Architektenvertrag kündigen: Vorgehen, Kosten & Alternativen zum Bauleiter?
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Architektenvertrag kündigen: Vorgehen, Kosten & Alternativen zum Bauleiter?

Wir bauen selbst ein Einfamilienhaus mit Xella Jumbosteinen. Leider sind wir aber offensichtlich einem absoluten Scharlatan aufgesessen. Nach sehr vielen Problemen hat er nach einem Gespräch nun der Vertragsauflösung zugestimmt. Da wir bis jetzt sowieso fast alles selbst gemacht haben, wird es uns nicht schwer fallen, den Bau auch weiterhin selbst in die Hand zu nehmen. Interessieren würde mich aber nun, für welche Tätigkeiten wir noch einen Fachmann  -  sprich Bauleiter  -  brauchen, der gewisse Sachen abnimmt und wer dafür in Frage kommt. Muss es ein Architekt sein?
Vielen Dank für die Antworten.
Christina Beyer
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Nach der einvernehmlichen Vertragsauflösung mit Ihrem Architekten gibt es mehrere Punkte zu beachten. Da Sie viel Eigenleistung erbracht haben, ist es wichtig, den bisherigen Leistungsstand des Architekten zu dokumentieren. Dies dient als Grundlage für die Abrechnung und zur Vermeidung späterer Streitigkeiten.

    Prüfen Sie den Architektenvertrag hinsichtlich der Kündigungsmodalitäten und eventueller Schadenersatzansprüche. Lassen Sie sich die erbrachten Leistungen detailliert aufschlüsseln und vergleichen Sie diese mit dem vereinbarten Honorar. Eine Schlussrechnung sollte transparent und nachvollziehbar sein.

    Für die Weiterführung des Baus benötigen Sie möglicherweise einen neuen Bauleiter oder Architekten. Alternativ können Sie die Bauleitung auch selbst übernehmen, sofern Sie über ausreichend Fachkenntnisse verfügen. Bedenken Sie, dass eine professionelle Bauleitung die Koordination der Gewerke, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualitätssicherung umfasst.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Architektenvertrag und die Schlussrechnung von einem Anwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte zu wahren und finanzielle Risiken zu minimieren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag regelt die Leistungen und Pflichten zwischen Bauherrn und Architekt. Er umfasst in der Regel die Planung, Bauleitung und Überwachung des Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist für die Koordination der Gewerke, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualitätssicherung auf der Baustelle verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Projektleiter, Bauüberwachung
    Honorar
    Das Honorar ist die Vergütung für die Leistungen des Architekten oder Bauleiters. Es kann pauschal oder nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet werden.
    Verwandte Begriffe: Vergütung, Gehalt, Entgelt
    Xella Jumbosteine
    Xella Jumbosteine sind großformatige Porenbetonsteine, die für den Bau von Mauerwerk verwendet werden. Sie zeichnen sich durch gute Wärmedämmung und einfache Verarbeitung aus.
    Verwandte Begriffe: Porenbeton, Mauerwerk, Baustoffe
    Vertragsauflösung
    Eine Vertragsauflösung beendet einen bestehenden Vertrag. Sie kann einvernehmlich oder durch Kündigung erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Kündigung, Rücktritt, Anfechtung
    Schadenersatz
    Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Er kann bei Vertragsverletzungen oder mangelhaften Leistungen geltend gemacht werden.
    Verwandte Begriffe: Entschädigung, Wiedergutmachung, Ausgleich
    Eigenleistung
    Eigenleistung bezeichnet Arbeiten, die der Bauherr selbst an seinem Bauprojekt ausführt, anstatt sie von einem Handwerker erledigen zu lassen.
    Verwandte Begriffe: Selbstbau, Do-it-yourself, Bauhelfer

