Glossar: Grundstückskauf – wichtige Tipps
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Der Grundstückskauf, worauf Bauherren achten sollten
— Der Grundstückskauf, worauf Bauherren achten sollten. Beim Kauf eines Baugrundstücks stehen Bauherren vor zahlreichen wichtigen Entscheidungen. Dieser Artikel beleuchtet die zentralen Aspekte, die bei der Auswahl des richtigen Grundstücks zu beachten sind, sowie rechtliche und finanzielle Überlegungen, die mit dem Grundstückskauf einhergehen ... weiterlesen ...
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Glossar - Relevante Begriffe prägnant erkärt
Dieses Glossar erklärt wichtige Begriffe im Zusammenhang mit dem Kauf eines Baugrundstücks. Es richtet sich an Bauherren und Interessenten, die ein Grundstück erwerben möchten, um darauf ein Haus zu bauen. Dabei werden Aspekte wie Lage, Qualität des Grundstücks, rechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Dokumente beleuchtet. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Faktoren beim Grundstückskauf zu geben.
Glossar - Schnellsprungziele
- Altlasten
- Baulasten
- Bebauungsplan
- Bodengutachten
- Bodenrichtwert
- Baugenehmigung
- Baugrundstück
- Bauherr
- Erschließungskosten
- Fertighaus
- Grundbuch
- Grundschuld
- Grundstück
- Grundstückskaufvertrag
- Lage
- Musterhaus
- Notar
- Qualität
- Teilungserklärung
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Altlasten
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Altlasten sind durch frühere Nutzungen des Grundstücks entstandene Boden- und Grundwasserverunreinigungen, die eine Gefahr für die Umwelt und die Gesundheit darstellen können. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte unbedingt geprüft werden, ob Altlasten vorhanden sind, da deren Beseitigung mit hohen Kosten verbunden sein kann. Informationen hierzu sind im Altlastenverzeichnis der zuständigen Behörde erhältlich. Ein Bodengutachten kann ebenfalls Aufschluss geben.
- Wortvariationen: Bodenverunreinigung, Umweltschaden
- Internationale Begriffe: EN: Contaminated land, FR: Site pollué, ES: Terreno contaminado, IT: Sito contaminato
- Synonyme: Umweltbelastung, Bodenkontamination
- Abgrenzung: Sauberes Grundstück
- Verwandte Konzepte: Bodengutachten, Altlastenverzeichnis, Umweltamt, Grundstückskaufvertrag
- Fachgebiete: Umweltrecht, Baurecht, Geologie
- Anwendungsbereiche: Bewertung des Risikos durch Altlasten, Einholung von Gutachten, Berücksichtigung im Kaufpreis, Sanierungspflichten
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Baulasten
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Baulasten sind öffentlich-rechtliche Beschränkungen, die auf einem Grundstück ruhen und im Baulastenverzeichnis eingetragen sind. Sie können beispielsweise Abstandsflächen, Zuwegungsrechte oder die Verpflichtung zur Duldung bestimmter Nutzungen auf dem Nachbargrundstück betreffen. Vor dem Grundstückskauf sollte das Baulastenverzeichnis eingesehen werden, um sich über bestehende Baulasten zu informieren, da diese die Bebaubarkeit des Grundstücks einschränken können.
- Wortvariationen: Beschränkung, öffentlich-rechtliche Verpflichtung
- Internationale Begriffe: EN: Building encumbrance, FR: Servitude de construction, ES: Carga urbanística, IT: Servitù edilizia
- Synonyme: Grundstücksbelastung, Nutzungsbeschränkung
- Abgrenzung: Bebaubarkeit, freies Grundstück
- Verwandte Konzepte: Baulastenverzeichnis, Baugenehmigung, Nachbarrecht, Grundbuch
- Fachgebiete: Baurecht, Verwaltungsrecht
- Anwendungsbereiche: Prüfung des Baulastenverzeichnisses, Bewertung der Auswirkungen auf die Bebaubarkeit, Verhandlung mit dem Verkäufer
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Bebauungsplan
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Der Bebauungsplan ist ein verbindliches Dokument der Gemeinde, das festlegt, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält detaillierte Angaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise, Dachform und weitere gestalterische Festsetzungen. Bauherren müssen sich bei der Planung ihres Bauvorhabens unbedingt an den Bebauungsplan halten. Er ist beim Bauamt der Gemeinde einsehbar.
