Glossar: Bebauungsplan verstehen - was du bauen darfst

Bebauungsplan einfach erklärt: Was man bauen darf - und was nicht

Bebauungsplan einfach erklärt: Was man bauen darf - und was nicht
Bild: Etadly / Pixabay

Bebauungsplan einfach erklärt: Was man bauen darf - und was nicht

BauKI Logo BauKI Hinweis : Die nachfolgenden Inhalte wurden mit KI-Systemen erstellt.
Die Inhalte können unvollständig, fehlerhaft oder nicht aktuell sein. Überprüfen Sie alle Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig. Die Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Es erfolgt keine Rechts-, Steuer-, Bau-, Finanz-, Planungs- oder Gutachterberatung. Für Entscheidungen oder fachliche Bewertungen wenden Sie sich bitte immer an qualifizierte Fachleute. Die Nutzung der Inhalte erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne Gewähr.

Logo von BauKI BauKI: Glossar - Relevante Begriffe prägnant erkärt

Dieses Glossar erklärt wichtige Begriffe im Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung, dem Bebauungsplan und dem Bauwesen in Deutschland.

Glossar - Schnellsprungziele

Abstandsfläche

Die Abstandsfläche ist der rechtlich festgelegte, einzuhaltende Mindestabstand eines Gebäudes zur Grenze des benachbarten Grundstücks. Sie dient primär dem Brandschutz, der Belüftung und der Besonnung sowie dem Schutz der Privatsphäre der Nachbarn. Ihre konkrete Größe ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplans und den landesrechtlichen Vorschriften der Bauordnungen.

  • Wortvariationen: Abstandsflächen, Abstand
  • Internationale Begriffe: EN: building setback / setback area; FR: zone de recul; ES: retranqueo; IT: distacco
  • Synonyme: Grenzabstand, Baulinienabstand (teilweise)
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit der Baugrenze, welche die tatsächliche Bebauungsgrenze auf dem eigenen Grundstück definiert. Der Abstand zum Nachbargebäude selbst wird durch die Abstandsfläche beider Grundstücke bestimmt.
  • Verwandte Konzepte: Baugrenze, Baulinie, überbaubare Grundstücksfläche, Gebäudehöhe
  • Fachgebiete: Öffentliches Baurecht, Städtebau, Architektur
  • Anwendungsbereiche: Bauplanung, Bauantragsprüfung, Nachbarschaftsrecht, Konfliktvermeidung

Anwalt für öffentliches Baurecht

Ein Anwalt für öffentliches Baurecht ist ein Rechtsanwalt, der auf das öffentliche Baurecht spezialisiert ist. Dieses umfasst die Rechtsbeziehungen zwischen dem Bauherrn und der öffentlichen Hand (Gemeinde, Bauamt). Er berät und vertritt Bauherren bei der Durchsetzung oder Abwehr von behördlichen Entscheidungen, z.B. in Fragen der Baugenehmigung, der Auslegung des Bebauungsplans oder bei Verfahren zu Befreiungen und Ausnahmen.

  • Abkürzungen: Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (ein verwandtes, umfassenderes Fachanwaltsgebiet)
  • Wortvariationen: Baurechtsanwalt, Rechtsanwalt für Baurecht
  • Internationale Begriffe: EN: lawyer for public construction law; FR: avocat en droit public de la construction; ES: abogado de derecho público de la construcción; IT: avvocato di diritto pubblico dell'edilizia
  • Synonyme: Fachanwalt für Baurecht (i.w.S.)
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit einem Anwalt für privates Baurecht (z.B. Werkvertragsrecht, Streit mit Handwerkern) oder einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht, auch wenn Überschneidungen bestehen.
  • Verwandte Konzepte: Baugenehmigungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Planungsrecht, BauGB, BauNVO
  • Fachgebiete: Rechtswissenschaft, Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht
  • Anwendungsbereiche: Rechtsberatung für Bauherren, Vertretung vor Verwaltungsgerichten, Prüfung von Baubescheiden

Bauamt

Das Bauamt ist die untere Bauaufsichtsbehörde einer Gemeinde, Stadt oder eines Landkreises. Es ist die zentrale Anlaufstelle für Bauherren und überprüft und erteilt Baugenehmigungen auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB), der Landesbauordnungen und der Bebauungspläne. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Bauberatung, die Bauaufsicht während der Bauphase und die Ahndung von Verstößen.