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Kosten entstehen bei der Kündigung eines Architektenvertrags?
      Die Kosten hängen von den bereits erbrachten Leistungen des Architekten und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Es können Honoraransprüche für erbrachte Leistungen, aber auch Schadenersatzansprüche des Architekten entstehen, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist.
    2. Kann ich den Bau auch ohne Architekten zu Ende führen?
      Ja, das ist grundsätzlich möglich, insbesondere wenn Sie bereits viel Eigenleistung erbracht haben. Sie sollten jedoch sicherstellen, dass Sie über ausreichend Fachkenntnisse verfügen oder sich fachkundige Unterstützung suchen, um die Bauleitung und Koordination der Gewerke zu übernehmen.
    3. Was ist bei der Dokumentation des bisherigen Baufortschritts zu beachten?
      Dokumentieren Sie den Baufortschritt detailliert mit Fotos, Protokollen und Rechnungen. Dies dient als Nachweis für die erbrachten Leistungen und als Grundlage für die Abrechnung mit dem Architekten und den weiteren Gewerken.
    4. Wie finde ich einen geeigneten Bauleiter oder Architekten für die Weiterführung des Baus?
      Suchen Sie nach Architekten oder Bauleitern mit Erfahrung im Bereich Einfamilienhausbau. Achten Sie auf Referenzen und Qualifikationen. Führen Sie mehrere Gespräche, um den passenden Partner für Ihr Projekt zu finden.
    5. Welche Rolle spielen die Xella Jumbosteine bei der Vertragsauflösung?
      Die Xella Jumbosteine selbst spielen keine direkte Rolle bei der Vertragsauflösung. Sie sind lediglich das Baumaterial, mit dem das Haus gebaut wird. Die Qualität der Ausführung mit diesen Steinen kann jedoch ein Grund für Unzufriedenheit mit dem Architekten sein.
    6. Was tun, wenn der Architekt mangelhafte Leistungen erbracht hat?
      Dokumentieren Sie die Mängel detailliert und setzen Sie dem Architekten eine Frist zur Nachbesserung. Wenn die Mängel nicht behoben werden, können Sie Schadenersatzansprüche geltend machen oder den Vertrag fristlos kündigen.
    7. Brauche ich zwingend einen Bauleiter?
      In einigen Bundesländern ist ein Bauleiter gesetzlich vorgeschrieben. Auch wenn dies nicht der Fall ist, ist ein Bauleiter empfehlenswert, um die Koordination der Gewerke, die Einhaltung der Bauvorschriften und die Qualitätssicherung zu gewährleisten.
    8. Wie kann ich mich vor unseriösen Architekten schützen?
      Prüfen Sie die Referenzen und Qualifikationen des Architekten. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese. Achten Sie auf einen transparenten und detaillierten Architektenvertrag.

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      Eine Übersicht über die wesentlichen Phasen der Bauplanung.
  2. Bauleitung: Honorar vs. Haftung – Architekt oder Baubetreuer?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    risikofreudig muss er sein und gut versichert
    Aus Ihrer Frage höre ich heraus, dass Sie "Architekt" mit "teuer" assoziieren. Dies ist nicht der Fall. Wenn Sie die Stundensätze von Baubetreuern, z.B. Verband privater Bauherren, TÜV, Dekra und anderer selbsternannter Fachleute anschauen, werden Sie feststellen, dass diese im obersten Bereich der HOAIAbk. oder sogar darüber angesiedelt sind.
    Würden Sie allerdings zu mir kommen, würden Sie hören "warum kommen Sie erst jetzt" und ich würde mir schon sehr gut überlegen, ob ich wirklich durch Restbauleitung und Abnahme eines halbfertigen Objekts, das ich weder geplant noch im Bauablauf gesehen habe, für alle möglichen Mängel in Haftung gehen soll.
  3. Bauleiter gesucht: Architekt oder Bauingenieur – HOAI-Konformität!

    Foto von Jochen Ebel, Dipl.-Physiker

    Bauingenieur.
    Ich glaube kaum, dass Sie auf einen Fachmann verzichten können. Ob das ein Architekt oder ein Bauingenieur. ist, ist erst mal gleich  -  aber gut sollte er schon sein. Mit der Entlohnung hat das nichts zu tun, denn unabhängig wer eine Leistung erbringt, die in den Erfassungsbereich der HOAIAbk. (Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure) fällt, muss sich an die HOAI halten. Spielraum besteht nur in der Ausschöpfung der von-bis-Spannen in der HOAI.

