Heizungsrohr angebohrt - wer zahlt?
BAU-Forum: Ausbauarbeiten
Heizungsrohr angebohrt - wer zahlt?
unser Schreiner hat am 23.12.02 beim Anschrauben von Fußbodenleisten die in der Wand verlegten Heizungsrohre an mehreren Stellen angebohrt. Es gab einen entsprechenden Wasserschaden und der Heizungsnotdienst wurde geholt, um die Funktionstüchtigkeit der Heizung über die Feiertage sicherzustellen.
Der Schreiner meinte, der Heizungsbauer hätte seine Leitungen dort nicht verlegen dürfen. Der Heizungsbauer (Notdienst) meinte, der Schreiner hätte nicht bohren dürfen.
Unseren Bauträger hatte ich darum gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass nicht monatelang um Kostenübernahme gestritten wird, sondern der Schaden schnell und ohne Kosten für uns behoben wird.
Nun, inzwischen wurden die Heizungsrohre geflickt, der Maler hat die Wand wieder geflickt, der Schreiner die Fußbodenleisten geklebt, dabei erneut Wasserschaden, da noch eine Restschraube in der Leitung steckte, wieder wurden die Heizungsrohre geflickt und der Schreiner hat seine Fußbodenleiste auch schon dran - nun muss nur noch der Maler kleine Restlöcher in der Wand beheben. Dies alles hat immerhin nun schon VIER Monate gedauert.
Rechnungen für die diversen Folgearbeiten habe ich keine erhalten, unser Bauträger hat die Arbeiten koordiniert und auch die Kosten übernommen. Nicht so für den Heizungsnotdienst.
Hierfür hat mir die Heizungsfirma am 28.12.02 eine Rechnung geschickt und auf unseren Einspruch hin (laut Schreiner sei schließlich die Heizungsfirma Schuld, denn die hat ja die Leitungen in Bodennähe verlegt) erklärt, dass grundsätzlich derjenige zahlen müsse, der gebohrt hat - also der Schreiner. Wir sollten den Betrag von der nächsten Rechnung abziehen.
Gesagt getan - nur leider besteht auch der Schreiner auf den vollen Rechnungsbetrag und droht uns bei Nichtzahlung gleich mal mit dem Rechtsanwalt und daraus resultierenden weiteren Kosten.
ICH habe KEINE Lust mehr. ICH habe WEDER Leitungen VERLEGT NOCH Löcher DAREIN GEBOHRT. ICH will DESHALB AUCH NICHTS Zahlen.
Ich habe nun unsere Bauträger aufgefordert, die Kosten zu übernehmen, aber noch keine Zusage erhalten. Die Frist des Schreiners läuft Ende der Woche aus.
Was soll ich tun?
MfG Nicola Fischer
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wer den Schaden verursacht, ist dran.
Wenn ich als Autofahrer einen Fußgänger über den Haufen fahre, kann ich mich auch nicht rausreden und sagen, der Fußgänger ist auf vorschriftswidrig auf der Straße gegangen und nicht auf dem Bürgersteig.
Es kann Ihnen völlig Wurst sein, ob der Heizungsbauer nun seine Rohre da hätte verlegen dürfen oder nicht, das sind Nebenkriegsschauplätze, die nicht von Interesse sind.
Wenn ich als Handwerker einen Schaden verursache, dann habe ich dafür gerade zu stehen und es liegt dann nur noch in meinem Ermessen, ob ich den Schaden aus eigener Tasche bezahle, oder ihn meiner Haftpflichtversicherung melde. -
Verantwortung
Meine Meinung: Zahlen muss der Bauträger, denn der war Koordinator. Etwas bleibt die Preisfrage: musste der Schreiner dort mit Leitungen rechnen, d.h. musste er die Frage stellen. Wenn ja dann muss der Schreiner zahlen. Ich glaube aber er musste nicht damit rechnen und dann hat er nicht mal leicht fahrlässig gehandelt und ihn trifft kein Verschulden. Wenn er nicht damit rechnen musste, hätte der Koordinator (hier Bauträger) ihn darauf aufmerksam machen müssen.Und dann muss der Bauträger auch die Kosten des Heizungsnotdienstes übernehmen, denn im Rahmen der Gefahrenabwehr war das Rufen des Heizungsnotdienstes notwendig. Nun kommt es wieder darauf an: mit wem hat der Schreiner ein Vertragsverhältnis? Wenn mit Ihnen, müssen Sie zahlen, allerdings muss der Bauträger Ihnen die vorgeschossene Summe erstatten.
Aber zu der Frage, ob der Schreiner mit den Rohren hätte rechnen müssen, werden sicher noch andere Antworten.
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einfache Frage ...
sehr schwierige Antwort,
grundsätzlich sind Sie verpflichtet Ihrer Schadensminimierungspflicht nachzugehen und einen Notdienst zu rufen. Dieser darf aber auch nur den Schaden begrenzen.
UND jetzt wird's schwirig, arbeitet der Heizungsnotdienst mehr, als zu Schadensbegrenzung erforderlich, dann zahlen SIE.
Stellt sich also die Frage, was hat der Notdienst gemacht, sind ggf. Vertragspartner übergangen worden? Soll heißen im Falle eines Gewährleistungsanspruch, muss der Errichter die Möglichkeit zu eigenen Gewährleistung haben, Sie, als Dritter könnten, dürften mit einer Beauftragung, die über die Schadensbegrenzung hinaus geht, in die Röhr gucken.
Fazit: ohne Sachkenntnis der Vertragsverhältnisse (wer mit wem) und ohne Kenntnis der durchgeführten Arbeiten, ohne Kenntnis der Schadenbegrenzung, ist eine Antwort auf Ihre Frage, lediglich ein munteres Rätselraten.
Problem an der Sache: Da Sie den Notdienst bestellt haben, bleibt die Rechnung (im Zweifelsfall auf dem Rechtsweg) an Ihnen hängen. Wie Sie "Ihr" Geld wieder bekommen? Meine Meinung: Nicht ohne Rechtsbeistand.
PS: Ich habe keine Ahnung von diesen und anderen Dingen, alles o.a. ist meine persönliche Laienmeinung, keine Rechtsberatung und auch sonst nichts Wert.
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