... dass die Wohnfläche eines Hauses schon lange nicht mehr nach der DINAbk. 283 berechnet wird, sondern nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVAbk.)? Alles andere wäre unlauterer Wettbewerb!
... dass die Grundflächen von Abstellräumen und Hauswirtschaftsräumen demnach nicht zur Wohnfläche gehören?
... dass es eigentlich gar nicht immer darauf ankommt, wie groß die Wohnfläche ist, sondern vielmehr darum, dass die einzelnen Räume vernünftig aufgeteilt sind und Sie Ihre Möbel stellen können? Dass z.B. Ihr Schlafzimmerschrank und Ihr Ehebett ins Schlafzimmer passen und Sie noch vernünftig Ihre "Sieben Sachen" unterbringen können.
... dass "schlüsselfertig" bedeutet, dass die Maler-, Tapezier- und Oberboden- arbeiten sowie die Grundreinigung des Hauses zur Leistung des Hausanbieters gehören, auch wenn es nicht im Angebot steht?
... dass individuelle Architektur nicht teurer sein muss, als Standarthäuser?
... dass Sie beim Kauf eines Grundstückes bei einem Dritten und die Schlüssel- fertige Errichtung eines Eigenheimes durch einen Generalüber- oder -Unternehmer (Generalübernehmer, Generalunternehmer) nur die Notar- und Gerichtskosten (Notarkosten, Gerichtskosten) sowie die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis des Grundstückes bezahlen und somit eine Menge Geld sparen können?
... dass in einem Exposé oder einer Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung) die genaue Angabe der Fabrikate gehören sollte z.B. Gas-Wandgerät Hersteller: Viessmann Werke GmbH & Co. Modell: Vitodens 100?
... dass bei einen Festpreisangebot nicht nur der Preis ausschlaggebend ist, sondern auch die Vollständigkeit und die Qualität der beschriebenen Leistung?
... dass Sie die Kosten für die Materialien und Werkzeuge sowie mögliche Helferlöhne bei Ausführung von Arbeiten in Eigenleistung berücksichtigen sollten?
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