Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
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Kündigung des Architektenvertrages
Kündigung des Architektenvertrages -
Ringelfitz mit Anfassen oder was?
Liebe Forum Mitglieder! Mich beschäftigt derzeit ein Problem mit unserem Architekten, der Aufgrund einer beabsichtigten Hinzuziehung eines Sachverständigen das Vertrauensverhältnis so stark gestört empfindet, dass er den Architektenvertrag gekündigt hat. Man muss dazu sagen, dass wir bisher keine Zweifel an seiner fachlichen Kompetenz hatten und auch haben. Wir möchten jedoch gern, dass ein zweiter Fachmann sich die Ausführungspläne nochmal ansieht und sich eine weitere Meinung bildet, da wir bereits in der Vergabephase von einigen Baufirmen zu hören bekommen haben, dass manche Dinge nicht ganz so zu realisieren sind oder andere Materialen genutzt werden müssen. Wir sprechen sicherlich nicht von riesen großen Abweichungen, aber ich kann sie als Laie nicht bewerten. Unsererseits liegt derzeit nur ein Angebot eines Sachverständigen vor, welchen wir nach belieben auf Stundenbasis hinzuziehen können. Er übernimmt somit keine Bauleitung wie in der LPAbk. 8. Sofern wir aber möchten, würde er uns auch bei den Abnahmen begleiten. Diese wurde unsererseits dem Architekten so eröffnet. Dieser empfindet dies als Vertrauensbruch und meinte, dass Vertragsverhältnis nicht aufrecht erhalten zu können. Er würde nun die LP 5 beenden und die LP 6 nur für den Rohbau noch abschließen. Meines Erachtens stellt die Hinzuziehung eines weiteren Fachmann zu unserer Sicherheit keinen wichtigen Grund zur Kündigung dar. Auch habe ich seine fachliche Kompetenz in keinem Falle in Abrede gestellt, noch mich anderen gegenüber abfällig geäußert. Nur muss ich mich fragen, ob es normal ist, dass ein Architekt so handelt, wenn man einen zweiten Mann darüber gucken lässt. Was sagt Ihr dazu. Sehr geehrte Ratsuchende,ein Architektenvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag. Ein Werkvertrag kann vom Besteller (Ihnen) jederzeit gekündigt werden (§ 649BGB). Dafür wird dann ein Teil der Vergütung fällig. Der Werkunternehmer/ Architekt kann den Vertrag nicht so einfach kündigen. Er braucht dafür einen wichtigen Grund. Diese wichtigen Gründe werden aus dem Grundsatz von Treu und Glauben hergeleitet. Dafür muss dem Architekten die Fortführung des Vertrages unzumutbar sein. Die Gründe werden durch die Rechtsprechung anhand einzelner Fälle ausgeurteilt. Eine zusätzliche Beauftragung eines Sachverständigen ist mir als Grund bisher nicht bekannt. Wichtige Gründe wären, keine Bezahlung, wüste Beschimpfungen etc. Ganz im Gegenteil würde ich mir an Ihrer Stelle leichte Sorgen machen, warum der Architekt so reagiert. Es kann aber auch sein, dass es sich nur um gekränkten Stolz handelt.
Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan PS. Eine fundierte Rechtsberatung kann durch meine Ausführungen nicht ersetzt werden. Kurios, warum kündigt man einen Vertrag, nur weil eine Dritte Meinung eingeholt werden soll. Irgendwie nicht nachvollziehbar.
Was soll denn das, wenn der Architekt ordnungsgemäß gearbeitet hat, dann hat er doch nichts zu befürchten.
Allerdings jetzt gerade eben darum würde auch ich an Ihrer Stelle den Sachverständigen beauftragen.
Auch dürfte dies kein wichtiger Grund sein, der zu einer ordnungsgemäßen Kündigung ausreicht bzw. der eine Kündigung rechtfertigen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz -
Vielen Dank für Ihre Antworten! Ja ...
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Das mit der Kontrolle ...
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Wir habe da grad so einen Idioten ...
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Hallo Ihr Lieben, Danke für kritischen Bedenken ...
