Diese Suchbegriffe sind im Text markiert: Putz

Wohnflächenberechnung nach II. BV: Was Bauherren wissen müssen – Rechte, Pflichten & Kosten?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Wohnflächenberechnung nach II. BV: Was Bauherren wissen müssen – Rechte, Pflichten & Kosten?

Foto von Helmuth Plecker

Wissen Sie eigentlich, ...
... dass die Wohnfläche eines Hauses schon lange nicht mehr nach der DINAbk. 283 berechnet wird, sondern nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVAbk.)? Alles andere wäre unlauterer Wettbewerb!
... dass die Grundflächen von Abstellräumen und Hauswirtschaftsräumen demnach nicht zur Wohnfläche gehören?
... dass es eigentlich gar nicht immer darauf ankommt, wie groß die Wohnfläche ist, sondern vielmehr darum, dass die einzelnen Räume vernünftig aufgeteilt sind und Sie Ihre Möbel stellen können? Dass z.B. Ihr Schlafzimmerschrank und Ihr Ehebett ins Schlafzimmer passen und Sie noch vernünftig Ihre "Sieben Sachen" unterbringen können.
... dass "schlüsselfertig" bedeutet, dass die Maler-, Tapezier- und Oberboden- arbeiten sowie die Grundreinigung des Hauses zur Leistung des Hausanbieters gehören, auch wenn es nicht im Angebot steht?
... dass individuelle Architektur nicht teurer sein muss, als Standarthäuser?
... dass Sie beim Kauf eines Grundstückes bei einem Dritten und die Schlüssel- fertige Errichtung eines Eigenheimes durch einen Generalüber- oder -Unternehmer (Generalübernehmer, Generalunternehmer) nur die Notar- und Gerichtskosten (Notarkosten, Gerichtskosten) sowie die Grunderwerbssteuer auf den Kaufpreis des Grundstückes bezahlen und somit eine Menge Geld sparen können?
... dass in einem Exposé oder einer Baubeschreibung (Leistungsbeschreibung) die genaue Angabe der Fabrikate gehören sollte z.B. Gas-Wandgerät Hersteller: Viessmann Werke GmbH & Co. Modell: Vitodens 100?
... dass bei einen Festpreisangebot nicht nur der Preis ausschlaggebend ist, sondern auch die Vollständigkeit und die Qualität der beschriebenen Leistung?
... dass Sie die Kosten für die Materialien und Werkzeuge sowie mögliche Helferlöhne bei Ausführung von Arbeiten in Eigenleistung berücksichtigen sollten?
Lassen Sie sich von ... beraten!
Oder klicken Sie die kostenlose Internet-Seite

an und lassen sich von unabhängigen Fachleuten oder anderen Bauherren beraten.
=>Dieser Text erhält nun jeder Neuinteressent von mir zu ersten allgemeinen Info

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Die korrekte Berechnung der Wohnfläche ist für Bauherren entscheidend, da sie den Wert der Immobilie und somit den Kaufpreis beeinflusst. Die Berechnung nach der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BVAbk.) ist maßgeblich.

    Wichtige Aspekte:

    • II. BV: Die Zweite Berechnungsverordnung regelt die genaue Ermittlung der Wohnfläche.
    • Unlauterer Wettbewerb: Eine falsche Berechnung (z.B. nach DINAbk. 283) kann rechtliche Konsequenzen haben.
    • Abstell- und Hauswirtschaftsräume: Deren Grundflächen werden bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt.

