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Haus zu tief gesetzt (17 cm unter Straßenniveau), Hessen
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Haus zu tief gesetzt (17 cm unter Straßenniveau), Hessen

Hallo,
wir haben 2004 ein Fertigreihenhaus gebaut. Die Straße vor unserem Haus ist eine Baustraße und wird ca. 25 cm in der Endausbaustufe angehoben.
Bei Abnahme des Hauses war für uns nicht ersichtlich das hier ein Problem vorliegt, da die Straße noch im Bauzustand war. Die Außenanlagen haben gehörten nicht zum Vertrag des Hauses, hierfür haben wir eine lokalen Erdbauer beauftragt.
Dieser hat die Randsteine und die das Carport auf das zukünftige Straßenniveau gesetzt. Erst da wurde klar, dass wir 17 cm Gefälle vom Straßenniveau zur Oberkante Fußboden haben. Der Vorgarten ist knapp 6 m, sodass das Gefälle ziemlich massiv ist.
Bei unserer Recherche fanden wir folgendes heraus:
  • Das Haus ist exakt so gebaut wie geplant.
  • Die Pläne zeigen das Erdniveau immer unterhalb der Oberkante Fußboden. Mündlich hatte man uns gesagt, dass man mit 1-2 Stufen ins Hause gehen würde. Die Angaben über Normal Null haben uns natürlich nichts gesagt.
  • Der Architekt sagt er musste so tief planen, weil die Stadt im Bebauungsplan eine maximale Traufhöhe von 6 m vorgibt. Bezugspunkt laut B-PlanAbk.: "straßenseitiges Außengelände". Laut der der Stadt war damit das zukünftige Straßenniveau gemeint. Der Architekt behauptet, damit kann nur das jetzige bzw. zum Zeitpunkt der Baus Straßeniveaus gemeint sein.

Frage: Wir würden gerne eine Schadensersatz vom Haushersteller (dort war die Architektenleistung eingeschlossen) fordern.
Ich habe bereits mit Anwälten und Sachverständigen gesprochen. Bisher konnte mir niemand sagen, woran man festmachen kann, dass der Anwalt, das zukünftige Straßenniveau berücksichtigen muss. Ich bin der Meinung, es liegt ein Planungsfehler vor.
Kann man den Architekten belangen und wenn ja, wo gibt es ein Verordnung, DINAbk., Gesetz, die heranzuziehen wäre?
Ich bin sehr dankbar für Hinweise.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
H. Wilomski

  • Name:
  • H. Wilomski
  1. Schadensersatz bedeutet Schaden

    aber wo ist dieser?
    Ihr Haus liegt tiefer, so what. Klar, Ihr Architekt hat vermutlich Mist gemacht, unbenommen. Haus nachträglich höherlegen ist nicht, leider.
    Worin besteht aber der konkrete in Geld messbare Schaden, den Sie ersetzt haben wollen? Sie haben 3 % Gefälle auf der Rampe. 6 % sind erlaubt. Kein Regelverstoß. Gebrauchswertminderung? Wohl kaum. Optischer Mangel? Machen Sie das einmal einem Richter klar. Gut, wenn alle Häuser in einer Reihe sind und nur Ihres sitzt in der Grube, sieht das anders aus  -  aber ist das gleich ein geldwerter Nachteil?
    Da wird nicht viel bei raus kommen, selbst, wenn Sie sich mit Ihrer Auffassung durchsetzen sollten.
    Gruß
  2. Warum wollen Sie ...

    einen Architekten belangen, mit dem Sie scheinbar gar nichts zu schaffen haben.
    Sie haben 1 Stück Haus gekauft, dass Architekt X für Bauträger Y geplant hat. Also wäre Ihr Ansprechpartner für Regress doch wohl Ihr Verkäufer Bauträger Y!
    Ist der Pleite, stinkt Ihnen der Architekt, wollen Sie sich bei beiden schadlos halten oder was soll das?

    "zwei Stufen ins Haus hoch" Na und, geht doch noch, wird Ihnen der Bauträger grinsend sagen  -  müssen Sie halt erst zwei runter gehen.

    Und wenn Sie nicht prüfen, was Ihnen irgendwer verspricht, warum sollen dann Dritte den Kopf dafür herhalten?
    Fahren Sie auch zu diesen Veranstaltungen, wo Sie eine Gewinnbescheinigung über 100.000 € ins Haus bekommen?
    Nein  -  warum denn nicht?

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