wir beabsichtigen, ein Haus zu kaufen, das über einen zweigeschossigen Anbau verfügt, welcher aktuell vermietet ist. Bei der Einsicht in die Bauakte haben wir festgestellt, dass das tatsächlich gebaute Obergeschoss von der genehmigten Planung abweicht. Laut Bauakte sollte sich dort eine Dachterrasse befinden, stattdessen wurde ein weiterer Raum von der Größe der ursprünglichen Terrasse geschaffen.
Der Anbau wurde 1983 errichtet, das genaue Datum der Abweichung ist unklar. Für den zusätzlichen Raum liegt keine nachträgliche Baugenehmigung oder Nutzungsänderung vor. Die Wände und die Decke des Raumes wurden gebaut, es gibt zwei Fenster. Der Raum ist beheizt und gedämmt und wird als Schlafzimmer genutzt. Dem Verkäufer oder der Gemeinde sind keine weiteren Mängel oder Probleme bezüglich dieses Anbaus bekannt.
Die Mietverträge für die vermieteten Etagen sehen die Räume als Teil der genehmigten Wohnfläche vor. Eine Bauabnahme erfolgte nach der Errichtung des Anbaus, jedoch nicht nach der nachträglichen Raumschaffung.
Wir bitten um eine Einschätzung der rechtlichen Situation und möglicher Konsequenzen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Unterstützung!
Antworten auf Rückfragen
- Ein Bild sagt mehr als 1000 Worte: Können Sie Fotos von der Baugenehmigung (insbesondere der Darstellung des Obergeschosses mit Dachterrasse), der tatsächlichen Ausführung des Obergeschosses und der Bauakte (relevanten Seiten bezüglich des Anbaus) hochladen? Das erleichtert die Einschätzung erheblich.
nein - Wann wurde der Anbau errichtet und wann wurde die Abweichung vom genehmigten Plan vorgenommen?
1983 errichtet, Abweichungszeit unklar - Liegt eine nachträgliche Baugenehmigung oder eine Nutzungsänderung für den entstandenen zusätzlichen Raum vor?
nein - Welche Materialien wurden für den Bau des zusätzlichen Raumes verwendet und wie ist die Konstruktion ausgeführt (z.B. tragende Wände, Deckenaufbau)?
Wände und Decke, 2 Fenster - Gibt es Informationen darüber, ob der zusätzliche Raum beheizt wird und wie die Dämmung ausgeführt ist?
Beheizt und gedämmt - Welche Art von Nutzung ist für den zusätzlichen Raum vorgesehen (z.B. Wohnraum, Lagerraum)?
Schlafzimmer - Sind dem Verkäufer oder der Gemeinde weitere Mängel oder Probleme bezüglich dieses Anbaus bekannt?
nein - Welche Art von Mietverträgen liegen für die vermieteten Etagen vor und sind diese Räume Teil der genehmigten Wohnfläche?
Vermietete Wohnräume als Teil der Wohnfläche - Gibt es eine Abnahme des Baus durch die Baubehörde nach der Errichtung des Anbaus und nach der nachträglichen Raumschaffung?
nur nach Errichtung des Anbaus, keine Genehmigung der Änderung

