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Wissen Sie eigentlich, ... (Bauherreninfo)
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Wissen Sie eigentlich, ... (Bauherreninfo)

Foto von Helmuth Plecker

Wissen Sie eigentlich, ...
... dass die Wohnfläche eines Hauses schon lange nicht mehr nach der DINAbk. 283 berechnet wird, sondern nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVAbk.)? Alles andere wäre unlauterer Wettbewerb!
... dass die Grundflächen von Abstellräumen und Hauswirtschaftsräumen demnach nicht zur Wohnfläche gehören?
... dass es eigentlich gar nicht immer darauf ankommt, wie groß die Wohnfläche ist, sondern vielmehr darum, dass die einzelnen Räume vernünftig aufgeteilt sind und Sie Ihre Möbel stellen können? Dass z.B. Ihr Schlafzimmerschrank und Ihr Ehebett ins Schlafzimmer passen und Sie noch vernünftig Ihre "Sieben Sachen" unterbringen können.
... dass "schlüsselfertig" bedeutet, dass die Maler-, Tapezier- und Oberboden- arbeiten sowie die Grundreinigung des Hauses zur Leistung des Hausanbieters gehören, auch wenn es nicht im Angebot steht?
... dass individuelle Architektur nicht teurer sein muss, als Standarthäuser?
... dass Sie beim Kauf eines Grundstückes bei einem Dritten und die Schlüssel- fertige Errichtung eines Eigenheimes durch einen Generalüber- oder -Unternehmer (Generalübernehmer, Generalunternehmer) nur die Notar- und Gerichtskosten (Notarkosten, Gerichtskosten) sowie die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis des Grundstückes bezahlen und somit eine Menge Geld sparen können?
... dass in einem Exposé oder einer Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung) die genaue Angabe der Fabrikate gehören sollte z.B. Gas-Wandgerät Hersteller: Viessmann Werke GmbH & Co. Modell: Vitodens 100?
... dass bei einen Festpreisangebot nicht nur der Preis ausschlaggebend ist, sondern auch die Vollständigkeit und die Qualität der beschriebenen Leistung?
... dass Sie die Kosten für die Materialien und Werkzeuge sowie mögliche Helferlöhne bei Ausführung von Arbeiten in Eigenleistung berücksichtigen sollten?
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=>Dieser Text erhält nun jeder Neuinteressent von mir zu ersten allgemeinen Info

  1. Hallo Herr Plecker,

    Foto von Horst Schmid

    schauen Sie doch mal den genauen Wortlaut der II. BVAbk., § 42 (4) nach. Abstellräume innerhalb der Wohnung gehören zur Wohnfläche! Außerdem gilt die II. BV eigentlich nur für die Berechnung der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau, sodass es für frei finanzierten Wohnungsbau eigentlich keine Berechnungsvorschrift gibt. Dennoch wird hier entweder die II. BV oder die außer Vollzug gesetzte DINAbk. 283 eingesetzt. Beide unterscheiden sich eigentlich nur in der Anrechnung von Balkonen. Unlauterer Wettbewerb? wohl kaum, wenn bei der Wohnflächenberechnung die Berechnungsgrundlage angegeben ist.
    Gruß
  2. Wie? Wohl kaum ...

    Foto von Horst Schmid

    Wie? Wohl kaum es geht hier um die Vergleichbarkeit. Wenn eine DINAbk. ersatzlos entfernt wird, kann hier keiner diese noch als Berechnungsgrundlage nehmen  -  auch wenn er sich darauf bezieht.
    Abstellraume werden nicht nach der II. BVAbk. zur Wohnfläche addiert, d.h. deren Grundflächen. Nach § 42 Absatz 4 Satz 2 geht es doch hervor.
    Oft werden auch die Grundflächen von Räumen unter Dachschrägen zur Wohnfläche addiert, die nach der Bauordnung gar keine Aufenthaltsräume sind.
  3. Ich bitte um Klärung durch einen RA!

    Foto von Horst Schmid

    Wo ist denn Herr Schotten? Im Urlaub?
  4. Hallo Herr Plecker,

    Foto von Horst Schmid

    Abstellräume innerhalb der Wohnung gehören nach § 42 II. BVAbk. zur Wohnfläche. Ein Aufenthaltsraum nach Landesbauordnung hat nichts mit der Wohnfläche zu tun. Sonst dürften Sie Flächen unter 2,30 m bzw. 2,40 m (je nach Bauordnung) nicht auf die Wohnfläche anrechnen. Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keine Berechnungsvorschrift. Deshalb werden  -  obwohl die DINAbk. 283 eigentlich nicht mehr existent ist und die II. BV nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zwingend anzuwenden ist  -  als allgemein übliche Geschäftssitte die DIN 283 oder die II. BV als Berechnungsgrundlage auch für den freien Wohnungsbau verwandt.
    Dazu brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Das steht überall in der Fachliteratur.
    Gruß
  5. Herr Plecker, was heißt Grundreinigung?