- Abkürzungen: B-Plan
- Wortvariationen: Bauleitplanung, städtebauliche Festsetzung
- Internationale Begriffe: EN: Development plan, FR: Plan d'urbanisme, ES: Plan de ordenación urbana, IT: Piano regolatore
- Synonyme: Bauvorschrift, Bauordnung
- Abgrenzung: Freie Planung, Abweichung vom Plan
- Verwandte Konzepte: Bauamt, Baugenehmigung, Bauantrag, Nachbarbebauung
- Fachgebiete: Baurecht, Planungsrecht
- Anwendungsbereiche: Prüfung des Bebauungsplans, Einhaltung der Festsetzungen, Antrag auf Befreiung, Anpassung der Bauplanung
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Bodengutachten
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Ein Bodengutachten, auch Baugrundgutachten genannt, untersucht die Beschaffenheit des Baugrunds. Es gibt Auskunft über die Tragfähigkeit des Bodens, die Grundwasserverhältnisse, das Vorhandensein von Altlasten und andere geologische Besonderheiten. Ein Bodengutachten ist wichtig, um die Gründung des Hauses sicher zu planen und Bauschäden zu vermeiden. Es wird von einem Geologen oder einem spezialisierten Ingenieurbüro erstellt.
- Wortvariationen: Baugrunduntersuchung, geotechnischer Bericht
- Internationale Begriffe: EN: Soil survey, FR: Étude de sol, ES: Estudio geotécnico, IT: Indagine geotecnica
- Synonyme: Baugrundanalyse, geologische Untersuchung
- Abgrenzung: Unbekannter Baugrund
- Verwandte Konzepte: Geologe, Ingenieurbüro, Gründung, Baugenehmigung
- Fachgebiete: Geotechnik, Bauingenieurwesen, Baugrundrecht
- Anwendungsbereiche: Beauftragung eines Bodengutachters, Auswertung der Ergebnisse, Anpassung der Bauplanung, Berücksichtigung der Kosten
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Bodenrichtwert
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Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für eine Zone mit ähnlichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er wird von Gutachterausschüssen der Kommunen ermittelt und veröffentlicht. Der Bodenrichtwert dient als Orientierungshilfe für die Bewertung von Grundstücken und ist eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer. Er spiegelt den Wert unbebauter Grundstücke wider.
- Abkürzungen: BRW
- Wortvariationen: Grundstückswert, Lagewert
- Internationale Begriffe: EN: Land value, FR: Valeur foncière, ES: Valor del suelo, IT: Valore del terreno
- Synonyme: Richtwert, Grundstückspreis
- Abgrenzung: Individueller Grundstückswert
- Verwandte Konzepte: Gutachterausschuss, Grunderwerbsteuer, Grundstücksbewertung, Verkehrswert
- Fachgebiete: Bewertungsrecht, Steuerrecht
- Anwendungsbereiche: Abruf des Bodenrichtwerts, Vergleich mit dem Kaufpreis, Berechnung der Grunderwerbsteuer, Einholung eines Wertgutachtens
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Baugenehmigung
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Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben zu realisieren. Sie wird vom Bauamt erteilt, nachdem der Bauantrag geprüft wurde und alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Ohne Baugenehmigung darf in der Regel nicht gebaut werden. Der Bauantrag muss detaillierte Pläne und Beschreibungen des Bauvorhabens enthalten.
- Wortvariationen: Bauerlaubnis, Genehmigung
- Internationale Begriffe: EN: Building permit, FR: Permis de construire, ES: Licencia de obra, IT: Permesso di costruire
- Synonyme: Genehmigungspflicht, Baufreigabe
- Abgrenzung: Schwarzbau, genehmigungsfreies Bauen
- Verwandte Konzepte: Bauamt, Bauantrag, Bebauungsplan, Nachbarzustimmung
- Fachgebiete: Baurecht, Verwaltungsrecht
- Anwendungsbereiche: Einreichung des Bauantrags, Prüfung der Unterlagen, Erteilung der Baugenehmigung, Einhaltung der Auflagen
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Baugrundstück
-
Ein Baugrundstück ist ein Grundstück, das aufgrund seiner Lage, Beschaffenheit und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bebauung mit einem Wohnhaus oder einem anderen Gebäude geeignet ist. Es muss erschlossen sein, d.h. an das öffentliche Straßennetz, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung und die Stromversorgung angeschlossen sein. Die Bebaubarkeit wird durch den Bebauungsplan und andere baurechtliche Vorschriften bestimmt.
