Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?
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Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht, Kosten & Ablauf in BaWü?

Hallo,
bei uns (BaWü) hat sich der Schornsteinfeger zur Feststoffmessung an unserer Pelletheizung (14,9 kW) angekündigt.
Ist diese Messung denn nicht nur für Feststoffkessel ab 15 kW Leistung Pflicht?
Ich Frage nur, weil die Feststoffmessung angeblich ein recht teurer Spaß ist (dreistelliger Betrag).
Im Voraus vielen Dank für Antworten auf meine Frage und ggf. auch Erfahrungsberichte zum Ablauf und Ergebnis dieser Messung bei der eigenen Heizung.
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    Die Frage, ob eine Feststoffmessung für Ihre Pelletheizung mit 14,9 kW in Baden-Württemberg (BaWü) verpflichtend ist, hängt von den geltenden Landesvorschriften und der Art der Feuerungsanlage ab. Grundsätzlich sind Feststoffkessel ab einer bestimmten Nennwärmeleistung messpflichtig, wobei die genaue Grenze variieren kann.

    Ich empfehle Ihnen, die aktuelle Fassung der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) für Baden-Württemberg sowie die entsprechenden Ausführungsbestimmungen zu prüfen. Diese Dokumente geben Auskunft über die genauen Leistungsgrenzen und Messintervalle für Feststofffeuerungsanlagen.

    Die Kosten für eine Feststoffmessung können variieren. Ein dreistelliger Betrag ist durchaus üblich, da die Messung spezielle Messtechnik und Fachkenntnisse erfordert. Die Kosten setzen sich in der Regel aus den Gebühren des Schornsteinfegers und den Kosten für die Analyse der Messwerte zusammen.

    Der Ablauf einer Feststoffmessung umfasst in der Regel die Vorbereitung der Messstelle, die Durchführung der Messung während des Heizbetriebs und die anschließende Auswertung der Messwerte. Der Schornsteinfeger wird dabei die Emissionen Ihrer Pelletheizung erfassen und mit den zulässigen Grenzwerten vergleichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Kontaktieren Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger oder die zuständige Behörde in BaWü, um verbindliche Auskunft über die Messpflicht für Ihre Pelletheizung zu erhalten. Fragen Sie auch nach einer detaillierten Kostenaufstellung für die Feststoffmessung.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Feststoffmessung
    Eine Feststoffmessung ist eine Emissionsmessung zur Bestimmung der Staub- und Schadstoffkonzentration in den Abgasen von Feststofffeuerungsanlagen. Sie dient der Überwachung der Einhaltung von Grenzwerten. Verwandte Begriffe: Emissionsmessung, Staubmessung, Abgasanalyse.
    Pelletheizung
    Eine Pelletheizung ist eine Heizungsanlage, die mit Holzpellets betrieben wird. Sie gilt als umweltfreundliche Alternative zu Öl- und Gasheizungen. Verwandte Begriffe: Biomasseheizung, Holzheizung, Zentralheizung.
    Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
    Die KÜO ist eine deutsche Verordnung, die die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger regelt, einschließlich der Durchführung von Emissionsmessungen und der Überprüfung von Feuerungsanlagen. Verwandte Begriffe: Schornsteinfegergesetz, Immissionsschutz, Feuerstättenschau.
    Nennwärmeleistung
    Die Nennwärmeleistung ist die maximale Wärmeleistung, die eine Feuerungsanlage unter definierten Bedingungen abgeben kann. Sie wird in Kilowatt (kW) angegeben. Verwandte Begriffe: Heizleistung, Wärmebedarf, Wirkungsgrad.
    Emissionen
    Emissionen sind die Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt, beispielsweise durch Verbrennungsprozesse. Sie können die Luftqualität beeinträchtigen und gesundheitsschädliche Auswirkungen haben. Verwandte Begriffe: Immissionen, Schadstoffe, Luftreinhaltung.
    Schornsteinfeger
    Ein Schornsteinfeger ist ein Handwerker, der für die Reinigung, Überprüfung und Wartung von Feuerungsanlagen und Abgasanlagen zuständig ist. Er führt auch Emissionsmessungen durch. Verwandte Begriffe: Feuerungsanlagenmechaniker, Kaminkehrer, Rauchfangkehrer.
    Grenzwerte
    Grenzwerte sind gesetzlich festgelegte Höchstwerte für die Emission von Schadstoffen. Sie dienen dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Verwandte Begriffe: Immissionsgrenzwerte, Emissionsstandards, Umweltauflagen.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Feststoffmessung?
      Eine Feststoffmessung ist eine Emissionsmessung, die bei Feststofffeuerungsanlagen (z.B. Pelletheizungen, Holzöfen) durchgeführt wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte für Staub und andere Schadstoffe zu überprüfen.
    2. Warum ist eine Feststoffmessung notwendig?
      Die Feststoffmessung dient dem Schutz der Umwelt und der Luftqualität. Durch die regelmäßige Überprüfung der Emissionen sollen schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit und die Umwelt minimiert werden.
    3. Wer führt eine Feststoffmessung durch?
      Feststoffmessungen werden in der Regel von Schornsteinfegern durchgeführt, die über die entsprechende Qualifikation und Messtechnik verfügen.
    4. Wie oft muss eine Feststoffmessung durchgeführt werden?
      Die Häufigkeit der Feststoffmessungen ist in den jeweiligen Landesverordnungen geregelt und hängt von der Art und Leistung der Feuerungsanlage ab.
    5. Was passiert, wenn die Grenzwerte bei der Feststoffmessung überschritten werden?
      Werden die Grenzwerte überschritten, müssen Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen ergriffen werden. Dies kann beispielsweise die Optimierung der Verbrennung oder die Nachrüstung eines Filtersystems umfassen.
    6. Welche Rolle spielt die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)?
      Die KÜO regelt in Deutschland die Aufgaben und Pflichten der Schornsteinfeger, einschließlich der Durchführung von Emissionsmessungen und der Überprüfung von Feuerungsanlagen.
    7. Was sind die typischen Kosten einer Feststoffmessung?
      Die Kosten für eine Feststoffmessung können variieren, liegen aber oft im dreistelligen Bereich. Sie hängen von der Art der Messung, dem Aufwand und den Gebühren des Schornsteinfegers ab.
    8. Wo finde ich die aktuellen Vorschriften für Feststoffmessungen in BaWü?
      Die aktuellen Vorschriften finden Sie in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Landes Baden-Württemberg sowie in den zugehörigen Ausführungsbestimmungen.