    👉 Handlungsempfehlung: Achten Sie darauf, dass die Wohnfläche im Kaufvertrag korrekt nach II. BV angegeben ist und lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Sachverständigen beraten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Wohnfläche
    Die Wohnfläche ist die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Sie dient als Grundlage für Miet- und Kaufpreise.
    Verwandte Begriffe: Grundfläche, Nutzfläche, Wohnraum.
    II. BV (Zweite Berechnungsverordnung)
    Die Zweite Berechnungsverordnung ist eine deutsche Verordnung, die die Berechnung der Wohnfläche regelt. Sie legt fest, welche Flächen wie angerechnet werden dürfen.
    Verwandte Begriffe: Wohnflächenberechnung, Baurecht, Verordnung.
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die gesamte Fläche eines Raumes, einschließlich der Flächen, die von Wänden, Säulen und anderen Bauteilen eingenommen werden.
    Verwandte Begriffe: Wohnfläche, Nutzfläche, Raumfläche.
    Leistungsbeschreibung
    Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der Leistungen, die ein Bauunternehmer oder Handwerker im Rahmen eines Bauprojekts erbringen muss. Sie enthält Angaben zu Materialien, Ausführungsstandards und Qualitätsanforderungen.
    Verwandte Begriffe: Baubeschreibung, Werkvertrag, Bauvertrag.
    Festpreisangebot
    Ein Festpreisangebot ist ein Angebot, bei dem der Preis für eine bestimmte Leistung oder ein Produkt im Voraus festgelegt wird und während der Vertragslaufzeit nicht geändert werden kann.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Kostenvoranschlag, Pauschalpreis.
    Sachverständiger
    Ein Sachverständiger ist eine Person mit besonderem Fachwissen und Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet, die in der Lage ist, Gutachten zu erstellen und fachliche Fragen zu beantworten.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Experte, Bausachverständiger.
    Kaufpreis
    Der Kaufpreis ist der Geldbetrag, der für den Erwerb einer Immobilie oder eines anderen Gegenstandes zu zahlen ist.
    Verwandte Begriffe: Verkaufspreis, Erwerbskosten, Investition.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist die Zweite Berechnungsverordnung (II. BV)?
      Die II. BV ist eine deutsche Verordnung, die detailliert festlegt, wie die Wohnfläche einer Immobilie zu berechnen ist. Sie dient als Grundlage für Mietverträge, Kaufverträge und andere rechtliche Angelegenheiten, bei denen die Wohnfläche relevant ist.
    2. Warum ist die korrekte Wohnflächenberechnung wichtig?
      Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist wichtig, weil sie den Wert der Immobilie beeinflusst und als Grundlage für Miet- oder Kaufpreise dient. Falsche Angaben können zu rechtlichen Streitigkeiten und finanziellen Verlusten führen.
    3. Welche Räume werden bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt?
      Bei der Wohnflächenberechnung werden Wohnräume wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad vollständig berücksichtigt. Abstellräume und Hauswirtschaftsräume werden ebenfalls anteilig oder vollständig einbezogen, abhängig von ihrer Nutzung und Beschaffenheit.
    4. Was ist der Unterschied zwischen DIN 283 und II. BV?
      Die DIN 283 ist eine veraltete Norm zur Wohnflächenberechnung, die durch die II. BV ersetzt wurde. Die II. BV ist genauer und berücksichtigt mehr Details, um eine präzisere Berechnung zu gewährleisten. Die DIN 283 darf nicht mehr verwendet werden.
    5. Was tun, wenn die Wohnfläche im Kaufvertrag falsch angegeben ist?
      Wenn die Wohnfläche im Kaufvertrag falsch angegeben ist, sollten Sie dies umgehend dem Verkäufer oder Bauträger mitteilen und eine Korrektur verlangen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Sachverständigen hinzuziehen, um die tatsächliche Wohnfläche zu ermitteln.
    6. Wie wirkt sich die Wohnfläche auf den Kaufpreis aus?
      Die Wohnfläche ist ein wesentlicher Faktor bei der Bestimmung des Kaufpreises einer Immobilie. Eine größere Wohnfläche bedeutet in der Regel einen höheren Kaufpreis, da mehr Raum zur Verfügung steht.
    7. Was bedeutet "unlauterer Wettbewerb" im Zusammenhang mit der Wohnflächenberechnung?
      Unlauterer Wettbewerb liegt vor, wenn ein Anbieter eine falsche oder irreführende Wohnflächenangabe macht, um sich einen Vorteil gegenüber anderen Anbietern zu verschaffen. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben.
    8. Sollte ich einen Sachverständigen zur Wohnflächenberechnung hinzuziehen?
      Es ist ratsam, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, wenn Sie Zweifel an der Korrektheit der Wohnflächenangabe haben oder wenn es zu Streitigkeiten kommt. Ein Sachverständiger kann die Wohnfläche neutral und fachgerecht ermitteln.

    🔗 Verwandte Themen

    • Wohnflächenberechnung: Fehler vermeiden
      Tipps zur korrekten Berechnung und häufige Fehlerquellen.
    • II. BV im Mietrecht
      Bedeutung der II. BV für Mieter und Vermieter.
    • Grundflächenermittlung: So geht's richtig
      Anleitung zur korrekten Ermittlung der Grundfläche.
    • Baubeschreibung prüfen: Worauf achten?
      Wichtige Punkte bei der Prüfung der Baubeschreibung.
    • Kaufvertrag: Wohnfläche korrekt angeben
      Hinweise zur korrekten Angabe der Wohnfläche im Kaufvertrag.
  2. II. BV: Abstellräume – Wohnfläche vs. öffentlich geförderter Wohnungsbau

