wir sind gerade am Planen eines Holständerhauses. Kurze Erläuterung unseres Bauvorhabens:
- Grundstück mit 600 m² ist vorhanden, darauf steht ein altes Bauernhaus mit Scheune, dies muss abgerissen werden.
- den Gewölbekeller (4x10 m) möchten wir erhalten.
- geplant haben wir den Neubau eines Holzständerhauses mit ca. 240 m² Wohnfläche ohne Unterkellerung.
Was hat der Architekt bis jetzt getan:
- Beschauung des Grundstückes
- Vorentwurf Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss
- Termin auf dem Rathaus zur Abklärung der Bauvorschriften
- Anpassung der Vorentwürfe (nach unseren Wünschen) Maßstab 1:100
- Entwurf der Süd- und Westansicht des Hauses
- Kostenschätzung
Nun haben wir eine Rechnung erhalten, in der er uns folgende Leistungen in Rechnung stellt:
1. Grundlagenermittlung (3 % HOAIAbk.) zu 100 % erbracht
2. Vorplanung (7 % HOAI) zu 100 % erbracht
3. Entwurfsplanung (11 % HOAI) zu 78 % erbracht
Ich bin mir nicht sicher, ob diese Rechnung gerechtfertigt ist. Er hat uns bis jetzt eine Kostenschätzung vorgelegt und auf deren Basis seine Rechnung gestellt. Wir haben noch nicht darüber gesprochen, dass wir das Haus evtl. kleiner planen müssen da der Betrag zu hoch ist o.ä.
Ist das so OK kann ich die Rechnung begleichen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Daniela