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Frage: Wohnflächenberechnung nach II. BV
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Frage: Wohnflächenberechnung nach II. BV

bei der Ermittlung der Wohnfläche nach der II. BVAbk. gibt es 2 Möglichkeiten
1. nach fertigmaßen
2. nach rohbaumaßen
wieso?
  • Name:
  • eben
  1. weil

    Foto von Horst Schmid

    das die Berechnungsvorschrift für öffentlich geförderten Wohnraum ist. Sie erhalten hiermit etwas Spielraum bei der Flächenermittlung, um z.B. geringfügige Überschreitungen doch noch in den Rahmen der förderfähigen Größen zu bringen (vgl. Abzug für Treppen innerhalb einer Wohnung).
    Gruß
  2. schlechte Begründung!

    nana!?
    man kann das so begründen:
    • im massiv- und Mauerwerksbau werden alle Maße als Rohbaumaße geplant. nun bekommt der bau aber noch einen Putz, und der nimmt etwas Fläche weg. der Einfachheit halber hat man also ein Berechnungsverfahren mit Rohbaumaßen etabliert. der Abzug von 3 Prozent für Putz wird jedoch freigestellt. die Begründung für die Freistellung der Abzüge auf nachfrage!
    • hat man es nun aber mit einem bestehenden Haus zu tun, und möchte die Wohnfläche ermitteln, nimmt man natürlich die Fertigmaße.

    nun ist es wie bei allen "ingenieurmäßigen" Berechnungen so, dass sie vereinfachen, und nur einen Teil der Wirklichkeit abbilden! nun gibt es Schlaumeier, die berechnen auch im Neubau nach fertigmaßen, obwohl es diese noch gar nicht gibt.
    schaut man sich die Werte mal in einer Tabelle an, so stellt man folgendes fest:
    relativ früh, bei ca. 4 m² raumgröße ist das Ergebnis bei Ansatz der normputzdicke 12 mm bei Innenputz im Berechnungsverfahren nach fertigmaßen höher!
    zum selbstnachrechnen (Länge und breite sind Rohbaumaße)
    Berechnung roh: Länge mal Breite mal 0,97 (roh minus 3 Prozent Putz)
    Berechnung fertig: (Länge minus putzdicke mal 2) mal (breite minus putzdicke mal 2)
    woran erkennt man denn nun die Schlaumeier? oder sind das erbsenzähler?
    jetzt kommt hoffentlich nicht wieder die Berechnungdebatte! die führt zu nichts, weil keine m² verkauft werden, sondern Wohnraum ;-)

    • Name:
    • till
  3. DANKE an horst u till

    habe ich das richtig verstanden
    es gibt 2 Möglichkeiten, weil es einfacher ist je nach dem, Neubau oder bestehendes Haus, mit der entsprechenden zu berechnen
  4. beim Finanzieren berechnen wir die Wohnflächen

    z.B. für die Förderung wie folgt
    Zimmer:
    Rohmaß = unverputzt 5,06 m x 5,06 m = 25,60 m² (ohne Putz länger)
    Fertigmaß = verputzt 5,00 m x 5,00 m = 25,00 m² (mit Putz kürzer)
    Da die Finanzierung vor der Maßnahme geregelt sein sollte, geht man vom Plan aus. Dieser enthält aber die Rohbaumaße. Also wird der Putz noch abgezogen, damit er nicht zu höheren Ergebnissen führt.
    Nach dem Verputzen kann man auch noch tatsächlich nachmessen.
    Unterschied zwischen Neubau und Altbau gibt es hier nicht, hier irrt till nach meiner besch. Finanzer-Meinung, oder bin ich falsch dran?
  5. ups zu schnell

    und nicht ganz deutlich.
    Kürzer. Nimm angegebenes Rohbaumaß zieh 3 % ab dann angenommenes Fertigmaß. Wird anerkannt.
  6. zu nett!

    es ist immer wieder schön:
    man schreibt was, begründet es, und dann kommt einer, schreibt teilweise das gleiche, und teilweise das Gegenteil!
    Herr Witzgall! sie dürfen gerne mitrechnen:
    5,01*5,01*0,97 = 24,35 m²
    das ist die Berechnung mit rohbaumaßen abzüglich 3 % für Putz
    ___
    (5,01-0,012*2) * (5,01-0,012*2) = 24,86 m²
    und das die Berechnung mit fiktiven 1,2 cm putzdicke und fertigmaßen
    den Rest einfach oben nachlesen!
    wie kommen sie drauf: ".. geht man vom plan aus. "
    das steht nirgendwo, dass man vom plan auszugehen hat!
    ein Schlaumeier Bauträger, mit dem wir bis zu seiner Insolvenz zu tun hatten, verlangte immer die Berechnung mit fertigmaßen, weil (siehe oben!) da noch ein m² drin ist!
    • Name:
    • till
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