    Foto von Horst Schmid

    Hallo Herr Plecker,
    schauen Sie doch mal den genauen Wortlaut der II. BV, § 42 (4) nach. Abstellräume innerhalb der Wohnung gehören zur Wohnfläche! Außerdem gilt die II. BV eigentlich nur für die Berechnung der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau, sodass es für frei finanzierten Wohnungsbau eigentlich keine Berechnungsvorschrift gibt. Dennoch wird hier entweder die II. BV oder die außer Vollzug gesetzte DINAbk. 283 eingesetzt. Beide unterscheiden sich eigentlich nur in der Anrechnung von Balkonen. Unlauterer Wettbewerb? wohl kaum, wenn bei der Wohnflächenberechnung die Berechnungsgrundlage angegeben ist.
    Gruß
  3. Wohnflächenberechnung: DIN-Normen und Vergleichbarkeit im Baurecht

    Foto von

    Wie? Wohl kaum ...
    Wie? Wohl kaum es geht hier um die Vergleichbarkeit. Wenn eine DINAbk. ersatzlos entfernt wird, kann hier keiner diese noch als Berechnungsgrundlage nehmen  -  auch wenn er sich darauf bezieht.
    Abstellraume werden nicht nach der II. BVAbk. zur Wohnfläche addiert, d.h. deren Grundflächen. Nach § 42 Absatz 4 Satz 2 geht es doch hervor.
    Oft werden auch die Grundflächen von Räumen unter Dachschrägen zur Wohnfläche addiert, die nach der Bauordnung gar keine Aufenthaltsräume sind.
  4. Baurechtliche Klärung: Anfrage an Rechtsanwalt zum Thema Wohnfläche

    Foto von

    Ich bitte um Klärung durch einen RA!
    Wo ist denn Herr Schotten? Im Urlaub?
  5. Wohnfläche: Abstellraum-Anrechnung nach II. BV und Landesbauordnung

    Foto von

    Hallo Herr Plecker,
    Abstellräume innerhalb der Wohnung gehören nach § 42 II. BV zur Wohnfläche. Ein Aufenthaltsraum nach Landesbauordnung hat nichts mit der Wohnfläche zu tun. Sonst dürften Sie Flächen unter 2,30 m bzw. 2,40 m (je nach Bauordnung) nicht auf die Wohnfläche anrechnen. Für frei finanzierten Wohnraum gibt es keine Berechnungsvorschrift. Deshalb werden  -  obwohl die DINAbk. 283 eigentlich nicht mehr existent ist und die II. BVAbk. nur für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zwingend anzuwenden ist  -  als allgemein übliche Geschäftssitte die DIN 283 oder die II. BV als Berechnungsgrundlage auch für den freien Wohnungsbau verwandt.
    Dazu brauchen Sie keinen Rechtsanwalt. Das steht überall in der Fachliteratur.
    Gruß
  6. Bauabnahme: Anspruch auf Grundreinigung bei schlüsselfertigem Bau?

    Herr Plecker, was heißt Grundreinigung?
    Auch wir haben "schlüsselfertig" gebaut. Aber es kam keiner zum Putzen, im Gegenteil ich habe vor der Abnahme selbst mühseligst diese absolut hartnäckigen Estrichspritzer von den Bodentiefen Kunststofffenstern (Rahmen und Scheiben) abgekratzt. Das war eine S ... Arbeit, nur damit man bei der Abnahme feststellen konnte, ob die Fenster in Ordnung sind. Habe ich jetzt Pech gehabt, dass ich das nicht eingeklagt habe? Allerdings wäre, so wie ich unseren Generalunternehmer kenne, sowieso keiner gekommen. Der Aufwand lag pro Fenster bei einem halben Tag!
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  7. Bauschäden: Fensterreinigung – Mängel erkennen und Ansprüche geltend machen

    Foto von Lieselotte Tussing

    Bin zwar nicht Herr Plecker 😉
    aber, Frau Friedrich, was Sie sich da zugemutet haben, ist wirklich schon der helle Wahnsinn!
    Selbstverständlich haben Sie Anspruch auf gereinigte Scheiben, wobei der Anspruch an die Reinigungsqualität natürlich nicht mit dem der Hausfrauen-Fenster-Reinigung zu vergleichen ist. Am Fensterbeispiel erklärt: Sie müssen in der Lage sein, etwaige Mängel an den Fenster zu erkennen.
    Im Nachhinein sehe ich eigentlich keine Chance, bei Ihrem Bauträger noch was rauszuholen. Ich nehme an, Sie haben ihm keine Chance gegeben, die Leistung selbst auszuführen?!? Sie könnten höchstens über Kulanz (eine Hand wäscht die andere ...) eine Zusatzleistung, wie notwendiges Material für Garten, Außenanlage o.ä., von ihm zu erhalten.
    Apropos Entfernen von Zementspritzern: Haben Sie das Kratzerfrei hingekriegt?
  8. Bauverzögerung: Handwerker-Ausfall und Folgen für die Bauabnahme

