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Betontreppe auf Holzleiste gestellt
BAU-Forum: Ausbauarbeiten

Betontreppe auf Holzleiste gestellt

Hallo liebes Forum,
nachdem meine Fertigtreppe zu tief eingebaut wurde (es fehlen 25 mm zur geplanten Höhe FFBAbk.) habe ich jetzt bemerkt, dass die Treppe auf einer ca. 50 mm hohen Holzleiste steht. Unter dieser Holzleiste ist die Bodenplatte. Die Holzlatte ist durch nichts vor Verrottung o.ä. geschützt. Die Holzlatte liegt über die gesamte Laufbreite unter der Treppe, sodass auch kein Unterfüttern möglich wäre.
Nun meine Frage: Wie wird so eine Treppe richtig gelagert?
Kann ich diese Einbauvariante so akzeptieren?
danke im Voraus
  1. Der Steinhansel meint dazu

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Murks!
    Der Statiker würde umfallen, denn was passiert wohl, wenn das Holz verottet?
    Je nach Auftragslage (Generalunternehmer, Generalübernehmer, Architekt, , ) sofort reklamieren
    Oder sehe ich das falsch?
    • Name:
  2. Habe ich das richtig verstanden?

    Die Betontreppe ist ein Fertigteil die mittels Holzleisten auf die Bodenplatte aufgelagert ist?
    Wenn JA dann ist das wirklich Murks!
    Oder ist das vielleicht so gemeint:
    Zur Ausführung kommen Holzstufen ... um die Differenz OK Betontreppe bis UKAbk. Holzstufen zu überwinden werden Holzleisten als Differenz eingebaut ... des wär dann OK
  3. Murks

    Aber eine Latte, die so breit ist wie ein Treppenauflager, ist eigentlich keine Latte mehr.
    Soll heißen: Bei einer 'echten' Latte könnte sehr wohl noch unterfugt werden ...
    Was verstehe ich falsch?
  4. es ist eine Holzlatte

    Sorry für die schlechte Beschreibung: es ist einen Holzlatte von ca. 5*5*100, also 5 cm hoch, 5 cm breit und 100 cm lang. Diese Leiste liegt über die gesamte Laufbreite der Treppe unter der untersten Stufe auf der Bodenplatte.
    Hätte nicht die Betontreppe bis zur Bodenplatte reichen müssen, wo dann eine Schallentkopplung mit-was-auch-immer durchgeführt wird?
    Und selbst wenn die Treppe ca. 5 cm zu kurz geraten ist: wie hätte dann eine korrekte Lösung aussehen müssen?
    Danke im Voraus
  5. is schon eine Latte

    aber halt nur 5 cm breit.
    Da ist doch noch genug Platz zum unterfüttern?
    (mal abgesehen davon, dass die nicht hingehört)
  6. es ist eine Holzlatte

    Sorry für die schlechte Beschreibung: es ist einen Holzlatte von ca. 5*5*100, also 5 cm hoch, 5 cm breit und 100 cm lang. Diese Leiste liegt über die gesamte Laufbreite der Treppe unter der untersten Stufe auf der Bodenplatte.
    Hätte nicht die Betontreppe bis zur Bodenplatte reichen müssen, wo dann eine Schallentkopplung mit-was-auch-immer durchgeführt wird?
    Und selbst wenn die Treppe ca. 5 cm zu kurz geraten ist: wie hätte dann eine korrekte Lösung aussehen müssen?
    Danke im Voraus
  7. Dafür gibt es spezielle Treppenauflager aus Hartgummi

    die auch gleichzeitig für die Entkopplung sorgen. Alles andere ist glatter Murks. Welche eine Verantwortung haben solch genannte Fachleute. Sofort reklamieren bevor der Estrich alles verdeckt. Jedes einzelne Treppenfertigteil muss mit solch genannten Treppenauflager versehen sein. Sind meistens schwarz (Hartgummi) Oberfläche gerippt. Auch die Auflager in der Wand (wenn vorhanden) müssen entkoppelt sein.
  8. @Müller

    Foto von Herr Mueller

    Benötigen diese Auflager eine bauaufsichtliche Zulassung?
    Muss das Auflager "oben" auch entkoppelt werden?
    Dank vorab für Antwort.
    MfG vom Steinhansel
    • Name:
  9. Schöck

    Foto von Lieselotte Tussing

    • Name:
  10. schock

    ja schöck, zum Bleistift ...
    Hier direkter, unten (Typ B)
  11. hmm ...

    das geht auch mit "normalen" elastomerlagern.
    natürlich muss "planmäßig elastisch gelagert" werden  -  so auch der slogan meines lieblingsherstellers :-)
    Schallentkopplung bedeutet eben Einbau von (zumeist elastomer-) lagern oder zugel.
    sonderbauteilen (schöck, deha u.a.)
    Notwendigkeit der Zulassung regelt sich eigentlich so:
    wenn nicht DINAbk., dann BAZ.
    wenn nicht BAZ, dann zul. im Einzelfall.
    wenn aber Klassifizierung des BauTeils in bauregelliste a, Teil 3 möglich ist ("bauarten zur
    Errichtung von ... Treppen ... ") genügt ein bauaufsichtliches prüfzeugnis u. Übereinstimmungserklärung
    (in den Vorbemerkungen, 2.3)
    andere nw-Verfahren sehe ich nicht!?
    also, Zulassung, afaik, nicht unbedingt! bei den renommierten Herstellern sowieso kein Problem.
  12. Hallo Steinhansel,

    @Sollacher hat alles bereits vorzüglich beantwortet. Bei unseren Bauten werden die Elastomerlager mit den Fertigteiltreppen bereits mitgeliefert. Sie müssen zwischen jedes Fertigteil gelegt werden. Gruß an HF
  13. @Müller & Sollacher

    Foto von markus l. sollacher, dipl.-ing.

    danke an euch beide.
    • Name:
  14. auch von mir noch einmal Danke

    ich werde jetzt versuchen, die untere Stufe schalltechnisch zu entkoppeln und vernünftig zu lagern! Gott sei Dank habe ich von dem Geld etwas einbehalten, womit ich die notwendigen Maßnahmen bezahlen werde
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