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Kontrollen sind üblich
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- … Allgemeinkritik am Architekt hilft sicher nicht weiter! …
- … Fall einfach super super Pech gehabt mit diesem Architekten und ich bin ganz sicher, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt - denn sonst gäbe es das Berufsbild Architekt heute nicht mehr - wer sollte denn da noch einen …
- … beauftragen! Meine beiden Schwestern haben ebenfalls gebaut - mit Architekt und bei beiden wurde der Kostenrahmen eingehalten und die beiden Architekten haben eine einwandfreie Arbeit geleistet - zum Teil über …
- … Schon allein, dass es Architekten gibt, die sich in diesem Forum den Käse anderer antun …
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- … Streitwert der RA seine Kosten berechnet. 50.000 oder Gesamtwert? Oder nur Architektenhonorar? …
- … bis heute keine Klärung der explodierten Baukosten durch Architekt! …
- … wie ich vermutet habe, hat auch der heutige Termin keine Klärung gebracht! Der Architekt kam zwar zum Termin, hatte aber weder ein Angebot noch …
- … machen, wie das geschehn konnte! Ich habe ihm die Baukostenrechnung des Architekt gezeigt. Er hat die Baukosten ermittelt, indem er 220 mal die …
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- … Mein Eindruck: Sie werden mit dem Architekten ohne Hilfe eines Fachmanns nicht zu einer gütlichen Einigung kommen …
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- … Nachdem ich nun mit allen Handwerkern telefoniert habe, um nach evtl. vorhandenen Angeboten zu fragen, habe icherfahren, dass der Architekt auch noch eine Rechnung der Bodenplattenfirma unterschlagen hat! Die Rechnung …
- … über 15 T wurde am 20.10.05 an den Architekt geschickt und ich habe sie am Klärungstermin vergangenen Dienstag bekommen - Gott sei Dank war der Finanzberater dabei und ich habe dafür einen Zeugen! Der Handwerker ruft seit 3 Monaten ständig beim Architekt an und möchte sein Geld und wird mit Hatte Herzinfarkt, …
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- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baugenehmigung
- … unser Architekt hat alle Unterlagen für die Baugenehmigung vorbereitet und verlangt die Zahlung seines Honorarbetrages. Doch das Bauamt hat die Unterlagen (Baupläne) noch nicht begutachtet und somit noch nicht die Erlaubnis zum Bauen erteilt. …
- … Die Fälligkeit richtet sich nach dem Werkvertragsrecht des BGBAbk.. Die Rollen der Vertragspartner sind klar verteilt: der eine muss das Werk erbringen, der andere muss es abnehmen und unmittelbar danach bezahlen. Es gibt zwar Rechtsprechung, dass der Architekt dauerhaft Genehmigungsfähige Planung schuldet. Genehmigungsfähig ist aber nicht identisch mit …
- … genehmigt . Würden Architekten immer auf die dauerhafte Genehmigung warten müssen, könnten sie die Fälligkeit der Bezahlung nicht herbeiführen. Der Bauherr könnte die Pläne z.B. nicht einreichen und die Bauabsicht aufgeben, er könnte den Ausgang eines Prozesses bei Nachbarwiderspruch abwarten wollen oder die Behörde könnte jahrelang prüfen. …
- … Was bleibt: als Bauherr seine Pflicht zur Abnahme erfüllen, also die Unterlagen auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit dem Auftrag und Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan prüfen und anschließend zahlen. Der Architekt wird sicher behilflich sein, die Bauvorlagenverordnung zu erläutern und die …
- … ein, haben Sie natürlich Ansprüche. Genauso haben Sie Ansprüche gegen den Architekten, wenn die Planung nicht genehmigt wird. …
- … Überforderung vieler Bauherren, schließlich sind wie die Praxis zeigt sogar etliche Architekten nicht in der Lage das zu beurteilen. …
- … bestehen, nach denen etliche , also eine nicht unerhebliche Zahl von Architekten Probleme haben, die Übereinstimmung ihrer Pläne mit dem Bebauungsplan zu …
- … beurteilen, bleibt Ihr Beitrag für mich einer vom Typ negative Architektenklischees pflegen . …
- … Meine tatsächlich vorhandenen Praxiserfahrungen als Architekt sehen so aus: etliche der von mir betreuten Bauherren wollten …
- … verantwortet der Bauherr, denn der will zu seinem Vorteil abweichen. Der Architekt wird einen Teufel tun und eigenmächtig Abweichungen planen, die nicht via …
- … Und meine Aussage war nicht so gemeint das Architekten keine B-Pläne lesen können, sondern das es einfach zu viel …
- … eingehalten werden. Dafür beauftragt man ja schließlich einen Fachmann, nämlich den Architekten. Und wenn es selbst diesen Fachleuten hin und wieder passiert, …
- … Wenn ich die Genehmigungsfähigkeit überprüfen möchte (weil der Architekt sein Geld fordert), dann müsste ich ja als Laie noch einen …
- … Der Architekt sollte die Vorgaben des Bebauungsplanes erläutern können und in der Planung …
- … Wenn dem Architekten tatsächlich ein Fehler unterläuft, (z.B. gern mal beim Vollgeschossnachweis), ist …
- … nicht Ihre Stärke zu sein. Was wollen Sie eigentlich noch: der Architekt (und jeder andere, der Werkleistung erbringt) leistet vor, legt Ihnen alles …
- … wenn Sie die versprochene 30-jährige UV-Beständigkeit festgestellt haben. Und wenn Sie Architekt wären, dürften Sie gar nicht mit Arbeiten anfangen, weil Sie nicht …
- … Vieles andere ist Anstiftung um das notwendige Vertrauensverhältnis von Vertragspartnern völlig zu zerstören. …
- … Dies gilt aber nur (!), wenn Ihr Architekt tatsächlich nur bis Lp4 beauftragt ist. Ist er hingegen auch mit …
- … den weiteren Lp beauftragt (sog. Vollarchitektur), hat er seine Werkleistung erst mit Abschluss der Lp 9 erbracht, kann also auch erst danach abrechnen (es sei denn, Sie hätten Abschlagszahlungen für Teilleistungen vereinbart oder der Architekt legt von sich aus Abschlagsrechnungen für erbrachte Teilleistungen). …
- … war (z.B. Nachbar fechtet die erteilte Baugenehmigung erfolgreich an), muss Ihr Architekt den Schaden ersetzen, wozu u.a. dann auch das gezahlte Honorar gehören …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Muss ich für diesen Bauherrn unter diesen Umständen weiterarbeiten?