- Wortvariationen: Bauland, Grundstück
- Internationale Begriffe: EN: Building plot, FR: Terrain à bâtir, ES: Parcela edificable, IT: Terreno edificabile
- Synonyme: Baureifes Land, erschlossenes Grundstück
- Abgrenzung: Unbebaubares Grundstück, Ackerland
- Verwandte Konzepte: Bebauungsplan, Erschließung, Baurecht, Grundstückskaufvertrag
- Fachgebiete: Baurecht, Grundstücksrecht
- Anwendungsbereiche: Prüfung der Bebaubarkeit, Klärung der Erschließung, Bewertung des Grundstücks, Verhandlung mit dem Verkäufer
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Bauherr
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Der Bauherr ist die Person oder Institution, die ein Bauvorhaben plant und durchführt oder durchführen lässt. Er trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften, die Planung, die Ausführung und die Sicherheit auf der Baustelle. Der Bauherr kann eine Privatperson, ein Unternehmen oder eine öffentliche Institution sein.
- Wortvariationen: Auftraggeber, Bauverantwortlicher
- Internationale Begriffe: EN: Client, FR: Maître d'ouvrage, ES: Promotor, IT: Committente
- Synonyme: Bauauftraggeber, Projektverantwortlicher
- Abgrenzung: Bauunternehmer, Architekt
- Verwandte Konzepte: Architekt, Bauunternehmer, Baugenehmigung, Bauvertrag
- Fachgebiete: Baurecht, Vertragsrecht
- Anwendungsbereiche: Auswahl von Architekten und Bauunternehmen, Einholung von Genehmigungen, Überwachung der Bauausführung, Abnahme des Bauwerks
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Erschließungskosten
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Erschließungskosten sind die Kosten, die für die erstmalige Herstellung der für die Bebauung notwendigen Infrastruktur anfallen. Dazu gehören der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Wasserversorgung, die Abwasserentsorgung, die Stromversorgung und die Telekommunikation. Die Erschließungskosten werden in der Regel von den Grundstückseigentümern getragen und können einen erheblichen Teil der Gesamtkosten eines Bauvorhabens ausmachen.
- Wortvariationen: Infrastrukturkosten, Anschlusskosten
- Internationale Begriffe: EN: Development costs, FR: Coûts de viabilisation, ES: Costes de urbanización, IT: Oneri di urbanizzazione
- Synonyme: Anschlussgebühren, Infrastrukturabgabe
- Abgrenzung: Keine Erschließungskosten
- Verwandte Konzepte: Gemeinde, Erschließungsvertrag, Anschlussbeiträge, Baukosten
- Fachgebiete: Kommunalrecht, Baurecht
- Anwendungsbereiche: Klärung der Erschließungssituation, Berechnung der Erschließungskosten, Verhandlung mit der Gemeinde, Berücksichtigung im Budget
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Fertighaus
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Ein Fertighaus ist ein Haus, das in großen Teilen industriell vorgefertigt und auf der Baustelle innerhalb kurzer Zeit montiert wird. Fertighäuser sind in verschiedenen Bauweisen und Ausbaustufen erhältlich und bieten eine schnelle und kostengünstige Alternative zum konventionellen Massivhausbau. Sie zeichnen sich durch eine hohe Qualität und Energieeffizienz aus.
- Wortvariationen: Systemhaus, Montagehaus
- Internationale Begriffe: EN: Prefabricated house, FR: Maison préfabriquée, ES: Casa prefabricada, IT: Casa prefabbricata
- Synonyme: Vorfertigungshaus, Elementhaus
- Abgrenzung: Massivhaus, individuell geplantes Haus
- Verwandte Konzepte: Musterhaus, Fertighaushersteller, Bauvertrag, Ausbaustufe
- Fachgebiete: Bautechnik, Bauwirtschaft
- Anwendungsbereiche: Auswahl eines Fertighausherstellers, Planung des Hauses, Vertragsabschluss, Montage des Hauses, Innenausbau
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Grundbuch
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Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke mit ihren Eigentümern, Belastungen und Rechten verzeichnet sind. Es dient der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr. Vor dem Kauf eines Grundstücks sollte das Grundbuch eingesehen werden, um sich über die Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen wie Hypotheken oder Grundschulden zu informieren.
