Hilfe, wir MÜSSEN 2-Vollgeschosse bauen, NRW : (
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Hilfe, wir MÜSSEN 2-Vollgeschosse bauen, NRW : (
Mit den Nerven (und dem Geld) am Ende aber viele Grüße,
Familie Thomalik
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Wenn
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Sorry, habe mich missverständlich ausgedrückt, die Drempelhöhe ist eine
konzeptionelle Beschränkung. Auch wenn das ohne die Zeichnungen vielleicht seltsam klingt, aber ein noch höherer Drempel würde in Kombination mit der im BPlan vorgegebenen maximalen Dachneigung zu einem viel zu "hohen" Dach führen. Dadurch wären die Glasfronten insbesondere die des traufseitigen Erkers nicht mehr hinreichend mit Dach zu überdecken bzw. der dadurch entstehende Zwischenraum von Dachunterseite zum Erker wäre nicht mehr optisch ansprechend zu kaschieren. Ein separates kleines Dach für den Erker würde dementgegen zwar sehr schön aussehen aber ist ebenfalls im BPlan ausdrücklich untersagt. Ob der Gemenderat wohl weiß wie schwer die einem das Leben manchmal machen? : (Um es mal auf den Punkt zu bringen wollten wir optisch Landhausstil und 1,5 geschossig bauen (gibt es hier ja leider nicht) anstatt hoher Drempel und 2 optische Vollgeschosse. Rücksprache mit Baubehörde hat auch bereits ergeben dass ein rechnerischer Nachweis der 2-Geschossigkeit ausreichend ist. Abweichungen von der grundsätzlichen Anforderung werden aber leider unter keinen Umständen toleriert.
Speziell die Möglichkeiten zum Dach und Drempel sollten wir vielleicht vornehmlich im Dachforum diskuttieren. Falls es hier aber noch architektonische Vorschläge unabhängig davon geben sollte wäre das schlichtweg super.
Grüße,
Christoff Thomalik -
Veränderungen
der Höhe der Dachhaut (z.B. stärkere Sparren) bringen nicht genug. Ihnen fehlen ca. 3 m² Bezugsfläche mit H = > 2,30 m. Eine Erhöhung der Dachhaut um 10 cm bringt bei 12 m Trauflänge jedoch nur ca. knapp 2 m², reicht also nicht aus.
Stellen Sie doch mal den DGAbk. Grundriss hier ein. -
Dickere Ziegel im OG?!
Hallo Herr Peters,
dass dann noch ca. 1 m² fehlt habe ich jetzt auch eingesehen. Stärkere Sparren klingen aber schon mal gut, wären denn unabhängig davon knappe 10 cm theoretisch auf diese Weise rauszuholen?
Die besten Ideen kommen ja in der Nacht :): Wir bauen mit 17,5er Innenmauerwerk (dahinter Klinker). Wie wäre es denn wenn man stattdessen ab UGAbk.-Decke mit 24er oder gar 30er Ziegeln weitermauern würde? Dann würde uns doch "unnützer" Wohnraum unter 2,30 m verloren gehen und müsste nicht in die errechnete Fläche des OGAbk. einfließen. Wäre doch eine Variante oder? Ich denke auch nicht dass dickere Ziegel um vieles teuerer kommen würden, gerade im OG wo ja eh die Dachschrägen sind. Außerdem kann der Giebel ja so bleiben (17,5). Würde also planen dann nur traufseitig jeweils dickeres Material zu vermauern. Da dieses "Einrücken" nur an zwei Seiten des OG stattfindet würde das Geschoss doch dann weiterhin Berechnungstechnisch nicht in die Kategorie Staffelgeschoss fallen, oder? -
Grundfläche, nicht Netto-Grundfläche
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Lassen Sie
Ihren Architekten mal ganz exakt rechnen.
12 m x9 m = 108 m² davon 75 % = 81 m² = Bezugsfläche die für 2-Geschossigkeit überschritten werden muss.
Bei 1,00 m Drempel (+12 cm Fußpfette) /42 SDAbk. ergibt sich eine Breite von 6,34 m zwischen den Höhen 2,30 m OK Dachhaut.
6,34 m x12 m = 76 m²
Im Bereich der Gaubenbreite von 4,20 m liegt die 2,30 m Höhe über Außenkante Außenwand, also 4,20 m x 1,33 m = 5,59 m²
76 m² + 5,59 m² = 81,59 m² also über 75 %, damit rechnerisch 2-geschossig. -
Dachhaut
Ich nehme auch Bezug aufZur nochmaligen Verdeutlichung, warum die Dicke-Dachhaut-Idee ausscheidet siehe die verlinkte Grafik. Für ein Vollgeschoss müssen Sie mit 3/4 der (Brutto-) Grundfläche über 2,30 m Höhe kommen, gleichzeitig wollen und dürfen Sie den Drempel aber nicht höher als 1 m machen. Bei einer Haustiefe von max. 9 m und 42 ° Dachneigung (beides ist ausgereizt) führt das zu einer Stufe im Dach. Die Mathematik lässt sich nun mal nicht austricksen. Wollen Sie allen Ernstes das Dach nur im Mittelbereich dicker machen? Da wird die Behörde nicht mitspielen.