    Was ist denn eigentlich der Stand? Liegt ein Bodengutachten vor? Ist ordentlich geplant worden? Statik gemacht? Energieeinsparungsnachweis gemacht? Bewehrung in der Bodenplatte usw. abgenommen? Fundamenterder ordentlich? usw.?

    Also den Bauleiter oder Baubetreuer den Sie brauchen muss im Vertrag die Verantwortung für Mängel vor seiner Zeit ausschließen, dass heißt nicht, dass er nicht trotzdem die schon vorhandenen Mängel sucht und Abhilfe vorschlägt.

  4. Architektenvertrag: Verständnis für Aversion nach Problemen

    Foto von

    ich habe mich vertan
    Nach Lesen des Nachfolgethreads habe ich gesehen, dass Sie bereits einen Architekten hatten. Insofern habe ich die Frage falsch verstanden, ich hatte an ein Bauvorhaben ohne bisherige fachliche Begleitung gedacht. Meinen Vorwurf "warum kommen Sie erst jetzt" ziehe ich deshalb gerne zurück. Die Aversion gegen Architekten ist aus dem Zusammenhang verständlich, Sie haben wohl kein gutes Exemplar erwischt. Trotzdem, ein Allrounder zum Fertigbauen sollte es schon sein.
  5. Bauleitung: Landesbauordnung (LBO) – Bauleiterpflicht in BW

    Bauleitung
    jetzt mal abgesehen vom technischen.
    Jede Landesbauordnung erfordert die Stellung eines Bauleiters, e sei denn die Baurechtsbehörde hat darauf verzichtet (nur bei einfachen Bauten).
    In BW ist das in § 42 Abs. 3 iVm § 45 LBOAbk. geregelt:
    § 42 (3) Bei der Errichtung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen ist die Bestellung eines Bauleiters erforderlich, soweit die Baurechtsbehörde bei geringfügigen oder technisch einfachen Bauvorhaben nicht darauf verzichtet. Bei anderen Bauvorhaben kann die Baurechtsbehörde die Bestellung eines Bauleiters verlangen, wenn die Bauvorhaben technisch besonders schwierig oder besonders umfangreich sind.
    § 45 (1) Der Bauleiter hat darüber zu wachen, dass die Bauausführung den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den Entwürfen des Planverfassers entspricht. Er hat im Rahmen dieser Aufgabe auf den sicheren bautechnischen Betrieb der Baustelle, insbesondere auf das gefahrlose Ineinandergreifen der Arbeiten der Unternehmer zu achten; die Verantwortlichkeit der Unternehmer bleibt unberührt. Verstöße, denen nicht abgeholfen wird, hat er unverzüglich der Baurechtsbehörde mitzuteilen.
    (2) Hat der Bauleiter nicht für alle ihm obliegenden Aufgaben die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachbauleiter zu bestellen. Diese treten insoweit an die Stelle des Bauleiters. Der Bauleiter bleibt für das ordnungsgemäße Ineinandergreifen seiner Tätigkeiten mit denen der Fachbauleiter verantwortlich
    Demnach sollte auf jeden Fall ein Bauleiter da sein, denn sonst droht die Einstellung des Baus.
    Gruß
    Harry
  6. Bauleiter: Dauer der Notwendigkeit – Rohbau bis Endabnahme?

