auf einem Hang gebaut, sondern auf ebener Fläche. die Architektin hat, was das Grundstück angeht keine Ahnung und fand das Planen schön. Wir haben schon den ersten Schuss abgeben (wenn sie ihn gehört hat) Können wir den Architekten Vertrag auflösen, wenn die Planung komplett ist? Wir sind durch den Bauwerkvertrag ziemlich abhängig. Können wir die Überwachung des Baus einem ortsansässigen Fachmann überlassen?
danke für jeden Hinweis -
Sie haben ...
also gar keinen Architekten, sondern einen Generalübernehmer!
Riesenunterschied.
Ab zum Anwalt.
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