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Grafik
hinkt ein bisschen ...
Bezugsgröße ist die Höhe 2,30 m gemessen bis OK Dachhaut.
Grafik zeigt nur UKAbk. Dachhaut. -
da hinkt nichts
Die Grafik zeigt ausschließlich Außenkante Dachhaut. Die Stufe im Dach ist ca. 29 cm hoch.
Entscheidend ist die Rechenvorschrift für den Drempel. Darum hatte ich die im Parallelthread abgefragt. Fast unvorstellbar, dass es im Bebauungsplan keine gibt. In Gesetzen und Verordnungen gibt es nämlich auch keine. Dann bleibt nur die Berechnungsvorschrift für die traufseitige Wandhöhe zu den Abstandsflächen: Schnittpunkt Außenwand/Dachhaut, analog der 2,30-m-Regel. -
Drempelhöhenvorschrift
bezieht sich bei 2-geschossiger Bauweise nicht auf Drempel über EGAbk.. Sonst wäre ein ECHTES 2-geschossiges Gebäude nicht möglich.
Drempelhöhe kann also angepasst werden. Erst wenn über dem OGAbk. ein weiteres Geschoss (ausgebautes Dachgeschoss) geplant wird muss die Drempelhöhe eingehalten werden und der rechnerische Nachweis erbracht werden, dass dieses Geschoss KEIN Vollgeschoss ist. -
schön wäre es
Aber wo steht es? Lt. Fragesteller steht nur was von Drempel max. 1,00 m im Bebauungsplan, aus fertig. Auch ein Drempel über EGAbk. ist ein Drempel. In Gesetzen und Verordnungen steht auch nichts Gegenteiliges. Wenn es so wäre, diskutieren wir hier für nichts. Einfach Drempel auf 1,30 und der Fall ist erledigt. -
Wir diskutieren
hier für nichts. Das Problem ist doch, dass der Fragesteller den Drempel wegen "Terrassenüberdachung/Erkerdach" nicht weiter erhöhen will. Nachvollziehbar ist das bei 42 Grad SDAbk. aber auch nicht. -
Wirklich Brutto Geschossfläche?
Vielen Dank erstmal Ihnen beiden für diese Berechnungsbeispiele. Besonders die m²-Berechnung kommt fast exakt hin, da soll er uns das wirklich mal genauestens Vorrechnen. Das die gesamte Geschossfläche herangezogen wird haut mich jetzt aber schon vom Hocker, stand ja so in der Form nicht in der BauO, oder ich habe das übersehen. Das heißt die Außenwandstärke ist absolut irrelevant und die Außenhaut wird immer mit herangezogen? Das heißt wir reden auch nicht von Wohnfläche, sondern quasi vom umbauten Raum bei der Geschossberechnung. Da dürfte ja dann wohl auch die Geschichte mit dem Luftraum Galerie nicht ganz so einfach werden weil umbaut ist ja demnach theoretisch auch der Luftausschnitt und somit wäre es sowohl Geschossfläche UGAbk. als auch "Fläche" OGAbk.. Es bestünde noch die Möglichkeit das Baufenster gartenseitig zu überziehen, also bis auf 10 m. Natürlich muss dafür eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden, aber als ich damals nachgefragt habe schien das für die Behörde kein Problem darzustellen. Nur die Breite des Baufensters ist unantastbar.
Mit dem Drempel werde ich Montag nochmal beim Amt anfragen ... -
So ich glaube wir haben es jetzt :)
Heute den halben Tag rumgerechnet und die Frau überzeugen können dass wir einen Terrassengiebel bauen und dafür auf den Trauferker verzichten. Zwar haben wir dann nicht mehr so viele Fenster aber sieht optisch auch sehr schön aus und die Satteldachgaube kann dadurch zum vorgeschobenen Zwerchgiebel werden. Wenn wir um 1 m vorziehen reicht laut meinen beschränkten Rechenkenntnissen sogar ein Drempel von 0,85 aus. Der Zwerchgiebel/Terrassengiebel wird insgesamt so breit wie oben der offene Raum Galerie (3,83 m) und setzt sich 1 m in die Tiefe ab. Zwar muss dass Bauamt jetzt noch dem einen Meter Baufensterüberschreitung zustimmen aber da es ja in den Garten hinein geht und selbst eine komplette Vergrößerung um die volle Trauflänge theoretisch genehmigunsfähig gewesen wäre dürfte es wohl hier keine Probleme mehr geben. *freu*.
Wir hoffen das klappt jetzt soweit alles und meine Frau trauert derzeit ihrem Erker nach :)
Vielen Dank für die angeregte Diskussion, die Tipps waren extrem hilfreich für uns weil wir uns sonst nur auf irrelevante Lösungsansätze versteift hätten.
Viele Grüße,
Familie Thomalik
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