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Abrechnung nach Leistungsverzeichnis (LV): Was muss im Detail beachtet werden?
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Abrechnung nach Leistungsverzeichnis (LV): Was muss im Detail beachtet werden?

Liebes Forum,
im Mai 2000 begannen wir mit unserem Hausbau, dessen Erd-, Maurer- und Betonarbeiten (Maurerarbeiten, Betonarbeiten) von einer Firma ausgeführt wurden. Es erfolgte eine Ausschreibung über den Architekten, ein LVAbk. und auch später die Abrechnung über dieses LV. Alles bestens!
Im April 2001 (kurz vor dem Einzug) begann wir, uns Gedanken um die Außenanlagen zu machen. Der Architekt machte ein paar Skizzen und wir ließen uns vom gleichen Unternehmen, das den Rohbau erstellt hatte, ein Angebot dafür machen. Im Anschluss daran ließen wir aber erst mal nur ein Teil der Grundstückszufahrt auffüllen und verdichten und die Terrasse betonieren. Die angebotenen Pflasterarbeiten usw. erledigten wir später dann doch selbst.
Erst jetzt bekam ich für die Auffüll- und Betonierarbeiten (Auffüllarbeiten, Betonierarbeiten) eine Rechnung. Der Bauunternehmer verrechnete nun für die geleistete Arbeiten Regiestunden, da sich das ursprünglich Angebot auf m²-Preise inkl. Unterbau usw. bezog und z.B. der Schotter oder das Verdichten nicht einzeln angeboten war.
Die Stundensätze sind aber deutlich höher als damals im LV für das Haus (Regiestundensätze bzw. Stundensätze für die Maschinen wurden dort mit aufgeführt).
Nun meine Frage:
Müssen die Arbeiten nicht zumindest nach ursprünglichen LV abgerechnet werden, da sie ja noch zum Haus gehören? Oder gibt es eine zeitliche Einschränkung, wie lange ein LV gilt?
Vielen Dank für die Hilfe!
Klaus
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  • Klaus
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    Ich verstehe, dass Sie Fragen zur Abrechnung nach Leistungsverzeichnis (LVAbk.) haben. Hier sind einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Grundlage: Das Leistungsverzeichnis (LV) ist die Grundlage für die Abrechnung. Es beschreibt detailliert die auszuführenden Arbeiten und deren Preise.
    • Abweichungen: Weichen die tatsächlich ausgeführten Arbeiten vom LV ab (z.B. durch zusätzliche Leistungen oder Änderungen), müssen diese als Nachträge vereinbart und abgerechnet werden.
    • Regiestunden: Regiestunden sind nur dann abrechenbar, wenn sie vorher vereinbart wurden oder unvorhersehbar notwendig waren und vom Auftraggeber (oder Architekten) genehmigt wurden. Die Stundensätze müssen ebenfalls vereinbart sein.
    • Prüfung: Prüfen Sie die Abrechnung sorgfältig auf Übereinstimmung mit dem LV, den Nachträgen und den tatsächlich erbrachten Leistungen. Achten Sie auf korrekte Mengenansätze und Preise.
    • Dokumentation: Eine gute Dokumentation (z.B. Bautagesberichte, Fotos) ist wichtig, um die erbrachten Leistungen nachweisen zu können.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Abrechnung von Ihrem Architekten oder einem Bausachverständigen prüfen, um sicherzustellen, dass sie korrekt ist.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsverzeichnis (LV)
    Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist ein detailliertes Dokument, das alle für ein Bauprojekt erforderlichen Leistungen beschreibt. Es enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen sowie die entsprechenden Preise. Das LV dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Abrechnung der Bauleistungen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Baubeschreibung, Angebot.
    Regiestunden
    Regiestunden sind Arbeitsstunden, die zusätzlich zu den im Leistungsverzeichnis (LV) vereinbarten Leistungen anfallen. Sie werden in der Regel dann abgerechnet, wenn unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden oder wenn Änderungen am Bauplan vorgenommen werden, die nicht im LV enthalten sind. Die Abrechnung von Regiestunden erfordert eine vorherige Vereinbarung oder Genehmigung durch den Auftraggeber.
    Verwandte Begriffe: Nachtrag, Zusatzleistung, Stundenlohn.
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des ursprünglichen Bauvertrags oder Leistungsverzeichnisses (LV). Er wird erstellt, wenn während der Bauausführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht im LV enthalten waren, oder wenn sich die Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen ändert. Nachträge müssen schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber genehmigt werden.
    Verwandte Begriffe: Zusatzvereinbarung, Änderungsanzeige, Bauzeitverlängerung.
    Abrechnung
    Die Abrechnung ist der Prozess der Zusammenstellung und Überprüfung der Kosten für ein Bauprojekt. Sie umfasst die Erfassung aller erbrachten Leistungen, die Berechnung der entsprechenden Preise und die Erstellung einer detaillierten Rechnung. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf der Grundlage des Leistungsverzeichnisses (LV) und eventueller Nachträge.