  • Wortvariationen: Bauaufsichtsamt, Untere Bauaufsichtsbehörde, Amt für Bauen und Wohnen
  • Internationale Begriffe: EN: building authority / building regulations office; FR: service du permis de construire; ES: oficina de licencias de obras; IT: ufficio edilizia
  • Synonyme: Baubehörde, Bauverwaltung, Bauordnungsamt
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit dem Planungsamt, das für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig ist, auch wenn die Ämter oft eng zusammenarbeiten oder zusammengelegt sind.
  • Verwandte Konzepte: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bauaufsicht, Bebauungsplan, Bauleitplanung
  • Fachgebiete: Öffentliche Verwaltung, Baurecht, Bauwesen
  • Anwendungsbereiche: Bearbeitung von Bauanträgen, Bauberatung, Vollzug des Bauordnungsrechts

Bauantrag

Der Bauantrag ist der formelle, schriftliche Antrag eines Bauherrn an das zuständige Bauamt, für ein geplantes Bauvorhaben eine Baugenehmigung zu erteilen. Er muss alle erforderlichen Planunterlagen (Bauzeichnungen, Statik, Beschreibungen) und Nachweise enthalten, um die Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan, der Bauordnung und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften prüfen zu können.

  • Wortvariationen: Bauanträge, Genehmigungsantrag
  • Internationale Begriffe: EN: building permit application; FR: demande de permis de construire; ES: solicitud de licencia de obras; IT: domanda di permesso di costruire
  • Synonyme: Baugesuch (veraltet bzw. in manchen Bundesländern noch gebräuchlich)
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit der Bauanzeige (für verfahrensfreie, genehmigungsfreie Vorhaben) oder der Bauvoranfrage (unverbindliche Vorabfrage).
  • Verwandte Konzepte: Baugenehmigung, Bauvorlageberechtigter (Architekt), Baubeschreibung, Bauzeichnung, Prüfungsverfahren
  • Fachgebiete: Baurecht, Öffentliche Verwaltung, Architektur
  • Anwendungsbereiche: Initiierung des behördlichen Genehmigungsverfahrens für Bauvorhaben

Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist die behördliche (meist schriftliche) Genehmigung des Bauamts für ein konkretes Bauvorhaben. Sie bestätigt, dass die Pläne des Bauherrn mit dem geltenden öffentlichen Baurecht, insbesondere dem Bebauungsplan und der Landesbauordnung, in Einklang stehen. Die Erteilung der Baugenehmigung ist in der Regel Voraussetzung für den Beginn der Bauarbeiten.

  • Wortvariationen: Baubewilligung, Bauerlaubnis, Genehmigungsbescheid
  • Internationale Begriffe: EN: building permit; FR: permis de construire; ES: licencia de obras; IT: permesso di costruire
  • Synonyme: Baubescheid (formeller), Bauerlaubnis
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit einer Bauvoranfrage (unverbindliche Auskunft) oder einer Befreiung (Ausnahme von Festsetzungen).
  • Verwandte Konzepte: Bauantrag, Bauvorlageberechtigter, Bauaufsicht, Teilbaugenehmigung, Vorbescheid
  • Fachgebiete: Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht
  • Anwendungsbereiche: Rechtssicherheit für Bauherren, Steuerung der Bautätigkeit, Gewährleistung öffentlicher Belange (Sicherheit, Ordnung)

Baugesetzbuch

Das Baugesetzbuch (BauGB) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Städtebaurechts. Es regelt die Bauleitplanung der Gemeinden (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) sowie die bauliche Nutzung von Grundstücken, die Bodenordnung und die Erschließung. Es bildet zusammen mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und den Landesbauordnungen die gesetzliche Grundlage für jegliche Bautätigkeit.