- Wortvariationen: Eigentumsregister, Grundstücksverzeichnis
- Internationale Begriffe: EN: Land register, FR: Cadastre, ES: Registro de la propiedad, IT: Catasto
- Synonyme: Eigentumsnachweis, Lastenverzeichnis
- Abgrenzung: Ungeklärtes Eigentum
- Verwandte Konzepte: Grundbuchamt, Notar, Kaufvertrag, Eigentümer
- Fachgebiete: Sachenrecht, Grundbuchrecht
- Anwendungsbereiche: Einsicht ins Grundbuch, Prüfung der Eigentumsverhältnisse, Klärung von Belastungen, Eintragung des Eigentumswechsels
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Grundschuld
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Die Grundschuld ist ein dingliches Recht an einem Grundstück, das zur Sicherung einer Geldforderung dient. Sie wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger (meist eine Bank), das Grundstück zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Grundschuld ist eine übliche Form der Kreditsicherung bei der Finanzierung von Immobilien.
- Wortvariationen: Kreditsicherung, dingliches Recht
- Internationale Begriffe: EN: Land charge, FR: Charge foncière, ES: Carga hipotecaria, IT: Ipoteca
- Synonyme: Hypothek, Darlehenssicherung
- Abgrenzung: Schuldenfreies Grundstück
- Verwandte Konzepte: Grundbuchamt, Notar, Kreditvertrag, Bank
- Fachgebiete: Sachenrecht, Kreditrecht
- Anwendungsbereiche: Bestellung einer Grundschuld, Eintragung ins Grundbuch, Tilgung des Darlehens, Löschung der Grundschuld
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Grundstück
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Ein Grundstück ist ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbstständige Einheit geführt wird. Es kann bebaut oder unbebaut sein und dient als Grundlage für Eigentumsrechte und andere dingliche Rechte. Die Größe, Form und Lage eines Grundstücks sind im Katasteramt dokumentiert.
- Wortvariationen: Flurstück, Parzelle
- Internationale Begriffe: EN: Plot of land, FR: Parcelle, ES: Parcela, IT: Particella
- Synonyme: Land, Areal
- Abgrenzung: Gebäude, Bauwerk
- Verwandte Konzepte: Grundbuch, Katasteramt, Eigentümer, Nachbar
- Fachgebiete: Sachenrecht, Grundstücksrecht
- Anwendungsbereiche: Vermessung des Grundstücks, Eintragung ins Grundbuch, Abgrenzung zu Nachbargrundstücken, Nutzung des Grundstücks
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Grundstückskaufvertrag
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Der Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, durch den das Eigentum an einem Grundstück von einem Verkäufer auf einen Käufer übertragen wird. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, wie Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und Gewährleistungsansprüche. Der Grundstückskaufvertrag ist die Grundlage für die Eigentumsübertragung im Grundbuch.
- Wortvariationen: Kaufvertrag, Übertragungsvertrag
- Internationale Begriffe: EN: Land sale contract, FR: Contrat de vente immobilière, ES: Contrato de compraventa de inmueble, IT: Contratto di compravendita immobiliare
- Synonyme: Eigentumsübertragung, Vertragsabschluss
- Abgrenzung: Mietvertrag, Pachtvertrag
- Verwandte Konzepte: Notar, Grundbuchamt, Verkäufer, Käufer
- Fachgebiete: Vertragsrecht, Sachenrecht
- Anwendungsbereiche: Verhandlung des Vertragsinhalts, Beurkundung durch den Notar, Zahlung des Kaufpreises, Eigentumsübertragung im Grundbuch
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Lage
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Die Lage eines Grundstücks ist ein entscheidender Faktor für seinen Wert und seine Attraktivität. Sie umfasst sowohl die geografische Lage innerhalb einer Gemeinde oder Region als auch die spezifische Umgebung des Grundstücks, wie z.B. die Nähe zu Infrastruktur, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Grünflächen. Auch die Ausrichtung des Grundstücks zur Sonne und die Aussicht spielen eine wichtige Rolle.
- Wortvariationen: Standort, Umgebung
- Internationale Begriffe: EN: Location, FR: Emplacement, ES: Ubicación, IT: Posizione
- Synonyme: Topografie, Ausrichtung
- Abgrenzung: Schlechte Lage, abgelegenes Grundstück
- Verwandte Konzepte: Infrastruktur, Verkehrsanbindung, Nachbarschaft, Bebauungsplan
- Fachgebiete: Stadtplanung, Geografie, Immobilienwirtschaft
- Anwendungsbereiche: Bewertung der Lagequalität, Berücksichtigung bei der Kaufentscheidung, Vergleich mit anderen Grundstücken, Analyse der Entwicklungspotenziale
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Musterhaus
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Ein Musterhaus ist ein fertig gebautes Haus, das von Fertighausherstellern oder Bauträgern als Anschauungsobjekt präsentiert wird. Es dient potenziellen Bauherren dazu, sich einen Eindruck von der Bauweise, der Raumaufteilung, der Ausstattung und dem Design des Hauses zu verschaffen. Musterhäuser können in Musterhausparks oder auf Einzelgrundstücken besichtigt werden.