    Verwandte Begriffe: Rechnung, Zahlungsplan, Baukosten.
    Architekt
    Ein Architekt ist ein Fachmann, der für die Planung, Gestaltung und Überwachung von Bauprojekten verantwortlich ist. Er erstellt Baupläne, koordiniert die verschiedenen Gewerke und überwacht die Bauausführung. Der Architekt kann auch bei der Abrechnung der Bauleistungen eine wichtige Rolle spielen, indem er die Rechnungen des Bauunternehmens prüft und sicherstellt, dass sie korrekt sind.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer.
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Bedingungen für die Ausführung von Bauleistungen regelt. Er enthält Angaben zu Art, Umfang und Qualität der Leistungen, den Preisen, den Zahlungsbedingungen und den Fristen. Der Bauvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Bauprojekt.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Leistungsvertrag, Bauordnung.
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Bauwesen verfügt. Er kann Gutachten erstellen, Baumängel beurteilen und bei Streitigkeiten zwischen Bauherren und Bauunternehmen vermitteln. Ein Bausachverständiger kann auch bei der Prüfung von Abrechnungen eine wertvolle Unterstützung sein.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Baugutachten.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Leistungsverzeichnis (LV)?
      Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Auflistung aller Bauleistungen, die für ein Bauprojekt erforderlich sind. Es enthält Beschreibungen der einzelnen Leistungen, Mengen und Einheitspreise. Das LV dient als Grundlage für die Angebotserstellung durch Bauunternehmen und für die spätere Abrechnung der erbrachten Leistungen.
    2. Was sind Regiestunden?
      Regiestunden sind Arbeitsstunden, die zusätzlich zu den im Leistungsverzeichnis (LV) vereinbarten Leistungen anfallen. Sie werden in der Regel dann abgerechnet, wenn unvorhergesehene Arbeiten notwendig werden oder wenn Änderungen am Bauplan vorgenommen werden, die nicht im LV enthalten sind. Die Abrechnung von Regiestunden erfordert eine vorherige Vereinbarung oder Genehmigung durch den Auftraggeber.
    3. Wie prüfe ich eine Abrechnung nach LV?
      Überprüfen Sie zunächst, ob alle im Leistungsverzeichnis (LV) aufgeführten Positionen korrekt abgerechnet wurden. Achten Sie auf die Mengenangaben und Einheitspreise. Vergleichen Sie die abgerechneten Leistungen mit den tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Prüfen Sie, ob Nachträge oder Regiestunden korrekt dokumentiert und vereinbart wurden. Bei Unklarheiten sollten Sie Rücksprache mit dem Bauunternehmen oder Ihrem Architekten halten.
    4. Was mache ich, wenn die Abrechnung Fehler enthält?
      Wenn Sie Fehler in der Abrechnung feststellen, sollten Sie diese umgehend dem Bauunternehmen schriftlich mitteilen und eine Korrektur verlangen. Dokumentieren Sie die Fehler genau und legen Sie gegebenenfalls Beweise (z.B. Fotos, Bautagesberichte) bei. Setzen Sie dem Bauunternehmen eine angemessene Frist zur Korrektur der Abrechnung.
    5. Kann ich die Zahlung verweigern, wenn die Abrechnung fehlerhaft ist?
      Sie können die Zahlung eines Teils der Rechnung verweigern, der fehlerhaft ist. Der unstrittige Teil der Rechnung sollte jedoch bezahlt werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor Sie eine Zahlung vollständig verweigern.
    6. Was ist ein Nachtrag zum Leistungsverzeichnis?
      Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung des ursprünglichen Leistungsverzeichnisses (LV). Er wird erstellt, wenn während der Bauausführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, die nicht im LV enthalten waren, oder wenn sich die Ausführung der im LV beschriebenen Leistungen ändert. Nachträge müssen schriftlich vereinbart und vom Auftraggeber genehmigt werden.
    7. Welche Rolle spielt der Architekt bei der Abrechnung?
      Der Architekt hat in der Regel die Aufgabe, die Abrechnung des Bauunternehmens zu prüfen und sicherzustellen, dass sie korrekt ist. Er vergleicht die abgerechneten Leistungen mit dem Leistungsverzeichnis (LV) und den tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Bei Unstimmigkeiten vermittelt er zwischen Auftraggeber und Bauunternehmen.
    8. Was passiert, wenn ich mich mit dem Bauunternehmen nicht einigen kann?
      Wenn Sie sich mit dem Bauunternehmen nicht über die Abrechnung einigen können, können Sie verschiedene Schritte unternehmen. Zunächst sollten Sie versuchen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, beispielsweise durch ein Mediationsverfahren. Wenn dies nicht gelingt, können Sie rechtliche Schritte einleiten und eine Klage vor Gericht erheben. Es ist ratsam, sich in diesem Fall von einem Anwalt beraten zu lassen.

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  2. LV-Abrechnung: Neues Angebot bei geänderten Leistungen!