    Nebenfrage:
    Wie lange braucht man einen Bauleiter? Bis zur letzten Abnahme wäre überzogen. Für Innentüren und Tischlerarbeiten braucht man den nicht zwingend. Für welchen Zeitraum gilt eigentlich die Forderung der LBOAbk. nach einen BL? Abschluss Rohbauarbeiten wäre für mich eine praktikable Grenze.
    Eine Weiterbeschäftigung hinsichtlich Mängelfreiheit der Ausbaugewerke wäre zwar sinnvoll, aber schreibt die LBO das vor?
  7. Bauleiterpflicht: Bayern vs. Rest – Unterschiede im Baurecht

    Foto von

    bis alles fertig ist
    Herr Taschner. Auch mit der letzten Schraube kann noch gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. In Bayern gehen die Uhren anders: da schreibt die Bauordnung gar keinen Bauleiter vor. Die Verantwortung bei der Ausführung liegt beim Bauherrn und bei den Unternehmern.
  8. Bauleiter umgehen? Innenausbau als Renovierung deklarieren?

    Herr Stubenrauch,
    könnte man nicht spitzfindig die weiteren Innenausbauarbeiten als "Renovierungsarbeiten" bezeichnen? Wer käme auf die Idee, wenn im Bestand Arbeiten durchgeführt werden, die nicht anzeige - und/oder genehmigungspflichtig sind, einen Bauleiter zu bestellen? Überzogen dargestellt: Wo ist der Unterschied, ob ich meine Kloschüssel im Neubau setze oder nach 15 Jahre austausche? Etwas fassungslos ob der Regularien ...
  9. Bauleiterpflicht: WC-Einbau – Genehmigungspflicht in BW!

    Foto von

    spitzfindig zurück
    In BW könnte man das so sehen. Der Bauherr hat die Verpflichtung, einen geeigneten Bauleiter zu bestellen, nur bei Genehmigungspflichtigen oder kenntnisgabepflichtigen Bauvorhaben. Mit einem Wohnhaus ohne Kloschüssel kommen Sie aber nicht durch. Wohngebäude müssen öffentlich-rechtlich ein WC haben, das ist zwingend Bestandteil der Genehmigung/Kenntnisgabe und muss in BW "baugeleitet" werden, das bayrische Häusl natürlich nicht *schmunzel*.
  10. Bauleiter: Baustellenverordnung (BaustellenVO) – Hinweis für Bayern

    Bauleiter ist notwendig,
    solange gearbeitet wird.
    Nebenbei ein Hinweis auf die BaustellenVO, die auch in Bayern gilt.
    Gruß
    Harry
  11. Bauleiter in Bayern: Koordinator statt Bauleiter notwendig?

    Foto von

    nicht die bayerischen Uhren kaputtmachen Harry
    In Bayern muss zwar ggf. ein Koordinator aber nach wie vor kein Bauleiter bestellt werden. In der Baustellenverordnung finde ich jedenfalls nichts.
  12. Bauleiter: Musterbauordnung – Empfehlung trotz fehlender Pflicht!

    Frei nach dem Mottto ...
    wir kommen jetzt nach Bayern, bitte stellen Sie Ihre Uhren um 100 Jahre zurück? *duck-und-weg*
    Einen Bauleiter braucht's ihr immer noch nicht, aber immerhin ab und zu mal einen mit Sachverstand! *grins*
    Genug der Witze.
    Ein Bauleiter hat manchmal schon was Gutes. Ist in der MusterBO übrigens auch vorgesehen!
    Gruß
  13. Architektenwechsel: Fehlerhafte Statik & Wärmeschutz – Neubeginn!

    Vielen Dank für die Antworten!
    Vielen Dank für die Tipps! Wir werden uns wohl einen neuen Architekten suchen, da wir inzwischen wissen, dass auch Statik, Wärmeschutzberechnung etc. fehlerhaft sind. Da kommt wohl noch einiges auf uns zu.
    Schönen Abend noch
    • Name:
    • Christina Beyer
  14. Architekt vs. Bauingenieur: Aufgabenbereiche & Schlichtungsstelle

    Foto von

    Aufgabengebiete der Planer (Architekt und Bauingenieur.)
    Da Sie sich von Ihrem Architekten trennen wollen, könnte es auch sein, dass die Schlichtungsstelle der betreffenden Architektenkammer hilft  -  nur wenn das versagt, ist der dicke Knüppel Gericht erforderlich. Wenn ich auch ggf. sage wie der dicke Knüppel geht  -  eine wenig streitige Auseinandersetzung halte ich für besser.

