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Ist das alles Rechtens?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ist das alles Rechtens?

Hallo zusammen! Wir wohnen in Bayern und mein Thema ist: Terrasse auf Grenzgarage Ich habe folgendes Problem: Neben uns wurde neu gebaut! Die neuen Nachbarn kamen vor Einreichung des Bauplans zu uns, und benötigten unsere Unterschrift bzgl. des Flachdaches ihrer Grenzgarage.

Auf dem Bauplan stand: Errichtung eines EFHA mit Garage und Carport! (Anordnung aus unserer Sicht: Grenzgarage, Carport, Wohnhaus) Auf dem Bauplan waren im ersten Stockwerk (Ostseite) nur zwei Fenster eingezeichnet. (keine Terrassentüre!) Während der Bauphase stellten wir fest, dass zwischen den zwei genehmigten Fenstern nun auch noch eine Terrassentüre entstand. Zudem wurde Wasser- und Stromanschluss (Wasseranschluss, Stromanschluss) gelegt. Wir beobachteten dies mit einem flauen Gefühl im Magen, sagten aber nichts, da wir ja den Bauplan nicht mehr im Kopf hatten. (Vielleicht ist ja alles rechtens! ... und man will ja den Ball flach halten und keinen Ärger!) Nun zogen die Nachbarn ein und der Winter zog ins Land. Im Frühjahr wurden dann plötzlich 40 m² Holzbohlen bis an die Grundstücksgrenze verlegt. Dann kamen Pflanzkübel mit Grünzeug (auch an der Grundstücksgrenze). Wir sahen dem ganzen Treiben mit Erstaunen zu und warteten darauf, dass mal irgendjemand mit uns spricht, denn wir waren nun komplett auf dem Präsentierteller. Wir wurden nur über Bauabschnitte informiert und wenn wir versuchten einen Einwand einzubringen, hieß es: es ist schon bestellt, das kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Die neue Dachterrasse wurde auch schon fleißig genutzt, inklusive Gäste. Als wir in Kenntnis gesetzt wurden, dass nun noch ein Edelstahlgeländer bestellt wurde, baten wir die Nachbarn um ein Gespräch. Leider war die Taktik des Nachbarn: Angriff ist der beste Weg zur Verteidigung und eine Kompromisslösung war leider nicht möglich, da nur wir Kompromisse hätten eingehen müssen. Er meinte auch, er sei rechtlich auf der sicheren Seite und es sei alles genehmigt! Nun erkundigten wir uns, und es kam raus, dass gar nichts genehmigt ist. Nun zu meinen Fragen.

  • Darf eine Terrassentüre (zur Dachterrasse) ohne Genehmigung gebaut werden?
  • Ist eine Dachterrasse auf einer Grenzgarage erlaubt?
  • Dürfen dort Strom- und Wasseranschluss (Stromanschluss, Wasseranschluss) sein?
  • Was passiert, wenn wir dies dem Bauamt melden würden? (noch nicht passiert!)
  • Muss uns denn keiner Fragen?

Hoffentlich könnt ihr mir helfen! Danke schon mal! LG aus Bayern

  1. Garagen sind

    gem. Bay. Bauordnung ohne Grenzabstand zulässig.

    Zitat: "Garagen einschließlich deren Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten und Aufzüge zu Tiefgaragen mit einer Gesamtnutzfläche bis zu 50 m² sowie Nebengebäude ohne Feuerstätte mit einer Nutzfläche bis zu 20 m² brauchen zur Grundstücksgrenze keine Abstandsflächen einzuhalten, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird;"

    Demnach ist eine Terrasse Grenzgarage grundsätzlich unzulässig.

    Foto + Beschwerde ans Bauamt = Rückbauverfügung

    • Name:
    • M.P.
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