  • Abkürzungen: BauGB
  • Wortvariationen: (keine)
  • Internationale Begriffe: EN: German Building Code; FR: Code de la construction et de l'urbanisme (allemand); ES: Código de Construcción Alemán; IT: Codice Edilizio Tedesco
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit den Landesbauordnungen (LBO), die das konkrete Bautechnische (z.B. Statik, Brandschutz) regeln, oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für privatrechtliche Verträge.
  • Verwandte Konzepte: Städtebaurecht, Bauleitplanung, Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planungshoheit der Gemeinden
  • Fachgebiete: Rechtswissenschaft, Öffentliches Recht, Raumplanung
  • Anwendungsbereiche: Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen, Regelung des Baugenehmigungsverfahrens, Städtebauförderung

Bauherr

Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführen lässt und dafür die rechtliche Verantwortung trägt. Er ist Vertragspartner der am Bau Beteiligten (Architekt, Bauunternehmer) und Antragsteller gegenüber den Behörden (z.B. für den Bauantrag).

  • Wortvariationen: Bauherrin, Bauherren
  • Internationale Begriffe: EN: client / building owner; FR: maître d'ouvrage; ES: promotor / propietario de la obra; IT: committente
  • Synonyme: Bauauftraggeber, Bauunternehmer (nur wenn dieser auch Eigentümer ist und für sich baut)
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit dem späteren Eigentümer (kann aber derselbe sein) oder dem reinen Finanzierer. Der Architekt oder Bauleiter ist ausführender Dienstleister des Bauherrn.
  • Verwandte Konzepte: Bauvertrag, Bauantrag, Gewährleistung, Objektüberwachung
  • Fachgebiete: Baurecht, Bauwirtschaft, Projektmanagement
  • Anwendungsbereiche: Planung, Finanzierung, Beauftragung und rechtliche Verantwortung für ein Bauprojekt

BauKI

BauKI ist ein (hypothetischer oder kontextspezifischer) Begriff, der im Zusammenhang mit digitalen Werkzeugen im Bauwesen stehen kann. Er könnte als Akronym für "Bau-Künstliche Intelligenz" interpretiert werden und würde sich dann auf den Einsatz von KI-Systemen zur Unterstützung bei der Planung (z.B. automatische Plangenerierung, Prüfung gegen Vorschriften), Baudokumentation oder Projektsteuerung beziehen. Im Kontext der Bauplanung könnte es auch eine spezifische Softwarelösung bezeichnen.

  • Abkürzungen: (Als Akronym für Bau-Künstliche Intelligenz)
  • Wortvariationen: (keine)
  • Internationale Begriffe: EN: Construction AI; FR: IA pour la construction; ES: IA para la construcción; IT: IA per l'edilizia
  • Synonyme: KI im Bauwesen, Digitale Baubegleitung
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit konventioneller Bau-Software (CAD) oder Building Information Modeling (BIM), wobei KI ein Ermöglichungstechnologie für erweiterte BIM-Anwendungen sein kann.
  • Verwandte Konzepte: Building Information Modeling (BIM), Digitale Planungsmethode, Automatisierte Bauantragsprüfung, Predictive Analytics in der Bauwirtschaft
  • Fachgebiete: Informatik, Bauinformatik, Bauwesen, Künstliche Intelligenz
  • Anwendungsbereiche: Automatisierte Planungsprüfung, Optimierung von Bauprozessen, Risikoanalyse auf Baustellen, Erstellung von Bestandsdokumentationen

Bauleitplan

Der Bauleitplan ist der Oberbegriff für die von einer Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit aufgestellten Pläne zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung. Er besteht aus dem vorbereitenden Flächennutzungsplan (FNP) und dem verbindlichen Bebauungsplan (B-Plan). Während der FNP die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das ganze Gemeindegebiet grob darstellt, ist der Bebauungsplan das präzise, rechtsverbindliche Regelwerk für konkrete Teilgebiete.

