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Dies ist keine Frage, sondern eine Stellungnahme zum ...
BAU-Forum: Nutzung alternativer Energieformen

Dies ist keine Frage, sondern eine Stellungnahme zum ...

Dies ist keine Frage, sondern eine Stellungnahme zum Problem des im WDR am 16.06.04 dargestellten Sachverhaltes.
Beim Sehen der Sendung konnte man den Eindruck bekommen, dass der
Installateur den Gestalter dieser Internet-Seite getäuscht hat, da der Sachverhalzbzw. der Vertrag zwischen Installateur und Kunden nicht bekannt ist.
Wenn es bloß darum geht was unter dem Warmwasserbedarf zu verstehen ist, ob dazu das warme Wasser für die Heizung auch gehört, dann muss ich als Nichtfachmann aber allgemein gebildeter handwerklich begabter und gelernter DDR Bürger sagen, dass mir das vollkommen klar ist, das man zwischen Warmwasserbereitung und Heizungs unterscheidet.
Schließlich wird das Eine ständig verbraucht und das Andere nur neu erwärmt.
Es wird nicht klar was der Kläger überhaupt will, will er Geld vom Installateur zurück?
Zum Titel Rechtslage ist mir folgender Fehler in dem Artikel : "Gemäß rechtskräftigem Urteil des OLG Hamm vom 04.07.2001" aufgefallen. : "Entgegen der Ansicht des Beklagten hat der Kläger in seinen Werbeanzeigen keinesfalls zugesichert, .. "hier muss es wohl heißen . "Entgegen der Ansicht des Klgers hat der Beklagte in seinen Werbeanzeigen keinesfalls zugesichert, .. " sonst ergibt dies keinen Sinn.
  • Name:
  • H. Heiser
  1. Meine Stellungnahme zum WDR Beitrag vom 16.06.

    Ich weiß nicht, warum und wieso sie sich anmassen eine Stellungnahme zu dieser Sendung abgeben zu müssen und dürfen.
    Als Hauptdarsteller dieser Sendung gebe ich zu Ihren Äußerungen hier im Forum eine Stellungnahme ab.
    1. Der Solaranbieter war der Kläger (nicht der Beklagte) in der juristischen Auseinandersetzung um meine Solaranlage, da er mich verklagte, da ich die restliche Summe von 23.000 DM für die miserabel installierte und nicht gemäss EffizienzZusicherungen installierte Solaranlage nicht bezahlt habe. Somit war ich als Solarkunde der Beklagte.
    2. Es scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, dass thermische solaranlagen keinen Wasserbedarf decken, sondern lediglich einen Wärmebedarf. Die THERMISCHEN Solaranlagen werden angeschafft, weil sie einen Heiz- und Wärmebedarf decken sollen. Deshalb heißen sie thermische Solaranlagen. Im Haushalt werden diese Wärme der Solaranlage somit benötigt und Wasser zu erwärmen. Das geschieht sowohl bei der Trinkwassererwärmung als auch bei der Heizungswassererwärmung. Und der Solaranbieter sagt in seiner Werbeanzeige: "Wenn Sie Ihre Heizung planen, dann planen Sie auch die Sonne mit ein ... ". Und eine "Warmwasserbereitung" findet auch in der Raumheizung statt ... zur Info ... oder soll das abgestritten werden ...
    Denn das waren alles auch Argumente des Solaranbieters im Jahre 1996. Das Verkaufsgespräch in der Linkliste beschreibt nachhaltig die Argumentation des Solaranbieters im Jahre 1996.
    Es ist schon sehr komisch, dass er alle "solaren Raumheizungs-Steuerungskomponenten" einbaut und nun öffentlich mitteilt, er hätte die solare Raumheizungsunterstützung nicht gemeint, wo die Raumheizung 80 % der Energie benötigt.
    Kaufen Sie auch ein Auto mit teurer Anhängerkupplung, um nachher mitgeteilt zu bekommen, dass Sie mit dem Auto eigentlich keinen Hänger ziehen können, obwohl es vorher zugesichert wurde, dass das Auto dafür geeignet ist. Sonst würde die Anhängerkupplung wohl kaum eingebaut werden.
    • Name:
    • Herr R. Hoffmann
  2. Habe Sie auch bewundert

    und Maße mir auch an, anhand einer öffentlich  -  rechtlichen Sendung mein Bild von Ihnen zu verfestigen ;-)
    Die Bezeichnung im Titel ist jedenfalls nicht voll daneben  -  hatte ja schon einmal Vergleiche zu dem Herren von schofeg.de angestellt.
    Ansonsten verkneife ich mir mal, was Amateurpsychologen in der Sendung von Ihnen erfahren haben ... jedenfalls hat der andere Fall der Sendung schon ein sehr viel gefährlicheres Stadium erreicht.
    Was nicht bedeutet, dass die Solar- und Windenergiehype in Politik und Medien kräftig geschürt, Einsparungs/Rentabilitätsangaben (auch volkswirtschaftlich) zu hinterfragen und Missverständnisse bei Kunden zumindest stillscheigend "übersehen" werden.
    Dass Sie als (Bilanz?) Buchhalter und Controller von der Invetition keine gescheite Rentabilitätsrechnung gemacht haben, können Sie sich wohl selbst nicht verzeihen ...
  3. Wenn man nachweislich belogen wird ...

    dann hat man als (Solar) -Kunde keine Chance.
    Sie müssen die Situation von 1996 berücksichtigen, wo es noch keine solche Informationsfülle im Internet gab, wie Sie heute
    zur Verfügung steht. Ich habe bekanntlich damals
    einen Architekten mitinvolviert und habe auch damals bei
    der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf angerufen. (leider nur angerufen) ... nicht schriftlich bestätigen lassen ... es wurden keine Bedenken von Seiten der VZ-NRW mitgeteilt. Ich bin also meiner Informationspflicht nachgekommen.
    Und wenn ein Solaranbieter, der mit "20 Jahren Solarerfahrung" wirbt und diese Erfahrung auch weiterhin am 12.05.04 im Gerichtssaal bestätigt, sollte man ihm zutrauen, dass er eine Solaranlage gemäss den Vorgaben entsprechend installieren kann. Somit ist sehr seltam als ausgewiesener Solarfachmann, dass er für eine solare Raumeheizungsunterstützung für ein 200 m²-Wohnhaus lediglich einen 6 m²-Kollektor installiert.
    Den Vergleich mit der Anhängerkupplung hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt. Und wenn man sich seine Aussage im Querulanten-Film anschaut, sollte man in einem Rechtsstaat normalerweise davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft kurzfristig Anklage erheben wird.
    • Name:
    • Herr R. Hoffmann
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