Hallo,
wir wollen eine Doppelhaushälfte bauen. Die erste steht schon und ist von einem Architekten mit einem Bauunternehmer gebaut worden. Wir sind aber nicht damit einverstanden, ohne weitere Angebote, nur diesen Architekten, der überdies auch nur mit diesem einen Bauunternehmer arbeiten will, zu nehmen. Somit nun zu unseren Fragen:
Wie viel müssen wir an dem Haus, außen wie innen im Plan verändern, damit der Architekt nicht aufs Urheberrecht pochen kann. Es muss irgendwie zu dem anderen Doppelhaus passen ...
Wie weit darf der Architekt uns den Bauunternehmer aufzwingen? Sind wir berechtigt, eigenständig einen anderen Bauunternehmer zu suchen?
Vielen Dank im Voraus,
die Bauherrin ;o)
Bauherr gebunden an Architekt und Bauunternehmer?
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Bauherr gebunden an Architekt und Bauunternehmer?
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Wem ...
Wem gehört das Grundstück? -
Hallo Fam. Berg, Grundstück würden wir ...
Hallo Fam. Berg, Grundstück würden wir Hallo Fam. Berg,
Grundstück würden wir von Privat kaufen ... -
wenn privat heißt ...
wenn privat heißt von privat ohne irgendeine Bindung an den Architekten/Bauunternehmer, dann könnense bauen mit wem Sie wollen. Wenn sich das anpassen soll, müssen zwangsläufig gewisse Formen eingehalten werden. Aber da von einer Urheberrechtsverletzung zu reden, das wäre seeeeeeeeeeeeeehr weit hergeholt. -
Andersrum,
wenn Ihnen die bereits bestehende Haushälfte gefällt, könnte beim Architekten, der sie erstellt hat, ein ziemlicher Preisnachlass drinliegen, weil Pläne usw. schon existieren.
Dass ein Architekt mit einem bestimmten Unternehmer zusammenarbeiten will, muss nicht schlecht sein, wenn der Preis und die Qualität stimmen. Die beiden können offenbar gut miteinander, was auch wieder viel Ärger sparen kann. -
dann ist doch alles offen
OHNE Rechtsberatung: Urheberrecht wird bei Architektenleistungen manchmal überbewertet. Auf ein Doppelhaus, welches aussieht wie von der Stange, gibt es praktisch keinen Urheberrechtsschutz. Urheberrechtsschutz gibt es auf (Bau-) Kunst und nicht auf übliche Standards.
Wenn ihnen das Nachbarhaus gefällt, machen Sie mit dem Architekt einen Vertrag über die Erstellung der Baugenehmigungsunterlagen inkl. Erlangung der Baugenehmigung. Einen Knebelvertrag brauchen Sie sich da nicht aufdrängen lassen.
Auf diese Unterlagen könnten Sie dann versuchen bei anderen Bauunternehmern Angebote einzuholen und mit der befreundeten Baufirma des Architekten vergleichen.
Der Architekt wird dann (wenn Sie das wollen) mit der Werkplanung und Bauüberwachung beauftragt. (Ausschreibung und Vergabe wollte er ja scheinbar nicht, sodass sie das allein machen müssen).
Wenn der Architekt verweigert, könnten Sie vermutlich ganz frech die Zeichnungen des Nachbarn kopieren und einen eigenen Architekt den Bauantrag erstellen lassen - dem alten Architekt bieten Sie dann eine Vergütung der Entwurfsplanung nach HOAIAbk. an, was nicht wirklich viel sein kann, da es sich um eine Wiederholungsausführung handelt, soll heißen: Das Unikat wird voll bezahlt, für Wiederholungen gibt es nur Prozente.
Was soll der ganze Streit (Urheberrechtsschutz) überhaupt? Beim Entwurf einer Doppelhaushälfte muss der Architekt davon ausgehen, dass mindestens das äußere Erscheinungsbild der 2. Doppelhaushälfte gleich aussehen wird oder zumindest starke Ähnlichkeiten aufweisen kann, denn das ist ja wohl bauordnungsrechtlicher Sinn der Erlaubnis von Doppelhaushälften! Ein Architekt kann sich hier wohl kaum mit dem Verweis auf das Urheberrecht in die Planung und Genehmigung der 2. Doppelhaushälfte einklagen.
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