  • Wortvariationen: Bauleitpläne
  • Internationale Begriffe: EN: binding land-use plan (i.w.S.); FR: plan d'urbanisme; ES: plan urbanístico; IT: piano urbanistico
  • Synonyme: Städtebaulicher Plan (Oberbegriff)
  • Abgrenzung: Der Bauleitplan ist ein Planungsinstrument der Gemeinde, kein behördlicher Genehmigungsbescheid für ein Einzelvorhaben. Er ist von privaten Gestaltungsplänen oder städtebaulichen Verträgen zu unterscheiden.
  • Verwandte Konzepte: Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planungshoheit, Städtebauliche Satzung, BauGB
  • Fachgebiete: Raumplanung, Städtebau, Öffentliches Recht
  • Anwendungsbereiche: Gesamtstädteische Entwicklung, Lenkung von Bautätigkeit, Sicherung von Freiflächen und Infrastruktur

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das gesetzlich im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Verfahren, mit dem eine Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet vorbereitet und leitet. Sie umfasst die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan). Das Verfahren schreibt die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fest.

  • Wortvariationen: kommunale Bauleitplanung, städtebauliche Planung
  • Internationale Begriffe: EN: urban land-use planning; FR: planification urbaine; ES: planificación urbana; IT: pianificazione urbanistica
  • Synonyme: Städtebauliche Planung, Flächenplanung
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit der konkreten Bauplanung eines Architekten für ein einzelnes Haus oder der Verkehrsplanung, obwohl diese eng miteinander verzahnt sind.
  • Verwandte Konzepte: Planungshoheit, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltprüfung
  • Fachgebiete: Raumplanung, Städtebau, Verwaltungsrecht, Umweltplanung
  • Anwendungsbereiche: Entwicklung von Siedlungsstrukturen, Sicherung von Wohn- und Gewerbegebieten, Festlegung von Infrastruktur, Schutz von Landschaft und Umwelt

Bauweise

Die Bauweise ist eine Festsetzung im Bebauungsplan, die regelt, wie die Gebäude auf den Grundstücken eines Plangebiets anzuordnen sind. Sie legt fest, ob die Bebauung z.B. als geschlossene Bauweise (die Gebäude bilden eine durchgehende Front entlang der Straße) oder als offene Bauweise (Einzelhäuser mit seitlichem Abstand) erfolgen muss. Sie beeinflusst maßgeblich das städtebauliche Erscheinungsbild.

  • Wortvariationen: (keine)
  • Internationale Begriffe: EN: type of building development; FR: mode de construction; ES: tipo de edificación; IT: tipo di costruzione
  • Synonyme: Bebauungsweise
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit der Baustruktur (z.B. Massivbau, Fertigbau) oder der Nutzung (z.B. Wohnen, Gewerbe). Die Bauweise betrifft die Anordnung der Baukörper zueinander.
  • Verwandte Konzepte: Geschlossene Bauweise, Offene Bauweise, Baugrenze, Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ)
  • Fachgebiete: Städtebau, Architektur, Bauleitplanung
  • Anwendungsbereiche: Festlegung im Bebauungsplan, städtebauliche Gestaltung, Wahrung des Ortsbilds

Bauvorhaben

Ein Bauvorhaben ist jedes geplante oder in Ausführung befindliche Projekt, das die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch einer baulichen Anlage (Gebäude, Anlage) zum Gegenstand hat. Es umfasst den gesamten Prozess von der ersten Idee über die Planung und Genehmigung bis zur Bauausführung. Für jedes nicht genehmigungsfreie Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung erforderlich.

  • Wortvariationen: Bauprojekt, Bauprojekte
  • Internationale Begriffe: EN: construction project; FR: projet de construction; ES: proyecto de construcción; IT: progetto di costruzione
  • Synonyme: Bauprojekt, Baumaßnahme
  • Abgrenzung: Nicht jedes Vorhaben auf einem Grundstück ist ein Bauvorhaben (z.B. rein gärtnerische Tätigkeit). Kleinere Vorhaben können genehmigungsfrei sein.
  • Verwandte Konzepte: Bauantrag, Baugenehmigung, Bauherr, Bauleitung, Bauabnahme
  • Fachgebiete: Bauwesen, Projektmanagement, Baurecht
  • Anwendungsbereiche: Wohnungsbau, Gewerbebau, öffentliches Bauen, Sanierung, Modernisierung

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist der verbindliche, detaillierte Bauleitplan der Gemeinde für ein konkretes räumliches Teilgebiet. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen über die zulässige Nutzung der Grundstücke, die Bauweise, die überbaubaren Flächen, die Gebäudehöhe (Anzahl Vollgeschosse), die Dachform und vieles mehr. Er ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Prüfung eines Bauantrags durch das Bauamt.

