wir haben in 2023 ein Haus in RLP gekauft. Das Haus selber ist Bj. ca 1952 und hat mit genehmigten Bauantrag von 2021 eine Aufstockung des Daches erhalten, so dass hier eine Wohnraumerweiterung gemacht wurde. Das Dach wurde aufgestockt und war zum Innenausbau soweit fertig.
Heute haben wir vom Erben des Vorbesitzer eine Nachricht erhalten, dass das Bauamt die Fertigstellungsanzeige und den Vordruck zur statisch-konstruktiven Bauüberwachung haben möchte. Diese sollten ja bei den Unterlagen für das Haus dabei gewesen sein.
Inzwischen kann ich sagen, dass diese Unterlagen nicht in den Hausunterlagen enthalten waren.
Jetzt meine Fragen:
- Warum kommt das Bauamt jetzt auf den ehemaligen Eigentümer zu?
- Wenn die Fertigstellungsanzeige und das Formular zur Bauüberwachung nicht auftauchen bzw. vom Vorbesitzer (der ja verstorben ist) gar nicht erstellt wurde. Sind wir als neue Eigentümer in der Bringschuld gegenüber dem Bauamt?
- Wie aufwendig ist die Erstellung dieser Unterlagen? Welche Kosten kommen hier ggf. auf uns zu?
- Ist der Architekten und Statiker (ein Büro) für den Bauauftrage, auch für diese Arbeiten zuständig? Bzw. beauftragt man diesen normalerweise dafür?
Ich hoffe ich habe nicht zu viele Informationen weg gelassen. Wir dachten nicht, dass wir überhaupt mit dem Bauamt viel zu tun haben werden.
Danke vorab für hilfreiche Kommentare und mögliche Vorgehensweisen.