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  2. Feststoffmessung: Schornsteinfeger-Lobby & Messpflicht ab 15kW

    Es tut sich was, werden Sie Lobbyist!
    Eine der stärksten Interessenvertreter im politischen Berlin sind zweifelsohne die der Schornsteinfegerzunft. Mehr muss ich dazu kaum schreiben.
    Was das Messen Ihrer Pelletsanlage betrifft, haben Sie (noch) Recht. Gemessen werden (bzw. wurden bisher) Feststoffkessel nur ab 15 kW. Deshalb kamen zum Unbill o.g. Monopolisten alle österreichischen 15 kW-Pelletskessel in Deutschland mit einem Typenschild von 14,9 kW Nennleistung zur Auslieferung. Damit unterliegen diese Kessel (bisher) nicht der Messpflicht.
    Aber die BImSch wird derzeit novelliert ...
    Alles weitere im Link.
    Mit sonnigem Gruß ... Lb
  3. Pelletheizung: Keine Messpflicht? Angebot ablehnen möglich?

    hmmm
    Danke für die rasche Antwort!
    Bedeutet das, ich kann (noch) sagen: "Vielen Dank für das Angebot, aber ich bin nicht an einer Messung interessiert"?
    Oder gibt es vielleicht doch eine (versteckte oder indirekte) Pflicht zur Messung wie "einmalig nach Inbetriebnahme" oder sowas?
    Bisher wurde immer nur kurz gekehrt, dann die Anlage wegen ihrer offensichtlich sauberen Verbrennung gelobt (sieht man an den Ablagerungen im Rauchrohr und an der Asche im Auffangbehälter) und dann kassiert.
    Die Pelletheizung wurde im Sommer 2004 in Betrieb genommen.
  4. Pelletheizung unter 15kW: Aktuelle Messpflicht – Abzocke?

    Keine Messpflicht
    Ich kenne niemanden (BW), bei dem unter 15 kW gemessen wird. Insofern sehe ich darin schlichtweg einen Versuch abzuzocken.
    Leider sieht die derzeitige Novelle der 1. BImSchV tatsächlich eine zweijährliche Messpflicht für Kessel ab 4 kW vor. Das ist allerdings noch nicht ganz raus, eventuell reicht auch eine Typprüfung. Die Novelle ist leider voller inhaltlicher Fehler, aber das wäre ein anderes Thema. Auf jeden Fall ist sie noch nicht in Kraft.
    Posten Sie doch mal, wie's ausgegangen ist.
    Viele Grüße!
  5. Feststoffmessung: Anfrage zur Pflicht mit Gesetzesgrundlage

    Danke für die Antworten!
    Klar, ich werde melden, wie die Sache weiter- bzw. ausgeht (weitergeht, ausgeht).
    Werde mal ganz freundlich anfragen, ob die Messung sein *muss* und wenn die Antwort "ja" lautet, dann Aufgrund welcher Vorschrift bzw. welchen Gesetzes.
  6. BImSchV: Ersteinmessung Pelletkessel – Pflicht nach Inbetriebnahme?