    Frau Tussing, man ist ja schon froh, wenn überhaupt noch ein Handwerker kommt ...
    Denn so war/ist es leider mit unserem Bauvorhaben. Drei Tage vor der Abnahme (wir hatten einen SV bestellt) sagt der Sanitär-Installateur: Ich komme nicht zur Fertigmontage, weil ich noch Geld vom Generalunternehmer bekomme. So was hörten wir leider nicht zum ersten Mal. Der Termin der Fertigstellung verzögerte sich wegen solcher Unwägbarkeiten um ca. 5 Monate. Den Generalunternehmer hatten wir zwar mündlich zum Putzen aufgefordert, aber der hat das einfach ignoriert und ich war schon dankbar, dass der Installateur dann doch noch gekommen ist. Übrigens ging das Fensterputzen nicht ohne Kratzer ab, deswegen war auch die Fensterfirma nochmal da und hat die Rahmen nachpoliert.
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  9. Bauabnahme verweigern: Unfertige Leistungen und Ihre Rechte als Bauherr

    Foto von Lieselotte Tussing

    Ohje,
    da macht das Bauen ja Laune!
    Grundsätzlich hätten Sie  -  da die Gewerke (Installateur, Reinigung usw ...) nicht fertig waren  -  die Abnahme wegen nicht fertig gestellter Leistung verweigern können! Ich nehme aber an, dass Sie froh waren, überhaupt so weit gekommen zu sein und auch einfach keine Nerven mehr für weitere Kriege gehabt haben. Dem Installateur können Sie nicht mal einen Vorwurf machen, wenn der Bauträger seine bestellten Leistungen nicht zahlt, würde ich auch nichts mehr machen.
    Was meinte denn Ihr SV dazu?
    Hat er Mängel gefunden? Wie war sein Auftrag?
    • Name:
  10. Generalunternehmer-Vertrag: Vorleistung, Kündigung und Mängelprotokoll

    Frau Tussing, sie haben ja soo recht.
    Zum Schluss lagen die Nerven ziemlich blank, aber wir haben soweit durchgehalten, dass zur Abnahme nur noch Kleinigkeiten offen waren, die man auch aus den noch nicht bezahlten Raten des Generalunternehmer-Vertrages finanzieren könnte. Leider geht man ja oft bei solchen Generalunternehmer-Verträgen in Vorleistung, sodass eine Kündigung des Vertrages wegen Nichterfüllung seitens des GUs nicht rentabel ist. Der SV hat nur die Abnahme begleitet und uns auf verschiedene Dinge hingewiesen, die dann ins Mängelprotokoll aufgenommen wurden. Gravierende Mängel waren nicht dabei, hauptsächlich nur optische. Der SV kannte allerdings bereits den Rohbau, weil wir ihn während der Bauphase schon einmal konsultiert hatten und er damals div. Baufehler entdeckt die inzwischen beseitigt wurden.
    • Name:
    • Dagmar Friedrich
  11. Bauschlussreinigung: Grobreinigung vs. Feinreinigung – Definitionen im Bauwesen

    Reinigung ist nicht gleich Reinigung
    Wenn Sie eine Reinigung vereinbart haben, dann verbirgt sich dahinter meist eine grobe Reinigung (oberflächliches Kehren und Fenster Putzen, jedoch keine Entfernung von Farbspritzer und Putzbrösel). Vereinbaren Sie jedoch eine Feinreinigung, dann sollten Sie in der Regel vom Boden essen können  -  so ist es jedenfalls im Anlagenbau "geregelt". Dann können Sie sich in den Bauteilen spiegeln. Nur diesen Komfort zahlen Sie auch entsprechend.
  12. Bauschlussreinigung: Anforderungen an streifenfreie und saubere Übergabe

