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Werkplanung  -  Umfang und Abrechnung
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Werkplanung  -  Umfang und Abrechnung

Wir sind jetzt kurz vor Abschluss der Werkplanung, und ich würde gerne wissen, was ich denn mindestens vom Architekt erwarten kann.
Unser Architekt hat uns per E-Mail angekündigt, dass die Werkplanung abgeschlossen sei bis auf kleine Korrekturen, die ggf. noch erforderlich sind. Ebenso hat er dann auch eine Rechnung angekündigt. Diese haben wir mittlerweile erhalten. Es handelt sich um eine weitere Abschlagsrechnung, die dann 95 % der Werkplanungshonorars abdeckt, was ich ja schon mal seltsam finde.
Geliefert hat der Architekt nur Grundrisse, Ansichten von allen Seiten und drei Schnitte im Maßstab 1:50 mit dem Kommentar, dass Details, sofern sie erforderlich sind, nachgeliefert werden können.
Nochmals: Geplant wurden bislang keine Details, keine Übergänge, keine Bodenaufbauten, etc. Das kann es doch nicht sein?
Wir haben bereits 60 % des Werkplanungshonorars bezahlt.
Übrigens hat er die Berechnungsgrundlage für das Honorar einfach mal um knapp 7.000,- € aufgerundet. Darf er das? Wir finden das eher unverschämt.
Wie wird eigentlich mit der angesetzten Eigenleistung Verfahren? Muss diese von der Berechnungsgrundlage abgezogen werden, oder wird sie nicht berücksichtigt?
Vielen Dank für Tipps und Hinweise.
  • Name:
  • Reinhard
  1. Etwas dünn,

    aber zuerst der Rest: Eigenleistung wird sogar zur Bausumme hinzugezählt, d.h. berechnet, als hätte ein Handwerker diese Leistung erbracht (Planung dafür fällt ja nicht weg, wenn der Planer ordentlich arbeitet). Höhere Berechnungsgrundlage könnte an Kostenfortschreibung, d.h. neuer Kostenplanung z.B. nach ersten Angeboten liegen. Dann müsste Ihnen diese Kostenfortschreibung aber eigentlich auch vorliegen.
    Kommt etwas darauf an, was und wie kompliziert/einfach gebaut wird, aber etwas mehr an Planung sollte da schon vorliegen, sicherlich für 95 % des Teilhonorars. Klingt für mich nach wenig Gesamtplanung/vorausschauender Planung. Theoretisch kann der Architekt auch ohne Detailpläne bauen, wenn er denn so brillant oder mutig ist. Praktisch halte ich das nach eigenen (Laien-) Erfahrungen für Selbstüberschätzung oder Faulheit ('die Details stehen in allen Büchern, das zeichne ich nicht, kann sich der Rohbauer selber denken'hieß das bei uns, der Rohbauer wusste nicht weiter ...). Ich denke, es wäre ein ernstes Gespräch mit dem Planer angebracht, wie er sich den zukünftigen Ablauf und seinen Anteil daran vorstellt, wenn das bisher wirklich alle Pläne sind, ist das m.E. nur die etwas erweiterte Genehmigungsplanung.
    Laienmeinung!
    Gruß
    Volker
  2. Danke, Volker, für deinen Beitrag. Mittlerweile haben wir ...

    Danke, Volker, für deinen Beitrag. Mittlerweile haben wir uns auch noch anderweitig schlau gemacht und uns auch einen HOAIAbk.-Kommentar besorgt. Trotzdem wäre es schön, wenn sich noch der ein oder andere Architekt im Forum zu Wort melden und schildern würde, was in etwa zu einer Werkplanung für ein Einfamilienhaus gehört.
    Am Samstag haben wir ein Gespräch mit unserem Architekt und sind ganz zuversichtlich, dass wir eine Lösung finden.
    • Name:
    • Reinhard
  3. handwerkliche Selbstverständlichkeiten

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Aus der Rechtsprechung weiß ich, dass handwerkliche Selbstverständlichkeiten nicht geplant werden müssen. Korrekt müsste man sagen: "Nur handwerkliche Selbstverständlichkeiten müssen nicht geplant werden". Alles Andere ist riskant für den Architekten. Mit handwerklichen Selbstverständlichkeiten sind Standardausführungen nach anerkannten Regeln der Technik, also aus DINAbk.-Normen, Fachregeln, Merkblättern und Hersteller-Richtlinien gemeint.
    95 % für eine LPh 5, bei der noch die Details fehlen, scheint mir etwas hochgegriffen. Ich würde nicht mehr als gut 80 % nehmen. Aber jede Aufgabe ist anders. Und in einem CAD-Schnitt 1:50 steckt manches Detail  -  zwar verkleinert aber doch durchdacht  -  schon komplett drin.
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