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Nachbar baut direkt an die Grundstücksgrenze 50 m² großen Carport mit 4 m hohem Spitzdach
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Nachbar baut direkt an die Grundstücksgrenze 50 m² großen Carport mit 4 m hohem Spitzdach

Sehr geehrte Experten, ich bin noch immer sehr traurig, weil unsere Nachbarn direkt an die Grundstücksgrenze einen Carport, man muss fast sagen über Nacht, erbaut haben. Dafür haben sie ca. 50 m² ihres Gartens geopfert. Was ich jetzt aber überhaupt nicht verstehe ist, dass sie diesen nun mit einem riesigen Spitzdach konstruiert haben. Die ganze Atmosphäre unseres Grundstücks hat sich somit verändert. Wir haben von unserem Garten nun keine Sicht mehr nach rechts. Da auf der linken Seite eine Mauer ist fühlen wir uns nun endgültig eingekesselt. Die Nachbarn haben mit uns vorher nicht über ihr Vorhaben gesprochen. Beim hiesigen Bauamt war ich auch, da sagte man mir nur ganz lapidar, dass es für solche Fälle noch keine gesetzlichen Regelungen gibt, der Nachbar insofern machen kann was er will. Hoffentlich können sie uns helfen. Wir haben erst vor sechs Monaten dieses Grundstück in Remagen/Rheinland Pfalz mit altem Haus erworben und liebevoll renoviert.
Vielen Dank im Voraus für ihre Hilfe
C. P.
  1. Auch in Rheinland-Pfalz

    gibt es eine Landesbauordnung und die sagt dazu:
    Garagen dürfen ohne Einhaltung von Abstandsflächen (also auf der Grenze) errichtet werden, wenn diese eine mittlere Höhe von 3,20 m, gemessen gegenüber der Geländeoberfäche nicht überschreiten. Prüfen Sie also mal, ob das Car-Port diese Höhe nicht überschreitet.
    • Name:
    • M.P.
  2. Nachtrag

    Hier Auszug aus LBOAbk. Rheinland-Pfalz:
    (9) Gegenüber Grundstücksgrenzen dürfen ohne Abstandsflächen oder mit einer geringeren Tiefe der Abstandsflächen
    1. Garagen,
    2. Gebäude und Anlagen zur örtlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser und
    3. sonstige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten
    errichtet werden, wenn sie an den Grundstücksgrenzen oder in einem Abstand von bis zu 3 m von den Grundstücksgrenzen
    a) eine mittlere Wandhöhe von 3,20 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten,
    b) eine Länge von 12 m an einer Grundstücksgrenze und von insgesamt 18 m an allen Grundstücksgrenzen nicht überschreiten und
    c) Dächer haben, die zur Grundstücksgrenze nicht mehr als 45 ° geneigt sind; Giebel an der Grundstücksgrenze dürfen eine Höhe von 4 m über der Geländeoberfläche nicht überschreiten.
    Ende AUSZUG
    Selbst wenn der Giebel die 4 m nicht überschreitet, kann die mittlere Wandhöhe 3,20 m überschritten sein.
    Fragen Sie unter diesen Gesichtspunkten noch mal beim Bauamt nach.
    • Name:
    • M.P.
  3. Mittlere Wandhöhe an der Grenze ...

    Mittlere Wandhöhe an der Grenze und wenn man dann ein Satteldach draufsetzt, ist die Garage größer als manch Haus. Unsre Garage hat nur ein 35 ° Satteldach, ist laut Bebauungsplan noch nicht mal ausgereizt (45 °)
  4. ja, ja,

    diese Landesbauordnungen ...
    • Name:
    • M.P.
  5. Danke für die Antworten, aber ...

    Vielen Dank für ihre Hilfe. Ich gehe davon aus, dass unsere Nachbarn die Bestimmungen des Bauamt sehr genau kennen. Sie haben sie total ausgeschöpft. Ich finde dieses Verhalten jedoch rücksichtslos und dreist. Eine gute nachbarschaftliche Beziehung ist so kaum noch möglich.
    C. P.
    Gibt es nicht vielleicht doch noch eine Möglichkeit? Regeln hin oder her, in besonderen Fällen könnte man sie vielleicht umgehen. Dachte mir, da wir in einem Fachwerkhaus leben, ist die unmittelbare Nähe des Holzständer-Carports gefährlich. Brandgefahr etc. Funken könnten auf Haus überspringen.
    • Name:
    • Carmen Plassmann
  6. Gute Nachbarschaftliche Beziehung

    wäre wohl auch endgültig dahin, wenn Sie mit Tricks und Winkelzügen erreichen würden, dass der Nachbar Car-Port zurückbauen müsste.
    Wenn ihr Nachbar alle Bestimmungen eingehalten hat, gib's auch keine Möglichkeiten ...
    • Name:
    • M.P.
  7. Berechnung der Wandhöhe einer Grenzgarage

    Foto von wiki

    Die mittlere Wandhöhe als rechnerisches Mittel von Höhe vorn und Höhe hinten ist ja einleuchtend und sollte m.E. auch gelten, wenn das Gelände in der Längsrichtung der Garage geneigt ist.

    Konkret: ist es zulässig, die Längsseite in Abschnitte zu unterteilen, damit als Mittel der an den Abschnitten gemessenen Höhen ein zulässiger Wert herauskommt (hier: RLP, 3,20 m)?

    Alle erreichten Infos sagen nichts zu dieser Fragestellung. Was meint das Forum? Danke für hilfreiche Antworten!

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