  • Abkürzungen: B-Plan
  • Wortvariationen: Bebauungspläne, Bebauungsplankarte
  • Internationale Begriffe: EN: (legally binding) development plan; FR: plan local d'urbanisme (PLU) / plan de zonage; ES: plan parcial / plan de ordenación; IT: piano particolareggiato
  • Synonyme: Verbindlicher Bauleitplan, Ortssatzung (Rechtsnatur)
  • Abgrenzung: Abzugrenzen vom vorbereitenden Flächennutzungsplan, der nur grobe Nutzungsarten zeigt und keine unmittelbare Rechtswirkung für den einzelnen Grundstückseigentümer entfaltet.
  • Verwandte Konzepte: Flächennutzungsplan, Baugrenze, Baulinie, Grundflächenzahl (GRZ), Baumassenzahl (BMZ), Abstandsfläche
  • Fachgebiete: Städtebaurecht, Raumplanung, Architektur, Öffentliches Baurecht
  • Anwendungsbereiche: Konkrete Steuerung der Bebauung in Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten, Sicherung eines geordneten Stadtbilds, Schutz von Nachbarn und Umwelt

Befreiung

Eine Befreiung im baurechtlichen Sinne ist eine Ausnahme von den verbindlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans, die das Bauamt im Einzelfall auf Antrag gewähren kann. Voraussetzung ist, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist, z.B. aufgrund der besonderen Beschaffenheit des Grundstücks. Sie ist von einer Dispens (Ausnahme von bautechnischen Vorschriften der Bauordnung) zu unterscheiden.

  • Wortvariationen: Befreiungen
  • Internationale Begriffe: EN: dispensation (from a development plan); FR: dérogation; ES: dispensa; IT: deroga
  • Synonyme: Ausnahme (im spezifisch planungsrechtlichen Kontext)
  • Abgrenzung: Keine stillschweigende Duldung. Sie unterscheidet sich von einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplans, was ein formelles Planänderungsverfahren erfordert.
  • Verwandte Konzepte: Bebauungsplan, Bauantrag, Ermessen der Behörde, Abweichung, Nachbarschutz
  • Fachgebiete: Öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht
  • Anwendungsbereiche: Ermöglichung von Bauvorhaben, die geringfügig von den Festsetzungen abweichen, ohne den Plan komplett zu ändern (z.B. geringfügige Überschreitung der Firsthöhe).

Dachform

Die Dachform ist die geometrische Ausprägung des Daches eines Gebäudes (z.B. Satteldach, Walmdach, Flachdach, Pultdach). Im Bebauungsplan kann die Dachform als gestalterische Festsetzung verbindlich vorgegeben werden, um ein einheitliches oder ortstypisches Erscheinungsbild eines Gebiets zu wahren. Oft wird auch die Dachneigung (z.B. Mindest- oder Hochneigung) festgelegt.

  • Wortvariationen: Dachformen, Dachtyp, Dachgestaltung
  • Internationale Begriffe: EN: roof shape / roof type; FR: forme de toit; ES: forma de tejado; IT: forma del tetto
  • Synonyme: Dachart, Dachausbildung
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit der Dacheindeckung (Material wie Ziegel, Schiefer), die ebenfalls festgesetzt sein kann. Die Dachform betrifft die Grundform.
  • Verwandte Konzepte: Dachneigung, Traufhöhe, Firsthöhe, Geschosszahl, Bauweise, Gestaltungssatzung
  • Fachgebiete: Architektur, Städtebau, Bauleitplanung
  • Anwendungsbereiche: Festsetzung im Bebauungsplan, architektonische Planung, Denkmalschutz, Ortsbildpflege

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde für ihr gesamtes Gemeindegebiet. Er stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar, z.B. durch die Ausweisung von allgemeinen Wohngebieten, Gewerbegebieten, Grünflächen oder Verkehrsflächen. Der FNP ist gegenüber dem Bürger nicht unmittelbar rechtsverbindlich, sondern entfaltet seine Wirkung erst über die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne.

