wir sind eine "Bauherren"-Familie aus Baden-Baden und bauen ein Einfamilienhaus (200 m²) aus den 50ziger Jahren um. Jetzt verzweifeln wir an unerwarten Nachtragsforderungen der Rohbaufirma. Unser (ebenfalls noch recht unerfahrener) Architekt mag sich nicht mit dem stadtbekannten Bauunternehmer anlegen, mal hält er einen Rapportzettel für nicht gerechtfertigt, da in LVAbk. am nächsten Tag dann doch, weil die Arbeit "ja auch gemacht wurde".
Vereinbart waren Abriss & Rohbau gem. LV + Plänen für eine Pauschalsumme von 40 TE, inkl. 30 extra Stunden für Unvorhergesehne Arbeiten. 95 % haben wir schon bezahlt, einige Arbeiten sind noch nicht erledigt. Jetzt haben wir Nachtragsforderungen von 9 TE. Das ganze wird immer kontroverser und undurchschaubarer.
Der Bauunternehmer hatte uns vorab darauf hingewiesen, dass Nachträge für Änderungen anfallen können. Vereinbart war, dass Zusatzleistungen angekündigt und genehmigt werden. Das war aber nie der Fall. Architekt beteuert, nichts beauftragt zu haben und in den 4 Wochen keinerlei Ankündigung erhalten zu haben.
In den 9 TE sind 2,8 TE enthalten, für Zusatzleistungen, die von uns gewünscht wurden (z.B. breiteren Durchgang, höheres Fenster, etc.). Diese bezahlen wir natürlich auch.
Aber die anderen?
- Außenmauer abbrechen - stand in LV, die Mauer war jedoch teilweise aus Beton. Das sollen wir extra bezahlen. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir doch auf den Abbruch verzichten können. Es wurde aber einfach gemacht, uns blieb gar keine Wahl
- Gleiches für "Betonststürze entfernen" - man hätte uns doch fragen müssen, wir hätten niemals zugestimmt für ein paar cm mehr Türhöhe (gem. Plan) 2 TE auszugeben.
- Betonschürzen entfernen, etc.
- Estrich in Dickbett entfernen war zwar in LV, Bauunternehmer rechnet Nachtrag mit Faktor 2 ab, da viel Aufwand.
- LV war lückenhaft (alle Außenwände fehlen!)
allein daraus werden sich weitere Nachträge ergeben.
Unser Problem ist jetzt, dass der Bauunternehmer nicht weitermacht, bis die Nachträge bezahlt sind. Wir müssen aber fertig werden, da die Fenster schon bestellt sind.
Unser Architekt (netter Kerl aber total chaotisch) zieht den Sch.. ein. Er will es sich mit dem Bauunternehmer nicht verderben weiß, dass er viele Fehler gemacht hat. Wir sollen einfach zahlen. Nachträge sind normal und zu erwarten.
Jetzt hat sich noch herausgestellt, dass unser Architekt den von uns unterschriebnen Robhauer-Vertrag gar nicht, wie vereinbart, an den den Bauunternehmer weitergeleitet hat. Wir haben also nicht mal einen unterschriebenen Vertrag.
Das ganze ist ein totales Chaos.
Kann uns jemand sagen, ob Nachträge beliebig gestellt werden dürfen - oder müssen sie vorher angekündigt und genehmigt worden sein. A. sagt, nein, müssen sie nicht.
Er hätte die LV "halt sehr schnell durchziehen müssen", da kommen Fehler vor. 9 TE seien insgesamt noch wenig. Was für ein Argument ist das?
Der Architekt hatte die Bauleitung, war angeblich jeden Tag auf der Baustelle, dort hätte ihm niemand gesagt, welche Nachträge kommen werden. Er hätte auch erst jetzt davon erfahren.
Kann das alles wahr sein? Wie ist die Rechtslage.
Wir sind inzwischen total entnervt und wissen nicht, was wir jetzt machen sollen.
Für Ratschläge bedanke ich mich im Voraus herzlich.
Regina Martin, Baden-Baden