- Wortvariationen: Ausstellungshaus, Vorführhaus
- Internationale Begriffe: EN: Show house, FR: Maison témoin, ES: Casa piloto, IT: Casa campione
- Synonyme: Besichtigungshaus, Referenzobjekt
- Abgrenzung: Individuell geplantes Haus, Massivhaus
- Verwandte Konzepte: Fertighaushersteller, Bauträger, Bauweise, Ausstattung
- Fachgebiete: Bauwirtschaft, Marketing
- Anwendungsbereiche: Besichtigung von Musterhäusern, Vergleich verschiedener Anbieter, Auswahl eines passenden Haustyps, Anpassung an individuelle Bedürfnisse
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Notar
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Ein Notar ist ein unabhängiger Jurist, der öffentliche Urkunden erstellt und Rechtsgeschäfte beurkundet. Beim Grundstückskauf ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar berät die Vertragsparteien, sorgt für einen rechtssicheren Vertragsabschluss und veranlasst die Eigentumsübertragung im Grundbuch.
- Wortvariationen: Urkundsbeamter, Rechtsberater
- Internationale Begriffe: EN: Notary public, FR: Notaire, ES: Notario, IT: Notaio
- Synonyme: Beurkundungsperson, Vertragsgestalter
- Abgrenzung: Rechtsanwalt, Steuerberater
- Verwandte Konzepte: Grundbuchamt, Kaufvertrag, Eigentümer, Verkäufer
- Fachgebiete: Beurkundungsrecht, Vertragsrecht
- Anwendungsbereiche: Auswahl eines Notars, Vorbereitung des Kaufvertrags, Beurkundung des Vertrags, Abwicklung der Eigentumsübertragung
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Qualität
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Die Qualität eines Grundstücks bezieht sich auf seine Beschaffenheit, seine Eignung für die geplante Bebauung und seine langfristige Werthaltigkeit. Dazu gehören Faktoren wie die Bodenqualität, die Topografie, die Belastung durch Lärm oder Schadstoffe, die Erschließungssituation und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine hohe Grundstücksqualität ist die Grundlage für ein erfolgreiches Bauvorhaben und eine nachhaltige Wertanlage.
- Wortvariationen: Beschaffenheit, Eignung
- Internationale Begriffe: EN: Quality, FR: Qualité, ES: Calidad, IT: Qualità
- Synonyme: Wertigkeit, Güte
- Abgrenzung: Mangelhaftes Grundstück
- Verwandte Konzepte: Bodengutachten, Bebauungsplan, Altlastenverzeichnis, Lage
- Fachgebiete: Baurecht, Umweltrecht, Grundstücksrecht
- Anwendungsbereiche: Prüfung der Grundstücksqualität, Einholung von Gutachten, Berücksichtigung bei der Kaufentscheidung, Verhandlung mit dem Verkäufer
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Teilungserklärung
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Die Teilungserklärung ist eine notariell beurkundete Erklärung, durch die ein Grundstück in mehrere selbstständige Einheiten (Wohnungs- oder Teileigentum) aufgeteilt wird. Sie regelt die Zuordnung der einzelnen Einheiten zu den jeweiligen Eigentümern sowie die Nutzung des Gemeinschaftseigentums. Die Teilungserklärung ist die Grundlage für die Eintragung der einzelnen Einheiten im Grundbuch.
- Wortvariationen: Aufteilungserklärung, Wohnungseigentumsgesetz
- Internationale Begriffe: EN: Declaration of division, FR: Règlement de copropriété, ES: División horizontal, IT: Regolamento di condominio
- Synonyme: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Gemeinschaftsordnung
- Abgrenzung: Ungeteiltes Grundstück
- Verwandte Konzepte: Notar, Grundbuchamt, Wohnungseigentümergemeinschaft, Verwalter
- Fachgebiete: Wohnungseigentumsrecht, Sachenrecht
- Anwendungsbereiche: Erstellung einer Teilungserklärung, Eintragung im Grundbuch, Regelung der Rechte und Pflichten der Eigentümer, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
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