  • Abkürzungen: FNP
  • Wortvariationen: (keine)
  • Internationale Begriffe: EN: preparatory land-use plan; FR: plan d'occupation des sols (POS) / schéma directeur; ES: plan general de ordenación urbana; IT: piano regolatore generale
  • Synonyme: vorbereitender Bauleitplan, Gesamtplan
  • Abgrenzung: Deutlich abzugrenzen vom verbindlichen Bebauungsplan. Aus dem FNP kann kein Baurecht für ein einzelnes Grundstück abgeleitet werden.
  • Verwandte Konzepte: Bauleitplanung, Bebauungsplan, Planungshoheit, Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltbericht
  • Fachgebiete: Raumplanung, Städtebau, Umweltplanung
  • Anwendungsbereiche: Langfristige, grobräumige Steuerung der Siedlungsentwicklung, Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen

Gemeinde

Die Gemeinde (Stadt, Gemeinde, kreisfreie Stadt) ist die unterste Ebene der öffentlichen Verwaltung in Deutschland und besitzt nach dem Grundgesetz und dem Baugesetzbuch das Recht der Planungshoheit. Das bedeutet, sie ist in eigener Verantwortung berechtigt und verpflichtet, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch die Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungsplan) zu steuern und zu entwickeln.

  • Wortvariationen: Gemeinden, Stadt, Kommune, Kommunalverwaltung
  • Internationale Begriffe: EN: municipality / local authority; FR: commune; ES: municipio; IT: comune
  • Synonyme: Kommune, Stadtverwaltung (als Organ), Ort
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit dem Bauamt, welches ein Fachamt der Gemeinde ist. Die Gemeinde ist die gesamte Körperschaft.
  • Verwandte Konzepte: Planungshoheit, Bauleitplanung, Satzungsautonomie, Öffentlichkeitsbeteiligung, Gemeinderat
  • Fachgebiete: Kommunalrecht, Verwaltungswissenschaft, Öffentliches Recht
  • Anwendungsbereiche: Aufstellung von Bebauungsplänen, Erteilung von Baugenehmigungen, städtebauliche Entwicklung, Infrastrukturplanung

Grundstück

Ein Grundstück ist ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch auf einem eigenen Grundbuchblatt (oder unter einer eigenen Nummer) als selbständiges Rechtsobjekt verzeichnet ist. Es ist der Gegenstand des Eigentums und der zentrale Bezugspunkt für die Regelungen des Bebauungsplans, der die darauf zulässige Bebauung und Nutzung festlegt.

  • Wortvariationen: Grundstücke, Baugrundstück, Parzelle, Liegenschaft
  • Internationale Begriffe: EN: plot (of land) / parcel; FR: terrain / parcelle; ES: terreno / parcela; IT: terreno / appezzamento
  • Synonyme: Parzelle, Bauland (wenn bebaubar), Liegenschaft (i.w.S.)
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit einem "Flurstück" (Vermessungseinheit im Kataster), kann aber damit deckungsgleich sein. Ein bebautes Grundstück umfasst das Land und die darauf stehenden Gebäude.
  • Verwandte Konzepte: Bebauungsplan, Baugrenze, Eigentum, Grundbuch, Erschließung, Überbaubare Grundstücksfläche
  • Fachgebiete: Bodenrecht, Vermessungswesen, Baurecht, Grundstücksmarkt
  • Anwendungsbereiche: Kauf und Verkauf von Immobilien, Bebauungsplanung, Baugenehmigungsverfahren, Grundstücksbewertung

Nutzung

Die Nutzung (Nutzungsart) im baurechtlichen Sinne beschreibt die Art und Weise, wie ein Grundstück oder ein Gebäude genutzt werden darf (z.B. Wohnen, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Gemeinbedarf). Der Bebauungsplan legt für jedes Plangebiet verbindlich die zulässigen Nutzungsarten fest, z.B. "reines Wohngebiet" (WA) oder "Kerngebiet" (MK). Unzulässige Nutzungen können nicht durchgeführt werden.