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    LV und neues Angebot
    Hatten Sie für die zusätzlichen Arbeiten nicht ein neues Angebot? Damit muss die Abrechnung übereinstimmen. Ein Leistungsverzeichnis gilt für die angegebene vertragliche Bauzeit und für die ausgeschriebenen Mengen und natürlich für gleichartige Leistungen an der selben Baustelle. Schon wenn sich innerhalb der Bauzeit Mengen ändern, können dafür neue Preise vereinbart werden. Ändert sich die Art der Leistung, ändern sich die Preise ebenfalls. Großräumiges Verfüllen von Arbeitsräumen ist z.B. billiger als Bodeneinbau in kleinen Auftragsstärken. Auf den Preis wirkt sich auch aus, wenn einzelne Arbeiten nicht im Zusammenhang mit der Gesamtleistung ausgeführt werden können, da hierfür neue Anfahrten, Einrichtungen, Rüstzeiten, Einarbeitungszeiten und evtl. andere Geräte erforderlich werden.
  3. Abrechnung: Mineralbeton – Gewicht vs. Volumen Vergleich!

    Ja schon, aber ...
    in dem Angebot war das Auffüllen inkl. Verdichten als Preis/m³ angeboten. Auch die Betonierarbeiten wurden als DM/m² angeboten.
    Auf der Rechnung wird dies so aber nicht abgerechnet. Hier werden z.B. 3 Lkw mit Mineralbeton a 14 to abgerechnet (meiner Meinung nach Preis auch OK , bloß wie soll ich einmal Gewicht und einmal Volumen vergleichen, wo beim Volumen das Verdichten auch mit eingerechnet wurde ...). Der Arbeitsaufwand wurde dann nach Stunden für Meister/Vorarbeiter/Arbeiter abgerechnet.
    Mir geht es um diese Stundensätze. Dazu gibt es keine Angaben im Angebot aber im ursprünglichen LVAbk. (für unvorhergesehene Arbeiten wurden die Preise für Arbeitsstunden und Arbeitsgeräte mit ausgeschrieben). Zeitlich eingegrenzt wurde die Bauzeit im Bauvertrag nicht.
    Ich will mich nicht unberechtigt mit dem Bauunternehmer streiten, da wir mit den Arbeiten voll zufrieden waren. Die Differenz der LV- und der abgerechneten Stundensätze entspricht aber immerhin insgeamt einer Summe von 200 €. Da sollte man schon mal kritisch sein ...
    • Name:
    • Klaus
  4. Stundensätze: Gültigkeit nach Bauvertrag und Auftragsumfang

    Foto von

    Stundensätze
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass es keine Vertragsfristen gab. Aber auch ohne solche Fristen werden Sie den Unternehmer nicht an den Stundensätzen des alten LVs nicht festhalten können. Diese gelten für Leistungen im Rahmen des ersten Auftrags. Wenn Sie gut mit der Firma auskamen, lohnt sich ein Vorstoß auf alle Fälle. Man kann sich die unterschiedlichen Sätze schon mal erläutern lassen.
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Abrechnung nach Leistungsverzeichnis (LVAbk.): Details & Stolpersteine

    💡 Kernaussagen: Die Abrechnung nach Leistungsverzeichnis (LV) erfordert ein genaues Verständnis des Bauvertrags und der vereinbarten Leistungen. Bei Änderungen der Mengen oder der Art der Leistung sind neue Angebote erforderlich. Die Abrechnung von Materialien wie Mineralbeton sollte transparent und nachvollziehbar sein, wobei Gewicht und Volumen vergleichbar dargestellt werden müssen. Stundensätze aus alten LVs sind nicht automatisch für neue Aufträge gültig.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Abrechnung mit dem ursprünglichen Angebot übereinstimmt, wie im Beitrag LV-Abrechnung: Neues Angebot bei geänderten Leistungen! betont wird. Änderungen in Mengen oder Leistungen erfordern eine Anpassung des Angebots und der Preise.

    💰 Zusatzinfo: Bei der Abrechnung von Schüttgütern wie Mineralbeton ist es wichtig, die Umrechnung von Gewicht (Tonnen) in Volumen (Kubikmeter) zu verstehen, um die Kosten korrekt zu vergleichen. Der Beitrag Abrechnung: Mineralbeton – Gewicht vs. Volumen Vergleich! gibt hier wichtige Hinweise.

    📊 Zusatzinfo: Die Gültigkeit von Stundensätzen ist an den ursprünglichen Bauvertrag und den Umfang des Auftrags gebunden. Für zusätzliche Arbeiten oder neue Aufträge müssen die Stundensätze neu verhandelt werden, wie im Beitrag Stundensätze: Gültigkeit nach Bauvertrag und Auftragsumfang erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Überprüfen Sie die Abrechnungspositionen sorgfältig und vergleichen Sie diese mit dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis (LV) und eventuellen Nachträgen. Klären Sie Unstimmigkeiten mit dem Bauunternehmer, um eine faire und transparente Bauabrechnung sicherzustellen.

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