Wir haben ein Fertigteilhaus in Holzrahmenbauweise gekauft. Bei den Verkaufsgesprächen wurde der Grundriss des Hauses mit Arcon erstellt bzw. nach unseren Vorstellungen abgeändert. Die Grundrisse, sowie eine 3D-Ansicht erhielten wir nach Unterzeichnung des Werksvertrages. Danach schlossen wir mit einem, durch den Hausverkäufer (in dessen Beisein) empfohlenen Architekten einen Architektenvertrag ab.
Dieser enthielt folgende Leistungen in Kurzform:
- Grundstücksbesichtigung / Planungsgespräch
- Infobeschaffung für seine Leistungen, Anforderung der Grundpläne bei Hersteller
- Anfertigung der Grundpläne, Statik etc. durch Haushersteller, Architekt erstellt daraus Baugesuch und Werkplan f. Keller und Entwässerung
.- Überwachung der Rohbauarbeiten durch 4 Baustellenbesuche
Diese Leistungen werden nach den Mindestsätzen der HOAIAbk. vergütet, mindestens jedoch mit 6.500,- DM
Zusatzleistung
- Bearbeitung des vom Vermessungsingenieur zur Verfügung gest. Geländeprofilzeichnung (er hat allerdings 4 Punkte selbst nachgemessen, sonst nichts)
=>+360,- DM
Vermessungsleistungen
- Einmessung der Baugrube vor Erdaushub und Schnurgerüsteinmessung
=>+1.000,- DM
Die Zahlung sollte in folgenden Schritten erfolgen:
85 % bei Übergabe des kompletten Baugesuches
15 % nach Abnahme Kellerdecke bzw. Bodenplatte
Dazu zusagen ist noch, das er nicht, wie im Vertrag festgelegt, auf die Erstellung der Grundpläne und Statik gewartet hat, sondern auf Grundlage der Grundrisse vom Verkäufer das Baugesuch erstellt hat. Er hat zwar zwei Kellerfenster und den asymetrischen Dachüberstand vergessen, hat die Baugesuchsunterlagen allerdings binnen einer Woche fertiggestellt (ohne Statik).
Hut ab, habe ich gedacht, da haben wir ja eine gute Wahl getroffen.
Is ja auch klar, mit der Übergabe kam natürlich auch gleich die Rechnung über die 85 % ins Haus (schnell verdiehntes Geld?).
Dann begann die Problemphase. Fehlende bzw. nachgeforderte Unterlagen zum Baugesuch wurden nicht rechtzeitig, sondern erst nach etlichem Schriftverkehr (einseitig von mir) und bösen Telefonaten an uns übersendet.
Zu den einzelnen Punkten hier mein Schreiben auf seine Abschlussrechnung:
Sehr geehrter Herr A,
am 01.10.2001 erhielten wir Ihre Rechnung vom 27.09.01.
Mit dieser sind wir jedoch nicht ganz einverstanden. Abgesehen von der durch Sie entstandenen Verzögerung der Baugenehmigung durch die verspätete Übersendung der durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nachgeforderten Entwässerungspläne und des Typenprüfberichtes für die damals noch eingeplante Fertigteilgarage, Ihres mehrmaligen Nichterscheinens zu dem vereinbarten Termin zur Einmessung des Schnurgerüstes glänzten Sie durch Untätigkeit bei der Tektur mit dem Garagenanbau. Dadurch wurde der Bau um mindestens 2 Monate verzögert. Unsere Absicht, die Garage als Kellererweiterung mit Terrasse auszuführen teilten wir Ihnen bereits am 13.02.2001 mit. Allerdings wurde unser Wunsch gegenüber XXX (Haushersteller) durch Sie als technisch unmöglich (warum auch immer) hingestellt.
Des weiteren wurden nach Einmessung des Schnurgerüstes (mein Bäcker hätte das genauso gekonnt, die Einmessung war für die geplante Ausführung, Bodenplatte und Kellerwand bündig, viel zu ungenau und musste wiederholt werden) keine Baustellenbesuche durchgeführt.
Laut Vertrag waren allerdings 4 Baustellenbesuche vereinbart.
Zusammenfassend müssen wir sagen, das wir von Ihrer Arbeit mehr als enttäuscht waren.
Wir bitten Sie hiermit, Ihre Abschlussrechnung unter diesen Gesichtspunkten nochmals zu überprüfen. Von einer Beschwerde bei XXX sehen wir momentan noch ab.
Zur Tektur mit dem Garagenanbau ist zu sagen, das dieser erst später eingebracht wurde, da unsere Finanzen vorher noch nicht ganz geklärt waren. Hier hat unser Architekt nichts weiter getan, als den Plan des Kellers und der Bodenplatte abzustempeln und an uns weiterzugeben.
Für die Einmessung des Schnurgerüstes hat er zusätzlich einen Plan (Skizze) für die Bodenplatte auf Grundlage eines von mir angefertigten Planes (da ewiges hin und her zwischen Hersteller und Architekt, wer was zu liefern hat, die Zeit lief aber sonst davon) erstellt. Einzige Änderung zum vorherigen war Garage als Kellererweiterung (Kelleranbau) und Einrücken der Kellerwände um 7 cm (wegen Dämmung).
Die im Vertrag vereinbarten 1.000,- DM hat er nicht berechnet.
So, das war erst mal alles in Kurzform und jetzt meine Fragen dazu:
1.) Welchen Leistungsphasen entspricht das beschriebene?
2.) Ist die vereinbarte Vergütung dafür gerechtfertigt?
3.) Hätte uns der Architekt für die Tektur gesonderte Leistungen in Rechnung stellen können und in welcher Höhe (Mehrpreis Garage ca. 9.000,- DM, Wegfall von Leistungen in Höhe von ca. 4.000,- a Gesamtpreis +5.000,- DM)
Als Zusatzinfo:
Für den Bau wurden im Bauantrag 360.000,- DM Herstellungskosten angesetzt.
So wie ich die Sache sehe, werde ich die letzte Rate wohl zahlen müssen. Mich interessiert aber brennend Eure Meinung (vor allem die der Architekten) zu dem Thema.
Hab ich mich da voll übers Ohr hauen lassen oder nicht?