    Foto von

    Streifenfrei und blitzesauber
    Bauschlussreinigung ist schon eine saubere Sache! Hier müssen (!) alle Putzreste, Kleberreste, nicht nur grobe Verschmutzungen, und sonstiges verschwunden sein. Hat mit besenrein nichts zu tun!
    Nass Putzen (natürlich nicht den Hirnholz- oder Teppichboden) ist ein Muss!
    Putzstreifen vom Feudel sind dagegen OK, solange sie nicht überhand nehmen.
    • Name:
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Wohnflächenberechnung nach II. BVAbk.: Rechte, Pflichten & Kosten für Bauherren

    💡 Kernaussagen: Die Wohnflächenberechnung nach II. BV ist relevant für öffentlich geförderten Wohnungsbau, während im frei finanzierten Bereich oft die II. BV oder die DINAbk. 283 als Berechnungsgrundlage dienen. Abstellräume innerhalb der Wohnung können zur Wohnfläche gehören. Bei der Bauabnahme ist eine Bauschlussreinigung wichtig, deren Umfang (Grob- vs. Feinreinigung) vertraglich geregelt sein sollte. Bauherren haben das Recht, die Abnahme bei unfertigen Leistungen zu verweigern.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Bauabnahme verweigern: Unfertige Leistungen und Ihre Rechte als Bauherr sollten Bauherren die Abnahme verweigern, wenn Gewerke wie Installateure oder Reinigungsfirmen ihre Leistungen nicht vollständig erbracht haben.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Wohnfläche: Abstellraum-Anrechnung nach II. BV und Landesbauordnung wird klargestellt, dass Abstellräume innerhalb der Wohnung nach § 42 II. BV zur Wohnfläche gehören, während Aufenthaltsräume nach Landesbauordnung keinen direkten Einfluss auf die Wohnfläche haben.

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussion berührt auch die Thematik der Bauschlussreinigung. Im Beitrag Bauschlussreinigung: Grobreinigung vs. Feinreinigung – Definitionen im Bauwesen wird der Unterschied zwischen einer groben und einer feinen Reinigung erläutert, wobei eine Feinreinigung einen höheren Standard hinsichtlich der Sauberkeit voraussetzt.

    🔧 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor der Bauabnahme sicherstellen, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht wurden und eine adäquate Reinigung erfolgt ist. Bei Unsicherheiten bezüglich der Wohnflächenberechnung empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt oder Sachverständigen zu konsultieren, wie im Beitrag Baurechtliche Klärung: Anfrage an Rechtsanwalt zum Thema Wohnfläche angedeutet.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld, welche Reinigungsleistung im Bauvertrag enthalten ist (siehe Bauabnahme: Anspruch auf Grundreinigung bei schlüsselfertigem Bau?) und bestehen Sie auf die Einhaltung Ihrer Rechte bei der Bauabnahme. Dokumentieren Sie Mängel im Mängelprotokoll (siehe Generalunternehmer-Vertrag: Vorleistung, Kündigung und Mängelprotokoll).

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherr". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Vollgeschoss Definition Bayern: Was zählt wirklich? Raumhöhe, Wintergarten & Dachterrasse?
  2. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Dachausbau vergrößern BW: Maximale Größe, Genehmigung & Kosten im Detail?
  3. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Flächenberechnung Wohnungsbau: DIN 277 für Architekten – Aktuelle Normen & Unterschiede?
  4. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag erstellen lassen: Kosten, Architektensuche & benötigte Unterlagen?
  5. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt Planungskosten bei Abbruch: Höhe, Vertrag & Leistungsphasen?
  6. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wohnflächenberechnung: Bad im Kellergeschoss (KG) – Anrechnung zur Wohnfläche?
  7. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Wohnflächenverordnung: Was zählt zum Hauswirtschaftsraum (HWR)? Definition, Therme & Waschmaschine
  8. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Kniestockabnahme vor oder nach Betonage? Architekt Vorgehen, Gewährleistung & Risiken
  9. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Falsche Baupläne: Raumflächenberechnung prüfen – Rechte, Wertminderung & Vorgehen?
  10. BAU-Forum - Architekt / Architektur - DIN 277 Flächenfarben: Wo finde ich die neuen Farbdefinitionen & Änderungen?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherr" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherr" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherr" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Wohnfläche, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherr" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Wohnflächenberechnung nach II. BV: Was Bauherren wissen müssen – Rechte, Pflichten & Kosten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Wohnflächenberechnung: II. BV für Bauherren | Wichtige Infos
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Wohnfläche, II. BV, Wohnflächenberechnung, Baurecht, Bauherren, Hausbau, Kaufpreis, Grundfläche, Leistungsbeschreibung, Festpreisangebot
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