wir haben ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport geplant. Bei den Planungsgesprächen mit der Architektin wurde auch die genaue Platzierung von Haus und Carport besprochen. Dabei galt es u.a. zu beachten, dass wir mit dem Haus an der Grundstücksgrenze einen Mindestabstand von 2,50 m (inkl. Dachüberstand) einhalten müssen, und dass wir laut Bebauungsplan neben Carport und Zufahrt einen Grünstreifen von mindestens 25 cm anlegen müssen. Zudem haben wir auf dem Grundstück ein Gefälle, sodass wir zwischen dem angrenzenden Fußgängerweg und dem geplanten Carport eine Stützmauer errichten müssen. Im Planungsgespräch hieß es dann, dass wir unter Einhaltung aller Mindestabstände noch 6,50 m für den geplanten Doppelcarport zur Verfügung haben. Der ist so auch in den Plänen eingezeichnet.
Nun hat sich aber herausgestellt, dass wir effektiv keine 6,50 m mehr Platz haben. Das Gebäude ist bereits errichtet, wir haben jetzt ein Gartenbauunternehmen wegen dem Bau der Stützmauer angefragt. Die besagte Stützmauer hat ja auch selbst eine gewisse Breite, außerdem können wir nicht bündig bis an den Fußgängerweg anbauen, da das Mörtelbett, auf dem der Fußgängerweg errichtet wurde, an einigen Stellen fast 50 cm weit in unser Grundstück hinein ragt. Laut Gartenbauer kann man diesen Kragen auch nicht vollständig abmeißeln, weil sonst die Gefahr besteht, dass der Fußgängerweg abrutscht. Kombiniert mit der Problematik, dass wir zwischen Fußgängerweg und Stützmauer einen Grünstreifen anlegen müssen, rücken wir also entsprechend weit in das Grundstück hinein, sodass für den Carport effektiv nur noch 5,80 m übrig bleiben. Den Carport hatten wir nicht nur als Unterstand für zwei Fahrzeuge, sondern auch für einen Geräteschuppen geplant, und obendrein war neben den Fahrzeugen noch ein überdachter Fußweg zum Hauseingang mit angedacht. Das wird jetzt alles ganz schön eng und ich frage mich, ob wir das der Architektin nicht ankreiden dürfen, denn diese hatte mit uns einen 6,50 m Carport geplant und kannte die örtlichen Begebenheiten und die Vorschriften des Bebauungsplans. Abstände zu angrenzenden Wegen, Platzbedarf für Stützmauern und Grünstreifen sollten von einer erfahrenen Architektin doch eigentlich entsprechend mit berücksichtig werden, oder nicht? Fakt ist jetzt aber, dass der Carport so wie geplant nicht hinpasst. Und nun?
Über eine sachkundige Einschätzung würde ich mich sehr freuen.