  • Wortvariationen: Nutzungsart, Nutzungen
  • Internationale Begriffe: EN: land use / use; FR: usage / utilisation; ES: uso; IT: uso / destinazione
  • Synonyme: Zweckbestimmung, Gebietsart (im Plan)
  • Abgrenzung: Nicht identisch mit der Bauweise (Anordnung der Gebäude). Die Nutzung definiert den Zweck, die Bauweise die Form der Bebauung.
  • Verwandte Konzepte: Baugebiet, Baunutzungsverordnung (BauNVO), Wohngebiet, Gewerbegebiet, Mischgebiet, Nutzungsänderung
  • Fachgebiete: Städtebaurecht, Raumplanung, Immobilienwirtschaft
  • Anwendungsbereiche: Festsetzung im Bebauungsplan, Baugenehmigungsprüfung, Beurteilung der Zulässigkeit von Gewerbeansiedlungen

Überbaubare Grundstücksfläche

Die überbaubare Grundstücksfläche ist derjenige Teil eines Grundstücks, auf dem laut Bebauungsplan und Landesbauordnung Gebäude errichtet werden dürfen. Sie wird durch Festsetzungen wie Baugrenzen, Baulinien und die Einhaltung von Abstandsflächen definiert. Die tatsächlich bebaubare Fläche ist oft kleiner als die gesamte Grundstücksfläche.

  • Wortvariationen: Bebaubare Fläche, Baugrundfläche
  • Internationale Begriffe: EN: buildable area; FR: surface constructible; ES: superficie edificable; IT: superficie edificabile
  • Synonyme: Bebaubare Fläche, Baufläche (im Sinne der bebaubaren Teilfläche)
  • Abgrenzung: Nicht zu verwechseln mit der Grundfläche des Gebäudes (der tatsächlich übauten Fläche) oder der Grundflächenzahl (GRZ), die das Verhältnis von Grundfläche zu Grundstücksfläche angibt.
  • Verwandte Konzepte: Baugrenze, Baulinie, Abstandsfläche, Grundflächenzahl (GRZ), Bebauungstiefe
  • Fachgebiete: Bauleitplanung, Architektur, Baurecht
  • Anwendungsbereiche: Grundstücksbewertung, architektonische Entwurfsplanung, Ausnutzung des Baurechts

Vollgeschoss

Ein Vollgeschoss ist ein Geschoss eines Gebäudes, das auf mindestens zwei Seiten vom Erdboden aus zugänglich ist und eine lichte Höhe von mindestens 2,30 bis 2,60 Metern (je nach Landesbauordnung) aufweist. Dachgeschosse, die aufgrund ihrer Höhe und Ausbauweise diesen Kriterien entsprechen, gelten ebenfalls als Vollgeschosse. Der Bebauungsplan legt häufig die zulässige Höchstzahl an Vollgeschossen fest, was die Gebäudehöhe und -masse maßgeblich bestimmt.

  • Abkürzungen: VG
  • Wortvariationen: Vollgeschosse, Vollgeschoß (österreichisch)
  • Internationale Begriffe: EN: full storey / full floor; FR: étage complet; ES: planta completa; IT: piano intero
  • Synonyme: Volles Geschoss, Hauptgeschoss
  • Abgrenzung: Abzugrenzen von einem Kellergeschoss (ganz oder teilweise unter Gelände) oder einem Dachgeschoss (ausgebautes Dachgeschoss kann, muss aber kein Vollgeschoss sein).
  • Verwandte Konzepte: Geschosszahl, Gebäudehöhe, Baumassenzahl (BMZ), Traufhöhe, Firsthöhe, Ausnutzungsziffer
  • Fachgebiete: Bauordnung, Architektur, Bauleitplanung
  • Anwendungsbereiche: Festsetzung im Bebauungsplan, Berechnung der Baumasse, Einhaltung von Höhenbegrenzungen
▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