- … etwaige Erklärungen des Architekten gegenüber dem Bauamt sind ggfs. zu …
- … Vertrauensverhältnis zwischen dem Bauherrn und mir. …
- … Trotzdem noch ein paar Tipps: Wenn Sie noch den Werkplan für das Obergeschoss und die Dachkonstruktion liefern, kann evtl. Ihre Behauptung des zerstörten Vertrauensverhältnisses unglaubwürdig werden. Außerdem sollten Sie auf eine peinlich genaue …
- … Die Architektin hat - offensichtlich zum ersten Mal - eine große berufliche …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Brüstungshöhe im 1. OG nur 62 cm, haftet der Architekt?
- … Brüstungshöhe im 1. OGAbk. nur 62 cm, haftet der Architekt? …
- … Des weiteren wüsste ich gerne, ob hier ein Planungsfehler des Architekten vorliegt und ob und wie man ihn haftbar machen kann …
- … Querbrettern Papier von einem Raum in den anderen schieben kann. Unser Architekt und gleichzeitig Bauleiter behauptet, das läge daran, das Holz arbeitet. Außerdem …
- … darauf hingewiesen, hätte ich konventionell gebaut. In welcher Weise muss der Architekt eigentlich auf diese Mängelanzeigen reagieren? Muss man ihm alles schriftlich geben …
- … Zum Thema Abnahme Der Architekt hat angeblich Abnahmen ... …
- … Zum Thema Abnahme : Der Architekt hat …
- … klären, ob hier nun Mängel vorliegen und in wieweit er als Architekt und Bauleiter für deren Beseitigung zu sorgen hat, bevor er das …
- … mit Bauträger gebaut oder mit 'eigenem' Architekt? …
- … Wir haben mit einem Architekten dem wir auch ... …
- … oder eine außen vorgesetzte VSG-Scheibe sein. Da gibt es vielfältige, auch architektonisch interessante Möglichkeiten. …
- … ich werde das Gefühl nicht los, dass Sie ein etwas gestörtes Vertrauensverhältnis zu Ihrem Planer haben. …
- … aus Ihrer Anfangsfrage entsprechen nicht den erforderlichen Höhen zur Absturzsicherung. Der Architekt hat jedoch eine Hinweispflicht darauf. Die Entscheidung trifft dann, in Kenntnis …
- … Hat Ihr Architekt Sie nicht darauf hingewiesen, dann wird's knifflig. Sicherlich haben Ihnen …
- … war nur ein Scherz). Was ich damit sagen will, dass auch Architekten sowas passieren kann und nicht nur den Bauträgern (Generalunternehmer, Generalübernehmer). …
- … gibt es nämlich auch Schreiber, die meinen, dass der Gang zum Architekten der bessere sei. Dieses Beispiel zeigt, dass Architekt's auch …
- … Herr Mantel und Frau Jentsch waren sogar sehr gnädig mit dem Architekten bezüglich der Brüstungshöhen.M.E. hat der Architekt hier nicht nur eine …
- … da gar nicht drüber diskutieren. Fakt ist und bleibt, dass alle (Architekt, Bauträger, Generalunternehmer oder Gü) ihre Arbeit und Aufgaben gut machen können. …
- … immer wieder den Bauherren suggeriert wird, dass sie besser mit einem Architekten bauen sollten, weil es dafür die und die Gründe gibt. …
- … haben Architekten und Bauingenieure eine Ausbildung für das was sie tun. …
- … Und welcher Architekt od. Bauingenieur., ich meine die aus der Gegend, zu denen man …
- … Zur Entlastung dieses Threads habe ich einen neuen zum Thema Architektenhaus vs. Bauträgerhaus eröffnet: …
- … -://bau.net/forum/architektur/10342.php …
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