    Ersteinmessung?
    telefonische Auskunft des Bezirksschornsteinfegermeisters: Laut BImSchV soll nach der Inbetriebnahme eines Pelletkessels eine Ersteinmessung erforderlich sein.
    Ab 15 kW Leistung soll es eine wiederkehrende Messung geben (das wusste ich), darunter eine einmalige nach Inbetriebnahme (das ist mir neu!).
    Ich habe nun nach dem genauen Paragraphen der BImSchV gefragt, nach dem diese Ersteinmessung vorgeschrieben sein soll. Bin auf die Antwort gespannt.
  7. BImSchV §14: Messpflicht für Pelletkessel unter 15kW?

    Paragraphen
    Gespannt auf die Antwort des BSfM ;-) habe ich noch mal in der BImSchV geblätter (äh, gescrollt):
    In der aktuellen BImSchV gibt es einen § 14:
    "Überwachung neuer und wesentlich geänderter Feuerungsanlagen".
    Die dort beschriebene einmalige Messung nach Inbetriebnahme gilt für Anlagen, für die nach "§ 6 Abs. 1 oder in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind".
    Damit ist eine solche Messung nach Inbetriebnahme für "Feuerungsanlagen mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 15 kW" (§ 6) und für alle Öl- und Gasfeuerungen (Ölfeuerungen, Gasfeuerungen) (§ 8.. § 11) vorgeschrieben, nicht aber für Pelletskessel mit weniger als 15 kW Leistung.
    Zur Klarstellung: Ich möchte hier keine Schornsteinfegerschelte betreiben. Nur: Wer eine kostenpflichtige Messung durchführen möchte, sollte in der Lage sein mir zu sagen, auf welcher Gesetzesgrundlage diese Messung durchgeführt werden muss, wenn er sich nicht dem Vorwurf der Willkür aussetzen will.
    Ich melde mich wieder, wenn ich eine Antwort habe.
    Wenn hier jemand mitliest, bei dessen Pelletkessel eine solche Erstmessung durchgeführt worden ist, möge er sich bitte melden! Würde mich sehr interessieren.
  8. ✅ Pelletheizung: Falsche Messpflicht – Entwarnung vom BSfM!

    Happy End
    Eben hat der Bezirksschornsteinfegermeister (es sollte eine Verordnung gegen solch lange Berufsbezeichnungen geben! ;-) ) geantwortet (Ich hatte ihm meine Interpretation der diversen Paragraphen wie oben geschrieben.):
    Er bedauere seinen Irrtum, natürlich müsse meine Pelletsanlage nicht gemessen werden.
    Naja, sobald die überarbeitete BImSchV gilt, sieht das wieder anders aus.
  9. Pelletheizung Feststoffmessung: Externe Infos zur Thematik

  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 07.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Feststoffmessung Pelletheizung unter 15 kW: Pflicht in BaWü?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Pflicht zur Feststoffmessung von Pelletheizungen unter 15 kW in Baden-Württemberg. Es wird geklärt, ob eine solche Messung tatsächlich erforderlich ist und welche Gesetzesgrundlagen dafür existieren. Der Austausch beleuchtet die Rolle des Schornsteinfegers und die Interpretation der BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung). Letztendlich stellt sich heraus, dass die ursprüngliche Annahme einer Messpflicht unbegründet war.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Pelletheizung unter 15kW: Aktuelle Messpflicht – Abzocke? könnte die Novelle der 1. BImSchV eine zweijährliche Messpflicht für Kessel ab 4 kW vorsehen, was jedoch noch nicht endgültig entschieden ist. Es ist ratsam, sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag BImSchV §14: Messpflicht für Pelletkessel unter 15kW? analysiert den § 14 der BImSchV und kommt zu dem Schluss, dass die dort beschriebene einmalige Messung nach Inbetriebnahme nicht für alle Anlagen gilt, sondern nur für solche, für die in den §§ 8 bis 11 Anforderungen festgelegt sind.

    💰 Zusatzinfo: Die Feststoffmessung kann einen dreistelligen Betrag kosten, daher ist es wichtig, die tatsächliche Pflicht zu prüfen, bevor man die Messung durchführen lässt. Dies wird im Startbeitrag erwähnt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister die Notwendigkeit einer Feststoffmessung ab und bestehen Sie auf die Nennung der konkreten Gesetzesgrundlage, wie im Beitrag Feststoffmessung: Anfrage zur Pflicht mit Gesetzesgrundlage empfohlen. Beachten Sie auch den Beitrag Pelletheizung Feststoffmessung: Externe Infos zur Thematik für weiterführende Informationen.

    ✅ Handlungsempfehlung: Wie der Beitrag ✅ Pelletheizung: Falsche Messpflicht – Entwarnung vom BSfM! zeigt, kann es sich lohnen, hartnäckig zu bleiben und die Sachlage zu hinterfragen. Im konkreten Fall wurde eine fälschliche Annahme einer Messpflicht durch den Schornsteinfeger korrigiert.

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