    Die von Ihnen letztgenannten Aufgaben (Statik, Wärmeschutzberechnung etc.) sind weniger Aufgaben des Architekten, sondern mehr die Aufgaben des Bauingenieur (und die deshalb viele Architekten nicht selbst machen, sondern an Bauingenieur übergeben und "nur" koordinieren), so sind doch die Aufgabengebiete beider sehr ähnlich, sodass in der HOAIAbk. (Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure) nicht die Berufe unterschieden werden, sondern nur Tätigkeitsbereiche  -  und unter den Studenten beider Fachrichtungen folgender Witz kursiert (nachzulesen im VDIAbk.-Jahrbuch 1993 (?) ): "Ein Architekt ist ein Bauingenieur bei dem die Rechenfertigkeiten nicht gereicht haben und ein Bauingenieur ist ein Architekt, bei dem die künstlerischen Fähigkeiten nicht gereicht haben. " Aber in beiden Gruppen gibt es Talente, die diesen Witz ad absurdum führen oder die sich auf Tätigkeiten, die man dem jeweils anderen mehr oder weniger zuordnet, spezialisiert haben.

    Warum die Erklärung: das Spektrum aus dem Sie sich den Fachmann Ihrer Wahl heraussuchen können umfasst nicht nur die Architekten, sondern auch die Bauingenieure. Und bei Beiden sollten Sie sich Referenzen geben lassen: Sie können genauso an eine Pfeife von Bauingenieur. geraten, wie Sie an eine Pfeife von Architekten geraten sind  -  Sie können aber auch an einen Bauingenieur. geraten, der einige Architekten in die Tasche stecken kann (bzw. umgekehrt). Deshalb -Referenzen einholen.

  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architektenvertrag kündigen: Bauleiter-Alternativen & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Nach der Kündigung eines Architektenvertrags ist die Suche nach einem kompetenten Bauleiter entscheidend. Die Diskussion beleuchtet die Unterschiede zwischen Architekten und Bauingenieuren, die Notwendigkeit eines Bauleiters gemäß Landesbauordnung (LBOAbk.), insbesondere in Baden-Württemberg, und die Verantwortlichkeiten des Bauherrn. Alternativen zur Bauleitung und die potenziellen Kosten werden ebenfalls erörtert.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Gemäß Bauleitung: Landesbauordnung (LBO) – Bauleiterpflicht in BW ist in Baden-Württemberg bei Gebäuden mit Aufenthaltsräumen die Bestellung eines Bauleiters erforderlich, es sei denn, die Baurechtsbehörde verzichtet darauf. Dies gilt insbesondere für genehmigungs- oder kenntnisgabepflichtige Bauvorhaben.

    ✅ Zusatzinfo: Ein Architekt muss nicht zwingend teurer sein als ein Baubetreuer. Die Honorare für Architekten und Ingenieure richten sich nach der HOAI (Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure), wie im Beitrag Bauleitung: Honorar vs. Haftung – Architekt oder Baubetreuer? erläutert wird. Es ist ratsam, die Stundensätze verschiedener Fachleute zu vergleichen.

    💰 Zusatzinfo: Die Frage, wie lange ein Bauleiter benötigt wird, wird im Thread diskutiert. Einigkeit besteht darüber, dass die Bauleitung mindestens bis zum Abschluss der Rohbauarbeiten erforderlich ist. Ob eine Weiterbeschäftigung bis zur Endabnahme sinnvoll ist, hängt von den individuellen Umständen ab.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Bauleiterpflicht mit der zuständigen Baurechtsbehörde ab. Vergleichen Sie Angebote von Architekten und Bauingenieuren unter Berücksichtigung der HOAI. Prüfen Sie, ob die Schlichtungsstelle der Architektenkammer bei Streitigkeiten mit dem vorherigen Architekten helfen kann, wie im Beitrag Architekt vs. Bauingenieur: Aufgabenbereiche & Schlichtungsstelle vorgeschlagen wird.

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