    Auch wir haben "schlüsselfertig" gebaut. Aber es kam keiner zum Putzen, im Gegenteil ich habe vor der Abnahme selbst mühseligst diese absolut hartnäckigen Estrichspritzer von den Bodentiefen Kunststofffenstern (Rahmen und Scheiben) abgekratzt. Das war eine S ... Arbeit, nur damit man bei der Abnahme feststellen konnte, ob die Fenster in Ordnung sind. Habe ich jetzt Pech gehabt, dass ich das nicht eingeklagt habe? Allerdings wäre, so wie ich unseren Generalunternehmer kenne, sowieso keiner gekommen. Der Aufwand lag pro Fenster bei einem halben Tag!
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  6. Bin zwar nicht Herr Plecker <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/wink.png" title=";-)" alt=";-)" width="15" height="15">)

    Foto von Lieselotte Tussing

    aber, Frau Friedrich, was Sie sich da zugemutet haben, ist wirklich schon der helle Wahnsinn!
    Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf gereinigte Scheiben, wobei der Anspruch an die Reinigungsqualität natürlich nicht mit dem der Hausfrauen-Fenster-Reinigung zu vergleichen ist. Am Fensterbeispiel erklärt: Sie müssen in der Lage sein, etwaige Mängel an den Fenster zu erkennen.
    Im Nachhinein sehe ich eigentlich keine Chance, bei Ihrem Bauträger noch was rauszuholen. Ich nehme an, Sie haben ihm keine Chance gegeben, die Leistung selbst auszuführen?!? Sie könnten höchstens über Kulanz (eine Hand wäscht die andere ...) eine Zusatzleistung, wie notwendiges Material für Garten, Außenanlage o.ä., von ihm zu erhalten.
    Apropos Entfernen von Zementspritzern: Haben Sie das Kratzerfrei hingekriegt?
  7. Frau Tussing, man ist ja schon froh, wenn überhaupt noch ein Handwerker kommt ...

    Denn so war/ist es leider mit unserem Bauvorhaben. Drei Tage vor der Abnahme (wir hatten einen SV bestellt) sagt der Sanitär-Installateur: Ich komme nicht zur Fertigmontage, weil ich noch Geld vom Generalunternehmer bekomme. So was hörten wir leider nicht zum ersten Mal. Der Termin der Fertigstellung verzögerte sich wegen solcher Unwägbarkeiten um ca. 5 Monate. Den Generalunternehmer hatten wir zwar mündlich zum Putzen aufgefordert, aber der hat das einfach ignoriert und ich war schon dankbar, dass der Installateur dann doch noch gekommen ist. Übrigens ging das Fensterputzen nicht ohne Kratzer ab, deswegen war auch die Fensterfirma nochmal da und hat die Rahmen nachpoliert.
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  8. Ohje,

    Foto von Lieselotte Tussing

    da macht das Bauen ja Laune!
    Grundsätzlich hätten Sie  -  da die Gewerke (Installateur, Reinigung usw ...) nicht fertig waren  -  die Abnahme wegen nicht fertig gestellter Leistung verweigern können! Ich nehme aber an, dass Sie froh waren, überhaupt so weit gekommen zu sein und auch einfach keine Nerven mehr für weitere Kriege gehabt haben. Dem Installateur können Sie nicht mal einen Vorwurf machen, wenn der Bauträger seine bestellten Leistungen nicht zahlt, würde ich auch nichts mehr machen.
    Was meinte denn Ihr SV dazu?
    Hat er Mängel gefunden? Wie war sein Auftrag?
    • Name:
  9. Frau Tussing, sie haben ja soo recht.

    Zum Schluss lagen die Nerven ziemlich blank, aber wir haben soweit durchgehalten, dass zur Abnahme nur noch Kleinigkeiten offen waren, die man auch aus den noch nicht bezahlten Raten des Generalunternehmer-Vertrages finanzieren könnte. Leider geht man ja oft bei solchen Generalunternehmer-Verträgen in Vorleistung, sodass eine Kündigung des Vertrages wegen Nichterfüllung seitens des GUs nicht rentabel ist. Der SV hat nur die Abnahme begleitet und uns auf verschiedene Dinge hingewiesen, die dann ins Mängelprotokoll aufgenommen wurden. Gravierende Mängel waren nicht dabei, hauptsächlich nur optische. Der SV kannte allerdings bereits den Rohbau, weil wir ihn während der Bauphase schon einmal konsultiert hatten und er damals div. Baufehler entdeckt die inzwischen beseitigt wurden.
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  10. Reinigung ist nicht gleich Reinigung

    Wenn Sie eine Reinigung vereinbart haben, dann verbirgt sich dahinter meist eine grobe Reinigung (oberflächliches Kehren und Fenster Putzen, jedoch keine Entfernung von Farbspritzer und Putzbrösel). Vereinbaren Sie jedoch eine Feinreinigung, dann sollten Sie in der Regel vom Boden essen können  -  so ist es jedenfalls im Anlagenbau "geregelt". Dann können Sie sich in den Bauteilen spiegeln. Nur diesen Komfort zahlen Sie auch entsprechend.
  11. Streifenfrei und blitzesauber

    Foto von Frank P. Taschner

    Bauschlussreinigung ist schon eine saubere Sache! Hier müssen (!) alle Putzreste, Kleberreste, nicht nur grobe Verschmutzungen, und sonstiges verschwunden sein. Hat mit besenrein nichts zu tun!
    Nass Putzen (natürlich nicht den Hirnholz- oder Teppichboden) ist ein Muss!
    Putzstreifen vom Feudel sind dagegen OK, solange sie nicht überhand nehmen.
    • Name:
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